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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.09.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1105
BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88 (https://dejure.org/1992,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 (https://dejure.org/1992,1105)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 5 C 70.88 (https://dejure.org/1992,1105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verzögerter Postlauf als Ursache einer Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Sozialhilfe beim Besuch einer Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialhilfe; keine Sozialhilfe für den Besuch einer privaten Grundschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3216 (Ls.)
  • NJW 1993, 691
  • MDR 1993, 1255
  • NVwZ 1992, 1177
  • NVwZ 1993, 691
  • FamRZ 1993, 425 (Ls.)
  • DÖV 1994, 175
  • FEVS 44, 94
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Diese Bestimmung legt dem Staat zwar die Pflicht auf, das private Ersatzschulwesen zu schützen (BVerfGE 75, 40).

    Diese Schutzpflicht findet jedoch ihren Grund in der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Privatschulwesens, also in der Förderung individueller Freiheit der Ersatzschulträger (BVerfGE 75, 40 ), nicht aber in dem Recht der Eltern, für ihre Kinder eine private Ersatzschule zu wählen.

    Das von der Revision mehrfach angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16.84 - (BVerfGE 75, 40) stützt ihren Rechtsstandpunkt nicht.

    In diesem Urteil wird die staatliche Schutzpflicht für private Ersatzschulen zwar u.a. aus der Erwägung begründet, nur wenn das private Ersatzschulwesen grundsätzlich allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse offenstehe, könne die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit im Schulwesen tatsächlich verwirklicht und von allen Eltern und Schülern gleichberechtigt in Anspruch genommen werden (BVerfGE 75, 40 ).

    Entschließt sich der Gesetzgeber, im Rahmen seiner Schutzpflicht das private Ersatzschulwesen zu unterstützen, so unterliegt er hierbei den Beschränkungen aus Art. 3 GG (BVerfGE 75, 40 ).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Mit der Einrichtung der öffentlichen Grundschule kommt der Staat seinem Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG nach, der u.a. darin besteht, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet und den verschiedenen Begabungsrichtungen Raum zur Entfaltung läßt (vgl. BVerfGE 34, 165 ).

    Der Klägerin ist zwar einzuräumen, daß das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen einschließt und daß dieses Wahlrecht nicht mehr als notwendig begrenzt werden darf (BVerfGE 34, 165 ).

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Das Bundessozialhilfegesetz räumt Kindern einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ein (BVerwGE 55, 148 ; 89, 192 ).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Das Bundessozialhilfegesetz räumt Kindern einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ein (BVerwGE 55, 148 ; 89, 192 ).
  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Die Schulgeldfreiheit für öffentliche (Grund-)Schulen ist - wie die Einrichtung der öffentlichen Grundschule (vgl. BVerwGE 75, 275 ) selbst - auch eine Konkretisierung des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1988 - 6 S 1031/87

    Sozialhilfe: Übernahme der Kosten für Besuch einer Waldorfschule

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 11. August 1988 (ZfF 1990 S. 84) im wesentlichen mit folgender Begründung zurückgewiesen:.
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …

    Auch das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 13.8.1992 - 5 C 70/88 - (Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16 S 3) ausgeführt, dass der Staat mit der Einrichtung der öffentlichen Grundschulen seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG nachkomme und die Schulgeldfreiheit aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialhilferechts gefunden habe, sodass für einen Rechtsanspruch gegen den Sozialhilfeträger zur Deckung eines im Grundschulalter angemessenen Bildungsbedarfs Aufnahmebeiträge und monatliches Schulgeld für den Besuch einer privaten Grundschule als Sozialhilfeleistung nicht zu übernehmen seien.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …

    Zur Frage der finanziellen Unterstützung von Schülern solcher Schulen verhält sich diese Vorschrift aber nicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 7 B 143/81 -, NVwZ 1982, S. 441 f.; BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 70/88 -, NVwZ 1993, S. 691 ).
  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 29/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - …

    Rn. 26 d) Nicht in Widerspruch setzt sich der Senat hierdurch zu der Entscheidung des für Sozialhilfeangelegenheiten zuständigen 8. Senats des BSG, dass die Übernahme von Schulgeld für eine private Ersatzschule als eine vom Kernbereich der pädagogischen Arbeit umfasste Leistung keine im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger zu erbringende Hilfe für eine angemessene Schulbildung ist (…vgl BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R - BSGE 112, 196 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 10; vgl ebenso bereits BVerwG vom 13.8.1992 - 5 C 70.88 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der …

