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Rechtsprechung
   EuG, 14.12.2022 - T-296/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36020
EuG, 14.12.2022 - T-296/21 (https://dejure.org/2022,36020)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2022 - T-296/21 (https://dejure.org/2022,36020)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - T-296/21 (https://dejure.org/2022,36020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SU/ EIOPA

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Nichtverlängerung - Verfahren zur Verlängerung - Berücksichtigung der Beurteilungen - Nicht fertiggestellte Beurteilung - Haftung - Materieller Schaden - Verlust einer Chance - Immaterieller Schaden - ...

  • Wolters Kluwer

    Öffentlicher Dienst; Bedienstete auf Zeit; Befristeter Vertrag; Nichtverlängerung; Verfahren zur Verlängerung; Berücksichtigung der Beurteilungen; Nicht fertiggestellte Beurteilung; Haftung; Materieller Schaden; Verlust einer Chance; Immaterieller Schaden; Befugnis zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Nichtverlängerung - Verfahren zur Verlängerung - Berücksichtigung der Beurteilungen - Nicht fertiggestellte Beurteilung - Haftung - Materieller Schaden - Verlust einer Chance - Immaterieller Schaden - ...

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (34)

  • EuG, 16.12.2020 - T-187/18

    VP/ Cedefop

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung bewirken die formal gegen die Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde gerichteten Aufhebungsanträge, dass das Gericht mit der Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet war, wenn sie als solche keinen eigenständigen Gehalt haben (…vgl. Urteil vom 20. November 2007, 1anniello/Kommission, T-205/04, EU:T:2007:346, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 75, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8).

    Rn. 26 Unter diesen Umständen sind die Anträge auf Aufhebung sowohl der Entscheidung über die Nichtverlängerung als auch der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter Berücksichtigung des evolutiven Charakters des Vorverfahrens ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Nichtverlängerung daher auch die Begründung der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde heranzuziehen, da davon auszugehen ist, dass diese Begründung mit der der Entscheidung über die Nichtverlängerung zusammenfällt (Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 80, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. Dezember 2009, Kommission/Birkhoff, T-377/08 P, EU:T:2009:485, Rn. 58 und 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Bediensteter auf Zeit, der einen befristeten Vertrag geschlossen hat, grundsätzlich keinen Anspruch auf Verlängerung seines Vertrags hat, die Verlängerung vielmehr eine bloße Möglichkeit ist, die davon abhängt, dass sie mit dem dienstlichen Interesse im Einklang steht (…Urteile vom 6. Februar 2003, Pyres/Kommission, T-7/01, EU:T:2003:27, Rn. 64, und vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 103).

    Ferner wird nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung der Verwaltung im Bereich der Vertragsverlängerung ein weiter Ermessensspielraum zuerkannt (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 106).

    Diese Erwägungen stellen eine Reihe von hinreichend genauen und plausiblen Gesichtspunkten dar, die belegen, dass die Klägerin im Jahr 2020 im Rahmen des Vertragsverlängerungsverfahrens eine konkrete und hinreichend ernsthafte, mit anderen Worten reale Chance hatte, dass ihr Vertrag - auch im Hinblick auf die Bestimmungen des Vertragsverlängerungsverfahrens und ungeachtet des weiten Ermessensspielraums bei der Verlängerung eines Dienstvertrags - auf unbestimmte Dauer verlängert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 196).

    Rn. 96 In einer Rechtssache, in der es um die Nichtverlängerung eines Vertrags ging, hat das Gericht die Ersatzfähigkeit des Verlusts einer Chance des betroffenen Bediensteten auf Zeit auf Verlängerung seines Vertrags anerkannt, obwohl die Verwaltung noch keine Gelegenheit gehabt hatte, Maßnahmen zur Durchführung des Aufhebungsurteils zu erlassen (Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 197).

    Wenn sich die Chance jedoch nicht auf diese Weise quantifizieren lässt, kann der erlittene Schaden nach billigem Ermessen geschätzt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 119 bis 121 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 199).

    Folglich ist der erlittene Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache nach billigem Ermessen zu schätzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 200 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 110 Im vorliegenden Fall kann die Aufhebung der Entscheidung über die Nichtverlängerung wegen der oben in Rn. 98 dargelegten Grenzen ihrer praktischen Wirksamkeit für sich genommen keine hinreichende Wiedergutmachung darstellen, und die nicht materiellen Folgen der Nichtverlängerung des Vertrags, insbesondere die Folgen für die Gesundheit der Klägerin, können nicht leicht behoben werden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 205 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.10.2018 - T-162/17

    Fernández González/ Kommission - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 83 Was den zweiten geltend gemachten, im Verlust einer Chance bestehenden materiellen Schadensposten anbelangt, muss dieser nach ständiger Rechtsprechung tatsächlich und endgültig sein, um festgestellt zu werden und einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 54 und 55…, vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 110).

