Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 53, 216 FamFG; 890 ZPO
Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 890
Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung
Verfahrensgang
- AG Essen - 109 F 208/10
- OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 830
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12
Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S. …
Der Senat sieht daher keine Veranlassung, näher auf diese verfahrensrechtliche Besonderheit einzugehen (vgl. zur Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Gewaltschutzsachen OLG Hamm FPR 2011, 232). - OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15
Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer …
Rn. 20 Die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft gemäß § 89 Abs. 1 FamFG setzen wegen ihres repressiven Charakters den Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzanordnung voraus; eine Glaubhaftmachung genügt nicht, auch wenn der Vollstreckungstitel aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren hervorgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 998, 999; OLG Hamm, FamRZ 2011, 830, bei juris Langtext Rn 4; KG, FPR 2004, 267;… Breidenstein, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1 GewSchG Rn 54). - LG Koblenz, 26.04.2016 - 2 T 393/16
Sofortige Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Endentscheidungen im Bereich des …
Die einstweilige Anordnung ist damit - nach erfolgter Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (Anschluss OLG Hamm, 6. Januar 2011, II-8 WF 322/10, FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).Die einstweilige Anordnung ist damit - nach erfolgter Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (Anschluss OLG Hamm, 6. Januar 2011, II-8 WF 322/10, FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).
Die einstweilige Anordnung ist damit - nach unstreitiger Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232 [OLG Hamm 06.01.2011 - 8 WF 322/10] ).
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als …
Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13;… Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 05.09.2006 - 31 F 321/06
- AG Cottbus, 14.10.2010 - 97 F 228/10
- OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
- OLG Brandenburg, 01.12.2010 - 9 WF 319/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 830
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 19.02.2010 - 5 WF 28/10
Zwangsmittel im Zusammenhang mit einer Umgangsregelung: anwendbares Recht bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Aus diesem Grunde ersetzt die vormalige Androhung nach § 33 Abs. 3 FGG a.F. nach dieser, aus Sicht des Senats vorzugswürdigen Ansicht nicht die Hinweispflicht des § 89 Abs. 2 FamFG (so OLG Koblenz, FF 2010, 378 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103).Erst recht gilt dies unter Berücksichtigung dessen, dass auch dann, wenn der Vollstreckungstitel selbst unter Geltung des FamFG erstellt worden wäre, der Hinweis (§ 89 Abs. 2 FamFG) bei seinem Fehlen im Vollstreckungstitel oder bei seiner Fehlerhaftigkeit in einem gesonderten Beschluss nachgeholt werden kann (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ).
Der Senat erteilt aus Gründen der Verfahrensökonomie den Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG selbst (zur Zulässigkeit eine solchen Vorgehens vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103; OLG Koblenz, FF 2010, 378 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 16 WF 41/10
Zwangs- bzw. Ordnungsmittel: Vollstreckung einer nach altem Recht ergangenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Wird ein Vollstreckungsverfahren ab dem 01.09.2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (OLG Karlsruhe, ZFE 2010, 273; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).Aus diesem Grunde ersetzt die vormalige Androhung nach § 33 Abs. 3 FGG a.F. nach dieser, aus Sicht des Senats vorzugswürdigen Ansicht nicht die Hinweispflicht des § 89 Abs. 2 FamFG (so OLG Koblenz, FF 2010, 378 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103).
Der Senat erteilt aus Gründen der Verfahrensökonomie den Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG selbst (zur Zulässigkeit eine solchen Vorgehens vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103; OLG Koblenz, FF 2010, 378 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 13 WF 55/10
Vollstreckung von Umgangsregelungen in Übergangsfällen; Kostenentscheidung ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Wird ein Vollstreckungsverfahren ab dem 01.09.2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (OLG Karlsruhe, ZFE 2010, 273; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).Eine Nachholung erst im Vollstreckungsverfahren, nachdem bereits zuvor das Ordnungsgeld festgesetzt worden ist, reicht dagegen nicht aus, da es um die Sanktionierung eines zurückliegenden Verhaltens geht und deshalb ein später erfolgender Hinweis seinen Zweck hinsichtlich des insoweit bereits abgeschlossenen Sachverhalts nicht mehr erfüllen kann (OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ).