    Da die Schulgeldfreiheit in Verbindung mit der Schulpflicht eine Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge darstellt und aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialgesetzbuches gefunden hat, ist grundsätzlich für einen gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe gerichteten Rechtsanspruch auf Übernahme der für den Besuch einer Privatschule anfallenden Aufwendungen (Aufnahmebeitrag, Schulgeld etc.) kein Raum (vgl. zu einem entsprechenden Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 70.88 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16 S. 5; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 37).

    Maßstab für die Unzumutbarkeit ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die Entwicklung junger Menschen zu fördern (§ 8 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch i.d.F. des Gesetzes vom 26. Juni 1990 <BGBl. I S. 1163>) (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 70.88 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16 S. 5 …und Beschluss vom 2. September 2003 - 5 B 259.02 - juris Rn. 17;… vgl. ferner Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …

    Die zusätzlichen Kosten für den Besuch einer Privatschule sind daher bei der Bemessung staatlicher Sozialleistungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88 -, NVwZ 1993, 691; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.09.2006 - L 6 AS 8/05 -, NZS 2007, 164).
  • OVG Sachsen, 07.12.2005 - 4 B 131/05

    Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für …

    Ist eine anderweitig zur Verfügung stehende und mit öffentlichen Mitteln betriebene Bildungseinrichtung (wie die öffentliche Förderschule) geeignet, die erforderliche Hilfe zu leisten und ist sie - wie hier - jedem, der dieser Hilfeleistung bedarf ("Reichen" wie "Armen"), unentgeltlich zugänglich, so handelt es sich um eine eigenständige Hilfegewährung außerhalb des Sozialhilferechts, auf deren Inanspruchnahme ein behinderter Hilfesuchender verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, NVwZ 1993, 691 für Kosten des Besuchs einer Waldorfschule;… BayVGH, Urt. v. 14.5.2001, FEVS 53, 361 ff.;… OVG Berlin, Urt. v. 8.6.1984, FEVS 35, 196 [199];… OVG Bremen, Urt. v. 23.2.2005 - 2 A 437/03 -, juris).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen nur dann in Betracht, wenn der Besuch der öffentlichen Einrichtung aus objektiven Gründen (etwa wegen einer großen räumlichen Entfernung vom Wohnort) oder wegen schwerwiegender persönlicher Gründe praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, aaO; Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259/02 -, juris).

    Aus der verfassungsrechtlich geschützten Privatschulfreiheit des Schulträgers können weder der Kläger selbst noch seine Eltern einen Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger ableiten (BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, NVwZ 1993, 691 [692]; OVG Berlin, Urt. 8.6.1984, FEVS 35, 196 [200]).

    Das elterliche Erziehungsrecht, das grundsätzlich auch die freie Wahl zwischen dem Besuch öffentlicher und privater Schulen einschließt, begründet keine eigene Rechtsposition des Klägers (…vgl. Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Art. 6 Rdnr. 34) und vermittelt auch keinen Anspruch auf Ermöglichung eines Privatschulbesuchs für den Fall, dass die Erziehungsberechtigte den Besuch der öffentlichen Schule aus pädagogischen Gründen ablehnen (so schon BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, aaO).

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …

    Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, daß das Bundessozialhilfegesetz Kindern einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt einräumt (vgl. BVerwGE 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 35/77]; 89, 192 [BVerwG 13.12.1991 - 8 C 49/90]; Senatsurteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 70.88 - ).
  • VG Köln, 27.01.2023 - 25 K 1538/20
    Rn. 77 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 - juris,.

    Rn. 79 BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 - juris, Rn. 8 unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 - juris, Rn. 78, 85.

    Rn. 81 BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 - juris, Rn. 9.

    Rn. 83 BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 - juris, Rn. 10.

  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - …

    Den besonderen pädagogischen Gesichtspunkten einer nach Waldorf-Lehrplan gestalteten Beschulung und Ausbildung kommt nicht ein eigenes elementares, dem sozialhilferechtlichen Grundsatz der Existenzsicherung entsprechendes Gewicht zu, welches für sich genommen im Sinne einer elementaren Bedarfsdeckung anspruchsbegründend wäre (so auch bereits BVerwG vom 13. August 1992: 5 C 70/88, NVwZ 1993, 691).

    Insoweit beinhaltet jedoch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG keine leistungsrechtliche Dimension im Sinne der Begründung eines unmittelbaren Leistungsanspruchs oder eines Leistungsanspruchs kraft Ausstrahlung über sozialhilferechtliche Vorschriften im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; begründet ist vielmehr die abwehrrechtliche Bedeutung des Elternrechts in der Form, dass Erziehungsberechtigte das Recht haben, staatliche Maßnahmen abzuwehren, die beeinträchtigend in den grundrechtlich geschützten Bereich der Erziehung hineinwirken (so auch BVerwG vom 13. August 1992, 5 C 70/88 - Juris -).

    Rn. 39 Schließlich kann der Anspruch auf Kostenübernahme des Schulgeldes für den Besuch der BM.-Schule auch nicht aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG hergeleitet werden, worin dem Staat die Pflicht auferlegt wird, das private Ersatzschulwesen zu schützen (vgl. BVerfGE 75, 40); diese Pflicht zielt auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Privatschulwesens ab in Gestalt der Förderung individueller Freiheit der Ersatzschulträger (BVerfGE 75, 40, 68), nicht jedoch auf das Recht der Eltern, eine private Ersatzschule (kostenfrei) zu wählen (so auch BVerwG, Urteil vom 13. August 1992, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - L 20 SO 316/12
    Rn. 52 b) Gleichwohl verbleibt auch im Kernbereich der Schulbildung ausnahmsweise Raum für Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn nämlich der Besuch einer öffentlichen (und damit für den Sozialhilfeträger kostenfreien) Schule aus objektiven Gründen (z.B. wegen der räumlichen Entfernung vom Wohnort) oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (so BVerwG, Beschluss vom 02.09.2003 - 5 B 259/02; vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88, sowie Beschluss vom 02.09.2003 - 5 B 259/02).

    Rn. 54 aa) Maßstab hierfür ist vor allem die Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, und ihn so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben (vgl. § 1 SGB XII; vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88).

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten …

  • BSG, 03.06.2026 - B 7 AS 2/25 R

    Handelt sich bei Aufwendungen für Sprachkurse um Bedarfe der Teilhabe am sozialen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 20 SO 545/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten …

  • SG Berlin, 12.06.2012 - S 172 AS 3565/11

    Waldorfschule muss selbst bezahlt werden - Kein Anspruch gegen Jobcenter auf …

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 4.96

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 20 SO 418/11

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Tagesausbildungsstätte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld - …

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der …

  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 515/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …

  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen, …

  • OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03

    Eingliederungshilfe; Beförderungskosten; Schulbesuch

  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17

    Schulgeld - Waldorfschule - Mehrbedarf - Sozialgeld

  • BVerwG, 23.05.1996 - 5 B 185.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • VG Freiburg, 21.03.2013 - 4 K 392/13

    Rechtsanspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Übernahme von Aufnahmebeiträgen …

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2000 - 19 K 7228/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 16 Sa 60/15

    Lehrgangsbeitrag - Unterrichts- und Lernmittelfreiheit - Sonderungsverbot - …

  • LSG Bayern, 25.03.2015 - L 11 AS 238/13

    Prozessführungsbefugnis und zum Individualanspruch volljähriger Kinder als …

  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 4/10

    Sozialhilferecht: Übernahme von Schulgeld als Leistung der Eingliederungshilfe …

  • SG Köln, 12.12.2014 - S 30 AS 4315/12

    Anspruch einer in einer Ausbildung befindlichen Mutter auf Übernahme von Kosten …

  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 10 B 1254/13
  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 3/10

    Anspruch auf Übernahme von Schulgeld; Anspruch auf Übernahme von Schulgeld

  • VGH Bayern, 21.07.2005 - 12 B 02.3054

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, …

  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 3 U 110/21

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Privatschulvertrag

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - L 12 AS 354/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; …

  • VG Stade, 14.03.2002 - 4 A 489/01

    Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kosten für Privatschule; notwendiger Unterhalt; …

