Rechtsprechung
| BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 35, 53; BGB §§ 891, 2270, 2271, 2289 Abs. 1
Vermutungswirkung ds - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO §§ 35, 53; BGB §§ 891, 2270, 2271, 2289 Abs. 1
Auslegung notariellen Testamentes durch das Grundbuchamt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs; Vornahme des Grundbuchamts einer Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften und Bewirken der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch die Eintragung; ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 30.07.1999 - 5 T 390/99
- BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 42
- Rpfleger 2000, 266
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
Nachweis der Nacherbfolge
Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99
Einen Erbschein darf das Grundbuchamt nur dann fordern, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. BayObLG DNotZ 1995, 306/308 m.w.N.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646 f.). - BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99
In Absatz 3 des gemeinschaftlichen Testaments von 1961 ist dem überlebenden Ehegatten in zulässiger Weise (vgl. BGHZ 2, 65/67; BGH NJW 1964, 2056;… Palandt/Edenhofer § 2270 Rn. 3 und § 2271 Rn. 19) das Recht eingeräumt, seine eigene Anordnung, insbesondere die Erbeinsetzung eines Dritten, zu widerrufen. - BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87
Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung
Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99
Dabei muß die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft sein (vgl. BayObLGZ 1987, 231/235 f., Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 28, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 07.10.1994 - 2Z BR 84/94
Auslegung von öffentlichen Verfügungen von Todes wegen durch das Grundbuchamt; …
Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99
Einen Erbschein darf das Grundbuchamt nur dann fordern, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. BayObLG DNotZ 1995, 306/308 m.w.N.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646 f.).
- BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12
BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Das Grundbuchamt hat demnach bei Vorliegen etwa eines - eröffneten - öffentlichen Testaments (§ 2232 BGB) grundsätzlich hierauf zu vertrauen und darf lediglich dann einen Erbschein verlangen, wenn sich bei der Prüfung der letztwilligen Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts begründete (konkrete) Zweifel ergeben, die nur durch weitere, allein dem Nachlassgericht mögliche Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder über sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können (vgl. OLG Köln, ZEV 2000, 232, 233; BayObLG, ZEV 2000, 233, 234; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 380, 381;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 788 jeweils mwN). - OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16
Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur …
Den Umfang der Verfügungsbefugnis hat das Grundbuchamt - bzw. im zweiten Rechtszug das Beschwerdegericht - in diesem Fall selbst anhand des öffentlichen Testaments zu prüfen, es sei denn, die Klärung der Frage erfordert weitere tatsächliche Ermittlungen über den Willen des Erblassers (BayObLG Rpfleger 2000, 266).Es steht auch bei schwieriger Rechtslage nicht im Belieben des Grundbuchamts, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (Senat vom 22.3.2016, 34 Wx 393/15, juris; BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157).
- OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11
Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter …
Dabei sind auch außerhalb der Urkunden liegende Umstände zu berücksichtigen, sofern sie sich aus öffentlichen Urkunden, etwa aus den beigezogenen Nachlassakten, ergeben (BayObLG Rpfleger 1995, 249; 2000, 266).
- OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
Verbraucherschutz: unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen zu …
Einen Erbschein darf das Grundbuchamt nur dann fordern, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (BayObLG, ZEV 2000, 233, 234). - OLG Hamm, 27.05.2014 - 15 W 144/13
Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt
Zur Durchführung eigener Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Senat Rpfleger 2001, 71). - BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23
Grundbuchsache: Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch …
Rn. 8 aa) Nach nahezu einhelliger Ansicht darf das Grundbuchamt einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis (nur) verlangen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (vgl. BayObLG, ZEV 2000, 233, 234; OLG Köln, FGPrax 2000, 89, 90; OLG Hamm, FGPrax 2001, 9; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 380, 381; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 248; OLG München, MittBayNot 2009, 53, 54; OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 176; OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 1531, 1532; OLG Naumburg, NJOZ 2014, 5;… BeckOK GBO/Wilsch [1.8.2023], § 35 Rn. 148;… Demharter, GBO, 33. Aufl., § 35 Rn. 39, Meikel/Krause/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 117, 187;… DNotI-Report 14/2006, S. 111). - OLG München, 30.11.2016 - 34 Wx 363/16
Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bei möglichen Rückständen
Damit obliegt dem Grundbuchamt auch die Auslegung eines früheren gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments zu der Frage, ob die Wirksamkeit einer späteren in öffentlicher Form vorgenommenen Erbeinsetzung von der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments berührt wird (BayObLG Rpfleger 2000, 266).Rn. 24 bb) Das Grundbuchamt - im Rechtsmittelverfahren das Beschwerdegericht - hat ferner inhaltlich zu prüfen, ob die Bindungswirkung des früheren, offensichtlich formwirksamen Ehegattentestaments (§§ 2265, 2267, 2270 BGB) der späteren notariellen Verfügung entgegensteht (BayObLG Rpfleger 2000, 266;… Meikel/Krause § 35 Rn. 149).
- OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments
Einen Erbschein kann das Grundbuchamt bei Vorliegen von in öffentlichen Urkunden errichteten Verfügungen von Todes wegen ausnahmsweise lediglich dann fordern, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt im Unterschied zum Nachlassgericht nicht befugt (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 266 [BayObLG 09.02.2000 - 2 ZBR 139/99] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157;… Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 39;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 788;… Bauer/vonOefele/Schaub, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 35 Rn. 126/127). - OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
Anspruch auf Grundbuchberichtigung
Einen Erbschein darf und muss es nur dann fordern, wenn sich hierbei ergibt, dass die Erbfolge nicht ausschließlich auf der notariellen Verfügung beruht oder wenn sich hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 GBO; BayObLG Rpfleger 2000, 266;… Demharter § 35 Rn. 36 und 42 f.).Rn. 12 a) Im Rechtsmittelverfahren prüft das Beschwerdegericht anstelle des Grundbuchamts in eigener Zuständigkeit, ob und inwieweit sich die privatschriftlichen Testamente auf die Wirksamkeit der Erbeinsetzung in dem notariellen Erbvertrag auswirken können (…Senat vom 21.10.2016, 34 Wx 331/16, a. a. O.; BayObLG Rpfleger 2000, 266;… Meikel/Krause § 35 Rn. 149).
Rn. 17 bb) Frühere wechselbezügliche gemeinschaftliche Testamente oder - was hier allein in Betracht kommt - Erbverträge hindern die Wirksamkeit eines späteren Erbvertrags nur insoweit, als durch diesen die Rechte der bereits zuvor mit bindender Wirkung bedachten Personen beeinträchtigt würden (§§ 2270, 2271, 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB; BayObLG Rpfleger 2000, 266;… Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 6;… Palandt/Weidlich § 2289 Rn. 3).
- OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich …
Rn. 15 aa) Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, steht das Verlangen nach einem Erbschein nicht im Belieben des Grundbuchamts (BayObLG Rpfleger 2000, 266; Böhringer ZEV 2001, 387).Rn. 20 aa) Allerdings hat das Grundbuchamt einen notariell errichteten Erbvertrag gemäß § 35 GBO auch dann selbst auszulegen, wenn rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (z. B. OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
So ist etwa die Frage, ob der in der notariellen Verfügung bestimmten Erbfolge ein weiteres eigenhändig errichtetes Testament entgegensteht, ebenfalls vom Grundbuchamt zu klären, wenn nicht Zweifel tatsächlicher Art nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse ausgeräumt werden können (BayObLG Rpfleger 2000, 266 m. w. N.).
- OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf …
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16
Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins
- OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 139/16
Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren …
- LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09
Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …
- OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10
Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung
- OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08
Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines …
- OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13
Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der …
- OLG Zweibrücken, 14.03.2011 - 3 W 150/10
Grundbucheintragung: Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt
- OLG Frankfurt, 30.11.2004 - 20 W 223/04
Grundbucheintragung des Vertragserben: Erforderliche Vorlage eines Erbscheins bei …
- OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
Grundbuchrechtlicher Nachweis der Erbfolge bei erbvertraglich vorbehaltenem …
- OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
Grundbuch: Nachweis der Erbfolge
- OLG Saarbrücken, 16.09.2025 - 5 W 59/25
Erbausschlagung im Grundbuchverfahren und Grenzen der urkundlichen …
- OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00
Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen …
- OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 274/15
Grundbuchberichtigung bei Rücktrittsklausel in Erbvertrag
- OLG Naumburg, 27.08.2019 - 12 Wx 31/19
Vorlage eines Erbscheins an Grundbuchamt zum Nachweis der testamentarisch …
- OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11
Bindung des Grundbuchamts an die im Erbschein bezeugte Erbfolge
- OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung …
- OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 20 W 236/24
Kein Ausschluss gutgläubigen Erwerbs nach § 892 BGB wegen Übergabevertrag unter …
- KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05
Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis …
- OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 31/19
Vorliegen einer Erbeinsetzung oder eines Vermächtnisses
- LG Freiburg, 31.03.2004 - 4 T 52/04
Grundbuchverfahren: Verfahren des Nachweises der Erbfolge
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Rechtsprechung
| BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de
GBO § 20; BGB § 1365 Abs. 1
Notwenigkeit der Zustimmung des Ehegatten zur Eintragung einer Auflassung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 20; BGB § 1365 Abs. 1
Ehegattenzustimmung im Grundbuchverfahren - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Ehegattengeschäft
Verfahrensgang
- LG Bamberg - 3 T 199/98
- BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 42 (Ls.)
