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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7016
OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10 (https://dejure.org/2010,7016)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2010 - 6 WF 118/10 (https://dejure.org/2010,7016)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 (https://dejure.org/2010,7016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzleibeier.eu

    Ordnungsgeld gegen Mutter wegen Umgangsvereitlung

  • fr-blog.com

    Umgang nachholen, Kindergeburtstag, Ordnungsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89 Abs. 3 S. 1; FamFG § 89 Abs. 4 S. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Vollstreckung eines Titels auf Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umfangs; Bemessung des Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht trotz Kindergeburtstags

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrecht verhindert - Ordnungsgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgeld wegen verhinderten Umgangsrechts

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Umgang wegen Kindergeburtstag verschoben - 100 € Ordnungsgeld

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vater darf Kind auch am Geburtstag treffen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Vollstreckung eines Titels auf Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2012 - 6 WF 381/12

    Ordnungsmittel: Pflichten des Obhutselternteils im Zusammenhang mit einem …

    Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen (Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschlüsse vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 - und vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch 9. Zivilsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19

    Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts …

    Rn. 30 Bei der konkreten Festlegung der Dauer der Ordnungshaft - in dem durch § 6 Abs. 2 EGStGB (Mindestdauer 1 Tag), § 89 Abs. 3 S. 2 FamFG i.V.m. § 802 j Abs. 1 S. 1 ZPO (Höchstdauer sechs Monate) abgesteckten Rahmen - sind die Schwere und das Ausmaß der Verletzungshandlung, deren Folgen für den Umgangsberechtigten, der zeitliche Umfang des Verstoßes, den Grad des Verschuldens des Verpflichteten, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und - vor allem - spezialpräventive Aspekte zu berücksichtigen (vgl. zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2014 - 6 WF 186/14

    Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel: Erforderliche Maßnahmen des zur Gewährung des …

    Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2014, 732; 2012, 533; Senatsbeschlüsse vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104, vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 -, ZKJ 2012, 398, und vom 8. Oktober 2012 - 6 WF 381/12 -, ZKJ 2013, 79;… vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 6, Rz. 16 und § 2, Rz. 27 f., jeweils m.w.N.).

    Die festgesetzten Ordnungsmittel bewegen sich an der absoluten Untergrenze dessen, was erforderlich ist, damit die Mutter sich künftig titelkonform verhält (siehe zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104), und benachteiligen daher die Mutter keinesfalls, zumal - wie dargestellt - auch das seit Erlass des angefochtenen Beschlusses an den Tag gelegte Erziehungsverhalten der Mutter nicht ausreichend nachdrücklich ist, um davon ausgehen zu können, dass sie ihrer Umgangsförderungspflicht genügend nachkommt.

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …

    Mit Beschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 - (ZKJ 2011, 104) bestätigte der Senat ein vom Familiengericht gegen die Mutter festgesetztes Ordnungsgeld von 100 EUR, nachdem diese einen Kindergeburtstag auf ein seit Monaten feststehendes Umgangswochenende des Vaters gelegt und den Umgang deshalb nicht gewährt hatte.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11

    Umgang: Vollstreckung eines Umgangstitels wegen Zuwiderhandlungen des betreuenden …

    Rn. 9 Der Senat hat mit Verfügung vom 10. Februar 2012 darauf hingewiesen, dass die vom angegriffenen Beschluss abweichende Sicht der Verteilung der Feststellungslast im Nichtabhilfebeschluss des Familiengerichts der gefestigten Senatsrechtsprechung - Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104 - entspreche und die Akten 20 F 20/11 S, 20 F 99/11 UG und 20 F 248/10 EAUG des Familiengerichts beigezogen worden seien, ferner hat der Senat das Jugendamt gebeten, zur Situation des Kindes zu berichten; auf dessen Stellungnahme vom 13. März 2012 wird Bezug genommen.

    Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen gehaltvoll darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).

    Rn. 28 Innerhalb des dem Senat insoweit durch § 89 Abs. 3 S. 1 FamFG eröffneten Rahmens (siehe zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 UF 118/10 -, ZKJ 2011, 104;… Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Kemper/Schreiber/Völker/ Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 20) erscheint bei den vorliegenden Einzelfallgegebenheiten ein Ordnungsgeld von 300 EUR ausreichend und angemessen.

  • OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15

    Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen …

    Zu berücksichtigen sind die Schwere und das Ausmaß der Verletzunghandlung, deren Folgen für den Vater, der zeitliche Umfang des Verstoßes, der Grad des Verschuldens der Mutter, spezialpräventiver Aspekte (was ist erforderlich, damit die Mutter sich künftig titelkonform verhält?) sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter (BGH NJW 2004, 506 für § 890 ZPO; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11

    Vollstreckung einer Umgangsregelung

    Ferner kann auf der Grundlage des sich im Beschwerdeverfahren darstellenden Sach- und Streitstandes dem Familiengericht im Ergebnis darin beigetreten werden, dass die Antragsgegnerin, von der aus der Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB zu verlangen ist, dass sie sich, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang einen der Umgangsregelung entgegenstehenden Willen des Kindes geltend macht, bei dem Kind aktiv dafür einsetzt, den geregelten Umgang wahrzunehmen, das gemäß § 89 Abs. 4 ZPO gesetzlich vermutete Verschulden nicht ausgeräumt und sie sich letztlich in Ansehung des Alters des Kindes (zum damaligen Zeitpunkt 10 Jahre) und der noch möglichen Einwirkung mit erzieherischen Mitteln nicht entlastet hat (…vgl. Zöller/Feskorn, ZPO , 29. Aufl., § 89 FamFG , Rz. 13;… Stößer in: Prütting/Helms, FamFG , § 89 , Rz. 16 ff, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669 ; Senat, Beschl. v. 22. November 2011, 9 WF 107/11, m.w.N.; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, FamRZ 2011, 589 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.2010 - II-11 UF 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11015
OLG Hamm, 07.09.2010 - II-11 UF 155/10 (https://dejure.org/2010,11015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2010 - II-11 UF 155/10 (https://dejure.org/2010,11015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2010 - II-11 UF 155/10 (https://dejure.org/2010,11015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung im Verfahren nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 589
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Nicht zu …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 11 UF 155/10
    Rn. 10 Grundsätzlich sollen arbeitsgerichtliche Titel für den Gläubiger schnell und unkompliziert durchzusetzen sein, und dieser Grundsatz darf nicht dadurch aufgeweicht werden, dass die Ausnahmevorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG allzu großzügig ausgelegt wird (Nieders. LAG, Beschl. vom 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08 m.w.N.).

    Rn. 16 Zwar hat sich in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ein Meinungsstreit darüber entwickelt, ob und mit welchem Einfluss die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Rahmen des Begriffs des nicht zu ersetzenden Nachteils mit zu berücksichtigen seien (vgl. die Darstellung des Streitstandes bei Nieders. LAG, Beschl. vom 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08; vgl. auch Griesche, FamRB 2009, 258, 261).

  • OLG Jena, 13.07.2015 - 1 UFH 4/15

    Zu den Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung in …

    Die Zwangsvollstreckung aus dem wirksamen (§ 116 Abs. 3 S. 2-3 FamFG) und damit vollstreckbaren (§ 120 Abs. 2 S. 1 FamFG) Beschluss des Familiengerichts kann auf Antrag einstweilen bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel eingestellt oder beschränkt werden (§§ 707 Abs. 1 S. 1, 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, 120 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 FamFG), wenn das Rechtsmittel zulässig und in der Sache nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - 11 UF 155/10; Bork/Jacoby/Schwab/Löhnig, FamFG, § 120 RdNr. 13; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr. 4) und der Schuldner glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (§ 120 Abs. 2 S. 3 FamFG).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2013 - 7 UF 230/12

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel in der …

    Die Zwangsvollstreckung aus einem wirksamen (§ 116 Abs. 3 S. 2, 3 FamFG) und damit vollstreckbaren (§ 120 Abs. 2 S. 1 FamFG) Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - kann auf Antrag einstweilen bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel eingestellt oder beschränkt werden (§§ 707 Abs. 1 S. 1, 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, 120 Abs. 1, Abs. 2 FamFG), wenn das Rechtsmittel zulässig und in der Sache nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - 11 UF 155/10; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr.

    Rn. 13 Die Zwangsvollstreckung aus dem wirksamen (§ 116 Abs. 3 S. 2, 3 FamFG) und damit vollstreckbaren (§ 120 Abs. 2 S. 1 FamFG) Beschluss des Familiengerichts kann auf Antrag einstweilen bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel eingestellt oder beschränkt werden (§§ 707 Abs. 1 S. 1, 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, 120 Abs. 1, Abs. 2 FamFG), wenn das Rechtsmittel zulässig und in der Sache nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - 11 UF 155/10; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr. 4) sowie der Schuldner glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (§ 120 Abs. 2 S. 3 FamFG).

  • OLG Hamm, 06.01.2012 - 10 UF 56/11

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden …

    Dieser Grundsatz gilt nach Einführung des FamFG unter Berücksichtigung von § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG nicht mehr zwangsläufig für Unterhaltsforderungen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 589; Senat, MDR 1999, 1404: schon zur bisherigen Rechtslage; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 1370: Einstellung der Vollstreckung jedenfalls bei Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen durch den Gläubiger;… Bumiller/Harders, a.a.O., § 120 FamFG Rn 4; Griesche, FamRB 2009, 258, 261 m.w.N.; Rasch, FPR 2010, 150, 152;… Weber, in: Keidel, Kommentar zum FamFG, 16. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 17).

    Denn der Gesetzgeber hat das im Zivilprozess herrschende System der vorläufigen Vollstreckbarkeit einschließlich der durch die §§ 709, 719 ZPO eröffneten weiten Ermessens- und Abwägungsspielräume bewusst nicht in das FamFG übernommen; durch § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG hat er die sofortige Wirksamkeit von Unterhaltstiteln wegen deren besonderer Bedeutung zur Sicherung des Lebensbedarfs zum Regelfall erklärt und die Einstellung der Vollstreckung ausdrücklich an das enge Kriterium des nicht zu ersetzenden Nachteils geknüpft (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 589, 590).

  • OLG Hamm, 30.09.2011 - 10 UF 196/11

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel wegen eines nicht …

    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt dieser Grundsatz nach Einführung des FamFG unter Berücksichtigung von § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG aber nicht mehr zwangsläufig für Unterhaltsforderungen (vgl. auch OLG Hamm - 11. FamS - FamRZ 2011, 589; Griesche, FamRB 2009, 258, 261 m.w.N.; Rasch, FPR 2010, 150, 152;… Weber, in: Keidel, Kommentar zum FamFG, 16. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 17).

    Durch § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG hat er die sofortige Wirksamkeit von Unterhaltstiteln wegen deren besonderer Bedeutung zur Sicherung des Lebensbedarfs vielmehr zum Regelfall erklärt und die Einstellung der Vollstreckung ausdrücklich an das enge Kriterium des nicht zu ersetzenden Nachteils geknüpft (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 589, 590).

  • OLG Hamm, 16.04.2013 - 3 UF 9/13
    Dass ein Anspruch auf Rückzahlung von überzahltem Unterhalt nicht realisierbar sein kann, ist danach eine normale Folge der Zwangsvollstreckung, weil die zur Sicherung des Lebensbedarfs benötigten Mittel typsicherweise vom Unterhaltsbedürftigen verbraucht werden und in der Regel nicht von ihm zurückgezahlt werden können (OLG Hamm FamRZ 2011, 589 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2012 - 10 UF 56/11 m.w.Nw.).
  • OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss; …

    - das Rechtsmittel zulässig und in der Sache nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - 11 UF 155/10; Bork/Jacoby/Schwab/Löhnig, FamFG, § 120 RdNr. 13; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, § 120 RdNr. 4) und.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2011 - 3 UF 460/10

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Einstellung der Vollstreckung in …

    Der Gesetzgeber hat insoweit nicht das im Zivilprozess herrschende System der vorläufigen Vollstreckbarkeit übernommen, sondern durch § 116 Absatz 3 Satz 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit von Unterhaltstiteln wegen deren besonderer Bedeutung zur Sicherung des Lebensbedarfs zum Regelfall erklärt (OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2010, 11 UF 155/10).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2020 - 20 UF 84/20

    Möglichkeit einer Vollstreckung bei absehbar zu erwartenden höheren Einkünften …

    Ein solcher Nachteil liegt nicht bereits darin, dass eine Vollstreckung bevorsteht, welche im Falle eines Erfolgs des in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittels rückgängig gemacht werden müsste (OLG Hamm Beschl. v. 07.09.2010 - II-11 UF 155/10, BeckRS 2010, 27685, beck-online).
  • OLG Rostock, 12.06.2025 - 10 UF 16/25

    Vollstreckungsschutz: Geltendmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gegen …

    Rn. 15 a) Ein solcher Nachteil liegt nicht bereits darin, dass eine Vollstreckung bevorsteht, welche im Falle eines Erfolgs des in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittels rückgängig gemacht werden müsste (OLG Hamm Beschluss vom 07.09.2010 - II-11 UF 155/10, BeckRS 2010, 27685).
  • OLG Hamm, 16.08.2012 - 3 UF 112/12

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden …

    Dass ein Anspruch auf Rückzahlung von überzahltem Unterhalt nicht realisierbar sein kann, ist danach eine normale Folge der Zwangsvollstreckung, weil die zur Sicherung des Lebensbedarfs benötigten Mittel typsicherweise vom Unterhaltsbedürftigen verbraucht werden und in der Regel nicht von ihm zurückgezahlt werden können (OLG Hamm FamRZ 2011, 589 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2012 - 10 UF 56/11 m.w.Nw.).
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