Erst recht gilt dies unter Berücksichtigung dessen, dass auch dann, wenn der Vollstreckungstitel selbst unter Geltung des FamFG erstellt worden wäre, der Hinweis (§ 89 Abs. 2 FamFG) bei seinem Fehlen im Vollstreckungstitel oder bei seiner Fehlerhaftigkeit in einem gesonderten Beschluss nachgeholt werden kann (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1103; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ).
- OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10
Umgangsregelung: Vollstreckung aus einem Alttitel bei Androhung von Zwangsgeld
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Wird ein Vollstreckungsverfahren ab dem 01.09.2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (OLG Karlsruhe, ZFE 2010, 273; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).Nach einer Ansicht rechtfertigen die verfahrensrechtlichen Unterschiede zwischen den vormaligen Zwangsmitteln des § 33 FGG a.F. und den seit 1. September 2009 geltenden Ordnungsmitteln des § 89 FamFG es nicht, einen rechtlichen Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung nach § 89 Abs. 2 FamFG zu fordern, wenn bereits zuvor die Verhängung von Zwangsgeld nach altem Recht angedroht worden ist; begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass § 89 Abs. 2 FamFG die vormalige Androhung ersetzen wollte (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366 mit zustimmender Anmerkung Schaefer, jurisPR-FamR 15/2010 Anm. 2).
- OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00
Ehegattenbetreuung; Rechnungslegung; Zwangsgeld
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Die Androhung nach § 33 Abs. 3 FGG a.F. muss sich auf einen bestimmten Tatbestand beziehen (OLG Jena, FamRZ 2001, 579). - OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05
Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Es entspricht zudem einem allgemeinen Grundsatz, dass bei Abänderung eines Titels die Abänderung den vorhergehenden Titel ersetzt, was beispielsweise in einem späteren weiteren Abänderungsverfahren zu beachten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 816, 817; OLG Nürnberg JAmt 2005, 325). - OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 2 WF 171/04
Unterhaltsabänderungsklage: Abänderbarkeit eines Prozessvergleichs über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Es entspricht zudem einem allgemeinen Grundsatz, dass bei Abänderung eines Titels die Abänderung den vorhergehenden Titel ersetzt, was beispielsweise in einem späteren weiteren Abänderungsverfahren zu beachten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 816, 817; OLG Nürnberg JAmt 2005, 325). - OLG Köln, 17.02.1998 - 14 WF 27/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Dies ist der Fall, wenn zur Durchsetzung eines Beschlusses Zwangsgeld angedroht und dieser Beschluss dann in der Beschwerdeinstanz durch eine Vereinbarung ersetzt worden ist; dann ist eine erneute Androhung erforderlich, um die Vereinbarung und den diese billigenden Beschluss nunmehr durchzusetzen (OLG Köln, FamRZ 1998, 961;… Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, FGG , 15. Aufl., 2003, § 33, Rn. 22 b am Ende). - OLG Karlsruhe, 06.08.1997 - 2 WF 71/97
Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Während § 33 FGG a.F. Zwangsmittel als Beugemittel statuierte, die ausschließlich dazu dienten, die künftige Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen, ohne dass dem ein Sanktionscharakter zukam (vgl. nur OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 1131 ), kommt den Ordnungsmitteln des § 89 FamFG nunmehr sowohl Beuge- als auch Sanktionscharakter zu.
- OLG Brandenburg, 20.12.2010 - 9 WF 350/10
Zur entsprechenden Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung auf die …
Wird ein Vollstreckungsverfahren nach dem 31. August 2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (vgl. OLG Karlsruhe ZFE 2010, 273; OLG Hamm FamRZ 2010, 1838; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1594; erkennender Senat, Beschluss vom 18. November 2010, Az. 9 WF 319/10).
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