- Rpfleger 2000, 265
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99
Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BGHZ 35, 135/139 f.; 64, 246/250; BayObLGZ 1967, 87/90; 1987, 431/435;… Demharter GBO § 33 Rn. 31;… KEHE/Herrmann GBR5. Aufl. § 33 Rn. 12;… Meikel/Böhringer GBR 8. Aufl. S 33Rn. 5 ff.). - BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74
Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99
Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BGHZ 35, 135/139 f.; 64, 246/250; BayObLGZ 1967, 87/90; 1987, 431/435;… Demharter GBO § 33 Rn. 31;… KEHE/Herrmann GBR5. Aufl. § 33 Rn. 12;… Meikel/Böhringer GBR 8. Aufl. S 33Rn. 5 ff.). - BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …
Auszug aus BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99
Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BGHZ 35, 135/139 f.; 64, 246/250; BayObLGZ 1967, 87/90; 1987, 431/435;… Demharter GBO § 33 Rn. 31;… KEHE/Herrmann GBR5. Aufl. § 33 Rn. 12;… Meikel/Böhringer GBR 8. Aufl. S 33Rn. 5 ff.). - BayObLG, 31.03.1967 - BReg. 2 Z 7/67
Auszug aus BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99
Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BGHZ 35, 135/139 f.; 64, 246/250; BayObLGZ 1967, 87/90; 1987, 431/435;… Demharter GBO § 33 Rn. 31;… KEHE/Herrmann GBR5. Aufl. § 33 Rn. 12;… Meikel/Böhringer GBR 8. Aufl. S 33Rn. 5 ff.).
- BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12
Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der …
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 ff.; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38). - OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22
Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung
Rn. 29 Denn zur Anwendung des § 1365 BGB ist weiter erforderlich, dass der Erwerber positiv weiß, dass es sich bei dem Geschäftsobjekt um das gesamte Vermögen seines Gegenübers handelt, oder dass er zumindest die Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; Senat vom 10.9.2009, 34 Wx 59/09 = NJW-RR 2010, 523/524; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079; OLG Köln NJW-RR 2005, 104/105; BayObLG Rpfleger 2000, 265;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 35;… Grüneberg/Siede § 1365 Rn. 8).Insoweit kommt es auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verpflichtungsgeschäfts an (BGHZ 106, 253/257; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; BayObLG Rpfleger 2000, 265;… Grüneberg/Siede § 1365 Rn. 10;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 38).
Auch im Hinblick auf eine solche Kenntnis bedarf es allerdings konkreter Anhaltspunkte, bloße Vermutungen und Unterstellungen genügen nicht (BGH FGPrax 2013, 142/143; Senat vom 10.9.2009, 34 Wx 59/09 = NJW-RR 2010, 523/524; BayObLG Rpfleger 2000, 265;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 75).
- OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten
Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ;… Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.;… OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.;… OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (…BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.;… OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...];… Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22
Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des …
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - V ZB 15/12, MDR 2013, 701; Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, NJW 1961, 1301; Senat, Beschluss vom 1. August 2017 - 5 W 58/17; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38). - OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09
Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts …
Aus Vermutungen oder unsubstantiierten Behauptungen des Zustimmungsberechtigten ins Blaue hinein ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für eine Zustimmungsbedürftigkeit allerdings nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Thüringen Rpfleger 2001, 298;… Staudinger/Thiele § 1365 Rn. 108). - OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13
Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem …
Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
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