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Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.2002 - C-456/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3581
EuGH, 12.12.2002 - C-456/00 (https://dejure.org/2002,3581)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - C-456/00 (https://dejure.org/2002,3581)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - C-456/00 (https://dejure.org/2002,3581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Maßnahmen zur Umstellung von Rebflächen in der Charente

  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 36; ; EGV Art. 87; ; EGV Art. 48 Abs. 1; ; Entscheidung 2001/52/EG; ; Verordnung (EWG) Nr. 822/87; ; Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

    "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Maßnahmen zur Umstellung von Rebflächen in der Charente"

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Maßnahmen zur Umstellung von Rebflächen in der Charente

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zur Umstellung von Rebflächen in der Charente als staatliche Beihilfen; Förderung der Rodung von Rebstöcken der Sorte Ugni-blanc, deren Ertrag hauptsächlich zu Cognac verarbeitet wird, und der Neuanpflanzung anderer Rebsorten zur Erzeugung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Vorrang vor den Zielen des Vertrages im Wettbewerbsbereich - Folgen für die Anwendung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen in einem einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegenden Sektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K(2000) 2754 endg. über die staatliche Beihilfe Frankreichs zugunsten des Weinsektors

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und zum anderen ist festzustellen, dass der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Behörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich darauf beschränken muss, zu prüfen, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 26, und Italien/Kommission, Randnr. 46).

    Unter diesen Umständen genügt die Begründung der angefochtenen Entscheidung auch in Anbetracht der Tatsache, dass sie die Überlegungen der Kommission so klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrolle ausüben kann, den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes gestellten Anforderungen (u. a. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35, und Italien/Kommission, Randnr. 48).

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Die Kommission trägt vor, aus der Rechtsprechung ergebe sich, dass im Zusammenhang mit einer staatlichen Beihilfe im Bereich der Landwirtschaft die Bezugnahme auf die Artikel 87 EG bis 89 EG durch einen Mitgliedstaat nicht den Vorschriften der betreffenden gemeinsamen Marktorganisation vorgehen könne (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission, Slg. 1979, 2161).

    Die Berufung eines Mitgliedstaats auf die Artikel 87 EG bis 89 EG kann also mit anderen Worten nicht Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation haben (vgl. Urteil Pigs and Bacon Commission, Randnr. 11).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Wie sich ferner aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, erkennt Artikel 36 EG den Vorrang der gemeinsamen Agrarpolitik vor den Zielen des Vertrages im Wettbewerbsbereich an (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 61).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und zum anderen ist festzustellen, dass der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Behörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich darauf beschränken muss, zu prüfen, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 26, und Italien/Kommission, Randnr. 46).
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Da im Übrigen Cognac ein Branntwein ist, ist er von der Kategorie der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgenommen (Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 123/83, Clair, Slg. 1985, 391, Randnr. 15) und gehört somit nicht zu den Erzeugnissen, die von der gemeinsamen Marktorganisation für Wein erfasst sind.
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das in den Artikeln 87 EG und 88 EG vorgesehene Verfahren der Kommission und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Rat zwar einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilferegelung mit den Anforderungen des Gemeinsamen Marktes belässt, dass sich aber aus der allgemeinen Systematik des Vertrages ergibt, dass dieses Verfahren niemals zu einem Ergebnis führen darf, das zu den besonderen Vorschriften des Vertrages im Widerspruch steht (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 41).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien …

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und zum anderen ist festzustellen, dass der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Behörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich darauf beschränken muss, zu prüfen, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 26, und Italien/Kommission, Randnr. 46).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Unter diesen Umständen genügt die Begründung der angefochtenen Entscheidung auch in Anbetracht der Tatsache, dass sie die Überlegungen der Kommission so klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrolle ausüben kann, den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes gestellten Anforderungen (u. a. Urteile vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35, und Italien/Kommission, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion in …

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Außerdem ist festzustellen, dass bei Vorhandensein einer Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für einen bestimmten Sektor die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Verordnung abweichen oder sie beeinträchtigen könnten (vgl. Urteile vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 41, und vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-507/99, Denkavit, Slg. 2002, I-169, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-507/99

