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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.07.2019 | OLG Köln, 26.08.2019 | OLG Köln, 30.08.2019

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15205
BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18 (https://dejure.org/2019,15205)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - XII ZB 520/18 (https://dejure.org/2019,15205)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - XII ZB 520/18 (https://dejure.org/2019,15205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kausalität der Mittellosigkeit für die versäumte Rechtsmittelfrist bei Wiedereinsetzungsantrag trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO

  • IWW

    §§ 113 Abs. 1 Satz 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5 FamFG, §§ 238 Abs. 2 Satz 1, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 114 ff. ZPO, § 233 ZPO, § 63 Abs. 1 FamFG, § 115 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einreichen eines vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrags durch einen mittellosen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Rechtsmittelfrist; Kausali...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 ; ZPO § 233
    Einreichen eines vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrags durch einen mittellosen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Rechtsmittelfrist; Kausalität der Mittellosigkeit für die versäumte Rechtsmittelfrist i.R.e. Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kausalität der Mittellosigkeit auch für die versäumte Rechsmittelfrist bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Kausalität der Mittellosigkeit für eine versäumte Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 899
  • MDR 2019, 1212
  • FGPrax 2019, 238
  • FamRZ 2019, 1337
  • Rpfleger 2019, 526
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag …

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Rn. 10 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerdeeinlegung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (…Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2017 - XII ZB 251/17 - FamRZ 2018, 120 Rn. 9; BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 14 mwN).

    Ist die bedürftige Partei bereits anwaltlich vertreten und legt ihr Rechtsanwalt uneingeschränkt Beschwerde ein, muss sie deshalb glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, das wirksam eingelegte Rechtsmittel im Weiteren ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgemäß fortzuführen und zu begründen (BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 17 mwN).

    Mit der bloßen Stellung und Begründung des Verfahrenskostenhilfeantrags erbringt der Verfahrensbevollmächtigte die im zweiten Rechtszug anfallenden, vergütungspflichtigen Leistungen noch nicht und bringt gerade nicht seine Bereitschaft zum Ausdruck, das Rechtsmittel auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe einlegen und begründen zu wollen (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 18 mwN).

    Mit Rücksicht auf das verfassungsrechtliche Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien hängt die Wiedereinsetzung nicht davon ab, ob der bedürftige Antragsteller mit einer Bejahung der Erfolgsaussicht seines beabsichtigten Rechtsmittels rechnen konnte (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 15 mwN).

    Rn. 14 dd) Daher steht der Umstand, dass im Streitfall die Beschwerde letztlich ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt wurde, der Annahme, dass sie zunächst wegen der Mittellosigkeit der Antragsgegnerin nicht erfolgt ist, nicht entgegen (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 235/09

    Wiedereinsetzungsverfahren nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Reicht ein mittelloser Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag ein, ist seine Mittellosigkeit auch dann für die versäumte Rechtsmittelfrist kausal, wenn er trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und das Rechtsmittel auf eigene Kosten einlegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 235/09, FamRZ 2013, 370).

    In diesem Fall ist die Mittellosigkeit für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich, weil dann der Beteiligte auf Grund seiner Mittellosigkeit bereits an der Einlegung des Rechtsmittels gehindert ist (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 235/09 - FamRZ 2013, 370 Rn. 18).

    Er wird damit gegenstandslos (Senatsbeschluss vom 28. November 2011 - XII ZB 235/09 - FamRZ 2013, 370 Rn. 13 mwN).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung versagt worden ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 2567 Rn. 17).

    Wird der Antrag einer unbemittelten Partei auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe - wie hier - erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt, ist grundsätzlich mittels der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sicherzustellen, dass ihr der gleiche Zugang zu dem beabsichtigten Rechtsbehelfsverfahren eröffnet wird, wie er Bemittelten eröffnet ist (BVerfG NJW 2010, 2567 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 25.10.2017 - XII ZB 251/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung in einer …

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Rn. 10 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerdeeinlegung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2017 - XII ZB 251/17 - FamRZ 2018, 120 Rn. 9;… BGH Beschluss vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16 - FamRZ 2018, 118 Rn. 14 mwN).

