Rechtsprechung
| BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Invaliditätsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
- Judicialis
BetrAVG § 1 Invaliditätsrente; ; BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit; ; BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; SGB VI § 43; ; SGB VI § 44; ; SGB VI § 67
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Invaliditätsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Invaliditätsrente - Vorzeitiges Ausscheiden - Betriebliche Invaliditätsversorgung - Unverfallbarkeitsvorschrift - Versorgungsberechtigter - Sozialversicherung - Selbstständige Tätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Prozeßrecht - Invaliditätsrente, Unverfallbarkeit; Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; sozialversicherungs- und betriebsrentenrechtliche Folgen selbständiger Tätigkeit; Gesamtversorgung; vorzeitiges Ausscheiden; Veränderungssperre; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 21.08.1997 - 14 Ca 5725/96
- ArbG Nürnberg, 21.08.1997 - 14 Ca 5725/97
- LAG Nürnberg, 01.08.2000 - 6 (1) Sa 884/97
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Papierfundstellen
- DB 2002, 1510
- FA 2002, 248
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97
Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
bb) Die Unverfallbarkeit der Anwartschaft beschränkt sich nicht auf die Altersrente, sondern bezieht sich auch auf die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 183; 15. Dezember 1998 - 3 AZN 816/98 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).Der Arbeitgeber hat zwar einen weiten Gestaltungsspielraum, muß aber die gesetzlichen Vorgaben beachten (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 185).
- BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98
Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Die Übernahme des sozialversicherungsrechtlichen Sprachgebrauchs ist auch der Regelfall (vgl. ua. BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 2, zu I 1 a der Gründe mwN).Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - aaO, zu I 1 c aa der Gründe; BSG 26. Mai 1964 - 12 RJ 464/61 - BSGE 21, 88, 89;… 14. März 1979 - 1 RA 27/76 -
;…">1259%20RVO%20Nr.%2034#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 34). - BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96
Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können das Näherungsverfahren gegen den Willen des Vertragspartners durchsetzen (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250, 253 f.).
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00
Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft …
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Sie ist Folge der gesetzlichen Berechnungsregel des § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - ZIP 2002, 450 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 3 der Gründe). - BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97
Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung - …
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Sie erstreckt sich nicht auf Vorfragen, zu denen auch die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gehören (vgl. ua. BAG 14. November 1962 - 4 AZR 414/61 - AP ZPO § 322 Nr. 9; 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - BAGE 86, 298, 310 mwN). - BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil - …
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Unerheblich ist es, daß sich das Landesarbeitsgericht in den Entscheidungsgründen generell mit dem Anspruchsgrund auseinandergesetzt hat (vgl. ua. BGH 3. Oktober 1980 - V ZR 125/79 - NJW 1981, 1045 ff., zu I 1 der Gründe). - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98
Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Sogar geschäftsführende Minderheitsgesellschafter können unter § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG fallen (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9, zu I 2 b bb der Gründe mwN). - BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80
Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 419). - BAG, 15.12.1998 - 3 AZN 816/98
Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
bb) Die Unverfallbarkeit der Anwartschaft beschränkt sich nicht auf die Altersrente, sondern bezieht sich auch auf die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 183; 15. Dezember 1998 - 3 AZN 816/98 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 7, zu II 1 der Gründe). - BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00
Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung
Auszug aus BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00
Sie muß sich zwar nicht an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht halten, sondern kann zusätzliche Anforderungen an die Invalidenversorgung stellen (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 b der Gründe). - LAG Nürnberg, 01.08.2000 - 6 (1) Sa 884/97
Betriebliche Altersversorgung: Berufsunfähigkeitsrente
- BAG, 14.11.1962 - 4 AZR 414/61
Rechtskraft eines Urteils - Unzulässige Berufung - Zustellung des …
- BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61
- BSG, 14.03.1979 - 1 RA 27/76
Arbeitsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Invalidität - Zusammentreffen - …
- BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14
Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung
Rn. 48 (4) Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 550/00 - zu I 2 c aa der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - zu I 1 c aa der Gründe; BSG 14. März 1979 - 1 RA 27/76 - 26. Mai 1964 - 12/4 RJ 464/61 - BSGE 21, 88). - BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Die bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse werden festgeschrieben (vgl. u.a. BAG DB 2002, 1510, 1512). - BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Betriebsrente - Insolvenzsicherung
Rn. 27 Daraus folgt für das Invaliditätsrisiko, dass neben der Invalidität weitere Voraussetzungen für den Leistungsfall vorgesehen werden können, insbesondere dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erschöpft sind (BAG 17. Februar 1987 - 3 AZR 312/85 -) oder dass ein bestimmtes Mindestlebensjahr eingetreten ist (BAG 20. Oktober 1987 - 3 AZR 208/86 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 50). Die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente können damit enger beschrieben sein als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht (BAG 20. November 2001 - 3 AZR 550/00 - zu I 2 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 3; 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 89, 180)..
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- OLG Hamm, 18.04.2018 - 8 U 68/17
Rechte des Fremdgeschäftsführers einer GmbH aufgrund einer Versorgungszusage
Zu diesen gehören Fremdgeschäftsführer eines kaufmännischen Unternehmens jedenfalls dann, wenn die Versorgungszusage - wie hier - Vergütungscharakter hat (…vgl. allg. Rolfs in Blomeyer, Rolfs, Otto, BetrAVG, 6. Aufl., § 17 Rn. 46ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.05.2017, II ZR 6/16, juris Rn. 13 zum Minderheitsgesellschafter, oder BAG, Urt. v. 20.11.2001, 3 AZR 550/00, juris Rn. 38).Aus diesem Grund hätte eine etwaige Vereinbarung, Versorgungsleistungen vom Fortbestand des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles abhängig zu machen, nicht wirksam getroffen werden können (vgl. BAG, Urt. v. 20.11.2001, 3 AZR 550/00, juris Rn. 39).
- LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02
Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden …
Lediglich vom Bestand des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber die Gewährung insoweit nicht dergestalt abhängig machen, dass dem Arbeitnehmer nach einem Ausscheiden aus den Diensten vor Eintritt des Versorgungsfalles die Leistungen nur wegen des vorherigen Ausscheidens verloren gehen (so zuletzt BAG vom 20.11.2001, 3 AZR 550/00, EzA § 1 BetrAVG Invalidität Nr. 3).Ansonsten kann der Arbeitgeber selbst bestimmte Invaliditätsrisiken von der Altersversorgung ausnehmen, er muss diese nur genau bezeichnen (BAG vom 20.11.2001, a.a.O.).
- LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02
Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden …
Lediglich vom Bestand des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber die Gewährung insoweit nicht dergestalt abhängig machen, dass dem Arbeitnehmer nach einem Ausscheiden aus den Diensten vor Eintritt des Versorgungsfalles die Leistungen nur wegen des vorherigen Ausscheidens verloren gehen (so zuletzt BAG vom 20.11.2001, 3 AZR 550/00, EzA § 1 BetrAVG Invalidität Nr. 3).Ansonsten kann der Arbeitgeber selbst bestimmte Invaliditätsrisiken von der Altersversorgung ausnehmen, er muss diese nur genau bezeichnen (BAG vom 20.11.2001, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
- BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 629/01
Invalidenversorgung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz
Da auch Anwartschaften auf Invaliditätsversorgung nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 BetrAVG aF (= § 1 b BetrAVG nF) unverfallbar sind (BAG 20. November 2001 - 3 AZR 550/00 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 3, zu I 2 a bb der Gründe mwN), können auch vorzeitig ausgeschiedene Versorgungsberechtigte die Voraussetzungen des Versorgungsfalles des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 des 1. RGG erfüllen. - BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 110/09
Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag
Rn. 25 Daraus folgt für das Invaliditätsrisiko, dass neben der Invalidität weitere Voraussetzungen für den Leistungsfall vorgesehen werden können, insbesondere dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erschöpft sind(BAG 17. Februar 1987 - 3 AZR 312/85 -) oder dass ein bestimmtes Mindestlebensjahr eingetreten ist (BAG 20. Oktober 1987 - 3 AZR 208/86 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 50). Die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente können damit enger beschrieben sein als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht (BAG 20. November 2001 - 3 AZR 550/00 - zu I 2 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 3; 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 89, 180).. - LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 5 Sa 1353/03
Invaliditätsrente, Versorgungsordnung, Begrenzung des Berechnungseinkommens, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 198/18
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Invalidenrente - zweifache …
- ArbG Mönchengladbach, 18.03.2009 - 7 Ca 2999/08
Ermittlung des rentenfähigen Einkommens
- LAG Köln, 08.03.2024 - 10 Sa 699/22
Betriebliche Altersversorgung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Keine Zusatzversorgung für Hochschullehrer
- Judicialis
BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; GG Ar... t. 3; ; 31. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 18. Oktober 1973 § 1 Abs. 2; ; BAT § 3 Buchst. g; ; BAT § 46; ; Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe § 1 Abs. 1; ; ZPO § 551 Nr. 7 aF
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Zusatzversorgung für Hochschullehrer - Gleichheitsgrundsatz - Tarifvertrag - Hochschullehrer - Ausschluss aus dem Tarifvertrag - Zusatzversorgung - Befristeter Arbeitsvertrag - Professor - Versorgungsanstalt - BAT
- rechtsportal.de
Betriebliche Altersversorgung; Prozeßrecht - Keine Zusatzversorgung für Hochschullehrer; "Urteil ohne Gründe", wenn Parteivorbringen nicht ausdrücklich berücksichtigt worden ist; Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Begriff des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine VBL-Versorgung für angestellte Professoren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine VBL-Versorgung für angestellte Professoren
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentliches Recht; keine VBL-Versorgung für angestellte Professoren
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 25.05.1999 - 2 Ca 1670/97
- LAG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 Sa 931/99
- LAG Nürnberg, 31.01.2001 - 4 Sa 931/99
- BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Papierfundstellen
- BB 2002, 2024
- DB 2002, 2731
- FA 2002, 248
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (9)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Dies gilt nach der Senatsrechtsprechung auch dann, wenn die Tarifvertragsparteien mit Hilfe einer vordergründig förmlichen Begrenzung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages die dort enthaltenen Rechtspositionen materiell zuweisen oder vorenthalten (zB 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242 ff.). - BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist dieser materiellen Betrachtungsweise mehrfach entgegengetreten (schon 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307; zuletzt 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs und damit ein Urteil ohne Gründe iSv. § 551 Nr. 7 ZPO sind erst dann festzustellen, wenn sich aus zusätzlichen Umständen ergibt, daß das Gericht nicht ausdrücklich behandeltes Vorbringen einer Prozeßpartei auch bei seinen Erwägungen übergangen hat (vgl. hierzu im einzelnen BVerfG 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293, 295 mwN; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 255/98 - AP ZPO § 543 Nr. 3 = EzA ZPO § 543 Nr. 10, zu 1 der Gründe).
- BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98
Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
a) Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (zuletzt ausführlich 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19 = RdA 2001, 110 mit krit. Anm. Dieterich). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98
Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs und damit ein Urteil ohne Gründe iSv. § 551 Nr. 7 ZPO sind erst dann festzustellen, wenn sich aus zusätzlichen Umständen ergibt, daß das Gericht nicht ausdrücklich behandeltes Vorbringen einer Prozeßpartei auch bei seinen Erwägungen übergangen hat (vgl. hierzu im einzelnen BVerfG 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293, 295 mwN; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 255/98 - AP ZPO § 543 Nr. 3 = EzA ZPO § 543 Nr. 10, zu 1 der Gründe). - BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist dieser materiellen Betrachtungsweise mehrfach entgegengetreten (schon 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307; zuletzt 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277). - BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97
Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
aa) Die Klägerin bezieht sich für ihre gegenteilige Rechtsauffassung zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 26. Januar 1999 (- 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377). - BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98
Tarifvertragliches Sterbegeld
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Er hat auch Zweifel daran geäußert, daß die Tarifvertragsparteien überhaupt unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - BAGE 92, 303 = RdA 2000, 310 mit kritischer Anmerkung Löwisch). - LAG Nürnberg, 31.01.2001 - 4 Sa 931/99
Schadensersatz wegen nicht erfolgter Versicherung eines Arbeitnehmers bei der …
Auszug aus BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 31. Januar 2001 - 4 Sa 931/99 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19
Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz
Rn. 71 d) Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, wenn der Tarifvertrag nicht kraft beiderseitiger Tarifbindung, sondern aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme anzuwenden ist (vgl. BAG 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - zu B I der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 79, 236). - BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
In § 3 Buchst. g BAT werden Angestellte vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen, die eine bestimmte Tätigkeit an Hochschulen und Akademien ausüben (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2004 § 3 Erl. 8). - BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, daß die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtsetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (ausführlich 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19 = RdA 2001, 110 mit krit. Anm. Dieterich; zuletzt 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96).
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, daß die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (ausführlich 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19 = RdA 2001, 110 mit krit. Anm. Dieterich; zuletzt 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53). - LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); …
(1.) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (u. a. BAG 10.03.1994 - 2 AZR 605/93 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG 19.03.2002 - 3 AZR 121/01 - AP Nr. 53 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung). - BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02
Tarifvertrag und Senioritätsrang
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtsetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (ausführlich 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19 = RdA 2001, 110 mit krit. Anm. Dieterich; zuletzt 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96). - BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02
Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an …
Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, die Tarifvertragsparteien seien bei ihrer Rechtsetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 13. Mai 1997 - 3 AZR 66/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 12; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19; 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96). - BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 285/04
Vergütungsrechtliche Behandlung von Wendezeiten in Nahverkehrs-Tarifvertrag
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, dass die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden seien (4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19; zuletzt 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96, zu B I 4 a der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
Anwendung des BAT auf Lektoren mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag
Auf diese Rechtsprechung kam es im Urteil vom 19. März 2002 (3 AZR 121/01 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 53) nicht an, weil die dortige Klägerin angestellte Professorin und keine Lektorin war. - BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 132/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
In § 3 Buchst. g BAT werden Angestellte vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen, die eine bestimmte Tätigkeit an Hochschulen und Akademien ausüben (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 121/01 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 53 = EzA GG Art. 3 Nr. 96; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2004 § 3 Erl. 8). - BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 131/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 378/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 130/03
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 440/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 135/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 522/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 394/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02
Verschaffung einer Zusatzversorgung
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 289/03
Mantel- und Vergütungstarifvertrag für das Bordpersonal - Zuständigkeit der …
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 268/03
Anspruch auf Änderung der Senioritätsliste - Unzulässigkeit einer …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 357/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- ArbG Düsseldorf, 19.10.2021 - 16 Ca 2250/21
- ArbG Düsseldorf, 27.08.2021 - 11 Ca 1274/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 369/04
Gleichbehandlung bei der Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 Sa 746/02
Besitzstandszulage
- LAG Berlin, 28.03.2002 - 7 Sa 1849/01
Eingruppierungsfeststellungsklage eines Professoren im Angestelltenverhältnis; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - 7 Sa 52/07
Bindung der Tarifvertragsparteien an Gleichbehandlungsgrundsatz - Absenkung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung
- Judicialis
BetrAVG § 1 Auslegung; ; BetrAVG § 1 Konditionenkartell; ; BetrAVG § 1 Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung des § 1 BetrAVG - Zweigeteilte Ruhegeldanpassung - Bergbauunternehmen - Anpassungssatz - Branchenabgrenzung - Abstrakte Einteilungskriterien - Betriebsrente - Ruhegeld - Außertariflicher Angestellter - Umlaufverfahren - Unklarheit - Sachliche Undurchführbarkeit ...
- rechtsportal.de
Betriebliche Altersversorgung; Prozeßrecht - Bochumer Verband; zweigeteilte Ruhegeldanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Wirksamkeit eines Vorstandsbeschlusses; unterschiedliche Anpassungssätze; branchenbezogene Differenzierung; Begriff der "Bergbauunternehmen"; ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2002, 1652
- FA 2002, 248
- NZA-RR 2004, 368
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Mit Urteil vom 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - hat der Senat den von einem anderen Betriebsrentner gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f.) näher begründet.
Ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes einem zweigeteilten Anpassungsbeschluß nicht entgegenstanden (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff., bestätigt durch 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.).
Eine wirksame Leistungsbestimmung ist grundsätzlich unwiderruflich (vgl. ua. BAG 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 385).
Der Bochumer Verband durfte lediglich Fehler beseitigen, die ihm bei der Aufstellung der Unternehmensliste unterlaufen waren (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 386).
Unternehmensbezogene Anpassungsentscheidungen darf der Bochumer Verband nicht treffen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 382).
Die Unternehmensliste hat lediglich den vorgegebenen abstrakten Begriff der Bergbauunternehmen umzusetzen und darf ihn weder erweitern noch einengen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 383).
Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.).
Da der Bochumer Verband bei der Abgrenzung der Branchen einen Ermessensspielraum hat, kann er den Begriff der "Bergbauunternehmen" enger oder weiter fassen, soweit es dafür sachliche, aus Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Verhältnisse und Reallohnentwicklung ableitbare Gründe gibt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 383).
Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB VI gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 388).
Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - aaO).
Damit ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe gemeint, sondern nur der Abbau von Steinkohle (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46 f.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 387).
- BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Sein Inhalt läßt sich durch Auslegung ermitteln (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46).Ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes einem zweigeteilten Anpassungsbeschluß nicht entgegenstanden (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff., bestätigt durch 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.).
Die Ordnungsfunktion des Konditionenkartells erlaubt nur branchenbezogene allgemeine Unterscheidungen (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 f.).
Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.).
Damit ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe gemeint, sondern nur der Abbau von Steinkohle (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46 f.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 387).
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Dadurch ist ein etwaiger Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geheilt worden (vgl. ua. BVerfG 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9, 10; BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344, 353).
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Dadurch ist ein etwaiger Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geheilt worden (vgl. ua. BVerfG 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9, 10; BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344, 353). - BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 444/96
Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2 d der Gründe). - BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf …
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Die Unklarheitenregel ist anzuwenden, weil der Bochumer Verband ein Zusammenschluß der Arbeitgeber zu Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist und dementsprechend nicht als Dritter iSd. §§ 317, 319 BGB angesehen werden kann (BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 2 a der Gründe; 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 378 f.). - BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79
Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung - …
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Eine wirksame Leistungsbestimmung ist grundsätzlich unwiderruflich (vgl. ua. BAG 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 385). - BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01
Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2 d der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG
Deshalb zählten bei der Anpassungsentscheidung zum 01.01.2000 - wie schon bei derjenigen zum 01.01.1997 (hierzu BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) -Bergbauspezialunternehmen zu den "übrigen Mitgliedsunternehmen".Die Zuordnung der Beklagten zu den Unternehmen, die ihren Ruhegeldempfängern lediglich eine Erhöhung ihrer Betriebsrente um 2 % zukommen lassen sollten, war Gegenstand u. a. des beim Bundesarbeitsgericht anhängig gewesenen Rechtsstreits W../. T. Schachtbau GmbH - 3 AZR 299/01 -.
Zwar vermittele die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u. a. das Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - (W../. T. Schachtbau GmbH) einen anderen Eindruck.
Nach dem Urteil des BAG vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - komme es für die Anpassung zum 01.01.2000 allein darauf an, ob der Bochumer Verband bei seiner Entscheidung zu diesem Anpassungsstichtag eine Änderung der abstrakten Einteilungskriterien klar zum Ausdruck gebracht habe.
Dem steht nicht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - entgegen, wonach es nicht erforderlich sei, dass die übrigen Mitgliedsunternehmen, bei denen sich die Homogenität oder Inhomogenität des Bochumer Verbandes widerspiegeln würde, ihrerseits eine eigene Branche bilden würden.