    Rn. 86 Nach der Rechtsprechung ist zur Feststellung des tatsächlichen Verlusts einer Chance zu prüfen, ob rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, dass der klagenden Partei nicht notwendigerweise die Verlängerung ihres Vertrags, deren Eintritt sie nie beweisen können wird, sondern eine ernsthafte Chance auf eine Verlängerung ihres Vertrags genommen wurde, mit der Folge, dass der Betroffene einen im Verlust von Bezügen bestehenden materiellen Schaden erlitten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 111).

    Rn. 95 In Rechtsstreitigkeiten, die Entscheidungen über die Ablehnung von Bewerbungen betrafen, hat das Gericht entschieden, dass sich die Endgültigkeit des Verlusts einer Chance, eingestellt zu werden, aus dem Schutz der Rechte Dritter ergibt, deren Bewerbungen für die betreffenden Stellen angenommen worden waren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 49, und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 91) und nicht daraus, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, die begangene Rechtswidrigkeit rechtlich zu korrigieren.

    Rn. 100 Auf der Grundlage dieser Gesichtspunkte ist daher davon auszugehen, dass die von der EIOPA begangenen Rechtsverstöße der Klägerin mit Sicherheit eine reale Chance genommen haben, ihr Beschäftigungsverhältnis mit der EIOPA ohne Unterbrechung ab dem 16. Januar 2021 nach Ablauf ihres Vertrags fortzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 117).

    Rn. 101 Dieser Schaden beruht auf der Rechtswidrigkeit des Verhaltens der EIOPA, das der Klägerin mit Sicherheit eine ernsthafte Chance auf eine Verlängerung ihres Vertrags genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 111).

    Rn. 102 Für die Festsetzung des Betrags der Entschädigung, die wegen des Verlusts einer solchen Chance zu zahlen ist, ist nach der Rechtsprechung, nachdem die Art der Chance, die dem Beamten oder Bediensteten genommen wurde, festgestellt wurde, der Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem er diese Chance gehabt hätte, ist diese Chance sodann zu quantifizieren und sind schließlich die finanziellen Folgen dieses Verlusts einer Chance für den Betroffenen zu bestimmen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn sich die Chance jedoch nicht auf diese Weise quantifizieren lässt, kann der erlittene Schaden nach billigem Ermessen geschätzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 119 bis 121 und die dort angeführte Rechtsprechung…, Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 199).

  • EuG, 06.06.2006 - T-10/02

    Girardot / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 87 Das Bestehen einer ernsthaften Chance hängt nicht von dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Chance ab; dieser Gesichtspunkt wird anschließend, wenn dieses Bestehen anerkannt wird, bei der Bestimmung des Umfangs des erlittenen materiellen Schadens und seiner Entschädigung berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 119, …und vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 74).

    So ist bereits entschieden worden, dass der Verlust einer Chance, die mit 50 % (Urteil vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 119) oder mit 25 % (…Urteil vom 12. April 2016, CP/Parlament, F-98/15, EU:F:2016:76, Rn. 83) bewertet wird, oder sogar der Verlust einer "sehr geringen" Chance (…Urteil vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 74) in Anbetracht der Umstände dieser Rechtssachen ernsthaft genug war, um zu belegen, dass die Chance tatsächlich bestand.

    Rn. 90 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob der Verlust einer Chance endgültig ist, zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem der Unionsrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Gesichtspunkte, die nach dem Erlass der rechtswidrigen Handlung, die dem Schaden zugrunde liegt, eingetreten sind, entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 50, in dem die Tatsache berücksichtigt wird, dass die Stellen, auf die sich die Klägerin beworben hatte, inzwischen besetzt worden sind, …und vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164, in dem Ereignisse berücksichtigt wurden, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Gerichts noch nicht eingetreten waren, wie die bevorstehende Versetzung des Klägers in den Ruhestand).

    Rn. 95 In Rechtsstreitigkeiten, die Entscheidungen über die Ablehnung von Bewerbungen betrafen, hat das Gericht entschieden, dass sich die Endgültigkeit des Verlusts einer Chance, eingestellt zu werden, aus dem Schutz der Rechte Dritter ergibt, deren Bewerbungen für die betreffenden Stellen angenommen worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 49, …und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 91) und nicht daraus, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, die begangene Rechtswidrigkeit rechtlich zu korrigieren.

