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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52878
BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17 (https://dejure.org/2017,52878)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17 (https://dejure.org/2017,52878)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 (https://dejure.org/2017,52878)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei behauptetem Verlust der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 236 Abs 2 ZPO, § 294 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei behauptetem Verlust der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 2 FamFG, §§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, 294 ZPO, § 286 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Verlustes der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; Postausgangsbuch als ein geeignetes Mittel zur Gewährleistung der erforderlichen Ausgangskontrolle

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinsetzungsantrag - Postausgangsbuch als geeignetes Mittel der Ausgangskontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Verlustes der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags; Postausgangsbuch als ein geeignetes Mittel zur Gewährleistung der erforderlichen Ausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistet ein Postausgangsbuch die erforderliche Ausgangskontrolle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Postausgangsbuch als geeignetes Mittel zur Gewährleistung der erforderlichen Ausgangskontrolle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 445
  • MDR 2018, 295
  • MDR 2018, 651
  • FamRZ 2018, 447
  • BB 2018, 258
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zwischen dem Eintrag in das Postausgangsbuch und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten ein längerer Zeitraum liegt, da dann keine zuverlässige Kontrolle möglich ist, ob die Absendung tatsächlich erfolgt ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 11. Juli 2017, VIII ZB 20/17 - juris).

    Rn. 14 Wird - wie im vorliegenden Fall - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren, wenn der Antragsteller auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 mwN;… vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 - NJW-RR 2017, 627 Rn. 14 mwN …und vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 - FamRZ 2016, 2010 Rn. 8 mwN).

    Dabei kann der Verfahrensbeteiligte den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post, die als letztes Stück des Übermittlungsgeschehens noch seiner Wahrnehmung zugänglich ist (BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 …und vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 - NJW 2015, 3517 Rn. 14).

    Eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 …und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 - juris Rn. 15).

    Nur wenn der Eintrag in das Postausgangsbuch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten (vgl. BGH Beschluss vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 12) vorgenommen wird, schließt er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verlust des Schriftsatzes im Verantwortungsbereich des Verfahrensbevollmächtigten aus.

    Wird dagegen ein fristgebundener Schriftsatz am Vormittag eines Arbeitstags zum Postversand ausgefertigt, kuvertiert und erfolgt zeitgleich der Eintrag in das Postausgangsbuch, obwohl der Einwurf in den Postbriefkasten erst am späten Nachmittag erfolgt, lässt sich ohne weiteren Vortrag dazu, dass das Schriftstück nach der Unterschrift durch den Verfahrensbevollmächtigten nur in ein bereitgehaltenes Ausgangsbehältnis gelangt sein konnte, nicht ausschließen, dass der Schriftsatz noch vor der Übergabe an das Postbeförderungsunternehmen im Verantwortungsbereich des Verfahrensbevollmächtigten verloren gegangen ist (vgl. BGH Beschluss vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Dabei kann der Verfahrensbeteiligte den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post, die als letztes Stück des Übermittlungsgeschehens noch seiner Wahrnehmung zugänglich ist (…BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 und vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 - NJW 2015, 3517 Rn. 14).

    Denn es muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit ausgeräumt werden, dass das Schriftstück in der Kanzlei des Verfahrensbevollmächtigten vor - im Übrigen unterstellt fehlerfreier - Versandfertigmachung verloren gegangen oder sonst auf Abwege geraten und dies aufgrund unzureichender Kontrolle der ausgehenden Post nicht entdeckt worden ist (BGH Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 - NJW 2015, 3517 Rn. 15).

  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, ist hingegen nicht erforderlich (…vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 - juris Rn. 15).

    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 - juris Rn. 10 mwN und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17 mwN).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, die fristwahrende Beschwerdebegründung sei nach der Aufgabe zur Post verloren gegangen, so kann ein Postausgangsbuch ein geeignetes Mittel sein, um die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27. November 2013, III ZB 46/13 - juris).

    Das ist aber beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die abzusendenden Schriftsätze erst nach Eintrag im Postausgangsbuch kuvertiert und zum Versand bereithält (vgl. BGH Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 46/13 - juris Rn. 10 mwN) oder zwischen dem Eintrag und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post ein längerer Zeitraum liegt, da dann keine zuverlässige Kontrolle möglich ist, ob die Absendung fristgerecht erfolgt ist.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15 - FamRZ 2017, 821 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.02.2017 - VII ZB 41/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anhörung des Rechtsanwalts bei angeblichem …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Rn. 14 Wird - wie im vorliegenden Fall - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren, wenn der Antragsteller auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 mwN; vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 - NJW-RR 2017, 627 Rn. 14 mwN …und vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 - FamRZ 2016, 2010 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 40/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskiste als Bestandteil des …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Rn. 14 Wird - wie im vorliegenden Fall - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren, wenn der Antragsteller auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 mwN;… vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 - NJW-RR 2017, 627 Rn. 14 mwN und vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 - FamRZ 2016, 2010 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - IX ZB 110/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Zu diesem Zweck muss der Verfahrensbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern er muss zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen (BGH Beschluss vom 13. Juli 2017 - IX ZB 110/16 - NJW-RR 2017, 1142 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende …

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17
    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 - juris Rn. 10 mwN …und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …

    Dabei bedarf die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 Rn. 16;… Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, MDR 2023, 862 Rn. 11;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Leitsatz 1 und Rn. 15 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …

    Rn. 15 Denn die der Ersatzeinreichung einzig beigegebene Erklärung, es könne derzeit nicht über beA zugestellt werden, da aufgrund einer Störung keine Signatur und Versendung möglich sei, ist schon deshalb keine ausreichende Glaubhaftmachung, weil sie keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 16.04.2019 - VI ZB 33/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung und …

    Geeignetes Mittel kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Postausgangsbuch sein, um die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 19;… vom 27. November 2013 - III ZB 46/13, juris Rn. 8 ff.;… vom 26. September 1994 - II ZB 9/94, NJW 1994, 3171, juris Rn. 5;… vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91, NJW-RR 1991, 1150, juris Rn. 11).

    Erforderlich ist Vortrag zu der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post (oder Verbringung in den Gerichtsbriefkasten), die als letztes Stück des Übermittlungsgeschehens noch der Wahrnehmung der Partei zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017- XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: …

    Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (…im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, FamRZ 2018, 447 sowie an BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris).

    Ein Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist dagegen ebenso wie eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, nicht erforderlich (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20 - juris Rn. 7 mwN und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den …

    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18

    Glaubhaftmachung des Verlustes eines fristwahrenden Schriftstückes auf dem …

    Dazu genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Antragsteller auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 - NJW-RR 2017, 627 Rn. 14;… Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15, FamRZ 2016, 2010 Rn. 8;… Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 14).

    Dies kann durch den Nachweis der Erfassung des verloren gegangenen Schriftsatzes in einem Postausgangsbuch geschehen, das grundsätzlich geeignet ist, die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 19;… Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 46/13, NJOZ 2014, 1476 Rn. 10;… Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 1994 - II ZB 9/94, NJW 1994, 3171; Beschluss vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91, NJW-RR 1991, 1150).

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 200/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Rn. 15 aa) Im Ansatz zu Recht geht das Oberlandesgericht allerdings davon aus, dass in Fällen, in denen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg abhanden gekommen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren ist, wenn die Prozesspartei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19 - NJW-RR 2020, 818 Rn. 15 mwN).

    Eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17 - FamRZ 2018, 447 Rn. 14 mwN).

  • BSG, 19.02.2018 - B 14 AS 49/17 R

    Leistungen für einen Schüleraustausch nach Australien

    Die Fristenkontrolle muss gewährleisten, dass der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht wird (vgl nur BSG vom 10.12.2014 - B 1 KR 11/14 B - juris, RdNr 9; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris RdNr 4; BGH vom 7.1.2015 - IV ZB 14/14 - juris RdNr 8; BGH vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17 - juris RdNr 13; BFH vom 28.7.2015 - II B 150/14 - juris RdNr 11 ff; BAG vom 2.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F) - juris RdNr 4; ebenso zum Ablauf in einer Behörde BVerwG vom 9.9.2005 - 2 B 44/05 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257; jeweils mwN).

    Dass in dessen Büro zu diesem Zweck ein Postausgangsbuch geführt wird oder auf andere Weise eine Fristenkontrolle eingerichtet ist, durch die für jede zum Versand fertig gemachte Sendung das Einlegen in die Postversandtasche des Postdienstleisters als der "letzten Station auf dem Weg zum Adressaten" (vgl BGH vom 11.7.2017 - VIII ZB 20/17 - juris RdNr 12; BGH vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17 - juris RdNr 20) gesondert nachgehalten wird, macht die Klägerin selbst nicht geltend.

