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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4939
OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95 (https://dejure.org/1995,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.1995 - 15 W 248/95 (https://dejure.org/1995,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 1995 - 15 W 248/95 (https://dejure.org/1995,4939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2278, 2289, 2299
    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2278 § 2289 § 2299
    Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 241
  • FamRZ 1996, 637
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß die in § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB angeordnete Bindung der Vertragsschließenden ausschließlich vertragsmäßige Verfügungen im Sinne des § 2278 BGB betrifft (vgl. BGHZ 26, 204, 208).

    Er muß in der für den Erbvertrag vorgeschriebenen Form (§ 2276 BGB ) vereinbart werden; ein formlos vereinbarter oder stillschweigender Vorbehalt, der nicht in die formgerecht niedergelegten Bestimmungen eingegangen ist, ist rechtsunwirksam (vgl. BGHZ 26, 204, 210;… OLG Köln aaO.).

    Ein Wille des Erblassers bzw. der Vertragsschließenden, für den sich im Testament bzw. im Erbvertrag kein Anhaltspunkt findet, ist nicht formgültig geäußert (vgl. BGHZ 26, 204 ff; BGHZ 80, 242 ff; KG DNotZ 1967, 438 jeweils m.w.N. zur Frage der ergänzenden Testamentsauslegung).

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93

    Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt; …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Vielmehr ist für jede einzelne Bestimmung, wenn sie nicht selbst ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet ist und deshalb eine Auslegung entbehrlich macht (vgl. BayObLGZ 1961, 206, 210), zu prüfen und durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob der Erblasser insoweit den Willen zu vertraglicher Bindung hatte (…vgl. BGH aaO.; OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 112).

    Auch der Umstand, daß der Zeuge H R als Vertragsschließender des Erbvertrages und die Beteiligte zu 2) mit der Testamentsvollstreckung einverstanden sind, kann ihre Anordnung nicht rechtfertigen, denn diese nachträgliche Zustimmung ist nicht geeignet, die sich aus § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB ergebende Unwirksamkeit einer späteren Verfügung zu beseitigen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 113 m.w.N.).

  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    § 81 Abs. 1 FGG ist nicht einschlägig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1354, 1355).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Ist dem Beschwerdegericht bei der Auslegung eines Testaments oder eines Erbvertrages ein Fehler unterlaufen, so kann die letztwillige Verfügung vom Gericht der weiteren Beschwerde selbst ausgelegt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1359, 1360 m.w.N).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Ein Wille des Erblassers bzw. der Vertragsschließenden, für den sich im Testament bzw. im Erbvertrag kein Anhaltspunkt findet, ist nicht formgültig geäußert (vgl. BGHZ 26, 204 ff; BGHZ 80, 242 ff; KG DNotZ 1967, 438 jeweils m.w.N. zur Frage der ergänzenden Testamentsauslegung).
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Insoweit ist in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1962, 912; RGZ 139, 41; KG JW 1938, 2746; KG DNotZ 1942, 101 und DNotZ 1967, 438) und Schrifttum (…vgl. Staudinger/Kanzleiter, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 12;… RGRK/Kregel, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 1;… MünchKomm/Musielak, BGB , 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 13;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 20) anerkannt, daß der Vertragserbe regelmäßig durch die nachträgliche einseitige Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Sinne der vorgenannten Vorschrift beeinträchtigt wird und diese Anordnung unwirksam ist.
  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Vielmehr ist für jede einzelne Bestimmung, wenn sie nicht selbst ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet ist und deshalb eine Auslegung entbehrlich macht (vgl. BayObLGZ 1961, 206, 210), zu prüfen und durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob der Erblasser insoweit den Willen zu vertraglicher Bindung hatte (…vgl. BGH aaO.; OLG Köln Rpfleger 1994, 111, 112).
  • FG Hamburg, 12.10.1994 - IV 44/94
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Hinsichtlich des genauen Wortlautes des Erbvertrages wird auf Bl. 74 ff der Beiakte 13 IV 44/94 AG Hattingen Bezug genommen.
  • RG, 30.03.1911 - IV 253/10

    Nichtigkeit eines Testaments. ; Beweislast.

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2) und 3) steht der Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht entgegen, daß der Zeuge H R bekundet hat, den verschlossen übergebenen Vertrag vor der Beurkundung beim Notar ungelesen und ohne Kenntnis von dessen Inhalt zu nehmen unterschrieben zu haben, da § 2238 BGB a. F. es dem Erblasser freistellte, auch ein von ihm nicht verfaßtes und nicht gelesenes Schriftstück auf diesem Wege zum Träger einer wirksamen letztwilligen Verfügung zu machen, obwohl sich der Gesetzgeber bewußt war, daß ein sorgloser Erblasser hierbei der Gefahr der Fälschung ausgesetzt sein könnte (vgl. RGZ 76, 94, 95 mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift;… Staudinger, BGB , 10. /11. Aufl., § 2238 Rdnr. 19).
  • RG, 28.11.1932 - IV 263/32