Wenn schon die Beklagte nicht, wie von der erkennenden Kammer mehrfach und inzwischen auch vom BAG durch Urteil vom 19.12.2002 (- 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) entschieden, der Branche "Bergbau" entsprechend dem in der Zeit vom 28.10.1996 bis 12.11.1996 gefassten Anpassungsentschluss zuzuordnen war, war sie einer eigenen Branche zuzuordnen, nämlich den Bergbauspezialgesellschaften.
Da die Beklagte, wie vom Bundesarbeitsgericht am 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) entschieden, zu den "übrigen Mitgliedern" zu rechnen ist, kann der Kläger jedenfalls die 4 %-ige Erhöhung verlangen.
Für ihre Entscheidung legt die erkennende Kammer das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) zugrunde.
Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB IX gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (…BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).
Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (…BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).
Macht der Bochumer Verband von seinem Ermessensspielraum bei der Brancheneinteilung Gebrauch, muss er selbst eine sorgfältige Abgrenzung schaffen, die eine Aushöhlung des Konditionenkartells ausschließt (BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).
Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) ausführlich dargelegt hat, verwandte der Bochumer Verband anlässlich dieser beiden Anpassungsentscheidungen den Ausdruck "Bergbauunternehmen" als Kurzfassung für die Bergwerksunternehmen des Steinkohlenbergbaus.
- BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze
Im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) hatte sich der Senat in einem Rechtsstreit mit einem weiteren Betriebsrentner der Beklagten erneut mit der Frage zu befassen, ob die Beklagte bei der zum 1. Januar 1997 getroffenen Anpassungsentscheidung zu den Bergbauunternehmen zählt.a) Nach der Satzung des Bochumer Verbandes durfte über die Anpassung der laufenden Betriebsrenten schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen werden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f. mit näherer Begründung, bestätigt durch 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 1 der Gründe).
Der Anpassungsbeschluß ist auch hinreichend klar gefaßt und sachlich durchführbar (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu I 2 der Gründe).
Die zweigeteilte Anpassungsentscheidung steht, wie der Senat mehrfach entschieden hat, mit der Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Einklang (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 3 der Gründe).
Danach war die Beklagte für die zum 1. Januar 1997 getroffene Anpassungsentscheidung den "übrigen Mitgliedsunternehmen" zuzuordnen, ohne daß dies noch nachträglich geändert werden konnte (vgl. dazu im einzelnen BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu II der Gründe).
bb) Im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 3 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine branchenbezogene Differenzierung auch dann vorliegt, wenn für die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges wegen der dort zu verzeichnenden Besonderheiten ein anderer Anpassungssatz festgelegt wird als für die übrigen Mitgliedsunternehmen.
- LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 (8) Sa 218/02
Zulässigkeit der unterschiedlichen Anpassung von Betriebsrenten; Einteilung in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten
Die Unklarheitenregel galt bereits vor dem Inkrafttreten des § 305c Abs. 2 BGB (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79). - BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03
Betriebsrentenanpassung - Verjährung
Wie der Senat im Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe) näher begründet hat, handelt es sich bei dem Ausdruck "Bergbauunternehmen" um eine Kurzfassung für die Bergwerksunternehmen des Steinkohlenbergbaus. - BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 184/02
Anspruch auf Zahlung einer angehobenen Betriebsrente - Bindungswirkung …
Nach der Satzung des Bochumer Verbandes durfte über die Anpassung der laufenden Betriebsrenten schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen werden (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 373 f. mit näherer Begründung, bestätigt durch 19. Februar 2002 -3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu l 1 der Gründe).Der Anpassungsbeschluß ist auch hinreichend klar gefaßt und sachlich durchführbar (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu l 2 der Gründe).
Die zweigeteilte Anpassungsentscheidung steht, wie der Senat mehrfach entschieden hat, mit der Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Einklang (27. August 1996 -3 AZR 466/95- BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 -3 AZR 432/98- BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 -3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu 13 der Gründe).
Danach war die Beklagte für die zum 1. Januar 1997 getroffene Anpassungsentscheidung den "übrigen Mitgliedsunternehmen" zuzuordnen, ohne daß dies noch nachträglich geändert werden konnte (vgl. dazu im einzelnen BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - aaO, zu II der Gründe).
Im Urteil vom 19. Februar 2002 (-3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu l 3 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine branchenbezogene Differenzierung auch dann vorliegt, wenn für die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges wegen der dort zu verzeichnenden Besonderheiten ein anderer Anpassungssatz festgelegt wird als für die übrigen Mitgliedsunternehmen.
- BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband
In einem zweiten einschlägigen Urteil vom 19. Februar 2002, in welchem es ebenfalls um die zweigeteilte Anpassungsentscheidung des Jahres 1997 ging (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) hat der Senat entschieden, daß die dortige Beklagte, die auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits ist, bei der zum 1. Januar 1997 maßgeblichen Einteilung nicht zu den Bergbauunternehmen, sondern zu den übrigen Mitgliedsunternehmen gehört habe, weshalb ihre Betriebsrentner jedenfalls eine Anpassung um 4 % beanspruchen könnten.Auch dies hat der Senat bereits mehrfach, wenn auch für die Anpassungsentscheidungen des Bochumer Verbandes zum 1. Januar 1994 und zum 1. Januar 1997, entschieden (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 2 und 3 der Gründe).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe) betont hat, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck eines Konditionenverbandes, der als solcher ja auch auf Grund der dem Kläger erteilten Versorgungszusage die Maßstäbe für die Versorgungsansprüche aufstellen soll, und aus § 3 Abs. 2 der Satzung zwar die Pflicht des Verbandes, sich an den Belangen "der Mitglieder", also nicht des einzelnen Mitgliedes, auszurichten.
Im Hinblick darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) betont, der Bochumer Verband habe nicht völlig frei über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Unternehmens in die Unternehmensliste der Unternehmen mit niedrigerem Anpassungssatz entscheiden können.
Dies hat der Senat in Bezug auf die Beklagte bereits für die Anpassungsentscheidung zum 1. Januar 1997 entschieden (19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79).
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband
Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN). - BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06
Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht
Diese Regelung galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ua. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 a der Gründe mwN). - LAG Hamm, 27.05.2003 - 6 Sa 1378/02
Gleichbehandlung mit AT-Angestellten bei Altersversorgung
Die Versorgungszusagen an die AT-Angestellten folgen damit einem branchenweiten Bestreben der Einbindung dieser Angestellten durch ein Konditionenkartell (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01). - ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BRAGO § 23; ; BGB § 779
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
BRAGO § 23, BGB § 779
Keine Vergleichsgebühr ohne gegenseitiges Nachgeben - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 23 ; BGB § 779
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Vergleichsgebühr gemäß § 23 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Legaldefinition des Vergleichs; Frage eines gegenseitigen Nachgebens bei Vorliegen eines "Anerkenntnis" -Vergleichs ; Begriff des "bewussten Opfers"; Immaterielles Nachgeben; ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg - 11 Ca 5929/00
- ArbG Nürnberg, 29.08.2001 - 11 Ca 5292/01
- LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 544
- FA 2002, 248
- NZA-RR 2002, 606
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und der Rechtsprechung des BGH genügt es zunächst , wenn das "Nachgeben" im Sinne des § 779 BGB gering ist, z.B. die Fälligkeit der Forderung, die Zinsen oder die Kosten betrifft (Grundlegend: BGH vom 31.01.1963 - III ZR 117/62 mit weiteren Ausführungen, Bd. 39, 60 ff.; 13.04.1970, NJW 70, 1122 ff.).Zu fordern ist vielmehr, dass der Kläger sich vor Abschluss des Vergleichs einer solchen Position berühmt hat, sei es auch nur in der Form eines Hinweises, dass er solche Überlegungen anstelle bzw. anzustellen gedenke, dass er also "einen solchen Standpunkt gegenüber der anderen Partei irgendwie vertreten" hat (BGH vom 31.01.1963, a.a.O.).
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Ob allerdings bei Ablehnung eines materiellrechtlichen Vergleiches im Sinne § 779 BGB die prozessuale Verfahrensbeendigung eingetreten ist, d.h. ob angesichts der Doppelnatur des Prozessvergleiches trotzdem die prozessualen Wirkungen erhalten bleiben - also allein der äußere Tatbestand eines "Vergleichs" das Verfahren beendigt hätte -, kann dahinstehen, da dies ohne Einfluss auf die Beurteilung der Frage eines Zustehens einer Vergleichsgebühr ist (dieses mögliche Auseinanderfallen materiellrechtlicher und prozessualer Wirkungen wird soweit ersichtlich lediglich vom LAG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - angesprochen).LAG Sachsen-Anhalt vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00,.
- BGH, 13.04.1970 - III ZR 75/69
Grundsatzentscheidung zum Streitwert in der Unfallregulierung und zum …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und der Rechtsprechung des BGH genügt es zunächst , wenn das "Nachgeben" im Sinne des § 779 BGB gering ist, z.B. die Fälligkeit der Forderung, die Zinsen oder die Kosten betrifft (Grundlegend: BGH vom 31.01.1963 - III ZR 117/62 mit weiteren Ausführungen, Bd. 39, 60 ff.; 13.04.1970, NJW 70, 1122 ff.).
