Rechtsprechung
EuGH, 23.03.2007 - C-221/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten
Nichtberücksichtigung eines Dokuments
- EU-Kommission
Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten
Nichtberücksichtigung eines Dokuments
- EU-Kommission
Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten
Abgaben
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer nationalen Abgabenvorschrift für die Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie (Altlastenbeitrag) mit europäischem Recht; Befreiung von dieser Abgabe für die nachweislich im Zuge der Sicherung oder Sanierung von kontaminierten Flächen anfallenden ...
- Judicialis
EG Art. 234; ; EG Art. 10; ; EG Art. 12; ; EG Art. 23; ; EG Art. 25; ; EG Art. 49; ; EG Art. 90
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr: Nichtberücksichtigung eines Dokuments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten
Nichtberücksichtigung eines Dokuments
Verfahrensgang
- EuGH, 15.05.2006 - C-221/06
- EuGH, 23.03.2007 - C-221/06
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
- EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.10.2002 - C-445/00
Österreich / Rat
Auszug aus EuGH, 23.03.2007 - C-221/06
Insoweit ist festzustellen, dass es dem öffentlichen Interesse daran, dass die nationalen Behörden auf die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihres Juristischen Dienstes zurückgreifen können müssen, zuwiderliefe, wenn zugelassen würde, dass solche internen Dokumente, die nach nationalem Recht nicht öffentlich sind, in einem Verfahren vor dem Gerichtshof vorgelegt werden könnten, ohne dass ihre Vorlage von einer zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaats genehmigt oder gegebenenfalls vom Gerichtshof nach Art. 45 § 2 Buchst. b seiner Verfahrensordnung angeordnet worden wäre (vgl. entsprechend zu den Stellungnahmen der Juristischen Dienste der Gemeinschaftsorgane Beschluss vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2002, I-9151, Randnr. 12).
- EuGH, 27.09.2017 - C-73/16
Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Das Ziel, die nicht genehmigte Verwendung interner Dokumente in einem Gerichtsverfahren zu verhindern, kann ein legitimes dem Gemeinwohl dienendes Ziel sein (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12, vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 19, …und vom 29. Januar 2009, Donnici/Parlament, C-9/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:40, Rn. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
80 Vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (…C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12 und 13); sowie vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 20 bis 22); sowie Urteil vom 31. Januar 2020, Slowenien/Kroatien (…C-457/18, EU:C:2020:65, Rn. 70). - EuGH, 30.09.2021 - C-130/19
Institutionelles Recht
Dieselbe Lösung hat er im Fall eines Rechtsgutachtens gewählt, das eine nationale Verwaltung zum internen Gebrauch erstellt und der Partei, die sich darauf berief, weder übermittelt noch seine Übermittlung an sie genehmigt hatte (Beschluss vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 19 bis 23). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07
Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung …
14 - Ähnlich das Vorgehen des Gerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2002, I-9151), und vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, Slg. 2007, I-2613). - EuGH, 29.01.2009 - C-9/08
Donnici / Parlament
p. I-9152, point 12, ainsi que, s'agissant d'un avis rendu par les services juridiques de l'administration nationale, ordonnance du 23 mars 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten et Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Rec.