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Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2002 - C-136/01 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9175
EuGH, 18.07.2002 - C-136/01 P (https://dejure.org/2002,9175)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2002 - C-136/01 P (https://dejure.org/2002,9175)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - C-136/01 P (https://dejure.org/2002,9175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EAG-Satzung Art. 50 Abs. 1; ; EAG-Satzung Art. 44; ; EAG-Vertrag Art. 188 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 111

  • Europäischer Gerichtshof

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / EAG

    "Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Überschwemmung - Verstopfung eines Abwasserkanals - Verjährungsfrist - Keine Unterbrechung der Verjährung"

  • EU-Kommission PDF

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2 [jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG]; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 43; EAG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 44
    1. Schadensersatzklage Verjährungsfrist Beginn

  • EU-Kommission

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Klage auf auf Feststellung der Haftung der Europäischen Atomgemeinschaft für einen Schaden, der durch die Überschwemmungen in Ispra in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 1992 entstanden ist; Umfang der Pflicht zur Beteiligung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Schadensersatzklage Verjährungsfrist Beginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-124/99 (Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi Snc/Kommission der Europäischen Gemeinschaften) - Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Haftung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.01.1982 - 256/80

    Birra Wührer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2002 - C-136/01
    Nach Artikel 44 der EAG-Satzung des Gerichtshofes verjährten aus außervertraglicher Haftung hergeleitete Ansprüche nämlich in fünf Jahren nach Eintritt des Ereignisses, das ihnen zugrunde liege (Urteil vom 27. Januar 1982 in den Rechtssachen 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, Slg. 1982, 85, Randnr. 10).

    Aus Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG) und Artikel 44 der EAG-Satzung des Gerichtshofes, der gleich lautet wie Artikel 43 der EG-Satzung des Gerichtshofes, ergibt sich, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft und der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen - Vorliegen einer rechtswidrigen Handlung der Gemeinschaftsorgane, tatsächlicher Schaden und der Kausalzusammenhang zwischen beiden - erfüllt ist (Urteil Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, Randnr. 9, und Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1997, I-6983, Randnr. 65).

    Demzufolge kann bei einer Klage wegen außervertraglicher Haftung die Verjährungsfrist nicht beginnen, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind, und insbesondere nicht, bevor sich der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat (Urteil Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, Randnr. 10).

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2002 - C-136/01
    Zwar lässt sich der Randnummer 50 des Urteils vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83 (Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539) entnehmen, dass dem Geschädigten keine Verjährung entgegengehalten werden kann, wenn er von dem schadensverursachenden Ereignis erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis erlangen konnte und somit nicht über einen angemessenen Zeitraum verfügte, um vor dem Ablauf der Verjährungsfrist Klage zu erheben oder seinen Anspruch geltend zu machen.

    Im Urteil Adams/Kommission geht es vielmehr um den Ablauf der Verjährungsfrist.

  • EuG, 17.01.2001 - T-124/99

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / EAG - "Schadensersatzklage - …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2002 - C-136/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-124/99 (Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Europäische Atomgemeinschaft, Slg. 2001, II-53) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, diese vertreten durch H. M. H. Speyart und P. Stancanelli als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi Snc (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. März 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 Absatz 1 der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-124/99 (Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/EAG, Slg. 2001, II-53, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingereicht, mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat, die im Wesentlichen auf Feststellung der Haftung der Europäischen Atomgemeinschaft für den Schaden, der ihr durch die Überschwemmungen in Ispra in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 1992 entstanden ist, und auf Verurteilung der Europäischen Atomgemeinschaft zum Ersatz dieses Schadens gerichtet war.

  • EuG, 04.08.1999 - T-106/98

    Fratelli Murri SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2002 - C-136/01
    Die Verjährung, die am 2. Juni 1992 begonnen hatte, ist daher zu keinem Zeitpunkt nach Maßgabe des Artikels 44 der EAG-Satzung [des Gerichtshofes] unterbrochen worden (vgl. in diesem Sinne Beschluss [des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98,] Fratelli Murri/Kommission, [Slg. 1999, II-2553,] Randnr. 30).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …

    Auszug aus EuGH, 18.07.2002 - C-136/01
    Aus Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG) und Artikel 44 der EAG-Satzung des Gerichtshofes, der gleich lautet wie Artikel 43 der EG-Satzung des Gerichtshofes, ergibt sich, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft und der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen - Vorliegen einer rechtswidrigen Handlung der Gemeinschaftsorgane, tatsächlicher Schaden und der Kausalzusammenhang zwischen beiden - erfüllt ist (Urteil Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, Randnr. 9, und Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1997, I-6983, Randnr. 65).
  • EuG, 10.01.2017 - T-577/14

    Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland …

    Bei der Festlegung der Länge der Verjährungsfrist ist insbesondere berücksichtigt worden, welche Zeit der nach seinem eigenen Vorbringen Geschädigte benötigt, um im Hinblick auf eine mögliche Klage sachdienliche Informationen zusammenzutragen und die Tatsachen nachzuprüfen, die zur Stützung dieser Klage vorgetragen werden können (Urteil vom 8. November 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-469/11 P, EU:C:2012:705, Rn. 33, vgl. auch in diesem Sinne Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, EU:C:2002:458, Rn. 28).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-469/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …

    Rn. 33 Bei der Festlegung dieser Verjährungsfrist ist insbesondere berücksichtigt worden, welche Zeit der nach seinem eigenen Vorbringen Geschädigte benötigt, um im Hinblick auf eine mögliche Klage sachdienliche Informationen zusammenzutragen sowie die Tatsachen nachzuprüfen, die zur Stützung dieser Klage vorgetragen werden können (Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 28).
  • EuG, 17.02.2017 - T-40/15

    ASPLA und Armando Álvarez / Europäische Union - Außervertragliche Haftung …

    Bei der Festlegung der Dauer der Verjährungsfrist ist insbesondere berücksichtigt worden, welche Zeit der nach seinem eigenen Vorbringen Geschädigte benötigt, um im Hinblick auf eine mögliche Klage sachdienliche Informationen zusammenzutragen sowie die Tatsachen nachzuprüfen, die zur Stützung dieser Klage vorgetragen werden können (…Urteil vom 8. November 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-469/11 P, EU:C:2012:705, Rn. 33; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, EU:C:2002:458, Rn. 28).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-51/05

    Kommission / Cantina sociale di Dolianova u.a. - Rechtsmittel - Gemeinsame …

    Das Klagerecht kann daher vor dem Gericht nur dann wirksam ausgeübt worden sein, wenn das Gericht namentlich die Vorschriften über die Verjährungsregelung gerade für diese Klage fehlerfrei angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Rn. 16 Weiter hat das Gericht in Randnr. 46 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt, dass die Verjährungsfrist für eine Klage auf außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung beginne, wenn alle Voraussetzungen, von denen eine Ersatzpflicht abhänge, erfüllt seien und sich insbesondere der geltend gemachte Schaden konkretisiert habe (Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 30, und Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, Slg. 2007, I-2941, Randnr. 29).
  • EuG, 22.06.2011 - T-409/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche …

    Rn. 30 Diese Schlussfolgerung sei ferner nicht vereinbar mit dem Geltungsgrund der Verjährung, die, wie der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission (C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 28), festgestellt habe, bezwecke, den Schutz der Rechte der verletzten Person mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu versöhnen.
  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten - …

    Rn. 75 Was das Vorbringen der Klägerin betrifft, die gegenüber der EZB beim Gericht zu erhebende Schadensersatzklage könne verjähren, während die Entscheidungen der zuständigen nationalen Gerichte abgewartet würden, ist festzustellen, dass bei einer Klage wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 1982, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Slg. 1982, 85, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts - …

    {FN:15} - Beschluss vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission (C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-164/01

    van den Berg / Rat und Kommission

    {FN:47} - Vgl. den Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juli 2002 in der Rechtssache C-136/01 P (Autosalone Ispra/Europäische Atomgemeinschaft, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Forschungsvertrag mit dem Center for …

    {FN:6} - Beschluss vom 18. Juli 2002 in der Rechtssache C-136/01 P (Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Atomgemeinschaft, Slg. 2002, I-6565, Randnrn. 17 ff.).
  • EuG, 14.09.2005 - T-140/04

    Ehcon / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung - …

  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-51/05

    Kommission / Cantina sociale di Dolianova u.a. - Rechtsmittel - Wein - …

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