    Das ist dann der Fall, wenn sich der Beteiligte infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung seines Rechtsmittels zu beauftragen (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2017 - XII ZB 251/17 - FamRZ 2018, 120 Rn. 10).

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Der angefochtene Beschluss verletzt die Antragsgegnerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 520/18
    Sie durfte sich zudem im Hinblick darauf, dass ihr bereits erstinstanzlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war und sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht verändert hatten, für bedürftig halten (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387).
  • BGH, 15.09.2026 - VI ZB 21/25

    Kein "Nachschieben" versäumten Vortrags mit der Rechtsbeschwerde!

    Rn. 1 1. Dem Kläger ist Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist zu gewähren, weil er schuldlos an deren Wahrung gehindert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2024 - IX ZB 26/23, NJW 2024, 3230 Rn. 11 ff., 20; vom 8. Mai 2019 - XII ZB 520/18, NJW-RR 2019, 899 Rn. 13;… vom 25. Oktober 2017 - XII ZB 251/17, NJW-RR 2018, 6 Rn. 9, 14).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …

    Zwar kann einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden (…Senatsbeschluss vom 21. August 2018 - VI ZA 20/18, juris Rn. 4;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 520/18, NZFam 2019, 538 Rn. 10).
  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 51/21

    Lauf der Beschwerdefrist bei einer fehlgeschlagenen oder unterbliebenen …

    Der angefochtene Beschluss verletzt den Antragsgegner in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 520/18 - FamRZ 2019, 1337 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 562/18

    Familiensache: Für erledigt erklärte Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der …

    Mit Beschluss vom 8. Mai 2019 (XII ZB 520/18 - NZFam 2019, 538) hat der Senat den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 8. Oktober 2018 aufgehoben und der Antragsgegnerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
  • OLG Köln, 01.06.2023 - 26 WF 48/23
    Die Mittellosigkeit eines Beteiligten stellt nur dann einen Entschuldigungsgrund im Sinne von § 233 ZPO dar, wenn sie die Ursache für die Fristversäumung ist, was nur dann der Fall ist, wenn sich der Beteiligte infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung seines Rechtsmittels zu beauftragen (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 520/18, FamRZ 2019, 1337-1339, juris Rn. 11 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,23054
BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17 (https://dejure.org/2019,23054)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2019 - XII ZB 579/17 (https://dejure.org/2019,23054)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - XII ZB 579/17 (https://dejure.org/2019,23054)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung einer Familiensache - nach Erlass der Entscheidung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erledigung durch Zeitablauf bei Verpflichtung zur Herausgabe des Kindereisepasses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1400
  • FGPrax 2019, 238
  • FamRZ 2019, 1615
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17
    Rn. 10 a) Der Senat hat - nach Erlass des angegriffenen Beschlusses des Kammergerichts - entschieden, dass der personensorgeberechtigte wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe eines Kinderreisepasses haben kann (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056).

    Herauszugeben sind auch all diejenigen persönlichen Gegenstände, Kleidungsstücke und Urkunden, die das Kind während seines Aufenthalts bei dem die Herausgabe begehrenden Elternteil voraussichtlich benötigt (Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 29).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der …

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17
    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands - außer im Fall des § 62 FamFG - nicht mehr gegeben ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10, FamRZ 2011, 1390).