  • EuG, 12.02.2020 - T-320/18

    WD/ EFSA - Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Befristeter Vertrag - …

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Beurteilungen stellen nämlich einen schriftlichen und förmlichen Nachweis über die Qualität der Arbeit dar, die der Bedienstete im betreffenden Zeitraum geleistet hat (…Urteile vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 55 und 56, sowie vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 60).

    Rn. 47 Daraus folgt, dass erstens die Beurteilung der Klägerin für 2019 ein nicht abgeschlossenes Dokument ist, das für die Zwecke der Beurteilung der Leistungen der Klägerin nicht berücksichtigt werden durfte, und zweitens die Klägerin inzidenter die Rechtswidrigkeit in Bezug auf die nicht abgeschlossene Beurteilung für das genannte Jahr geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 62).

    Rn. 60 Folglich erfolgte die Beurteilung der Leistungen der Klägerin auf der Grundlage einer unvollständigen Akte, da in dieser ihre endgültige Beurteilung für 2019 nicht enthalten war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 61).

    Genauer gesagt reicht der bloße Umstand, dass die Personalakte der Klägerin bei der Beurteilung ihrer Leistungen insbesondere wegen des Fehlens einer Beurteilung unvollständig war, nicht aus, um eine Entscheidung über die Nichtverlängerung aufzuheben, es sei denn, es steht fest, dass dieser Umstand das Verlängerungsverfahren entscheidend beeinflusst haben konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 63).

  • EuG, 14.07.2021 - T-670/19

    Carbajo Ferrero / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 90 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob der Verlust einer Chance endgültig ist, zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem der Unionsrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Gesichtspunkte, die nach dem Erlass der rechtswidrigen Handlung, die dem Schaden zugrunde liegt, eingetreten sind, entscheidet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 50, in dem die Tatsache berücksichtigt wird, dass die Stellen, auf die sich die Klägerin beworben hatte, inzwischen besetzt worden sind, und vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164, in dem Ereignisse berücksichtigt wurden, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Gerichts noch nicht eingetreten waren, wie die bevorstehende Versetzung des Klägers in den Ruhestand).

    Rn. 91 Im vorliegenden Fall ist zur Beurteilung dieser Endgültigkeit zu prüfen, ob die Klägerin am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und in Anbetracht der von der EIOPA zu erlassenden Maßnahmen zur Durchführung des vorliegenden Urteils ihre Chance auf Verlängerung ihres Vertrag nach dessen Ablauf, d. h. ab dem 16. Januar 2021, endgültig verloren hat (Urteil vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. Oktober 1994, C/Kommission, T-47/93, EU:T:1994:262, Rn. 52).

    Rn. 94 So hat das Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament (T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164), ergangen ist, obwohl die Verwaltung noch keine Maßnahmen zur Durchführung des Aufhebungsurteils erlassen hatte, eine Entschädigung für den Verlust einer Chance gewährt, "früher" auf eine Direktorenstelle ernannt zu werden, nämlich zum Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung, die Bewerbung des Klägers nicht zu berücksichtigen und einen anderen Bewerber zu ernennen.

  • EuGöD, 12.04.2016 - F-98/15

    CP / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 85 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob der Verlust einer Chance tatsächlich besteht, auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem die Entscheidung über die Nichtverlängerung getroffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. April 2016, CP/Parlament, F-98/15, EU:F:2016:76, Rn. 82).

    So ist bereits entschieden worden, dass der Verlust einer Chance, die mit 50 % (…Urteil vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 119) oder mit 25 % (Urteil vom 12. April 2016, CP/Parlament, F-98/15, EU:F:2016:76, Rn. 83) bewertet wird, oder sogar der Verlust einer "sehr geringen" Chance (…Urteil vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 74) in Anbetracht der Umstände dieser Rechtssachen ernsthaft genug war, um zu belegen, dass die Chance tatsächlich bestand.

    Das Gericht für den öffentlichen Dienst hat auch eine Entschädigung für den Verlust der Chance gewährt, früher im Amt des Referatsleiters bestätigt zu werden, indem es anerkannt hat, dass die spätere Ernennung des Klägers auf die Stelle eines Referatsleiters nicht als adäquater Ausgleich der Wirkungen der aufgehobenen Entscheidung über die Nichtbestätigung für die Vergangenheit gelten kann (Urteil vom 12. April 2016, CP/Parlament, F-98/15, EU:F:2016:76, Rn. 76).