    Soweit sie dazu anführt, dass nach der Erinnerung von Frau N. -Y. kein "Poststück nichtkuvertiert zurückgeblieben" ist, weil sie ansonsten an ihrem "Arbeitsplatz einen verschlossenen Umschlag vorgefunden [hätte], der eigentlich hätte in die blaue Posttasche gesteckt werden sollen", dann schließt dies indes nach den aufgezeigten Sorgfaltsanforderungen nicht hinreichend sicher die Möglichkeit aus, dass der Umschlag mit der Revisionsschrift vor dem Einlegen in die Postversandtasche im Verantwortungsbereich des Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin verloren gegangen oder auf Abwege geraten ist (vgl etwa BGH vom 16.8.2016 - VI ZB 40/15 - NJW-RR 2016, 1402: Verlust einer Sendung im Büro eines Rechtsanwalts bei überfüllter Postkiste; vgl auch BGH vom 11.7.2017 - VIII ZB 20/17: fehlende Angabe dazu, wann und von wem Schriftstück in Postausgangskiste gelegt worden ist; BGH vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17: längerer Zeitraum zwischen Eintrag in Postausgangsbuch und Aufgabe des Schriftstücks).

  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei …

    Rn. 15 a) Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Partei, die wegen Verlusts eines fristgebundenen Schriftsatzes ihres Prozessbevollmächtigten auf dem Postweg Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung begehrt, auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft machen muss, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich des Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17, NJOZ 2017, 1643 Rn. 11; vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14;… vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16, NJW-RR 2017, 627 Rn. 14; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 24.04.2020 - 30 U 5/20
    Die Schilderung muss eine lückenlose Darstellung des Weges des konkreten Schriftstücks in den dafür vorgesehenen Postausgangskorb als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten enthalten und den hinreichend sicheren Schluss erlauben, dass das Schriftstück nach der Unterschrift durch den Prozessbevollmächtigten nur in das Ausgangsbehältnis gelangt sein konnte und nicht unterwegs liegen geblieben, verloren gegangen oder fehlgeleitet worden ist (…BGH NJW-RR 2019, 952 Rn. 11;… NJW-RR 2019, 500 Rn. 12; NJW-RR 2018, 445 Rn. 14 jew. m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Antragsteller hierzu eine Ausgangskontrolle darlegen und glaubhaft machen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich hinausgehen (BGH NJW-RR 2018, 445 Rn. 13;… NJW-RR 2017, 1142 Rn. 10).

  • BGH, 22.09.2020 - II ZB 2/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des …

  • OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 5 U 195/18

    Wiedereinsetzung: Notwendiger Vortrag zum angeblichen Verlust eines Schriftsatzes …

  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 5 UF 251/18

    Unzureichender Vortrag für Wiedereinsetzungsantrag

  • BGH, 15.06.2022 - IV ZB 30/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

  • OLG Hamm, 17.07.2020 - 30 U 60/20

    Ansprüche aus einer Bürgschaft; Unzulässigkeit einer Berufung; Antrag auf …

  • OLG Brandenburg, 23.10.2019 - 7 U 83/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Beruhen der Klageabweisung auf …

  • OLG Frankfurt, 21.12.2018 - 24 U 128/18

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Glaubhaftmachung zu abhandengekommenem …

  • KG, 28.02.2023 - 10 W 20/23

    Anforderungen an Glaubhaftmachung müssen einem Anwalt bekannt sein!

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2017 - XII ZB 213/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52907
BGH, 20.12.2017 - XII ZB 213/17 (https://dejure.org/2017,52907)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17 (https://dejure.org/2017,52907)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 (https://dejure.org/2017,52907)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten Fristversäumung bei unvorhergesehener Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 113 Abs 1 S 2 FamFG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten Fristversäumung bei unvorhergesehener Erkrankung

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO, §§ 233 ff. ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Wahrung einer Frist bei einer unvorhergesehenen Erkrankung des Rechtsanwalts; Glaubhaftmachung einer schuldhaften Fristversäumung; Krankheitsbedingter Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

  • Betriebs-Berater

    Fristversäumung wegen unvorhergesehener Erkrankung eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Wahrung einer Frist bei einer unvorhergesehenen Erkrankung des Rechtsanwalts; Glaubhaftmachung einer schuldhaften Fristversäumung; Krankheitsbedingter Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

  • ibr-online

    Anwalt plötzlich erkrankt: Trotzdem keine Wiederseinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten bei Erkrankung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 383
  • MDR 2018, 295
  • MDR 2018, 509
  • FamRZ 2018, 447
  • BB 2018, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - XII ZB 213/17
    An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014, XII ZB 257/14, FamRZ 2015, 135).

    Auch dies ist glaubhaft zu machen (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17, NJW-RR 2018, 383).

    Auch dies ist glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 - NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 …und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).

