Rechtsprechung
| EuGH, 30.05.2013 - C-677/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Art. 107 Abs. 1 AEUV - Staatliche Beihilfen - Begriff 'staatliche Mittel' - Begriff 'Zurechenbarkeit zum Staat' - Branchenorganisationen des Agrarsektors - Anerkannte Organisationen - Von diesen Organisationen im Interesse der Branche beschlossene gemeinsame ...
- Europäischer Gerichtshof
Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE
Art. 107 Abs. 1 AEUV - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Begriff "Zurechenbarkeit zum Staat" - Branchenorganisationen des Agrarsektors - Anerkannte Organisationen - Von diesen Organisationen im Interesse der Branche beschlossene gemeinsame Tätigkeiten - ...
- EU-Kommission
Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE
Art. 107 Abs. 1 AEUV - Staatliche Beihilfen - Begriff ‚staatliche Mittel‘ - Begriff ‚Zurechenbarkeit zum Staat‘ - Branchenorganisationen des Agrarsektors - Anerkannte Organisationen - Von diesen Organisationen im Interesse der Branche beschlossene ...
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer staatlichen Allgemeinverbindlicherklärung der Beitragsregelung eines Branchenverbandes unter Ausdehnung auf sämtliche Angehörigen der betreffenden Landwirtschaftsbranche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Die Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine im Rahmen einer anerkannten landwirtschaftlichen Branchenorganisation geschlossene Vereinbarung, mit der eine Cotisation volontaire obligatoire (CVO, ursprünglich freiwillige, später für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d'État - Auslegung von Art. 107 AEUV im Licht des Urteils des Gerichtshofs vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C"345/02) - Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine Vereinbarung, mit der ein Beitrag im Rahmen eines von der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-677/11
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-677/11
- EuGH, 30.05.2013 - C-677/11
Papierfundstellen
- EuZW 2013, 582
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.07.2004 - C-345/02
Pearle u.a.
Auszug aus EuGH, 30.05.2013 - C-677/11
Rn. 18 Aufgrund des Urteils vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C-345/02, Slg. 2004, I-7139), ging das angerufene nationale Gericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die von den anerkannten Branchenorganisationen eingeführten, gewöhnlich als "cotisations volontaires obligatoires" (ursprünglich freiwillige, später für verbindlich erklärte Beiträge, im Folgenden: CVO) bezeichneten Beiträge, die von diesen Organisationen zur Finanzierung der gemeinsamen Tätigkeiten beschlossen würden, wie auch die Verwaltungsakte, durch die diese Beiträge für sämtliche Branchenangehörigen für verbindlich erklärt worden seien, nicht unter den Begriff der staatlichen Beihilfen fielen.In ihrer Entscheidung Staatliche Beihilfe N 561/2008 (C[2008] 7846 final) vom 10. Dezember 2008 vertrat die Kommission unter Hinweis auf das Urteil Pearle u. a. die Ansicht, dass die in Rede stehenden Maßnahmen den Tatbestand staatlicher Beihilfen erfüllten.
Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteil Pearle u. a., Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher kann das Verbot des Art. 107 Abs. 1 AEUV grundsätzlich auch Beihilfen erfassen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewährt werden, die der Staat zur Verwaltung der Beihilfe benannt oder errichtet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Pearle u. a., Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 Damit Vorteile als Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft werden können, müssen sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden und zum anderen dem Staat zuzurechnen sein (vgl. Urteil Pearle u. a., Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 30.05.2013 - C-677/11
Rn. 34 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht indessen auch hervor, dass nicht in jedem Fall festgestellt werden muss, dass eine Übertragung staatlicher Mittel stattgefunden hat, damit der einem oder mehreren Unternehmen gewährte Vorteil als eine staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Auch wenn die der betreffenden Maßnahme gewidmeten Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit zur Verfügung der zuständigen nationalen Behörden stehen, damit sie als staatliche Mittel qualifiziert werden können (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 30.05.2013 - C-677/11
Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder nicht, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.03.2019 - C-405/16
Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine …
Rn. 33 Die im EEG vorgesehenen Mechanismen, die dem vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 38), aufgestellten Prüfmaßstab entsprächen, dienten der Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Wälzungssystems und der Gewährleistung der gesetzgeberischen Absicht, schüfen jedoch keine weitergehende Lenkungs- oder Beeinflussungsmöglichkeit staatlicher Stellen, die als "staatliche Kontrollausübung" angesehen werden könne.Rn. 53 Die in dieser Bestimmung getroffene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder nicht, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (…Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26).
Rn. 55 Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass nicht in jedem Fall festgestellt werden muss, dass eine Übertragung staatlicher Mittel stattgefunden hat, damit der einem oder mehreren Unternehmen gewährte Vorteil als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV angesehen werden kann (…Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36, und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34).
- EuG, 10.05.2016 - T-47/15
Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare …
Außerdem hat die Bundesrepublik Deutschland, abweichend von den tatsächlichen Umständen der dem Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), zugrunde liegenden Rechtssache, nicht vorgetragen - und es gibt auch keine dahin gehenden Anhaltspunkte in den Akten -, dass die Initiative zur Besteuerung im Wege der fraglichen Maßnahme von abgabepflichtigen Einheiten ausgegangen wäre, dass die ÜNB nur als ein Instrument in einem von solchen Einheiten selbst geschaffenen System fungierten oder dass sie selbst über die Verwendung der damit erwirtschafteten finanziellen Ressourcen entschieden hätten.Rn. 114 Soweit die Bundesrepublik Deutschland ihr Vorbringen auch darauf stützt, dass die tatsächlichen und rechtlichen Umstände der vorliegenden Rechtssache denen der dem Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), zugrunde liegenden Rechtssache ähnelten, ist festzustellen, dass sich diese Umstände von denen des vorliegenden Rechtsstreits unterscheiden.
Rn. 115 In der dem Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), zugrunde liegenden Rechtssache wurde dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Entscheidung der zuständigen nationalen Behörden, mit der eine innerhalb der landwirtschaftlichen Branchenorganisation für die Erzeugung und Aufzucht von Puten geschlossene Vereinbarung über die Einführung eines Beitrags zur Finanzierung von dieser Organisation beschlossener gemeinsamer Tätigkeiten auf sämtliche Angehörigen dieser Branche erstreckt wurde, mit den Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar ist.
Rn. 116 In Rn. 36 des Urteils vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), hat der Gerichtshof festgestellt, dass die nationalen Behörden auf die Mittel, die aus den in Rede stehenden Beiträgen fließen, tatsächlich nicht zurückgreifen können, um bestimmte Unternehmen zu unterstützen, da die betreffende Branchenorganisation über die Verwendung dieser Mittel entscheidet, die ausschließlich den von ihr selbst bestimmten Zielen gewidmet sind.
Somit lässt sich in der vorliegenden Rechtssache nicht bestreiten, dass die mit dem EEG 2012 verfolgten Ziele, nämlich in erster Linie die Förderung der Erzeuger von EEG-Strom, aber auch der SIU, anders als in der dem Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), zugrunde liegenden Rechtssache voll und ganz vom Staat durch die allein aus eigenem Antrieb erlassenen Gesetze und Vorschriften bestimmt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19
Eco TLC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Erweiterte …
{FN:25} Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission (…C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36), vom 19. März 2013, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission u. a. und Kommission/Frankreich u. a. (…C-399/10 P und C-401/10 P, EU:C:2013:175, Rn. 109), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34), und vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (…C-405/16 P, EU:C:2019:268, Rn. 55).{FN:38} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348).
{FN:44} Urteile vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C-345/02, EU:C:2004:448), und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, vgl. Rn. 31 und 33).
{FN:48} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32).
{FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32), vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 28 bis 33), und vom 28. März 2019, Deutschland/Kommission (…C-405/16 P, EU:C:2019:268, Rn. 85).
{FN:51} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32).
{FN:54} Vgl. hierzu Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage et Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 38).
{FN:73} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32).
- EuGH, 19.12.2013 - C-262/12
Der französische Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die …
Rn. 15 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass für die Einstufung als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, diese Maßnahme muss geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, dem Begünstigten muss durch sie ein Vorteil gewährt werden und sie muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 1993, Sloman Neptun, C-72/91 und C-73/91, Slg. 1993, I-887, Randnr. 18, sowie vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-656/15
Kommission/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …
Aus den gleichen Gründen stellte der Gerichtshof fest, dass die Allgemeinverbindlicherklärung einer im Rahmen einer Berufsorganisation der Putenbranche geschlossenen Vereinbarung das Kriterium der staatlichen Mittel nicht erfüllt [(Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348)]" (Hervorhebung nur hier){FN-VERWEIS:32}.Rn. 76 Wie ferner aus den Urteilen vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C-345/02, EU:C:2004:448), und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32 und 36), hervorgeht, stützte sich die ratio decidendi offensichtlich auf den Umstand, dass die Beträge, die in Form der Abgabe erhoben wurden, nicht dem Staat zur Verfügung standen, sondern denen vorbehalten waren, die sie gezahlt hatten ("the proceeds from the levy were not available to the State, but were ringfenced for the direct benefit of those who paid it"){FN-VERWEIS:34}.
{FN:8} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission (…das sogenannte Stardust-Marine-Urteil, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34), und vom 19. Dezember 2013.
{FN:9} Vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (…C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).
{FN:18} Urteile vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Januar 2013, Aiscat/Kommission (…T-182/10, EU:T:2013:9, Rn. 104).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16
Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit - Beschluss …
{FN:86} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 36).{FN:99} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348).
- EuGH, 09.11.2017 - C-656/15
Kommission/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …
Rn. 43 Betreffend diese Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln ist daran zu erinnern, dass Maßnahmen, bei denen keine staatlichen Mittel übertragen werden, unter den Begriff der "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen können (…vgl. insbesondere Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).Rn. 44 Daher sollen durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).
Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (…vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).
- EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
Rn. 35 Betreffend diese Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln ist daran zu erinnern, dass Maßnahmen, bei denen keine staatlichen Mittel übertragen werden, unter den Begriff der "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen können (…vgl. insbesondere Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).Rn. 36 Daher sollen durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).
Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (…vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).
- EuGH, 09.07.2026 - C-242/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Sektor der Kraft-Wärme-Kopplung - Reform …
Rn. 45 Der Hinweis in Rn. 35 des Urteils vom 12. Januar 2023, DOBELES HES (C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1), dass die Beträge "im Einklang mit [den] Rechtsvorschriften verwaltet und verteilt werden", stehe im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, den Sachverhalt in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, von den Sachverhalten in den Rechtssachen zu unterscheiden, in denen die Urteile vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (C-345/02, EU:C:2004:448), und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348), ergangen seien. - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-706/17
Achema u.a. - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Selektivität - …
{FN:11} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348).{FN:13} Vgl. Urteile vom 15. Juli 2004, Pearle u. a. (…C-345/02, EU:C:2004:448, Rn. 37), und vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 31).
{FN:15} Urteil vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 32).
- EuG, 24.09.2015 - T-674/11
TV2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission …
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15
Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen …
- EuG, 26.09.2014 - T-629/13
Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- EuG, 13.05.2020 - T-8/18
Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
- EuG, 13.05.2020 - T-716/17
Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-242/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20
Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19
Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-262/12
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen fällt der französische Mechanismus …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19
Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-272/12
Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zurechenbarkeit …
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