Rechtsprechung
| EuGH, 10.11.2016 - C-452/16 PPU |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Poltorak
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 1 - Begriff "justizielle Entscheidung" - Art. 6 Abs. 1 - Begriff ...
- Europäischer Gerichtshof
Poltorak
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 1 - Begriff "justizielle Entscheidung" - Art. 6 Abs. 1 - Begriff ...
- Europäischer Gerichtshof
Poltorak
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 1 - Begriff "justizielle Entscheidung" - Art. 6 Abs. 1 - Begriff ...
- Europäischer Gerichtshof
Poltorak
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 1 - Begriff "justizielle Entscheidung" - Art. 6 Abs. 1 - Begriff ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Poltorak
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 1 - Begriff "justizielle Entscheidung" - Art. 6 Abs. 1 - Begriff ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-452/16
- EuGH, 10.11.2016 - C-452/16 PPU
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Rn. 24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Rahmenbeschluss, wie sich insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie seinen Erwägungsgründen 5 und 7 ergibt, das auf dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 beruhende multilaterale Auslieferungssystem durch ein auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhendes System der Übergabe verurteilter oder verdächtiger Personen zwischen Justizbehörden zur Vollstreckung von Urteilen oder zur Strafverfolgung ersetzt werden soll (Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 25 Der Rahmenbeschluss ist daher darauf gerichtet, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und setzt ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus (Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem kann die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nur an eine der in Art. 5 des Rahmenbeschlusses erschöpfend aufgeführten Bedingungen geknüpft werden (Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 79 und 80 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.05.2013 - C-168/13
Nach dem Unionsrecht steht es den Mitgliedstaaten frei, bei Entscheidungen, mit …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Zu verweisen sei dabei auf die Grundsätze, die der Gerichtshof in Bezug auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Rahmen des Übergabeverfahrens in den Rn. 46 und 47 des Urteils vom 30. Mai 2013, F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358), und in Bezug auf den justiziellen Schutz, der im Stadium der Ausstellung des Europäischen Haftbefehls gewährleistet sein müsse, in Rn. 56 des Urteils vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385), herausgearbeitet habe.Rn. 39 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass das gesamte im Rahmenbeschluss geregelte Verfahren der Übergabe zwischen Mitgliedstaaten gemäß dem Rahmenbeschluss unter justizieller Kontrolle stattfindet, so dass die den Europäischen Haftbefehl betreffenden Entscheidungen in den Genuss aller für derartige Entscheidungen gebotenen Garantien kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, F., C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 39 und 46).
Das Tätigwerden einer Justizbehörde ist desgleichen in anderen Phasen des Übergabeverfahrens erforderlich, etwa bei der Vernehmung der gesuchten Person sowie der Entscheidung über ihre Inhafthaltung oder ihre vorübergehende Überstellung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, F., C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 45).
- EuGH, 22.09.2016 - C-110/15
Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (…Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora, C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 41, sowie vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 60).
- EuGH, 27.02.2014 - C-82/12
Die spanische Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle verstößt …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteile vom 27. Februar 2014, Transportes Jordi Besora, C-82/12, EU:C:2014:108, Rn. 41, …sowie vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 60). - EuGH, 17.09.2014 - C-562/12
Liivimaa Lihaveis - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Verordnungen …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 17. September 2014, Liivimaa Lihaveis, C-562/12, EU:C:2014:2229, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.07.2008 - C-66/08
Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Rn. 31 Unter diesen Umständen können Bedeutung und Tragweite des Begriffs "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2008, Kozłowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 43, …und vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 38). - EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Rn. 31 Unter diesen Umständen können Bedeutung und Tragweite des Begriffs "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2008, Kozłowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 43, und vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 38). - EuGH, 16.07.2015 - C-237/15
Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Rn. 21 Zweitens ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, dass die Person, um die es im Ausgangsverfahren geht, derzeit ihrer Freiheit beraubt ist und dass ihre weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsverfahrens abhängt (Urteil vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 24). - EuGH, 01.06.2016 - C-241/15
Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Zu verweisen sei dabei auf die Grundsätze, die der Gerichtshof in Bezug auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Rahmen des Übergabeverfahrens in den Rn. 46 und 47 des Urteils vom 30. Mai 2013, F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358), und in Bezug auf den justiziellen Schutz, der im Stadium der Ausstellung des Europäischen Haftbefehls gewährleistet sein müsse, in Rn. 56 des Urteils vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385), herausgearbeitet habe. - EuGH, 28.07.2016 - C-294/16
Ein Mitgliedstaat, der einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, ist …
Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Rn. 32 Folglich bedarf der Begriff "Justizbehörde" in Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses in der gesamten Union einer autonomen und einheitlichen Auslegung, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts dieser Vorschrift als auch des Kontexts, in den sie sich einfügt, und des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels zu ermitteln ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Juli 2016, JZ, C-294/16 PPU, EU:C:2016:610, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
Rn. 14 Unter diesen Umständen wandte sich der High Court (Hoher Gerichtshof) über die irische zentrale Behörde an die Staatsanwaltschaft Lübeck und ersuchte sie um weitere Informationen zu dem Vorbringen von OG in Bezug auf die Einstufung der Staatsanwaltschaft als "Justizbehörde", insbesondere in Anbetracht der Urteile vom 10. November 2016, Poltorak (C-452/16 PPU, EU:C:2016:858), und vom 10. November 2016, Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:860).Rn. 19 In Anbetracht der ihm vorliegenden Beweise hat das vorlegende Gericht Zweifel daran, ob die Staatsanwaltschaft Lübeck die Voraussetzung der Unabhängigkeit und die Voraussetzung in Bezug auf die Rolle bei der Strafrechtspflege erfüllt, die sich aus den Urteilen des Gerichtshofs vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483), vom 10. November 2016, Poltorak (C-452/16 PPU, EU:C:2016:858), vom 10. November 2016, Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:860), und vom 10. November 2016, Kovalkovas (C-477/16 PPU, EU:C:2016:861), ergeben und die erfüllt sein müssen, um die Staatsanwaltschaft als "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 einstufen zu können.
Rn. 38 Zweitens ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, dass dem im Ausgangsverfahren Betroffenen derzeit seine Freiheit entzogen ist und dass seine weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie aus diesem Artikel hervorgeht, handelt es sich bei einem solchen Haftbefehl um eine "justizielle Entscheidung", so dass er von einer "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ausgestellt worden sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 28, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 29).
Rn. 48 Zwar können die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Grundsatz der Verfahrensautonomie in ihrem nationalen Recht die für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zuständige "Justizbehörde" bestimmen, doch dürfen Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 30 und 31, …sowie vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 31 und 32).
Rn. 49 Der genannte Begriff bedarf in der gesamten Union einer autonomen und einheitlichen Auslegung, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 als auch des Kontexts, in den er sich einfügt, und des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 32, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 33).
Rn. 50 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich der in dieser Bestimmung verwendete Begriff "Justizbehörde" nicht allein auf die Richter oder Gerichte eines Mitgliedstaats beschränkt, sondern so zu verstehen ist, dass er darüber hinaus die Behörden erfasst, die in diesem Mitgliedstaat an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied insbesondere zu Ministerien oder Polizeibehörden, die zur Exekutive gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 33 und 35, …sowie vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 34 und 36).
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 40 Der Rahmenbeschluss 2002/584 ist daher darauf gerichtet, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, und setzt ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus (Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
Sie setzt insbesondere voraus, dass die Grundsätze der Rechtmäßigkeit [(…Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 63)], die einen transparenten, rechenschaftspflichtigen, demokratischen und pluralistischen [Gesetzgebungsprozess] voraussetzt, der Rechtssicherheit [(…Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 10)], des Verbots der willkürlichen Ausübung von Hoheitsgewalt [(…Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19)], des wirksamen Rechtsschutzes einschließlich des Zugangs zur Justiz durch unabhängige und unparteiische Gerichte [(…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31, 40 und 41, …sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63 bis 67)] sowie der Gewaltenteilung [(…Urteile vom 22. Dezember 2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 58, vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 36)] eingehalten werden [(Mitteilung der Kommission mit dem Titel 'Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips', COM(2014) 158 final, Anhang I)].
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Rn. 124 Im Übrigen ist nach dem für einen Rechtsstaat kennzeichnenden Grundsatz der Gewaltenteilung die Unabhängigkeit der Gerichte gegenüber der Legislative und der Exekutive zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35). - EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
Sie setzt insbesondere voraus, dass die Grundsätze der Rechtmäßigkeit [(…Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 63)], die einen transparenten, rechenschaftspflichtigen, demokratischen und pluralistischen [Gesetzgebungsprozess] voraussetzt, der Rechtssicherheit [(…Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 10)], des Verbots der willkürlichen Ausübung von Hoheitsgewalt [(…Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19)], des wirksamen Rechtsschutzes einschließlich des Zugangs zur Justiz durch unabhängige und unparteiische Gerichte [(…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31, 40 und 41, …sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63 bis 67)] sowie der Gewaltenteilung [(…Urteile vom 22. Dezember 2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 58, vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 36)] eingehalten werden [(Mitteilung der Kommission mit dem Titel 'Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips', COM(2014) 158 final, Anhang I)]. - EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 12 Unter diesen Umständen wandte sich der High Court (Hoher Gerichtshof) über die irische zentrale Behörde an den Generalstaatsanwalt von Litauen und ersuchte ihn um weitere Informationen in Bezug auf seine Einstufung als "Justizbehörde", insbesondere in Anbetracht der Urteile vom 10. November 2016, Poltorak (C-452/16 PPU, EU:C:2016:858), und vom 10. November 2016, Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:860).Rn. 17 Im Hinblick auf die Urteile des Gerichtshofs vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483), vom 10. November 2016, Poltorak (C-452/16 PPU, EU:C:2016:858), vom 10. November 2016, Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:860), und vom 10. November 2016, Kovalkovas (C-477/16 PPU, EU:C:2016:861), möchte dieses Gericht wissen, ob der Generalstaatsanwalt von Litauen als "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 eingestuft werden kann.
Wie aus diesem Artikel hervorgeht, handelt es sich bei einem solchen Haftbefehl um eine "justizielle Entscheidung", so dass er von einer "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ausgestellt worden sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 28, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 29).
Rn. 27 Zwar können die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Grundsatz der Verfahrensautonomie in ihrem nationalen Recht die für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zuständige "Justizbehörde" bestimmen, doch dürfen Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 30 und 31, …sowie vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 31 und 32).
Rn. 28 Der genannte Begriff bedarf in der gesamten Union einer autonomen und einheitlichen Auslegung, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 als auch des Kontexts, in den er sich einfügt, und des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 32, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 33).
Rn. 29 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich der in dieser Bestimmung verwendete Begriff "Justizbehörde" nicht allein auf die Richter oder Gerichte eines Mitgliedstaats beschränkt, sondern so zu verstehen ist, dass er darüber hinaus die Behörden erfasst, die in diesem Mitgliedstaat an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied insbesondere zu Ministerien oder Polizeibehörden, die zur Exekutive gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 33 und 35, …sowie vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 34 und 36).
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16
Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil
Als Rechtssatz verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von jedem Mitgliedstaat, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass die anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (…EuGH, Urteile vom 5. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU - NJW 2016, 1709 Rn. 78, 82 und vom 10. November 2016 - C-452/16 PPU - juris Rn. 25 f.). - EuGH, 02.03.2023 - C-16/22
Staatsanwaltschaft Graz (Service des affaires fiscales pénales de Düsseldorf) - …
Unter den Justizbehörden werden nämlich herkömmlich die an der Rechtspflege mitwirkenden Behörden verstanden, im Unterschied insbesondere zu Verwaltungsbehörden, die zur Exekutive gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-508/18
OG (Parquet de Lübeck) - Ersuchen um Vorabentscheidung - Justizielle und …
- EGMR, 15.03.2022 - 43572/18
GRZĘDA v. POLAND
Moreover, in accordance with the principle of the separation of powers which characterises the operation of the rule of law, the independence of the judiciary must be ensured in relation to the legislature and the executive (see, to that effect, judgment of 10 November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, paragraph 35). - EuGH, 28.04.2022 - C-804/21
Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen …
- EuGH, 15.11.2017 - C-496/16
Aranyosi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
- EuGH, 09.11.2023 - C-819/21
Staatsanwaltschaft Aachen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 10.11.2016 - C-453/16
Özçelik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-804/21
C und CD (Obstacles juridiques à l'exécution d'une décision de remise) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2019 - C-489/19
NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-66/20
XK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Befugnis nach Art. 267 AEUV - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19
Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17
CRPNPAC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20
An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-458/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2025 - C-528/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
Openbaar Ministerie (Faux en écritures) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
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