  • SG Lüneburg, 30.08.2007 - S 22 SO 200/07
  • VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04

    Bildung; Existenzminimum; Finanzierung; Freistellung; Kosten; Kostenübernahme; …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 7 AS 5756/11
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1992 - 5 L 417/91

    Fahrtkosten; Waldorf-Schule; Lebensunterhalt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2839
BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747
  • NVwZ 1993, 372 (Ls.)
  • ZMR 1993, 32
  • FEVS 44, 94
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Trifft das nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, "keiner Abwägung des 'Für und Wider'...; damit entfällt zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde" (Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Zwar steht die Entscheidung über die Rücknahme eines - wie hier - von Anfang an rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 45 Abs. 1 SGB X grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 ) und setzt deshalb die Rechtmäßigkeit der Rücknahme grundsätzlich eine entsprechende Ermessensausübung voraus.
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Geschieht dies nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht das dem Antragsteller zum Nachteil (vgl. ebenso zu § 42 AO BFH, u.a. Urteil vom 13. Juli 1989 - V R 8/86 - BStBl. II 1990, S. 100 f.).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Ein Bescheid, mit dem einem Antragsteller für einen Bewilligungszeitraum (vgl. § 27 Abs. 1 WoGG) Wohngeld in bestimmter Höhe monatlich bewilligt worden ist, ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (ebenso zu Bewilligungsbescheiden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 24).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Bei der Anwendung des § 18 Abs. 3 WoGG ist davon auszugehen, daß - wie nicht zweifelhaft sein kann - nicht jede Handlung oder gewählte rechtliche Gestaltung, die in ihrer Konsequenz zum Entstehen (oder zu einer Erhöhung) eines Wohngeldanspruchs führt, deshalb den Tatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG erfüllt (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - Urteilsabdruck S. 11 f.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Sprechen objektiv, d.h. aus der Sicht - wie es der Bundesfinanzhof zu der im gedanklichen Ansatz vergleichbaren, auf den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Steuergesetze ausgerichteten Vorschrift des § 42 AO formuliert hat - "verständiger Parteien" (BFH, Urteil vom 13. August 1985 - VII R 172/83 - BStBl. II 1985, 636 ), einleuchtende außerwohngeldrechtliche Gründe für die Vornahme einer Handlung oder Wahl einer Gestaltung, kann also das Wohngeld als Zweck für eine Vorgehensweise hinweggedacht werden, ohne daß diese als solche unverständlich wird, scheidet von vornherein die Annahme eines mißbräuchlichen Verhaltens aus.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 7/88

    Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Diese jüngere Fassung des § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X ist aber hier nicht anwendbar, weil sie keine Verwaltungsakte erfaßt, die - wie die zurückgenommenen Bewilligungsbescheide - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes am 27. Juli 1988 bereits unanfechtbar geworden waren (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 7/88 - …">45%20SGB%20X%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB X Nr. 42 S. 135 f.).
  • VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22

    Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme …

    Gelingt der wohngeldberechtigten Person eine Erklärung nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht ihr das zum Nachteil (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 23 zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 WoGG a.F.).

    Dabei ist, wenn ein (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied keiner oder nur einer geringen Tätigkeit nachgeht, von dem Einkommen auszugehen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Haushaltsmitglieds erzielt werden könnte (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 20 und vom 16. Januar 1974 - VIII C 62.72 - juris [Leitsatz]).

  • VG Dessau, 27.04.2004 - 4 A 55/04
    Im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB X muss die Behörde grundsätzlich auch bei fehlendem Vertrauensschutz des Betroffenen Ermessens-erwägungen anstellen bzw. zumindest deutlich machen, dass ihr bewusst war, Ermessen auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992 - 8 C 69.90 u. 71.90 -, FEVS 44, 94, 100, 1001;… Kasseler Kommentar, aaO., SGB X § 45 Rdnr. 46 ff., 50 ff. m.w.N.).

    Der Beklagte kann sich nicht darauf berufen, die Klägerin habe Wohngeld i.S.d. § 18 Abs. 3 WoGG a.F. bzw. § 18 Nr. 6 WoGG missbräuchlich in Anspruch genommen und die zu treffende Entscheidung sei deshalb i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 101) durch das Fachrecht in eine bestimmte Richtung, d.h. in Richtung einer Aufhebung, vorgegeben (sog. intendiertes Ermessen).

    Im Gegensatz dazu erfasst § 18 Abs. 3 bzw. § 18 Nr. 6 WoGG die Fälle, in denen - formal - ein Wohngeldanspruch besteht, die Gewährung von Wohngeld aber nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Intention des Gesetzes widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 97, 98).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2004 - 3 M 269/03

    Elternbeiträge, Benutzungsgebühren, Rechtsschutz, vorläufiger, Nacherhebung, …

    Trifft dies nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, keiner Abwägung des Für und Wider und entfällt damit zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde (BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 [S. 6] sowie - zu § 45 SGB X - Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 71.90 -, NJW 1993, 747; ebenso - zu § 48 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 ff.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2008 - L 34 B 1550/08

    Ermessensreduzierung auf Null

    Weitere Anhaltspunkte für eine abweichende Ermessensentscheidung sind nicht ersichtlich, zumal das materielle Fachrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen der besonderen Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II eine andere Entscheidung nicht zulässt (so genanntes intendiertes Ermessen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992, 8 C 69/90, 8 C 71/90, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • VG Braunschweig, 18.03.2010 - 2 A 15/09

    Einstufung; Gefahrstoff; Kennzeichnung; Orangenöl; Stoffrichtlinie; Zubereitung; …

    Unter Berücksichtigung der in Fällen unzureichender gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnungen in Rede stehenden erheblichen Gefahren genügt es in der Regel, wenn die Behörde deutlich macht, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden muss (…vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 = DÖV 1997, 1006; Urt. v. 25.9.1992 - 8 C 69/90 u.a. -, NJW 1993, 747; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7).
  • VG Aachen, 13.04.2005 - 6 K 2906/00

    Rücknahme ergangener Sozialhilfebescheide und Rückforderung zu Unrecht gezahlter …

    Rn. 33 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 -8 C 69.90, 8 C 71.90-, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 747; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Entscheidung vom 11. Juli 2001 -12 A 2727/00-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de; Beschluss vom 9. August 2002 -12 E 345/00-, juris, sowie Urteile vom 13. Juni 2002 -12 A 693/99-, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2003, 803, vom 28. März 2001 -16 A 4212/00-, juris, und vom 20. Februar 1986 -8 A 2001/84-, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2002 -13 K 6127/99-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de.
  • VG Hamburg, 26.06.2025 - 5 K 3002/25

    Rücknahme eines Wohngeldbewilligungsbescheides; Ermessensausübung

    Eine vom Grundsatz abweichende andere Wertung für eine intendiertes Ermessen ist im Wohngeldrecht nur bei Verstoß gegen den Versagungsgrund des § 18 Abs. 3 WoGG anerkannt (dazu BVerwG, Urt. v. 25.9.1992, 8 C 69.90, juris Rn. 28, BVerwGE 91, 82).
  • VG Hannover, 02.12.2008 - 3 A 3810/08

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeldleistungen; Erhöhung; Missbrauch; …

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn sie auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges zu erklären, das heißt um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1992, Az. 8 C 69/90, 8 C 71/90, FEVS 44, 94 ff.;… Urt. v. 04.11.1994, Az. 8 C 28/93, NJW 1995, 1569 ff., sowie zur Konstellation des Verzichts auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente VG Augsburg, Urt. v. 02.03.2004, Az. Au 9 K 03.2204, veröffentlicht in juris).
  • VG Münster, 08.04.2008 - 5 K 54/07
    Rn. 21 vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 und 8 C 71.90 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 747, keinen Bedenken, Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Ermessensausübung hat die Klägerin nicht vorgetragen, solche sind im Übrigen auch nicht ersichtlich.
  • VG Oldenburg, 24.06.2005 - 13 A 772/03

    Zu Unrecht erbrachte Leistung zwischen Leistungsträger und Empfänger aufgrund …

    Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die durch § 45 Abs. 1 SGB X bei der Entscheidung über die Rücknahme vorgesehene Ermessensausübung dahin intendiert ist, dass von der Rücknahme allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden kann, wenn sich dies wegen besonders gewichtiger Gründe rechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69/90 - NJW 1993, 747).
  • VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704

    Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze; …

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