  • EuG, 13.12.2018 - T-591/16

    Wahlström/ Frontex - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Frontex - …

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Beurteilungen stellen nämlich einen schriftlichen und förmlichen Nachweis über die Qualität der Arbeit dar, die der Bedienstete im betreffenden Zeitraum geleistet hat (Urteile vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 55 und 56, …sowie vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 60).

    Ferner wird nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung der Verwaltung im Bereich der Vertragsverlängerung ein weiter Ermessensspielraum zuerkannt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil vom 16. Dezember 2020, VP/Cedefop, T-187/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:613, Rn. 106).

    Außerdem prüft das Gericht, ob der Verwaltung sachliche Ungenauigkeiten unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 27.04.2012 - T-37/10

    De Nicola / EIB

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Die Mitglieder dieses Personals können sich vor dem Unionsrichter auf diese Vorschrift berufen, der ihre Beachtung sicherstellt (vgl. entsprechend Urteile vom 27. April 2012, De Nicola/EIB, T-37/10 P, EU:T:2012:205, Rn. 40, …und vom 7. Juli 2009, Bernard/Europol, F-54/08, EU:F:2009:86, Rn. 47).

    Wenn nämlich der Berufungsbeurteilende über eine umfassende Kontrollbefugnis hinsichtlich der Begründetheit der in einer Beurteilung enthaltenen Bewertungen verfügt und sie bestätigen oder abändern kann und rechtswidrig von der Ausübung seiner Kontrolle absieht, wird nach der Rechtsprechung die vom Stelleninhaber abgelehnte Beurteilung nicht endgültig (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. April 2012, De Nicola/EIB, T-37/10 P, EU:T:2012:205, Rn. 38, 41 und 60).

    Nach ständiger Rechtsprechung bildet nämlich eine Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans, die seinem gesamten Personal mitgeteilt worden ist und in der die für die Verlängerung oder Nichtverlängerung von Verträgen bei der Ausübung seines Ermessens anwendbaren Kriterien und Verfahren angegeben werden, eine innerdienstliche Richtlinie, die als solche als eine Verhaltensnorm anzusehen ist, die die Verwaltung sich selbst auferlegt und von der sie nicht ohne Angabe von Gründen abweichen darf, da sie andernfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde (…vgl. Urteil vom 7. Juli 2009, Bernard/Europol, F-54/08, EU:F:2009:86, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. April 2012, De Nicola/EIB, T-37/10 P, EU:T:2012:205, Rn. 40).

  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 83 Was den zweiten geltend gemachten, im Verlust einer Chance bestehenden materiellen Schadensposten anbelangt, muss dieser nach ständiger Rechtsprechung tatsächlich und endgültig sein, um festgestellt zu werden und einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 54 und 55, vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, …und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 110).

    Rn. 86 Nach der Rechtsprechung ist zur Feststellung des tatsächlichen Verlusts einer Chance zu prüfen, ob rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, dass der klagenden Partei nicht notwendigerweise die Verlängerung ihres Vertrags, deren Eintritt sie nie beweisen können wird, sondern eine ernsthafte Chance auf eine Verlängerung ihres Vertrags genommen wurde, mit der Folge, dass der Betroffene einen im Verlust von Bezügen bestehenden materiellen Schaden erlitten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, …und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 111).

  • EuG, 16.12.2010 - T-143/09

    Kommission / Petrilli

    Auszug aus EuG, 14.12.2022 - T-296/21
    Rn. 72 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Haftung der Union im Rahmen eines von einem Beamten oder Bediensteten geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Eintritt des behaupteten Schadens und dem Vorhandensein eines Kausalzusammenhangs zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Kommission/Petrilli, T-143/09 P, EU:T:2010:531, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Handelt daher die Union als Arbeitgeber, unterliegt sie einer größeren Verantwortung, was sich in der Verpflichtung zeigt, die Schäden zu ersetzen, die ihrem Personal durch jedweden von ihr als Arbeitgeber begangenen Rechtsverstoß entstanden sind (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Kommission/Petrilli, T-143/09 P, EU:T:2010:531, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 09.03.2010 - F-26/09

    N / Parlament

  • EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10

    AK / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 43 Abs. 1 des Statuts - …