- LAG Köln, 13.12.2000 - 11 Ta 244/00
Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Köln vom 13.12.2000 - 11 Ta 244/00,. - LAG Düsseldorf, 15.10.1998 - 7 Ta 285/98
Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben bei Rücknahme der Kündigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Düsseldorf vom 15.10.1988 - 7 Ta 285/98,. - LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Anwaltskosten: Anfall der Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Frankfurt vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00,. - LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01
Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Niedersachsen vom 21.02.2001 - 5 Ta 2/01,. - LAG Hamm, 30.04.1997 - 9 Ta 535/96
Möglichkeit der Rücknahme einer Kündigung im Rahmen eines …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Hamm vom 30.04.1997 - 9 Ta 535/96,. - LAG Düsseldorf, 20.03.1986 - 7 Ta 77/86
Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG Düsseldorf vom 20.03.1986 - 7 Ta 77/86,. - LAG München, 28.04.1986 - 1 Ta 118/86
Vergleichsgebühr; Prozeßvergleich; Außergerichtliche Kosten ; Kosten des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
LAG München vom 28.04.1986 - 1 Ta 118/86,. - LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.1986 - 1 Ta 12/86
Sitzungsprotokoll; Öffentliche Urkunde; Gegenbeweis; Erörterungsgebühr; …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2003 - 16 Ta 74/03
Vergleichsgebühr; gegenseitiges Nachgeben
Das LAG Düsseldorf ist in zwei weiteren Beschlüssen vom 14.05.2000 (7 Ta 118/02) und vom 20.06.2002 (7 Ta 256/02) bei seiner Auffassung verblieben (ebenso wie LAG Düsseldorf aus jüngerer Zeit: LAG Köln vom 29.08.2000 - 8 Ta 127/00 - NZA 2001, 632; LAG Hessen vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 - NZA-RR 2001, 105; LAG Niedersachsen vom 21.02.2001 - 5 Ta 2/01 - MDR 2001, 656 = JurBüro 2001, 413 = NZA-RR 2001, 439; ausführlicch LAG Nürnberg vom 14.01.200 - 4 Ta 176/01 - MDR 2002, 544 = JurBüro 2002, 528). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2004 - 2 Ta 1/04
Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Voraussetzungen für den Abschluss eines …
Das Vorliegen eines Nachgebens bejahen in diesem Falle LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.02.1986, LAGE § 31 BRAGO Nr. 13; LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.02.2000, LAGE 3 23 BRAGO Nr. 8; LAG Köln, Beschl. v. 13.12.2000, NZA-RR 2001, 440 ; ein Nachgeben verneinen: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.1998, MDR 1999, 445 ; LAG Hessen, Beschl. v. 26.10.2000, NZA-RR 2001, 106; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 21.02.2001, LAGE § 23 BRAGO Nr. 11; LAG Nürnberg, Beschl. v. 14.01.2002, NZA-RR 2002, 606. - LAG Thüringen, 13.01.2003 - 8 Ta 141/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Vergleich im Sinne des § …
In dieser Beziehung bestehen zwischen den Auffassungen der einzelnen Landesarbeitsgerichte erhebliche Differenzen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2002, 4 Ta 176/01, JB 02, 528 mit einem instruktiven Überblick über die vertretenen Auffassungen). - LAG Hessen, 16.02.2004 - 13 Ta 13/04
Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen eines …
Niedersachsen vom 21.02.2001 - 5 Ta 2/01 -, LAGE zu 23 BRAGO, Nr. 11; LAG Nürnberg vom 14.01.2002 - 4 Ta 176/01 - MDR 2002, 544 [LAG Nürnberg 14.01.2002 - 4 Ta 176/01]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 18.01.2002 - 3 Sa 252/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollstreckungsgegenklage durch Gesamtvollstreckungsverwalter; Beweis der Massearmut durch öffentliche Bekanntmachung
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 06.12.2000 - 13 Ca 4028/00
- LAG Sachsen, 18.01.2002 - 3 Sa 252/01
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 116/02
Papierfundstellen
- FA 2002, 248
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77
Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 116/02
Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2002 - 3 Sa 252/01 - wird zurückgewiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LAG Hamm, 28.01.2002 - 9 Ta 44/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfahren wegen Festsetzung des Streitwerts; Streitwert bei der Bewertung von im Zusammenhang mit einer Bestandsschutzklage erhobenen Klageanträgen; Additionsverbot bei der Ermittlung der Werte unterschiedlicher Teilanträge; Bewertung des Antrags auf wiederkehrende ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FA 2002, 248
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 24.08.1999 - 6 Ta 166/99
Streitwert - Kündigung - Weiterbeschäftigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 15.08.2007 - 6 Ta 454/07
Streitwert bei Streit um den Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Die bei Urteilserlass oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits fälligen Teilbeträge sind in vollem Umfang, die Folgeansprüche insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers zu bewerten (LAG Hamm Beschl. v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00; 08.02.2002 - 9 Ta 314/99; 28.01.2002 - 9 Ta 45/01; 28.01.2002 - 9 Ta 44/01).Eine Einschränkung hat das erkennende Gericht lediglich in Fällen einer Klagehäufung einer Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen vorgenommen, in denen die wiederkehrenden Leistungen allein vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen (LAG Hamm Beschl. v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00; 08.02.2002 - 9 Ta 314/99; 28.01.2002 - 9 Ta 45/01; 28.01.2002 - 9 Ta 44/01; vgl. Bläsing, Der Streitwert im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 212 f.).
Der nach oder entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG begrenzte Streitwert darf nicht durch Verrechnung mit dem Wert von Leistungsanträgen faktisch nochmals gemindert werden oder gänzlich entfallen (LAG Hamm Beschl. v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00; 08.02.2002 - 9 Ta 314/99; 28.01.2002 - 9 Ta 45/01; 28.01.2002 - 9 Ta 44/01).
Die bei Urteilserlass oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits fälligen Teilbeträge sind in vollem Umfang, die Folgeansprüche insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers zu bewerten (LAG Hamm Beschl. v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00; 08.02.2002 - 9 Ta 314/99; 28.01.2002 - 9 Ta 45/01; 28.01.2002 - 9 Ta 44/01).
- LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02
Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und …
Der Kläger persönlich hat mit Schriftsatz vom 05. März 2002 einen - undatierten - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Az.: 9 Ta 44/01 (Blatt 76 ff. der Akte) zur Akte gereicht und um dessen Beachtung und Würdigung gebeten.Die beschließende Kammer hat den vom Kläger zur Akte gereichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Januar 2002 - 9 Ta 44/01 - JurBüro 2002, 311 ff.) zum Anlass genommen, ihre bisherige Beschlusspraxis zu überprüfen.
In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tage - 9 Ta 591/00 - (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 126) hat das LAG Hamm - wie auch in dem vom Kläger zur Akte gereichten undatierten Beschluss zum Aktenzeichen 9 Ta 44/01 - für den Zahlungsantrag den Wert der bereits fälligen Vergütungsansprüche voll in Ansatz gebracht und außerdem zusätzlich ein Gehalt für die zukünftig fällig werdenden Ansprüche.
- LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
Die bei Urteilserlaß oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits fälligen Teilbeträge sind in vollem Umfang, die Folgeansprüche jedoch nicht mit dem Wert des dreijährigen Bezugs, sondern insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers zu bewerten (LAG Hamm v. 28.01.2002 - 9 Ta 44/01, FA 2002, 248; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 9 Ta 592/98, NZA-RR 2002, 267; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 234 = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 126 = AE 2002, 85 = ArbRB 2002, 77 [Boudon] = LAGReport 2002, 79 = MDR 2002, 1015 = NZA-RR 2002, 380 = ZInsO 2002, 644).
- LAG Sachsen, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07
Streitwertbeschwerde
Eine andere Entscheidung sucht die durch die Anhängigmachung des künftig fällig werdenden Arbeitsentgelts entstehenden Kostenlast dadurch zu mindern, dass die bei Urteilserlass oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits - auch durch Vergleich - fälligen Beträge in vollem Umfang, die Folgeansprüche jedoch insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers berücksichtigt werden (LAG Hamm 30.01.2002 - 9 Ta 591/00 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 126; 28.01.2002 - 9 Ta 44/01 - JurBüro 2002, 311). - LAG Hamburg, 12.03.2002 - 3 Sa 29/01
Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Befreiungsanspruch; Anspruch des …
Der soziale Schutzzweck des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, 10.01.1967, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953) lässt sich nur wahren, wenn die Leistungsanträge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Bestandsschutzantrag stehen, im Verhälnis zu dessen Wert in Ansatz gebracht werden (LAG Hamm, Beschluss ohne Datum, 9 Ta 44/01, n.v.). - LAG Hamm, 19.03.2011 - 6 Ta 113/11 Vielmehr werden die bei Urteilserlass oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits fälligen Teilbeträge in vollem Umfang und die Folgeansprüche insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers bewertet (LAG Hamm Beschl. v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00; Beschl. v. 08.02.2002 - 9 Ta 314/99; Beschl. v. 28.01.2002 - 9 Ta 45/01; Beschl. v. 28.01.2002 - 9 Ta 44/01; Beschl. v. 20.02.2001 - 9 Ta 371/00; Beschl. v. 20.02.2001 - 9 Ta 590/00; Beschl. v. 20.02.2002 - 9 Ta 477/00).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 31.08.2001 - 3 Sa 532/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ArbGG § 64 Abs. 2, 3 a; ZPO § 319 Abs. 1 § 321
Unzulässige Berufung mangels Ersuchens des Beschwerdewerts; Fehlen einer Entscheidung des ArbG über die Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässige Berufung mangels Ersuchens des Beschwerdewerts; Fehlen einer Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Zulassung der Berufung
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 07.05.2001 - 4 Ca 9360/00
- LAG Sachsen, 31.08.2001 - 3 Sa 532/01
Papierfundstellen
- FA 2002, 248
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 16.10.2006 - 19 Sa 701/06
Keine Berufung bei Herausgabeklage und Streitwertansetzung auf Neuwert bei einer …
Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, und enthält das arbeitsgerichtliche Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, ist die Berufung nicht statthaft (LAG Köln 18.10.2005 - 9 Sa 215/05 - Juris; Sächsisches LAG 31.08.2001 - 3 Sa 532/01; GK-ArbGG-Vossen, § 64 Rn 62 a; Appel/Kaiser, AuR 2000, 281, 282).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".