    Rn. 12 aa) Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands - außer im Fall des § 62 FamFG - nicht mehr gegeben ist (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 245/10 - FamRZ 2011, 1390 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17

    Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit eines Drittwiderantrags zur …

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17
    Rn. 6 1. Gemäß der eingeschränkten Zulassung der Rechtsbeschwerde und der dementsprechenden beschränkten Einlegung hat der Senat allein über den - von der Frage der Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB abtrennbaren - Herausgabeanspruch der Mutter zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 338/17 - FamRZ 2018, 681 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines …

    Auszug aus BGH, 10.07.2019 - XII ZB 579/17
    Zwar hätte er nach Erledigung sein Rechtsmittel noch auf den Kostenpunkt beschränken können (BGH Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN).
  • OLG Bamberg, 11.03.2024 - 2 UF 44/24

    Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes - Bedeutung der Eintragung und …

    Rn. 15 4. Aus der wirksam erfolgten Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes folgt die Erledigung der Hauptsache (…Staudinger-Lugani, a.a.O., § 1617 Rn. 62) und damit das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses der Beschwerdeführerin, so dass das Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss v. 19.10.2022, Az. XII ZB 493/21; Beschluss v.10.07.2019, Az. XII ZB 579/17).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - 13 UF 143/22
    In diesem Zusammenhang ist auch anerkannt, dass ein Rechtsmittel infolge des mit der Erledigung des Verfahrensgegenstand entfallenden Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2019, 1615 , MDR 2012, 860 und 2012, 243 sowie OLG Rostock FamRZ 2017, 619 ).

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn ein Fall des § 62 FamFG vorliegt oder der Rechtsmittelführer seine Beschwerde in zulässiger Weise auf die Kostenentscheidung beschränkt (vgl. BGH FamRZ 2019, 1615 , MDR 2012, 860 und 2012, 243 sowie OLG Rostock FamRZ 2017, 619 ).

  • OLG Koblenz, 23.02.2021 - 11 UF 704/20

    Umgangsverfahren: Erledigung der Hauptsache durch Zeitablauf einer Ferienregelung …

    Dieser Eintritt der Erledigung ist auch im Beschwerdeverfahren zu beachten (BGH NJOZ 2020, 834, zitiert nach beck-online; KG Berlin, NJW-RR 2017, 774; KG Berlin, Beschluss 13 UF 106/16 vom 29.07.2016, zitiert nach beck-online;… Meyer-Holz in Keidel, a.a.O., § 59 Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2020 - 9 UF 27/20
    Rn. 2 Soweit mit der Beschwerde die Zurückweisung des Antrages auf Umgang für die Zeit vom 01. bis 09. Februar 2020 gerügt wird, ist die Beschwerde aufgrund Zeitablaufs bereits erledigt und daher insoweit unzulässig (vgl. BGH FamRZ 2019, 1615), jedenfalls aber unbegründet, ohne dass es hier einer abschließenden Entscheidung hierüber bedarf.
  • KG, 12.07.2023 - 22 W 28/23

    Verfahren eines Geschäftsführers gegen die Entziehung seiner …

    Rn. 15 Ein bereits eingelegtes Rechtsmittel wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Erledigung der Hauptsache grundsätzlich insgesamt unzulässig, wenn kein Fall des § 62 Abs. 1 FamFG vorliegt oder der Rechtsmittelführer sein in zulässiger Weise eingelegtes Rechtsmittel auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - XII ZB 579/17 -, Rn. 20, juris;… Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris), denn mit der Erledigung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel.
  • KG, 29.03.2023 - 22 W 3/23

    Kostenentscheidung bei einer Beschwerde eines Vereins gegen eine Ermächtigung zur …

    Rn. 8 Ein bereits eingelegtes Rechtsmittel wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Erledigung der Hauptsache grundsätzlich insgesamt unzulässig, wenn kein Fall des § 62 Abs. 1 FamFG vorliegt oder der Rechtsmittelführer sein in zulässiger Weise eingelegtes Rechtsmittel auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - XII ZB 579/17 -, Rn. 20, juris;… Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris), denn mit der Erledigung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel.
  • OLG Brandenburg, 15.03.2021 - 13 UF 142/20
    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands - außer im Fall des § 62 FamFG, der hier nicht vorliegt - nicht mehr gegeben ist (BGH NJOZ 2020, 834;… FamRZ 2011, 1390 Rn. 7 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35184
OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19 (https://dejure.org/2019,35184)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.2019 - 2 Wx 248/19 (https://dejure.org/2019,35184)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 2019 - 2 Wx 248/19 (https://dejure.org/2019,35184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 238
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der …