  • EuGöD, 30.01.2013 - F-87/11

    Wahlström / FRONTEX

  • EuGöD, 07.07.2009 - F-54/08

    Bernard / Europol

  • EuGH, 21.02.2008 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage …

  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den …

  • EuG, 31.03.2004 - T-10/02

    Marie-Claude Girardot gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut …

  • EuG, 09.12.2010 - T-526/08

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst …

  • EuG, 23.04.2002 - T-372/00

    Campolargo / Kommission

  • EuG, 18.09.2015 - T-653/13

    Wahlström / FRONTEX

  • EuG, 06.02.2003 - T-7/01

    Pyres / Kommission

  • EuGH, 18.12.1980 - 156/79

    Gratreau / Kommission

  • EuG, 16.09.2015 - T-231/14

    EMA / Drakeford - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

  • EuGöD, 12.12.2013 - F-129/12

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten …

  • EuGöD, 11.12.2014 - F-103/13

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Beurteilung des Klägers für die Zeit vom 15. …

  • EuG, 12.09.2019 - T-225/18

    Manéa/ CdT

  • EuG, 15.01.2019 - T-881/16

    HJ/ EMA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Teilweise Unzulässigkeit - …

  • EuG, 27.10.1994 - T-47/93

    Beamte - Einstellung - Verlängerung der Eignungsliste des Auswahlverfahrens …

  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …

  • EuG, 09.12.2009 - T-377/08

    Kommission / Birkhoff - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale …

  • EuG, 20.11.2007 - T-205/04

    Ianniello / Kommission

  • EuG, 05.02.2018 - T-208/16

    Ranocchia/ ERCEA - Forschung und technologische Entwicklung - Aufrufe zur …

  • EuG, 25.10.2006 - T-281/04

    Staboli / Kommission

  • EuG, 05.07.2023 - T-223/21

    SE/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - …

    Rn. 164 Nach der Rechtsprechung ist für die Beurteilung der Frage, ob der Verlust einer Chance tatsächlich besteht, auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Entscheidung über die Ablehnung der Bewerbung getroffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 169 Zweitens ist zur Frage, ob der geltend gemachte Verlust einer Chance endgültig ist, darauf hinzuweisen, dass diese zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem der Unionsrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Gesichtspunkte, die nach dem Erlass der rechtswidrigen Handlung, die dem Schaden zugrunde liegt, eingetreten sind, entscheidet (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 170 Zur Beurteilung dieser Endgültigkeit ist zu prüfen, ob der Kläger am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und in Anbetracht der von der Kommission zu erlassenden Maßnahmen zur Durchführung des vorliegenden Urteils seine Chance, auf die streitige Stelle eingestellt zu werden, endgültig verloren hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 91).

    Rn. 172 Im Übrigen hat das Gericht in Rechtsstreitigkeiten, die Entscheidungen über die Ablehnung von Bewerbungen betrafen, wie diejenige, die Gegenstand der vorliegenden Klage ist, entschieden, dass sich die Endgültigkeit des Verlusts einer Chance, eingestellt zu werden, aus dem Schutz der Rechte Dritter ergibt, deren Bewerbungen für die betreffenden Stellen angenommen worden waren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 49, …und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 91), und nicht daraus, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, die begangene Rechtswidrigkeit rechtlich zu korrigieren (Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 95).

    Rn. 176 Für die Festsetzung des Betrags der Entschädigung, die wegen des Verlusts einer solchen Chance zu zahlen ist, ist nach der Rechtsprechung, nachdem die Art der Chance, die dem Beamten oder Bediensteten genommen wurde, festgestellt wurde, der Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem er diese Chance gehabt hätte, ist diese Chance sodann zu quantifizieren und sind schließlich die finanziellen Folgen dieses Verlusts einer Chance für den Betroffenen zu bestimmen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 177 In Bezug auf Art und Umfang des Schadensersatzes für den Verlust einer Chance ist, sofern dies möglich ist, die Chance, die dem Beamten oder Bediensteten genommen wurde, objektiv in Form eines mathematischen Koeffizienten zu bestimmen, der sich aus einer genauen Analyse ergibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei zu berücksichtigen ist, dass es sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, eine Methode festzulegen, die es erlauben würde, die Chance, auf eine Stelle bei einem Organ eingestellt zu werden, genau zu quantifizieren und damit den sich aus dem Verlust dieser Chance ergebenden Schaden zu bemessen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 59 und 60).

