Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BSG, 13.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1249
BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - IX ZB 310/04 (https://dejure.org/2006,1249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO §§ 3, 767

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 767

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert einer Vollstreckungsabwehrklage; Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Bindung des Berufungsgerichts an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht; Ermessen des Berufungsgerichts; Umfang der erstrebten Ausschließung der ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 3, 767
    Bestimmung des (Beschwerde-)Wertes einer Vollstreckungsabwehrklage nach Nennbetrag der Hauptforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 767
    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitwert - Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1146
  • MDR 2006, 1064
  • FamRZ 2006, 620
  • BB 2006, 629
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Damit ist es von der nachfolgend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere von dem Beschluss vom 2. Februar 1962 (V ZR 70/60, NJW 1962, 806), abgewichen.

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO).

    Dies reicht aber zu einer Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstandes auf diesen Betrag nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO;… OLG Hamm aaO S. 388).

  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    a) Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes den für eine Wertberufung erforderlichen Betrag von 600 EUR übersteigt, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219).

    Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2004, aaO, S. 220).

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick …

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, Beschl. v. 20. September 1995 - XII ZR 220/94, NJW 1995, 3318).
  • BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87

    Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschl. v. 23. September 1987 - III ZR 96/87, KostRsp ZPO § 3 Nr. 890; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226 f).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschl. v. 23. September 1987 - III ZR 96/87, KostRsp ZPO § 3 Nr. 890; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226 f).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80

    Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12 …

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (BGH, Beschl. v. 18. März 1981 - IVb ZR 585/80, KostRsp GKG § 17 Nr. 31;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage").
  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (OLG Bamberg JurBüro 1984, 1398; OLG Hamm RPfleger 1991, 387; OLG Frankfurt am Main OLGR 2003, 172, 173).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 284/13

    Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des …

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 9. Februar 2006, IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Antragsteller des Vollstreckungsgegenantrages bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Verfahrens unstreitig wird (vgl. BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146 f. mwN).

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Antragsbegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146, 1147 mwN).

    Unbeschadet des Umstands, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss später wieder aufgehoben worden ist, wirkt sich die Hinterlegung auf die Festsetzung des Beschwerdegegenstandes nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (vgl. BGH Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146, 1147).

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung …

    Bei der Prüfung, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes den für die Zulässigkeit der Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Betrag von 600 EUR übersteigt, ist das Berufungsgericht nicht an eine Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, FamRZ 2006, 620 unter II 2 a; Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a m.w.Nachw.).

    Die Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006, aaO, unter II 2 a aa; Senatsbeschluss vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904 unter II 2 b).

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 115/15

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, ZVI 2006, 204 Rn. 9).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nämlich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH, NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; BGH, NJW 1995, Seite 3318).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsabwehrklage bestimmt wird, kommt es im Übrigen grundsätzlich auch nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH, NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH, NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, Seite 996).

    Eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, dass sich aus den Anträgen der Klage, der Klagebegründung oder dem Vortrag beider Parteien - so wie hier - ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; nur dann ist auch dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH, NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, Seite 996).

  • OLG Rostock, 30.01.2013 - 1 U 75/11

    GmbH-Recht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantwortung der Frage zum ausreichend …

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146;… Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage", jeweils m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2025 - 5 Ta 1/25

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage

    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckbaren Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und Kosten des Vorprozesses (Anschluss an BGH vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146).

    Er bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04 - Rn. 9, NJW-RR 2006, 1146).

    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (BGH 09.02.2006 a.a.O.).

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH 09.02.2006 a.a.O.).

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH 09.02.2006 a.a.O.).

  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Es stellt den Wert des Beschwerdegegenstandes vielmehr im Rahmen der ihm von Amts wegen obliegenden Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO nach eigenem Ermessen fest (BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 Tz. 12; vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96 -NJW-RR 1998, 573 unter 2; Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 - NJW-RR 2006, 1146 Tz. 5; vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - NJW-RR 2005, 219 unter II 2 a).

    Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH…, Urteil vom 20. Oktober 1997 aaO vor 1; Beschlüsse vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 7;… vom 9. Juli 2004 aaO unter II 2 b aa; vom 9. Juni 2004 - VIII ZB 124/03 - NJW 2004, 2904 unter II 2 b).

    Er bestimmt sich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, soweit dieser mit dem Antrag der klagenden Partei angegriffen wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07 - WuM 2008, 296 Tz. 7; vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 9; vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - NJW-RR 1988, 444).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 1 W 14/07

    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts einer Vollstreckungsabwehrklage …

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).

    (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).

