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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9613
Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98 P (https://dejure.org/2000,9613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - C-210/98 P (https://dejure.org/2000,9613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - C-210/98 P (https://dejure.org/2000,9613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salzgitter / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Salzgitter AG, ehemals Preussag Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsmittel - Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS (Fünfter Stahlbeihilfenkodex) - Anmeldung eines Beihilfevorhabens nach Fristablauf - Wirkungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98
    In der mündlichen Verhandlung haben Salzgitter und die deutsche Regierung in erster Linie vorgetragen(20), das Urteil Deutschland/Kommission habe den Zweiten Kodex betroffen und sei somit für die Auslegung des Fünften Kodex nicht maßgeblich.

    Zweitens sei das Urteil Deutschland/Kommission des Gerichtshofes insbesondere angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen dem Zweiten und dem Fünften Kodex für die Auslegung des Fünften Kodex nicht maßgeblich.

    Zwei Jahre nach dem Urteil Deutschland/Kommission bestätigte der Gerichtshof im Urteil Falck(41) den Ausschlußcharakter der Meldefrist in Artikel 8 Absatz 1 des Zweiten Kodex.

    Im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels machen Salzgitter und die deutsche Regierung geltend, der Gerichtshof habe sich im Urteil Deutschland/Kommission ausschließlich auf Artikel 12 des Zweiten Kodex gestützt.

    Wie bereits dargelegt, meinen Salzgitter und die deutsche Regierung, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber eine Vorschrift wie Artikel 12 des Zweiten Kodexes in Anbetracht der Begründung des Gerichtshofes im Urteil Deutschland/Kommission nicht in den folgenden Kodexen beibehalten habe.

    Drittens wurde der Dritte Kodex etwa zwei Monate nach dem Urteil Deutschland/Kommission erlassen, in dem der Gerichtshof erklärt hatte, daß die Meldefrist im Zweiten Kodex eine zwingende Frist sei.

    Des weiteren ist die Meldefrist entgegen dem, was die Kommission (im Urteil Deutschland/Kommission offen und in der vorliegenden Rechtssache eher stillschweigend) anzunehmen scheint, nicht nur zu dem Zweck, die Effektivität ihrer eigenen Dienststellen zuverbessern, und damit nicht nur im Interesse einer der Parteien des Verfahrens in Artikel 6 Absatz 1 eingeführt worden; vielmehr folgt aus den obigen Ausführungen, daß die Meldefrist vor allem den Interessen der übrigen Mitgliedstaaten, der Konkurrenzstahlunternehmen und letztlich der Verbraucher und Steuerzahler der Gemeinschaft dient.

    (Diese Überlegungen können auch in den Fällen von Bedeutung sein, in denen der Gerichtshof von Amts wegen die Einhaltung von Fristen im Hinblick auf die Durchführung der vor ihm selbst stattfindenden Verfahren prüft(66).) Zweitens konnte die Kommission nach den Urteilen Deutschland/Kommission und Falck offensichtlich nicht länger behaupten, daß die Meldefristen in den späteren Stahlbeihilfenkodexen nur Richtcharakter hätten.

    23: - Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 44/81 (Deutschland/Kommission, Slg. 1982, 1855, Randnr. 16).

  • EuG, 31.03.1998 - T-129/96

    EGKS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98
    Das vorliegende Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 31. März 1998 in der Rechtssache T-129/96 (Preussag Stahl/Kommission)(2) betrifft die Auslegung des Fünften Stahlbeihilfenkodex(3) (im folgenden: [Fünfter] Kodex).

    Sie beantragt, das Urteil vom 31. März 1998 in der Rechtssache T-129/96 (Preussag Stahl/Kommission) aufzuheben und die Entscheidung 96/544/EGKS der Kommission vom 29. Mai 1996 für nichtig zu erklären.

    Demgemäß schlage ich dem Gerichtshof im Ergebnis vor, - das Urteil vom 31. März 1998 in der Rechtssache T-129/96 (Preussag Stahl/Kommission) aufzuheben; - die Entscheidung 96/544/EGKS der Kommission vom 29. Mai 1996 für nichtig zu erklären; - anzuordnen, daß Salzgitter und die Kommission jeweils ihre eigenen Kosten tragen, und - anzuordnen, daß die deutsche Regierung ihre eigenen Kosten trägt.

    2: - Slg. 1998, II-609.3: - Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission vom 27. November 1991 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie (…ABl. L 362, S. 57).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98
    50: - Siehe Nr. 68.51: - Vgl. Nrn. 39 bis 41 meiner Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93 (Van Schijndel und van Veen, Slg. 1996, I-4705, I-4707).

    57: - Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599); Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93 (angeführt in Fußnote 50); Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97 (Eco Swiss China Time, Slg. 1999, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Zulässigkeit …

    Rn. 103 Wie ich bereits bei mehreren Gelegenheiten ausgeführt habe{FN-VERWEIS:56},stimme ich insoweit dem Ansatz zu, den Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Salzgitter/Kommission (C-210/98 P, EU:C:2000:172){FN-VERWEIS:57} vorgeschlagen hat.

    {FN:46} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Salzgitter/Kommission (C-210/98 P, EU:C:2000:172, Nr. 150).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeiner Grundsatz des …

    Rn. 67 Wie ich bereits in früheren Schlussanträgen dargelegt habe{FN-VERWEIS:34}, stimme ich insoweit den beiden von Generalanwalt Jacobs in den Nrn. 141 und 142 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Salzgitter/Kommission (C-210/98 P, EU:C:2000:172) entwickelten Kriterien zu.

    {FN:33} - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Salzgitter/Kommission (C-210/98 P, EU:C:2000:172, Rn. 134).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-403/22

    SAS Cargo Group u.a./ Kommission

    {FN:174} Voir notamment, conclusions de l'avocat général Jacobs dans l'affaire Salzgitter/Commission (C-210/98 P, EU:C:2000:172, points 141 et 142) et de l'avocat général Mengozzi dans l'affaire British Airways/Commission (C-122/16 P, EU:C:2017:406, point 103).
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