  • EuG, 10.06.2026 - T-13/25

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag von unbestimmter Dauer - …

    Rn. 62 So ist zum einen entschieden worden, dass die Aufhebung einer Maßnahme, wenn ihr keine praktische Wirksamkeit zukommt, als solche keinen angemessenen und hinreichenden Ersatz des gesamten immateriellen Schadens darstellen kann, der durch die aufgehobene Maßnahme entstanden ist (…vgl. Urteile vom 29. Januar 2020, Aquino u. a./Parlament, T-402/18, EU:T:2020:13, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist es Sache des Gerichts, den Schaden der betroffenen Person unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache nach billigem Ermessen zu schätzen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 12. Juli 2011, Kommission/Q, T-80/09 P, EU:T:2011:347, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 79).

  • EuG, 17.07.2024 - T-371/22

    Montanari/ EUCAP Sahel Niger - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Mission …

    So ist der Beamte oder Bedienstete der Union im Unterschied zu jeder anderen Privatperson an das Organ, die Einrichtung oder sonstige Stelle, das bzw. die seinen Dienstherrn darstellt, durch ein Dienstverhältnis gebunden, das ein durch die Fürsorgepflicht des betreffenden Organs, der betreffenden Einrichtung oder der betreffenden sonstigen Stelle gegenüber dem Betroffenen widergespiegeltes Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen besonderen Rechten und Pflichten umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 231 Zwar ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Fürsorgepflicht einem erhöhten Erfordernis der Verantwortung gegenüber den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union entspricht, wenn diese als Arbeitgeber handeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.09.2025 - T-435/23

    Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Entscheidung des Verwaltungsrats des …

    Rn. 194 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Verlust einer Chance nur Berücksichtigung findet, wenn er tatsächlich und endgültig ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 195 Zur Feststellung des tatsächlichen Verlusts einer Chance ist zu prüfen, ob rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, dass dem Kläger nicht notwendigerweise die Verlängerung seiner Amtszeit, deren Eintritt er nie beweisen können wird, sondern eine ernsthafte Chance auf eine Verlängerung seiner Amtszeit genommen wurde, mit der Folge, dass er einen im Verlust von Bezügen bestehenden materiellen Schaden erlitten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.07.2025 - T-613/23

    Flett/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - …

    So ist entschieden worden, dass die Aufhebung einer Maßnahme, wenn sie jeder praktischen Wirksamkeit entbehrte, als solche keinen angemessenen und hinreichenden Ersatz des gesamten immateriellen Schadens darstellen kann, der durch die aufgehobene Maßnahme entstanden ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 108 und 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 147 Im Übrigen muss nach ständiger Rechtsprechung der Verlust einer Chance tatsächlich und endgültig sein, um festgestellt zu werden und einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 01.07.2026 - T-424/25

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung …

    Aus Art. 47 Buchst. b BBSB ergibt sich, dass sich die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, das zwischen einem Organ und einem befristet beschäftigten Bediensteten auf Zeit besteht, nach den vertraglich zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen richtet (…vgl. Urteile vom 9. November 2022, QM/Europol, T-164/21, EU:T:2022:695, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.07.2025 - T-131/24

    CR/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Reformen des Statuts …

    Ferner steht der Verwaltung bei der Entscheidung über eine etwaige Vertragsverlängerung ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.08.2023 - T-534/21

    VP/ Cedefop

    En effet, contrairement à ce que soutient la requérante, au égard notamment à la jurisprudence récente du Tribunal (arrêt du 14 décembre 2022, SU/AEAPP, T-296/21, EU:T:2022:808, points 76 à 105), l'exécution de l'arrêt en annulation ne peut pas être réduite à « une question juridique assez simple et directe ", dans la mesure où il s'agit de « l'obligation juridique du Cedefop de respecter un arrêt ".
  • EuG, 02.10.2024 - T-448/22

    PW/ EAD - Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - Ablehnung der Erstattung …

    Nach ständiger Rechtsprechung bildet nämlich die Entscheidung eines Organs, die seinem gesamten Personal mitgeteilt worden ist und in der das bei der Ausübung seines Ermessens anwendbare Verfahren angegeben wird, eine innerdienstliche Richtlinie, die als solche als eine Verhaltensnorm anzusehen ist, die die Verwaltung sich selbst auferlegt und von der sie nicht ohne Angabe von Gründen abweichen darf, da sie andernfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde (…vgl. entsprechend Urteile vom 9. Juli 2003, Efthymiou/Kommission, T-22/01, EU:T:2003:197, Rn. 54, und vom 14. Dezember 2022, SU/EIOPA, T-296/21, EU:T:2022:808, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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