Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 1896 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 3 BGB
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers - IWW
§ 303 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FamFG, § ... 303 Abs. 4 FamFG, § 2330 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 666 BGB, § 1901 Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 3
Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt des Bevollmächtigten - Wolters Kluwer
Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ...
- rabüro.de
Zur Bestellung eines Kontrollbetreuers bei bestehender Vorsorgevollmacht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsorgebevollmächtigte als Erbin, Interessenkonflikt, Kontrollbetreuung, Vorsorgevollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 3
Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ... - datenbank.nwb.de
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin - und die Kontrollbetreuung wegen eines Vermächtnisses
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einrichtung einer Kontrollbetreuung
Verfahrensgang
- AG Fulda, 15.12.2016 - 87 XVII 694/15
- LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
- BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1217
- MDR 2017, 1126
- DNotZ 2018, 141
- FGPrax 2017, 264
- FamRZ 2017, 1714
- Rpfleger 2017, 621
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14
Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei …
Auszug aus BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17
Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014, XII ZB 142/14, FamRZ 2014, 1693).Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11).
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12 mwN).
- BGH, 26.03.2025 - XII ZB 178/24
Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung
Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen könnten, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2022 - XII ZB 273/22, FamRZ 2023, 157 und vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17, FamRZ 2017, 1714).Notwendig ist der durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 10 mwN und vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 mwN, jeweils zu § 1896 Abs. 3 BGB in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung).
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 11 mwN und vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 13 mwN).
Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und ergeben sich auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 und vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 14).
- BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; …
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. …und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.). - BGH, 31.01.2018 - XII ZB 527/17
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Bevollmächtigung mehrerer …
Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, ab welchem Zeitpunkt die Betroffene nach medizinischen Erkenntnissen nicht mehr selbst zur Kontrolle der bevollmächtigten Person in der Lage war, und zu erwägen haben, inwieweit die aktenkundigen finanziellen Verfügungen den Verdacht begründen, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. mwN).
- BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
Betreuungssache: Kontrollbetreuung gegen den Willen des Betroffenen bei …
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. …und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.). - LG Frankenthal, 10.04.2024 - 1 T 112/23
General- und Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines …
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 -, Rn. 12 - 13, juris;… ferner m.w.N.MüKoBGB/Schneider, 9. Aufl. 2024, BGB § 1820 Rn. 40).Diese Voraussetzung kann erfüllt sein, wenn ein Bevollmächtigter Rechten des Vollmachtgebers gegen sich prüfen und ggf. ausüben müsste (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 -, Rn. 14, juris).
- LG Krefeld, 03.06.2025 - 7 T 28/25 Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und ergeben sich auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 und vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 14).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberlandesgericht Bremen
- Deutsches Notarinstitut
- duetrust.de
Die Gültigkeit eines Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestaments
- rechtsportal.de
BGB § 2271 Abs. 1 S. 2; BGB § 2065 Abs. 1
Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Änderungsvorbehalt im Ehegattentestament
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Sog. Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Ehegattentestament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Abhängigkeit der Abänderungsbefugnis von der Zustimmung eines Dritten
Verfahrensgang
- AG Bremen-Blumenthal, 02.11.2016 - 50 VI 44/14
- OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 264
- FamRZ 2018, 715
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16
Die in einem gemeinschaftlichen Testament - hier: dem Testament der Eheleute […] vom 10.07.2000 - enthaltenen wechselbezüglichen Anordnungen können entgegen § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB ausnahmsweise dann durch eine neue letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten widerrufen werden, wenn sich die Ehegatten durch einen sog. Änderungsvorbehalt ermächtigt haben, abweichend von den getroffenen Anordnungen zu verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abzuändern (allg. Auffassung vgl. Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2271 u.H.a. BGH NJW 1964, 2056;… Staudinger/Rainer Kanzleiter (2014) BGB § 2271, Rn. 56).
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit …
Ehegatten können sich zwar im Testament gegenseitig das Recht einräumen, wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des Erstversterbenden zu ändern (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 -, FGPrax 2017, 264 [265]; OLG Schleswig…, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 -, NJW-RR 2014, S. 965 [966]; jeweils m.w.N.); das Testament vom 8. Juli 1994 dürfte aber keinen generellen Änderungsvorbehalt enthalten (1) und die Voraussetzungen des im Testament enthaltenen bedingten Änderungsvorbehalts dürften hier nicht vorliegen (2). - OLG Rostock, 25.08.2020 - 3 W 94/19
Auslegung einer Abänderungsklausel in einem Ehegattentestament; Vereinbarung …
Rn. 22 Da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, sind sie auch als befugt anzusehen, die Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen über dem im Gesetz vorgesehenen Rahmen hinaus zu erweitern bzw. zu beschränken oder auszuschließen und dem Überlebenden sogar ein freies Widerrufsrecht einzuräumen (…vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2271, Rn. 20;… OLG Hamm, a.a.O., Rn. 40 m. w. N.; OLG Bremen, Beschluss v. 30.08.2017 - 5 W 27/16 -, zit. n. juris, Rn. 11;… vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.08.2011 - 11 Wx 46/10 -, zit. n. juris, Rn. 35). - LG Bielefeld, 03.03.2022 - 19 O 76/21
Gemeinschaftliches Testament - Umfang Änderungsbefugnis
Rn. 51 Der Änderungsvorbehalt stellt demgegenüber keine weitere Verfügung der Ehegatten dar, sondern eine gegenseitige Ermächtigung entgegen von § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB ausnahmsweise abweichend von den getroffenen Anordnungen zu verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abzuändern (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 -, Rn. 11 m.w.N., juris).
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Rechtsprechung
| KG, 18.07.2017 - 1 AR 36/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 S 1 Nr 4 FamFG, § 5 Abs 2 FamFG, § 343 Abs 2 FamFG
Nachlasssache: Örtlich zuständiges Nachlassgericht für die Verwahrung des Testaments eines im Ausland aufhältlichen Erblassers - rechtsportal.de
FamFG § 343 Abs. 2
Voraussetzungen der Zuständigkeit der Nachlassgerichte gem. § 343 Abs. 1 FamFG - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zuständigkeit der Nachlassgerichte gem. § 343 Abs. 1 FamFG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 69 IV 115/17
- KG, 18.07.2017 - 1 AR 36/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1130
- FGPrax 2017, 264
- FamRZ 2017, 2063
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
Internationale Zuständigkeit für ein Erbscheinsverfahren bei letztem Aufenthalt …
Rn. 62 Unerheblich ist, wie lange der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Bezirk zurückliegt (vgl. KG, Beschluss vom 18.07.2017 - 1 AR 36/17, Rn. 1, juris;… BeckOK/Schlögel, FamFG, a. a. O., § 343 Rn. 10;… Harders, in: Bumiller/Harders/Schwamb, a. a. O., § 343 Rn. 8;… Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Aufl. 2019, § 343 Rn. 25a;… einschränkend Sternal/Zimmermann, a. a. O., § 343 Rn. 29: Rückgriff auf Fünfjahresregel in Art. 10 Abs. 1 lit. b) EuErbVO in Ausnahmefällen). - OLG Düsseldorf, 18.09.2023 - 3 Sa 5/23
Bestimmen der internationalen Zuständigkeit hinsichtlich des in Deutschland …
Eine Abweichung hiervon gebietet auch nicht der Sinn und Zweck der Vorschrift, zur Schaffung einer effektiven Zuständigkeitsordnung eindeutige Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zu schaffen (vgl. mit näherer Begründung KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2017 - 1 AR 36/17, FGPrax 2017, 264;… MüKoFamFG/Grziwotz, a.a.O., § 343 Rn. 25a;… Bumiller/Harders/Schwamb/Harders, 13. Aufl. 2022, FamFG § 343 Rn. 8; a.A. und für die Übertragung der Fünfjahresgrenze aus Art. 10 Abs. 1 lit b) EuErbVO Sternal/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rn. 29).
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