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19
    Mit Vollmachtserteilung erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, 16 Wx 96/10 - juris- ; OLG Hamm FGPrax 2014, 121; KG FGPrax 2015, 95).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des …

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19
    Mit Vollmachtserteilung erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, 16 Wx 96/10 - juris- ; OLG Hamm FGPrax 2014, 121; KG FGPrax 2015, 95).
  • AG Bonn, 03.05.2019 - 33 II 9/19
    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 29.05.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 03.05.2019 - 33 II 9/19 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung …

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19
    Mit Vollmachtserteilung erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, 16 Wx 96/10 - juris- ; OLG Hamm FGPrax 2014, 121; KG FGPrax 2015, 95).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 20 W 38/22

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Bei § 176 BGB handelt es sich mithin um reines Verfahrensrecht, wobei das Gericht darüber befindet, ob die vom Vollmachtgeber abgegebene Kraftloserklärung, bei der es sich um ein privates Gestaltungsgeschäft handelt, durch öffentliche Zustellung bekanntzumachen ist (vgl. dazu OLG Köln FGPrax 2019, 238; OLG München ZEV 2018, 730, je zitiert nach juris; Staudinger/Schilken, BGB, Neub.

    Mit Erteilung der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte (hier: die Beschwerdeführerin) nämlich keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, so dass es durch die insoweit getroffene Entscheidung an der Beeinträchtigung eigener Rechte des Bevollmächtigten fehlt (vgl. dazu lediglich beispielhaft etwa KG FGPrax 2015, 95; OLG Köln NotBZ 2011, 298; FGPrax 2019, 238, je zitiert nach juris;… Münchener Kommentar/Schubert, a.a.O., § 176 Rz. 6;… BeckOGK/Deckenbrock, a.a.O., § 176 Rz. 16, dort mit vielfältigen weiteren Nachweisen; vgl. zur fehlenden Beschwerdeberechtigung des (Vorsorge-) Bevollmächtigten nach § 59 FamFG in anderen Sachzusammenhängen: BGH BtPrax 2020, 59; BtPrax 2019, 247; Senat Beschluss vom 11.06.2015, 20 W 155/15, Tz. 42 bei juris).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31350
OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19 (https://dejure.org/2019,31350)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2019 - 2 Wx 249/19 (https://dejure.org/2019,31350)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2019 - 2 Wx 249/19 (https://dejure.org/2019,31350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erbrechtsiegen.de

    JVEG-Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung: Übergeordnete Instanz zuständig

  • rechtsportal.de

    JVEG § 4 Abs. 4 S. 2
    Instantielle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erstbeschwerde eines Sachverständigen

  • ibr-online

    Amtsgericht setzt Vergütung fest: Für Beschwerde ist Landgericht zuständig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1474
  • FGPrax 2019, 238
  • FamRZ 2020, 706
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2018 - 6 VA 12/18

    Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass von Gerichtskosten: …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Die Bestimmungen von § 14 Abs. 2 bis 9 KostO wurden sodann ohne inhaltliche Änderungen in § 81 GNotKG überführt (zum Vorstehenden: OLG Karlsruhe NJW-RR 2019, 125-127).
  • OLG Celle, 30.04.2013 - 10 WF 122/13

    Landgericht als Beschwerdegericht i.S.d. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG bei gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Hierunter ist nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das dem erkennenden Gericht allgemein in der Gerichtsorganisation übergeordnete Gericht zu verstehen (OLG Nürnberg FGPrax 2016, 285-286; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2017 - 4 WFV 123/17, nach juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1512-1513; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2013 - 6 WF 119/13, nach juris;OLG Celle SchlHA 2011, 382-383; OLG München FamRZ 2011, 844;… Zöller/Lückemann, GVG, 32. Aufl. 2018, § 119 Rn. 8 m.w.N.;… MüKo-GVG/Zimmermann, 5. Aufl. 2017, § 119 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.02.2014 - 13 WF 43/14

