Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 16.11.1989 | BGH, 28.03.1990

Rechtsprechung
   BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1255
BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung und tarifliche Sonderzuwendung während des Erziehungsurlaubs - Tatsächliche Erbringung von Arbeitsleistungen als Voraussetzung für das Entstehen des Urlaubsanspruchs - Ruhen des Arbeitsverhältnisses für die Dauer des Erziehungsurlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; BUrlG § 3
    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub [Vorrang der Regelung des § 17 Abs. 2 BErzGG vor § 7 Abs. 3 BUrlG bzw. vor entsprechenden tariflichen Regelungen] - dementsprechend Anspruch auf Urlaubsabgeltung für den Fall des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 499
  • FamRZ 1990, 996 (Ls.)
  • BB 1990, 1135
  • BB 1990, 1279
  • DB 1990, 991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Diese Tarifbestimmung, die eine Kürzung des tariflichen Urlaubs bei langandauernder Krankheit vorsieht, ist wirksam (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht berührt ist (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Das Arbeitsverhältnis ruht aber nicht kraft Gesetzes oder Vereinbarung, wie dies der Ausschlußtatbestand des § 2 Nr. 6 TV 13. MG voraussetzt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zum gleichlautenden § 6 Nr. 6 TV 13. ME Metall NRW, m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67, 69 [BAG 14.05.1986 - 8 AZR 604/84] = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Diese Tarifbestimmung, die eine Kürzung des tariflichen Urlaubs bei langandauernder Krankheit vorsieht, ist wirksam (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht berührt ist (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs - …

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß der Mutterschaftsurlaub nach § 8 a MuSchG keinen Einfluß auf das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz hat (BAG Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, …

    Denn, wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass der Urlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, im Fall einer Übertragung des Urlaubs nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das folgende Kalenderjahr nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres und im Fall einer andauernden Arbeitsunfähigkeit in unionskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres befristet ist und dann verfällt (…st. Rspr. d. BAG, siehe z. B. BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - Rn. 9, AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG;… vom 10.07.2012 - 9 AZR 11/11 - Rn. 18 ff., AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 18 ff., AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG), steht dem Kläger ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für 2012 unter Schadensersatzgesichtspunkten nach § 280 Abs. 1 und 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB zu.
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung;… Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13;… Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16

    Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zur weiteren automatischen Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs und hindert so dessen Verfall (BAG, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - BAGE 134, 196 = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG = NZA 2010, 1011; BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328 = AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG = NZA 2011, 1050; BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG = NZA 2012, 29).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125).
  • ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19

    Hinweis auf Verfall des Urlaubsanspruchs

    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125).
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Der Urlaub erlischt deshalb trotz lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er im aktuellen Urlaubsjahr oder spätestens während dessen Übertragungszeitraum seinen Urlaub nehmen kann (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125).

    Eine Ausnahme ist - unter weiteren Voraussetzungen - lediglich in den Fällen angebracht, in denen die in § 7 Abs. 3 BUrlG bestimmten Fristen nicht ausreichen, um den durch Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten Gesamturlaub als Summe aus dem alten und neuen Urlaub tatsächlich zu nehmen (…vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] aaO; BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 22, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125).

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaub während eines Beschäftigungsverbots?

    Er ist auch nicht mit Ablauf des 31. März 1991 erloschen, da § 17 Abs. 2 BErzGG als gesetzliche Sonderregelung der Verfallsvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vorgeht (BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Wenn nach der ständigen und unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung), so deswegen, weil sich das aus der gesetzlichen Regelung und damit "kraft Gesetzes" ergibt, nicht aber, weil der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub auch gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen kann.
  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz …

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 482/91 -, nicht veröffentlicht).

    Dieses Ruhen des Arbeitsverhältnisses bewirkt, daß die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten freigestellt sind (BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

    Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 1989 (- 8 AZR 253/88 - EzA § 17 BErzGG Nr. 2 = NZA 1990, 499), daß der Urlaubsanspruch während des Erziehungsurlaubs nicht verfallen könne, wenn die Arbeitnehmerin bei Antritt des Erziehungsurlaubs ihren gesamten Erholungsurlaub hätte nehmen können.
  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; …

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei …

  • LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13

    Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der …

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 547/92

    Zahlung einer tariflichen Jahressondervergütung - Auslegung des Begriffs …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1994 - 16 Sa 70/94

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn aufgrund Erziehungsurlaub 3 Jahre nicht …

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 418/92

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 482/91
  • LAG Hessen, 16.11.1992 - 11 Sa 692/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes ; Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub ; …

  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von …

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 232/91
  • ArbG Bielefeld, 01.07.2021 - 1 Ca 908/21

    Zur arbeitsvertraglichen Einbeziehung der Arbeitsvertragsrichtlinien des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1490
BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88 (https://dejure.org/1989,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1989 - 2 C 23.88 (https://dejure.org/1989,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1989 - 2 C 23.88 (https://dejure.org/1989,1490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage: Konkretes Rechtsverhältnis - Beamtenversorgung: Versorgungsausgleich, Härteregelungsgesetz, Feststellungsklage - Feststellungsklage - Altersgrenze - Härteregelungsgesetz - Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1866
  • NVwZ 1990, 755 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 966
  • FamRZ 1990, 996
  • DÖV 1990, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.

    Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1994, also für bis zu diesem Zeitpunkt etwa zustehenden Versorgungsbezüge, fehlt es an einem bereits übersehbaren Sachverhalt schon deshalb, weil die etwaige Streitfrage sich - anders als in den vom 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts unter dem 13. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 346) und dem 13. Juli 1977 (BVerwGE 54, 177) entschiedenen Fällen - nur bei einer vorn regelmäßigen Verlauf erheblich abweichenden tatsächlichen Entwicklung überhaupt stellen kann.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Allerdings ist der Gesetzgeber durch Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, auch für die Zeit ab 1995 eine ergänzende Härteregelung zu treffen (BVerfGE 53, 257 ).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Dessen Geltung ist durch § 13 Abs. 2 VAHRG in seiner heutigen Fassung ausdrücklich bis zum 31. Dezember 1994 befristet; das bedeutet, daß es nur für bis zu diesem Tage etwa zustehende Versorgungsbezüge gilt (vgl. entsprechend BVerwGE 81, 175 [BVerwG 19.01.1989 - 2 C 42/86]).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge - Ähnliche Versorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1994, also für bis zu diesem Zeitpunkt etwa zustehenden Versorgungsbezüge, fehlt es an einem bereits übersehbaren Sachverhalt schon deshalb, weil die etwaige Streitfrage sich - anders als in den vom 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts unter dem 13. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 346) und dem 13. Juli 1977 (BVerwGE 54, 177) entschiedenen Fällen - nur bei einer vorn regelmäßigen Verlauf erheblich abweichenden tatsächlichen Entwicklung überhaupt stellen kann.
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 14.05.1987 - 2 C 38.84

    Gültigkeit einer Laufbahnprüfung - Bundesland - Feststellungsfähiges …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII C 112.65

    Bestimmung eines nicht feststellbaren Personenstands - Entziehung einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88
    Gegenstand der Feststellungsklage muß ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muß "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (vgl. BVerwGE 38, 346 f. m.w.N.; 71, 318 ; Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - ); es genügt nicht, daß die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]) oder einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwGE 24, 355 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 112/65]; Urteil des Senats vom 14. Mai 1987 - BVerwG 2 C 38.84 - ) erstrebt wird.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis ist deshalb auch insoweit gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1989 - 2 C 23.88 - NJW 1990, 1866).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische …

    Gegenstand der Feststellungsklage kann nur ein konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits überschaubaren Sachverhalt streitig sein (Urteile vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 78.61 - BVerwGE 14, 235 = Buchholz 451.45 § 30 HandwO Nr. 1 S. 1; vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 33; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 106 S. 14 und vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 87).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - …

    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden gemeinhin die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (…vgl. u.a. Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., 1988, Rdnr. 3 zu § 43;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., § 32 Abschnitt II Nr. 4; und aus der reichhaltigen Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 31 m.w.N.; Urteile vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85, 3 C 54.85 und 3 C 55.85 - auch Beschluß vom 12. November 1987 - BVerwG 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 Nr. 97 sowie Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - Buchholz 310 § 43 Nr. 106 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,872
BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90 (https://dejure.org/1990,872)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - XII ZR 3/90 (https://dejure.org/1990,872)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 (https://dejure.org/1990,872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vollstreckungsschutz - Abwenden der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - Einstweilige Einstellung der Vollstreckung bei Leistung der Sicherheit - Berufung auf nicht zu ersetzende Nachteile als Folge einer Vollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2756
  • FamRZ 1990, 996
  • WM 1990, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90
    Der Bundesgerichtshof hat dazu seit dem grundlegenden Beschluß vom 25. August 1978 (X ZR 17/78 - LM ZPO § 712 Nr. 1) in ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung verlangt, daß der Schuldner, der sich auf nicht zu ersetzende Nachteile als Folge einer Vollstreckung berufen will, einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO in zweiter Instanz stellen muß; denn da dort über einen solchen Antrag regelmäßig erst nach mündlicher Verhandlung und jedenfalls nach Gewährung des rechtlichen Gehörs für den Vollstreckungsgläubiger befunden wird, bietet der Antrag aus § 712 ZPO - der ähnliche Voraussetzungen wie der Antrag aus § 719 Abs. 2 ZPO aufstellt - für den Gläubiger die größere Gewähr, daß auch seine Interessen angemessen berücksichtigt werden.
  • BGH, 14.07.1982 - X ZR 10/82

    Zwangsvollstreckung - Einstellung - Vollstreckungsschutz - Revision - Berufung

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - XII ZR 3/90
    Die Gründe, die der Beklagte vorbringt, waren alle im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht in gleicher Weise wie jetzt erkennbar und konnten auch damals schon ebenso wie jetzt glaubhaft gemacht werden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 14. Juli 1982 - X ZR 10/82 - LM ZPO § 719 Nr. 35 = NJW 1983, 455).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 102/20

    Antrag auf Gewährung von Vollstreckungsschutz in einem auf die …

    Die von ihm hierzu jetzt angeführten Probleme, die Erstattung eines von der Antragstellerin ggf. ungerechtfertigt vollstreckten Unterhalts gegen diese in den USA durchsetzen zu müssen, konnten - unabhängig von ihrer Eignung, einen nicht zu ersetzenden Nachteil im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 2 AUG zu begründen - ohne weiteres bereits in der zweiten Instanz geltend gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 - FamRZ 1990, 996).
  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Vollstreckungsschutz ist deshalb regelmäßig dann verweigert worden, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (BGH, Beschl. v. 25.08.1978 - X ZR 17/87, LM ZPO § 712 Nr. 1 = GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 28.03.1990 - XII ZR 3/90, WM 1990, 998).
  • OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht …

    Sie beruhen auf der spezifisch revisionsrechtlichen Erwägung, dass ein Vollstreckungsschutzantrag bei einem Revisionsgericht nur als letztes Hilfsmittel in Betracht kommen darf (so bereits BGH, Beschluss vom 25.08.1978, NJW 1979, 1208; daran anschließend BGH, Beschluss vom 28.03.1990, FamRZ 1990, 996; BGH, Beschluss vom 03.07.1991, FamRZ 1991, 1176, 1177; BGH, Beschluss vom 31.10.2000, NJW 2001, 375).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht