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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.11.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6903
BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der unterbliebenen formellen Beteiligung eines materiell Beteiligten im Beschwerdeverfahren; Erörterungspflichten und Anhörungspflichten im Verfahren über die Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption; Voraussetzungen der Aufhebung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 768
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und …

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Mögen für ihn auch persönliche Gründe im Vordergrund gestanden sein, so hat er doch auch Umstände angeführt, die ein Interesse des Kindes an der Aufhebung des Annahmeverhältnisses betreffen können (vgl. BayObLGZ 1979, 386/388 f.).

    Die Aufhebung des Annahmeverhältnisses kann nur - ausnahmsweise - als ultima ratio dann in Betracht kommen, wenn die Umstände für das Kind untragbar geworden sind (vgl. BayObLGZ 1979, 386/391).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Hier beruft sich der Adoptivvater unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.1995 (NJW 1995, 2155 f.) darauf, daß der leibliche Vater am Adoptionsverfahren nicht in der erforderlichen Weise beteiligt worden sei.
  • BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95

    Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Zu letzteren gehört die unterbliebene Beteiligung eines leiblichen Elternteils des Angenommenen, im Adoptionsverfahren (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1034/1035).
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ;… Keidel/Kahl § 27 Rn. 40).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis; …

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats darf, auch im Beschwerdeverfahren, hiervon im Regelfall nicht abgesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 57/60, Keidel/Engelhard § 56f Rn.,16, Roth-Stielow Adoptionsgesetz § 56f Anm. 1).
  • BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach …

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96

    Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ;… Keidel/Kahl § 27 Rn. 40).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89

    Eignung eines vorbestraften Liquidators?

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts durch ein international zuständige deutsche …

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Dies kann außer in den Fällen der fehlenden Antragsberechtigung im Sinne des § 1762 BGB (…vgl. BayObLGZ aaO) auch im Verfahren gemäß § 1763 BGB der Fall sein, wenn es von vornherein an konkreten Anhaltspunkten dafür fehlt, daß die Aufhebung der Adoption zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1210/1211).
  • OLG Köln, 12.01.2009 - 16 Wx 227/08

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Adoption

    Nicht zu beanstanden ist auch die Überlegung, dass allein die Scheidung der Eltern auch bei Adoptivkindern noch keinen ausreichenden Grund für die Aufhebung der Adoption darstellt, selbst wenn damit die Verbindung zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind erschwert oder auf Dauer beendet wird (so die Rspr. der Obergerichte, z.B. OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1196; BayObLG, FamRZ 2000, 768).

    Im Mittelpunkt der Entscheidung über die Aufhebung einer Adoption hat das Wohl des Kindes und damit zusammenhängend die Frage, ob schwerwiegende Gründe für das Kindeswohl die Aufhebung erfordern, zu stehen (so BayObLG, FamRZ 2000, 768; BayObLG, FamRZ 1980, 498).

    Auch die unterhaltsrechtliche Seite, die nicht völlig außer Acht gelassen werden kann (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 768), steht einer Aufhebung nicht entgegen, da in der Leistungsfähigkeit der beiden Beteiligte, die entweder als leiblicher Vater oder als Adoptivvater unterhaltsverpflichtet sind, keine erheblichen Unterschiede bestehen.

  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12

    Personenhandelsgesellschaft: Auslegung einer Nachfolgeklausel

    Aus der engen Formulierung der Aufhebungsgründe in § 1960 Abs. 1 und 2 BGB folgt, das selbst schwerste Verstöße gegen materielles Recht nicht die Nichtigkeit der Annahmeentscheidung begründen (…OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 231 [juris Rz. 21 f.]; BayObLG, FamRZ 2000, 768 [juris Rz. 28];… Sieghörtner in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 197 Rz. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 11 Wx 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7395
OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 11 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,7395)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.1999 - 11 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,7395)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 1999 - 11 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,7395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 768
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    A) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 297; OLG Bremen OLGR 2006, 510, 511; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768; BayObLG FamRZ 1996, 183 mwN) und andere Stimmen in der Literatur (…vgl. Erman/Stürner BGB 16. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 9;… Staudinger/Henrich BGB [2019] Art. 22 EGBGB Rn. 26;… BeckOK BGB/Heiderhoff [Stand: 1. Mai 2021] Art. 22 EGBGB Rn. 51) behandeln die Frage des Volljährigkeitsalters demgegenüber als eine selbständig, also nach deutschem Kollisionsrecht anzuknüpfende Vorfrage, die gemäß Art. 7 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Anzunehmenden zu beurteilen ist.

    Zwar dürfte das afghanische Kollisionsrecht die in Art. 7 Abs. 1 EGBGB enthaltene Verweisung annehmen (vgl. Art. 17 des Zivilgesetzbuches von 1977, Übersetzung abgedruckt bei Bergmann/Ferid/Henrich Internationales Ehe- und Familienrecht [Stand: Oktober 1990] "Afghanistan" S. 14), die Volljährigkeit aber nach afghanischem Recht ebenso wie nach deutschem Recht mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768 unter Hinweis auf ein Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts;… BeckOK BGB/Mäsch [Stand: 1. Mai 2021] Art. 7 EGBGB Rn. 57.1 "Afghanistan"; vgl. auch Gutachten des Deutschen Instituts für Vormundschaftswesen [DIV] vom 7. Oktober 1988, ZBlJugR 1989, 195).

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines …

    Diese gehen - wie offensichtlich auch das Vormundschaftsgericht im Verfahren der Klägerin - davon aus, dass mit dem Eintritt der Volljährigkeit das (Minderjährigen-) Annahmeverfahren endet und in jedem Falle ein neuer Antrag nach § 1768 BGB erforderlich ist, durch den ein neues (Volljährigen-) Adoptionsverfahren mit neuem Geschäftszeichen anhängig wird (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 768 und Staudinger/Frank, BGB, § 1752 Rn. 5, § 1768 Rn. 2; a.A. Kirchmayer, StAZ 1995, 262).
  • KG, 17.06.2003 - 1 W 302/01

    Minderjährigenadoption: Eintritt der Volljährigkeit beim Anzunehmendem während …

    Nur die Annehmenden dürfen ihren Antrag auf Ausspruch einer Minderjährigenadoption in einen Antrag auf Annahme eines Volljährigen nach § 1768 BGB ggf. mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption nach § 1772 BGB abändern und haben im Hinblick auf die Formbedürftigkeit des Antrags nach §§ 1767 Abs. 2 Satz 1, 1772 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1752 Abs. 2 Satz 2 BGB einen neuen notariell beurkundeten Antrag einzureichen (…Soergel-Liermann, BGB, 13. Aufl., § 1772, Rn. 7;… Staudinger/Frank (2001), § 1772, Rn. 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 768; AG Main, FamRZ 2001, 1641).

    Diese Anfrage ist durch den bloßen Hinweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 768 im Schreiben des Gerichts vom 7. Februar 2001 nicht beantwortet worden.

    Denn dieser Anspruch, der auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist, verpflichtet ein Gericht u. a. dazu, durch geeignete Hinweise auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (…vgl. Keidel/Schmidt, a. a. O., § 12 Rn. 120; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Minderjährigenadoption: Anerkennung …

    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen die sich vorliegend nicht stellende Problematik, dass Vormundschaftsgerichte vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes eingehende, auf Minderjährigenadoption gerichtete Anträge regelmäßig als erledigt betrachten oder ablehnen, sofern das Kind zwischenzeitlich, vor der Entscheidung über die Adoption, achtzehn Jahre alt geworden sein sollte, so dass danach ein zweiter Antrag, gerichtet auf Erwachsenenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BGB), eingereicht werden muss (…vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25; siehe auch OVG Hamburg…, Urteil vom 18. Dezember 2001 - 3 Bf 380.99 - juris Rn. 31; VGH München…, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 5 B 94.2049 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1999 - 11 Wx 113.99 - FamRZ 2000, 768; VG Minden…, Urteil vom 3. April 2008 - 2 K 785.07 - juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 6. November 1996 - 7 K 1495.95 - FamRZ 1997, 1144, 1146;… Diederichsen, in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 1741 Rn. 2 ).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00

    Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten …

    Allerdings ist der Antrag des Beteiligten zu 3) auf eine Minderjährigenadoption gerichtet, dem nach dem Adoptionsrecht in der bis zum 30.06.1998 geltenden Fassung nach Erreichen der Volljährigkeit des Anzunehmenden nicht mehr entsprochen werden konnte, weil die Volljährigenadoption mit anderen Wirkungen verbunden ist als die Minderjährigenadoption (BayObLG FamRZ 1996, 1034; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768; Liermann FamRZ 1997, 112, 113;… Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1752 Rdnr. 4).
  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 7 UF 883/11

    Minderjährigenadoptionsverfahren: Beschwerdeberechtigung bei Antragsablehnung; …

    Rn. 13 Diese Unterschiede zeigen, dass es sich bei dem Minderjährigenadoptionsverfahren und dem Volljährigenadoptionsverfahren um unterschiedliche Verfahrensgegenstände handelt und das Volljährigenadoptionsverfahren nicht als ein "Weniger" im Minderjährigenadoptionsverfahren enthalten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768; OLG Hamm FamRZ 2001, 859;… Staudinger-Frank aaO § 1772 Rn 5).
  • VG Freiburg, 23.06.2010 - 1 K 424/09

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis; Staatsangehörigkeitserwerb; …

    Rn. 20 Die Anwendbarkeit des § 6 Satz 1 StAG hängt nicht von der Gestaltung des Annahmeverfahrens durch die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab, wenn diese - wie auch im Fall des Klägers das LG Konstanz - davon ausgehen, dass mit dem Eintritt der Volljährigkeit das (Minderjährigen-)Annahmeverfahren endet und ein neuer Antrag nach § 1768 BGB erforderlich ist, durch den ein neues (Volljährigen-) Adoptionsverfahren anhängig wird (…BVerwG, Urt. v. 14.10.2003, a.a.O.; vgl. zum Fall des Klägers: LG Konstanz, Beschl.-Seite 3 - im Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.11.1999 - 11 Wx 113/99 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2010 - 25 T 659/09

    Rechtmäßigkeit der Aussprache einer Erwachsenenadoption trotz eines Antrags auf …

    Nur die Annehmenden dürfen ihren Antrag auf Ausspruch einer Minderjährigenadoption in einen Antrag auf Annahme eines Volljährigen nach § 1768 BGB ggfs. mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption nach § 1772 BGB abändern und haben im Hinblick auf die Formbedürftigkeit des Antrags nach §§ 1767 Abs. 2 Satz 1, 1772 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1752 Abs. 2 Satz 2 BGB einen neuen notariell beurkundeten Antrag einzureichen (…Staudinger/Frank, 2007, § 1772 Rn. 11; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 768; Amtsgericht Main, FamRZ 2001, 1641).
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