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für einen anwaltlichen Mediator in …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Rn. 11 Die abweichende Auffassung, die § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG in dem Sinne versteht, dass mit dem nächsthöheren Gericht das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht gemeint ist, überzeugt nicht (OLG Koblenz MDR 2014, 476-477;… Hartmann/Weber, Kostengesetze, 49. Aufl. 2019, § 4 JVEG Rn. 28;… Schneider/Volpert/Fölsch/Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 4 JVEG Rn. 12).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2016 - 7 WF 991/16

    Zuständiges Gericht für Beschwerde des Sachverständigen gegen …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Hierunter ist nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das dem erkennenden Gericht allgemein in der Gerichtsorganisation übergeordnete Gericht zu verstehen (OLG Nürnberg FGPrax 2016, 285-286; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2017 - 4 WFV 123/17, nach juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1512-1513; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2013 - 6 WF 119/13, nach juris;OLG Celle SchlHA 2011, 382-383; OLG München FamRZ 2011, 844;… Zöller/Lückemann, GVG, 32. Aufl. 2018, § 119 Rn. 8 m.w.N.;… MüKo-GVG/Zimmermann, 5. Aufl. 2017, § 119 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG München, 06.07.2010 - 11 WF 636/10

    Vergütung des Sachverständigen: Zuständiges Gericht für Beschwerde gegen die …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Hierunter ist nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das dem erkennenden Gericht allgemein in der Gerichtsorganisation übergeordnete Gericht zu verstehen (OLG Nürnberg FGPrax 2016, 285-286; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2017 - 4 WFV 123/17, nach juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1512-1513; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2013 - 6 WF 119/13, nach juris;OLG Celle SchlHA 2011, 382-383; OLG München FamRZ 2011, 844;… Zöller/Lückemann, GVG, 32. Aufl. 2018, § 119 Rn. 8 m.w.N.;… MüKo-GVG/Zimmermann, 5. Aufl. 2017, § 119 Rn. 7 m.w.N.).
  • AG Brühl, 19.06.2019 - 73 VI 117/18
    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Brühl vom 19.06.2019, 73 VI 117/18, wird unter Abänderung des Vorlagebeschlusses des Nachlassgerichts vom 14.08.2019 an das hierfür zuständige Landgericht Köln abgegeben.
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 6 WF 119/13
    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 249/19
    Hierunter ist nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das dem erkennenden Gericht allgemein in der Gerichtsorganisation übergeordnete Gericht zu verstehen (OLG Nürnberg FGPrax 2016, 285-286; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2017 - 4 WFV 123/17, nach juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1512-1513; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2013 - 6 WF 119/13, nach juris;OLG Celle SchlHA 2011, 382-383; OLG München FamRZ 2011, 844;… Zöller/Lückemann, GVG, 32. Aufl. 2018, § 119 Rn. 8 m.w.N.;… MüKo-GVG/Zimmermann, 5. Aufl. 2017, § 119 Rn. 7 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.08.2026 - 101 W 141/26

    Auskunftsanspruch, Einsichtsrecht, Geschäftswertbeschwerde, Zuständigkeit, …

    Rn. 9 Auch bei § 4 Abs. 4 Satz 2 JVEG entspricht es der herrschenden Auffassung, dass unter dem "nächsthöhere[n]" Gericht "unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht zu verstehen" ist (so z. B. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 9. Dezember 2020, 13 WF 213/20, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 30. August 2019, I-2 Wx 249/19, juris Rn. 5;… Hanseatisches OLG, Beschl. v. 30. Oktober 2018, 2 W 13/18, juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2017, 4 WF 123/17, juris Rn. 3;… Schmidt in Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 6. Aufl. 2025, JVEG § 4 Rn. 16;… Simon/Pannen in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, JVEG § 4 Rn. 12).
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