    Kann der Erblasser einem Dritten den Auftrag erteilen, den Nachlaß auch gegen den …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
    Insoweit ist in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1962, 912; RGZ 139, 41; KG JW 1938, 2746; KG DNotZ 1942, 101 und DNotZ 1967, 438) und Schrifttum (…vgl. Staudinger/Kanzleiter, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 12;… RGRK/Kregel, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 1;… MünchKomm/Musielak, BGB , 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 13;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 20) anerkannt, daß der Vertragserbe regelmäßig durch die nachträgliche einseitige Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Sinne der vorgenannten Vorschrift beeinträchtigt wird und diese Anordnung unwirksam ist.
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines …

    Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben ist ein anerkanntes Beispiel rechtlicher Beeinträchtigung (BGH NJW 1962, 912; OLG Hamm FGPrax 1995, 241;… Palandt/Edenhofer BGB 67. Aufl. § 2289 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4104
BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95 (https://dejure.org/1995,4104)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 1Z BR 59/95 (https://dejure.org/1995,4104)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 (https://dejure.org/1995,4104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BAT § 10; BGB § 134, § 2229 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer Krankenschwester als Alleinerbin, wenn schon andere Testamente bestehen; Beurteilung der Testierfähigkeit durch Zeugenaussagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3260
  • FGPrax 1995, 241
  • FamRZ 1996, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
    Es hat sodann die gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen eingeholt, der als Nervenarzt die für die Beurteilung einer geistigen Erkrankung erforderliche Ausbildung und praktische Erfahrung besitzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
    Die Feststellung, daß die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit nicht nachgewiesen seien, liegt auf tatsächlichem Gebiet und kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. zu allem näher BayObLGZ 1989, 327/329).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
    Das Landgericht hat, wie dies der Grundsatz der Amtsermittlung (§ 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ) gebietet (vgl. BayObLGZ 1979, 256/263), zunächst die für die Beurteilung der Testierfähigkeit wesentlichen tatsächlichen Umstände durch Befragung der in Betracht kommenden Zeugen, insbesondere des beurkundenden Notars, des behandelnden Arztes und des im Betreuungsverfahren zugezogenen Sachverständigen, umfassend ermittelt.
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR …

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
    Denn der Beteiligte zu 1 hat einen Erbscheinsantrag gestellt, die Beteiligte zu 2 ist diesem Antrag entgegengetreten und mit einem eigenen Erbscheinsantrag des im Vorbescheid angekündigten Inhalts von ihrer Seite ist zu rechnen (vgl. BayObLGZ 1995, 79/87 sowie BayObLG FamRZ 1994, 723/725).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
    Denn der Beteiligte zu 1 hat einen Erbscheinsantrag gestellt, die Beteiligte zu 2 ist diesem Antrag entgegengetreten und mit einem eigenen Erbscheinsantrag des im Vorbescheid angekündigten Inhalts von ihrer Seite ist zu rechnen (vgl. BayObLGZ 1995, 79/87 sowie BayObLG FamRZ 1994, 723/725).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

    bb) Wenn die Revision hiergegen unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes geltend macht, Zuwendungen seien nur dann mit Bezug auf die dienstlichen Tätigkeiten des Angestellten erbracht, wenn für sie nach den Umständen des Falles kein anderer Grund gefunden werden könne als der, daß dem Zuwendungsempfänger bestimmte Dienstleistungen obliegen (vgl. BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260; 19. Oktober 1989 - BReg …

  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 15 Wx 234/09

    Auslegung eines Testaments bei Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

    In dem vorliegenden Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise auch die Erteilung eines von dem gestellten Antrag abweichenden Vorbescheids zulässig ist, wenn nach dem Stand des Verfahrens konkret zu erwarten ist, dass ein solcher Antrag gestellt werden wird, weil er durch das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten, insbesondere eines anderen Beteiligten als des ursprünglichen Antragstellers, bereits vorbereitet wird (BayObLG NJW 1995, 3260; NJW-RR 1996, 457).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …

    Es durfte mit dieser Begutachtung den Sachverständigen ... beauftragen, da dieser als Arzt für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie die für die Beurteilung der Testierfähigkeit erforderliche Ausbildung und praktische Erfahrung besitzt (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 241 = FamRZ 1996, 443).
  • OLG Hamm, 09.01.1998 - 29 U 90/97
    Fehlen aber private Beziehungen und ist auch kein anderer ... - außerdienstlicher - Grund für die Belohnung oder das Geschenk zu finden, dann kann nur die Beziehung im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit als Anstoß für die Zuwendung in Betracht gezogen werden (BayObLG FamRZ 1990, 300; 1996, 443; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, § 10 BAT Erl. 2; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, § 10 Rz 11;… Fürst/GKÖD K, § 70 BBG Rz. 6).
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