    Denkavit

    Auszug aus EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
    Außerdem ist festzustellen, dass bei Vorhandensein einer Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für einen bestimmten Sektor die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Verordnung abweichen oder sie beeinträchtigen könnten (vgl. Urteile vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 41, und vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-507/99, Denkavit, Slg. 2002, I-169, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION …

    Der Gerichtshof darf bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die Stelle, die die Entscheidung erlassen hat, nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnrn. 45 und 46; vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41, und vom 15. Dezember 2005, 1talien/Kommission, Randnr. 135).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE …

    Der Gerichtshof darf bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Stelle nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07

    UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - …

    {FN:96} - Urteile vom 22. März 1977, 1annelli & Volpi (74/76, Slg. 1977, 557, Randnr. 11) und Steinike & Weinlig (78/76, Slg. 1977, 595, Randnr. 8), vgl. ferner Urteile vom 12. Dezember 2002, Frankreich/Kommission (C-456/00, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41), und vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a. (C-346/03 und C-529/03, Slg. 2006, I-1875, Randnr. 84).

    {FN:110} - Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnrn. 36 und 37).

    {FN:111} - Urteile Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnr. 37) und Pearle u. a. (zitiert in Fn. 105, Randnrn. 36 und 41 am Ende).

    {FN:119} - Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnrn. 34 und 37).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-148/04

    Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG - …

    Der Gerichtshof darf bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Stelle nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.11.2017 - C-671/15

    Zwischen mehreren landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen bzw. Vereinigungen …

    Rn. 37 Zur Verwirklichung der Ziele der Einführung einer gemeinsamen Agrarpolitik und eines Systems des unverfälschten Wettbewerbs erkennt Art. 42 AEUV den Vorrang der gemeinsamen Agrarpolitik vor den Zielen des Vertrags im Wettbewerbsbereich und die Befugnis des Unionsgesetzgebers, darüber zu entscheiden, inwieweit die Wettbewerbsregeln im Agrarsektor Anwendung finden, an (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 61, und vom 12. Dezember 2002, Frankreich/Kommission, C-456/00, EU:C:2002:753, Rn. 33).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot - "Gemeinsame Agrarpolitik - Freier Warenverkehr - Freier …

    Gibt es eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation in einem bestimmten Bereich, so sind die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen können (siehe, was die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch angeht, das Urteil vom 18. Mai 1977 in der Rechtssache 111/76, Van den Hazel, Slg. 1977, 901, Randnr. 13, und, was andere Sektoren angeht, u. a. die Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 31, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-462/01, Hammarsten, Slg. 2003, I-781, Randnr. 30).

    In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass in den im Ausgangsverfahren streitigen nationalen Rechtsvorschriften eindeutig festgelegt ist, dass die vom EL.G.A. erbrachten Leistungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden, und dass sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes dem Staat zuzurechnen sind (siehe u. a. Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 24).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte …

    Rn. 50 Dazu ergibt sich aus der allgemeinen Systematik des Vertrags, dass das in Art. 88 EG vorgesehene Verfahren niemals zu einem Ergebnis führen darf, das zu den besonderen Vorschriften des Vertrags im Widerspruch steht (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Mai 2001, Portugal/Kommission, C-204/97, Slg. 2001, I-3175, Randnr. 41, und vom 12. Dezember 2002, Frankreich/Kommission, C-456/00, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 97/612/EG - Zinsverbilligung …

    84 Was die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Beihilfen im Hinblick auf Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben a und c EG-Vertrag betrifft, wo es um Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter Gebiete oder Wirtschaftszweige geht, so ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Anwendung dieser Bestimmung über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind, und dass der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Behörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich darauf beschränken muss, zu prüfen, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    97 Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind, und zum anderen ist festzustellen, dass der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Beurteilung durch die zuständige Behörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich darauf beschränken muss, zu prüfen, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41).
  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    90 Überdies ist daran zu erinnern, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und dass der Gemeinschaftsrichter, wenn er prüft, ob diese Befugnis rechtmäßig ausgeübt wurde, nicht die Beurteilung der zuständigen Behörde durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich auf die Prüfung beschränken muss, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnr. 46, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2000 in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97, EPAC/Kommission, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 97).
  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-59/23

    Generalanwältin Medina schlägt vor, das Urteil des Gerichts aufzuheben, mit dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-415/07

    Lodato & C. - Staatliche Beschäftigungsbeihilfen - Leitlinien für …

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