  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs - …

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bzw. einer Titelabwehrklage bemisst sich gemäß § 3 ZPO danach, in welchem Umfang die Kläger die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt haben möchten (BGH, Beschluss vom 22.10.2015, Az.: IX ZR 115/15, u.a. in: NJW-RR 2015, Seite 1471; BGH, Beschluss vom 09.02.2006, Az.: IX ZB 310/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 1146 f.; BGH, Urteil vom 20.09.1995, Az.: XII ZR 220/94, u.a. in: NJW 1995, Seiten 3318 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.1999, Az.: 21 W 56/98, u.a. in: JurBüro 1999, Seite 326; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 22.06.2017, Az.: 31 C 82/16, u.a. in: JurBüro 2017, Seiten 434 ff. = NJW-RR 2017, Seiten 1146 ff.).

    Da der Streitgegenstand ausschließlich von den Klägern der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es im Übrigen grundsätzlich auch nicht darauf an, ob der im Schlichtungsprotokoll der Schiedsstelle titulierte Anspruch bereits erfüllt worden ist und/oder ob dieser Anspruch ganz oder teilweise im Verlauf des hiesigen Prozesses unstreitig wurde oder ob er streitig blieb (BGH, Beschluss vom 09.02.2006, Az.: IX ZB 310/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 1146 f. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 1 W 14/07, u.a. in: OLG-Report 2007, Seite 996; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 22.06.2017, Az.: 31 C 82/16, u.a. in: JurBüro 2017, Seiten 434 ff. = NJW-RR 2017, Seiten 1146 ff.).

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZB 60/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Vollstreckungsgegenklage in einem …

    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung, mithin nach dem Wert des zu vollstreckenden Anspruchs (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 f.).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZB 21/09

    Vollstreckungsabwehrklage: Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich …

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 32/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf …

  • BGH, 06.04.2011 - IX ZR 113/08

    Bestimmung des Streitwerts einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen …

  • BGH, 08.05.2014 - V ZR 82/13
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage: Erhöhung bei verbundenem Antrag auf …

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 4/18

    Nachweis einer vollständigen Tilgung titualierter und im …

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 119/15

    Erfüllung des Anspruchs auf Rückzahlung an eine Bank zur Abwendung der …

  • OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 W 60/06

    Gebührenstreitwertermittlung für eine Vollstreckungsabwehrklage: Berücksichtigung …

  • BGH, 26.03.2012 - XI ZR 227/11

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage wegen eines …

  • LAG Köln, 04.11.2025 - 7 SLa 389/25

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich

  • OLG Schleswig, 16.04.2015 - 5 W 23/15

    Streitwert einer Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer …

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 21 U 94/20

    Vollstreckung eines Vertragsstrafeversprechens wegen Nichterfüllung einer in …

  • OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11

    Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die …

  • LAG Köln, 16.09.2016 - 4 Ta 179/16

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage und des verbundenen Antrags auf …

  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG München, 29.01.2008 - 9 U 3939/07

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Einwendung eines rechtswirksamen …

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 2 W 41/07

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

  • OLG Stuttgart, 21.05.2026 - 19 U 36/25

    Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage bei Vorliegen eines …

  • LG Hamburg, 06.05.2026 - 334 S 10/26
  • OLG Köln, 27.06.2011 - 17 U 101/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • ArbG Köln, 05.06.2025 - 11 Ca 272/25
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 10 L 31.05

    Streitwertfestsetzung bei der Vollstreckungsabwehrklage

  • LG Oldenburg, 25.11.2024 - 16 O 3207/23
  • LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige …

  • OLG Hamm, 12.12.2011 - 5 U 73/11

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2025 - 10 A 1527/25

    Vollstreckungsabwehrklage; Streitwert; Auffangwert; Zwangsvollstreckung; …

  • LG Hamburg, 06.01.2020 - 309 S 75/19
  • LAG Köln, 24.03.2017 - 4 Sa 832/16

    Auslegung eines Prozessvergleichs

  • LG Mannheim, 11.08.2008 - 4 T 294/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch auf einen Mehrvertretungszuschlag bei der …

  • OLG München, 20.04.2012 - 12 WF 670/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Festsetzung des Verfahrenswertes bei Abwehr der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2966
BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis 31. 12. 2004 - Normenkontrollverfahren - Verfassungsmäßigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Der verstorbene Lebenspartner des Klägers hatte zwar die allgemeine Wartezeit erfüllt, jedoch war er nicht versicherter "Ehegatte" und der Kläger nicht "Witwer" iS des § 46 Abs. 2 SGB VI. Eine erweiternde Auslegung der Ausdrücke "Ehegatte" und "Witwer", die auch eingetragene Lebenspartner erfassen würde, ist ua schon deshalb von vornherein unmöglich, weil das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft sich ausschließlich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können (Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 17. Juli 2002, BVerfGE 105, 313, 347).

    In einem (abstrakten) Normenkontrollverfahren (§ 13 Nr. 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz iVm Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) hat das BVerfG im Urteil vom 17. Juli 2002 (aaO) festgestellt, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften - Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 idF des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 mit dem GG vereinbar ist.

    Somit bedeutet der Ausspruch in dem Urteil vom 17. Juli 2002 (aaO), das Gesetz sei mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1 und 3, vereinbar, dass alle seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen.

    Vielmehr hat es ausdrücklich bestätigt, dass er die Ehe gegenüber anderen Lebensformen begünstigen darf (BVerfGE 105, 313, 348).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    In einem derartigen Verfahren prüft das BVerfG die Gültigkeit des ganzen Gesetzes und jeder einzelnen seiner Bestimmungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, auch soweit sie von den Antragstellern nicht geltend gemacht worden sind (stellv: BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951, BVerfGE 1, 14, 41).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines …

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Eine entsprechende Analogie ist unzulässig (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004, BSGE 92, 113, 119 f = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …

    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347;… BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    Dem steht schon entgegen, dass die Ehe Partner verschiedenen Geschlechts voraussetzt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft aber nur zwischen Personen möglich ist, die nicht die Ehe miteinander schließen können (…BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R- FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei …

    1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, b) das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 26. November 2004 - S 2 RA 199/03 -, c) den Widerspruchsbescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 28. Februar 2003 - ... -, d) den Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 19. November 2002 - ... -, 2. mittelbar gegen.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; …

    Das Bundessozialgericht hat sich durch den Feststellungsausspruch des Bundesverfassungsgerichts dahin gebunden gesehen, dass die Nichteinbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in die gesetzliche Hinterbliebenenversicherung während des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2004, dem Tag des Inkrafttretens des § 46 Abs. 4 SGB VI, nicht verfassungswidrig ist, weil das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat, dass der Bund verfassungsrechtlich verpflichtet war, eine solche Witwerrente auch für eingetragene Lebenspartner einzuführen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620).
  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener …

    Nach den og Maßstäben beanspruchen die durch das LPartÜAG in Kraft gesetzten materiellen Regelungen keine Gültigkeit für Sachverhalte, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben, denn das LPartÜAG ist ohne Übergangsregelung in Kraft getreten (zur entsprechenden Problematik im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung: BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R). Unter Geltung des § 63 Abs. 1a SGB VII, also ab 1.1.2005 hat aber zwischen dem Versicherten und dem Kläger keine Lebenspartnerschaft mehr bestanden, da sie mit dem Tod des Versicherten im Februar 2004 beendet war, sodass der Kläger ab dem 1.1.2005 nicht Hinterbliebener des Versicherten geworden ist.

    Somit bedeutet der Ausspruch im Urteil vom 17.7.2002 (…aaO) , dass das Gesetz mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1, vereinbar ist, und dass seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen (vgl BVerfG vom 17.7.2002 - 1 BvF 1/01 ua = BVerfGE 105, 313; zur Rechtslage vor dem 1.1.2005 auch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - Recht der gesetzlichen Rentenversicherung; BVerwG vom 26.1.2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79, 82 - zum Beamtenbesoldungsrecht; BFH vom 30.11.2004 - VIII R 61/04 - juris RdNr 22 f - zur Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaft) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft …

    Dieser Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnern aus dem Anwendungsbereich der unfallrechtlichen Hinterbliebenenversicherung sei auch nicht verfassungswidrig gewesen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13.12.2005 - Az.: B 4 RA 14/05 R - zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Eine entsprechende Analogie ist unzulässig (BSG, Urteil vom 13.12.2005 - Az.: B 4 RA 14/05 R m.w.N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Az.: VIII R 61/04 sowie BVerwGE 129, 129).

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18

    Haftung eines Steuerberaters

    Dies ergibt sich zudem daraus, dass auch oberste Gerichte anderer Fachgerichtsbarkeiten die Einschätzung, dass der in Art. 6 Abs. 1 GG normierte besondere Schutz von Ehe und Familie eine weitgehende Besserstellung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft erlaubt, teilten (BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04 - NJW 2006, 1828, beck-online; BAG, Urteil vom 20.10.2006 - 6 AZR 307/06 - NZA 2007, 1179 ff., juris; BSG, Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620 ff., juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2008 - L 8 B 187/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst …

    Diese Rechtsprechung ist nach wie vor aktuell (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. -, Juris; BSG, Urt. vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht