Rechtsprechung
| EuGH, 27.10.2016 - C-465/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Wieland und Rothwangl
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 18 und 45 AEUV - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 3 und 94 - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Art. 2 Abs. 1 und 2 - Alters- und Todesfallversicherung - Ehemalige Seeleute, die ...
- Europäischer Gerichtshof
Wieland und Rothwangl
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 18 und 45 AEUV - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 3 und 94 - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Art. 2 Abs. 1 und 2 - Alters- und Todesfallversicherung - Ehemalige Seeleute, die ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Wieland und Rothwangl
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 18 und 45 AEUV - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 3 und 94 - Verordnung (EG) Nr. 859/2003 - Art. 2 Abs. 1 und 2 - Alters- und Todesfallversicherung - Ehemalige Seeleute, die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-465/14
- EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 07.02.2002 - C-28/00
DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 59 Zum anderen wird der Begriff "Versicherungszeiten", der in Art. 94 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 vorkommt, in Art. 1 Buchst. r dieser Verordnung definiert als "die Beitrags-, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer Selbständigentätigkeit, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt worden sind oder als zurückgelegt gelten, als Versicherungszeiten bestimmt oder anerkannt sind, sowie alle gleichgestellten Zeiten, soweit sie nach diesen Rechtsvorschriften als den Versicherungszeiten gleichwertig anerkannt sind" (Urteil vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 25).Diese Anerkennung muss jedoch unter Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit erfolgen (Urteil vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 63 Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass die Versicherungszeiten, die vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1408/71 zurückgelegt wurden, zu berücksichtigen sind, um den Übergangsbestimmungen des Art. 94 Abs. 1 bis 3 dieser Verordnung Wirkung zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 52, …und vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 23).
Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Maßnahmen am Maßstab des Unionsrechts, das nach dem Beitritt der Republik Österreich zur Union galt, zu prüfen war (…Urteil vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 28) und dass in der Folge die zuständige Stelle die Freizügigkeitsgrundsätze und die Übergangsbestimmungen des Art. 94 Abs. 1 bis 3 dieser Verordnung anwenden musste (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 45 und 50, …sowie vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 32).
Denn im Unterschied zur Situation der Antragsteller in den mit den Urteilen vom 7. Februar 2002, Kauer (C-28/00, EU:C:2002:82), und vom 18. April 2002, Duchon (C-290/00, EU:C:2002:234), abgeschlossenen Rechtssachen schloss die niederländische Regelung Herrn Rothwangl von dieser Versicherung aus, als er für die HAL arbeitete, weil er Drittstaatsangehöriger war und an Bord der Schiffe wohnte, deren Besatzungsmitglied er war.
- EuGH, 18.04.2002 - C-290/00
Duchon - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Artikel 48 und 51 …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Gilt die neue Regelung somit zwar nur für die Zukunft, ist sie doch nach einem allgemein anerkannten Grundsatz, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auch auf die künftigen Wirkungen von unter dem alten Recht entstandenen Sachverhalten anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 21 und 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach dieser Bestimmung kann ein Mitgliedstaat mithin eine Anrechnung von im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten für die Altersrente nicht schon deshalb ablehnen, weil diese Zeiten zurückgelegt worden sind, bevor die Verordnung für ihn in Kraft getreten ist (Urteile vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 5. November 2014, Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 52).
Rn. 63 Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass die Versicherungszeiten, die vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1408/71 zurückgelegt wurden, zu berücksichtigen sind, um den Übergangsbestimmungen des Art. 94 Abs. 1 bis 3 dieser Verordnung Wirkung zu verleihen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 52, und vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 23).
Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Maßnahmen am Maßstab des Unionsrechts, das nach dem Beitritt der Republik Österreich zur Union galt, zu prüfen war (Urteil vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 28) und dass in der Folge die zuständige Stelle die Freizügigkeitsgrundsätze und die Übergangsbestimmungen des Art. 94 Abs. 1 bis 3 dieser Verordnung anwenden musste (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, EU:C:2002:82, Rn. 45 und 50, sowie vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 32).
Denn im Unterschied zur Situation der Antragsteller in den mit den Urteilen vom 7. Februar 2002, Kauer (C-28/00, EU:C:2002:82), und vom 18. April 2002, Duchon (C-290/00, EU:C:2002:234), abgeschlossenen Rechtssachen schloss die niederländische Regelung Herrn Rothwangl von dieser Versicherung aus, als er für die HAL arbeitete, weil er Drittstaatsangehöriger war und an Bord der Schiffe wohnte, deren Besatzungsmitglied er war.
- EuGH, 17.01.2012 - C-347/10
Arbeitnehmer, die auf Gasbohrplattformen beschäftigt sind, die sich im Meer auf …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 45 Insoweit sind zwar die Mitgliedstaaten weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig, sie müssen aber gleichwohl das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beachten (Urteil vom 17. Januar 2012, Salemink, C-347/10, EU:C:2012:17, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 46 Daher darf diese Ausgestaltung nicht bewirken, dass vom Anwendungsbereich einer nationalen Regelung, wie sie in den Rechtssachen des Ausgangsverfahrens in Rede steht, Personen ausgeschlossen werden, auf die diese Regelung nach der Verordnung Nr. 1408/71 anwendbar ist; zudem müssen die Systeme der Pflichtversicherung mit den Art. 18 und 45 AEUV vereinbar sein (Urteil vom 17. Januar 2012, Salemink, C-347/10, EU:C:2012:17, Rn. 40).
- FG Nürnberg, 15.06.1999 - I 118/97
Bezugsgröße für den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Art. 18 und Art. 45 Abs. 2 AEUV sowie der Art. 3 und 94 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (…ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (…ABl. 2005, L 117, S. 1), (im Folgenden: Verordnung Nr. 1408/71) sowie des Art. 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen (…ABl. 2003, L 124, S. 1).Art. 94 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005, ist dahin auszulegen, dass er einer Vorschrift eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die für die Feststellung der Altersrentenansprüche Versicherungszeiten, die von einem Wanderarbeitnehmer nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zurückgelegt worden sein sollen, nicht berücksichtigt, wenn der Staat, dessen Staatsangehörigkeit dieser Wanderarbeitnehmer besitzt, der Europäischen Union nach der Zurücklegung dieser Versicherungszeiten beigetreten ist..
- EGMR, 12.11.2002 - 34462/97
WESSELS-BERGERVOET v. THE NETHERLANDS
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 33 In seiner Vorlageentscheidung nimmt der Centrale Raad van Beroep (Berufungsgericht für Sozialversicherungssachen und den öffentlichen Dienst, Niederlande) auf das Urteil des EGMR vom 4. Juni 2002, Wessels-Bergervoet/Niederlande (CE:ECHR:2002:1112JUD003446297), Bezug, in dem der EGMR entschieden hat, dass die Entscheidung der niederländischen Einrichtung, einer Ehefrau auf der Grundlage der AOW nur eine verminderte Altersrente auszuzahlen, einen Verstoß gegen Art. 14 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) in Verbindung mit Art. 1 des am 20. März 1952 in Paris unterzeichneten (1.) Zusatzprotokolls zur EMRK darstellt.Rn. 34 Das vorlegende Gericht erklärt, dass die niederländischen Gerichte zwar in Fällen, in denen es um Altersrentenansprüche von Seeleuten gegangen sei, die Argumentation des EGMR aus dem Urteil vom 4. Juni 2002, Wessels-Bergervoet/Niederlande (CE:ECHR:2002:1112JUD003446297), angewandt hätten, vertritt aber die Auffassung, dass sich der Fall von Herrn Wieland und Herrn Rothwangl von diesen Fällen unterscheide und die unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit durch die zuständigen niederländischen Behörden in den Rechtssachen des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf Art. 14 EMRK gerechtfertigt sei.
- EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 68 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Akte über den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats im Wesentlichen auf dem allgemeinen Grundsatz der sofortigen und vollständigen Anwendung der Bestimmungen des Unionsrechts auf diesen Staat beruht, wobei Abweichungen nur insoweit zulässig sind, als sie in Übergangsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen sind (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.05.1993 - C-171/91
Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 71 Hingegen leitet sich aus dieser Beitrittsakte keine Verpflichtung für bestehende Mitgliedstaaten ab, österreichische Staatsangehörige genauso zu behandeln, wie sie die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt Österreichs zur Union behandelt haben (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Mai 1993, Tsiotras, C-171/91, EU:C:1993:215, Rn. 12, …sowie vom 15. Juni 1999, Andersson und Wåkerås-Andersson, C-321/97, EU:C:1999:307, Rn. 46). - EuGH, 15.06.1999 - C-321/97
Andersson und Wåkerås-Andersson - "Artikel 234 EG (früher Artikel 177) …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Rn. 71 Hingegen leitet sich aus dieser Beitrittsakte keine Verpflichtung für bestehende Mitgliedstaaten ab, österreichische Staatsangehörige genauso zu behandeln, wie sie die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt Österreichs zur Union behandelt haben (…vgl. entsprechend Urteile vom 26. Mai 1993, Tsiotras, C-171/91, EU:C:1993:215, Rn. 12, sowie vom 15. Juni 1999, Andersson und Wåkerås-Andersson, C-321/97, EU:C:1999:307, Rn. 46). - EuGH, 05.11.2014 - C-103/13
Somova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-465/14
Nach dieser Bestimmung kann ein Mitgliedstaat mithin eine Anrechnung von im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten für die Altersrente nicht schon deshalb ablehnen, weil diese Zeiten zurückgelegt worden sind, bevor die Verordnung für ihn in Kraft getreten ist (…Urteile vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, EU:C:2002:234, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. November 2014, Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 52).
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Drittstaatsangehörige, wozu auch in Drittstaaten ansässige juristische Personen gehören (vgl. EuGH, Phil Collins v. Imtrat Handelsgesellschaft mbH u.a., Urteil vom 20. Oktober 1993, C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 30; International Jet Management GmbH, Urteil vom 18. März 2014, C-628/11, EU:C:2014:171, Rn. 34 ff.), können hingegen aus dem Unionsrecht unmittelbar keine Ansprüche herleiten (vgl. EuGH, Athanasios Vatsouras u.a. v. Arbeitsgemeinschaft Nürnberg, Urteil vom 4. Juni 2009, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 52 ; Land Hessen v. G. Ricordi & Co. Bühnen- und Musikverlag GmbH, Urteil vom 6. Juni 2002, C-360/00, EU:C:2002:346, Rn. 31 ; Office national d'allocations familiales pour travailleurs salariés (ONAFTS) v. Radia Hadj Ahmed, Urteil vom 13. Juni 2013, C-45/12, EU:C:2013:390, Rn. 38 ff.; Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank v. F. Wieland u.a., Urteil vom 27. Oktober 2016, C-465/14, EU:C:2016:820, Rn. 67 ff.). - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Rn. 39 (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (…vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.;… 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396;… 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.;… 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9;… 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.;… 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.;… 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.;… 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9;… 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.;… 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.;… 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.). - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16
Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim …
Rn. 46 (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (…vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.; 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.;… 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396;… 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.;… 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9;… 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.;… 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.;… 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.;… 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9;… 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.;… 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.;… 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.).
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