  • KG, 25.02.2022 - 6 U 218/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wegen …

    Auch dies ist glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20 -, Rn. 9, juris unter Verweis auf die Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 - NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 …und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).
  • BFH, 09.04.2018 - X R 9/18

    Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten …

    Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1., m.w.N., …und vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9; vgl. jüngst auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. Dezember 2017 XII ZB 213/17, Betriebs-Berater 2018, 258).
  • BGH, 03.07.2018 - XI ZB 26/17

    Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten …

    Dies ist glaubhaft zu machen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8 und vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17, NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 mwN).

    Dass dieser, wie er angibt, Einzelanwalt ist und - anders als der Briefkopf seiner Schriftsätze den Eindruck erweckt - mit den dort aufgeführten Rechtsanwälten S. und R. lediglich eine Bürogemeinschaft ohne eigenes Personal bildet, stand der Beauftragung eines Vertreters nicht im Weg (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17, NJW-RR 2018, 383 Rn. 7).

  • BFH, 21.07.2021 - X B 126/20

    Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen …

    Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- überdies grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (zum Ganzen BFH-Entscheidungen vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 1.;… vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, …und vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15 ff., Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2019 - 1 BvR 2605/18; BGH-Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2018, 383).
  • LG München I, 03.07.2025 - 36 S 12622/23

    Zweites Versäumnisurteil

    An einem die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschulden wird es also dann fehlen, wenn infolge der unvorhergesehenen Erkrankung kurzfristig weder ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungs- bzw. - wie hier - ein Verlegungsantrag gestellt werden konnte (BGH, BeckRS 2022, 11736; BGH, NJW-RR 2018, 383, 384; BGH, NJW 2015, 171 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53038
BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2017 - V ZR 217/16 (https://dejure.org/2017,53038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil und Erledigungserklärung des Klägers insoweit mit der Berufungseinlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil und Erledigungserklärung des Klägers insoweit mit der Berufungseinlegung

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 2, 3 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse; Erklärung der (Teil-)Erledigung durch den Kläger mit der Berufungseinlegung nach Abweisung einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Wert der Beschwer entsprechend Kosteninteresse der mit Berufung erklärten (Teil-)Erledigung des Klägers (hier: Antrag auf Löschungsbewilligung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessung der Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse; Erklärung der (Teil-)Erledigung durch den Kläger mit der Berufungseinlegung nach Abweisung einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil und Erledigungserklärung des Klägers insoweit mit der Berufungseinlegung

  • ibr-online

    Streitwertbemessung bei (Teil-)Erledigung nach Abweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 571
  • MDR 2018, 301
  • FamRZ 2018, 447
  • WM 2018, 291
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Dieses ist nicht nach der Differenzrechnung, sondern dadurch zu ermitteln, dass der Streitwert des abgewiesenen Klageantrags ins Verhältnis zum Gesamtstreitwert gesetzt und die sich nach dieser Quote auf den abgewiesenen Antrag entfallende Kostenbelastung errechnet wird (Abgrenzung u.a. zu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005, XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729).

    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729;… Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Grundsätzlich ist bei einem Streit um die Löschung einer Zwangssicherungshypothek für die Beschwer des Klägers der Nennbetrag des eingetragenen Rechts maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, NJW 2006, 1286 Rn. 4, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 166, 74).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Rn. 5 1. Zwar kann in der Revisionsinstanz die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; Senat…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87

    Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729;… Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15

    Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Rn. 5 1. Zwar kann in der Revisionsinstanz die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 7).
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 157/91

    Einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers in der Berufungsinstanz - …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729;… Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.01.2010 - III ZR 47/09

    Erreichen der erforderlichen Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit …

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729; Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener …

    Rn. 16 aa) Die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes kann allerdings vom Senat nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat, die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (…Senatsurteile vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 14;… vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 17. November 2017 - V ZR 217/16, juris Rn. 5;… vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15;… vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 26/17

    Ermittlung des Werts der Beschwer des Klägers: Fall einer einseitigen …

    Der Wert dieser Kosten ist dabei - sofern in dem angefochtenen Urteil wie im Streitfall über die Teilerledigung entschieden worden ist (BGH, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 10) und der Rechtsmittelkläger sowohl die Entscheidung über die Hauptsache als auch über die Teilerledigung zum Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens macht (Senatsurteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, VersR 1993, 625, 626) - durch eine auf den Zeitpunkt der Teilerledigung bezogene Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag diejenigen Kosten überschritten worden sind, die angefallen wären, wenn der Kläger den Rechtsstreit von Anfang an nur über den nicht erledigten Teil der Hauptsache geführt hätte (Beschlüsse vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, MDR 1989, 58 f.; vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 f.;… vom 28. Januar 2010 - III ZR 47/09, juris Rn. 5 sowie Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 9).

    Er hat ihr mit dem Argument eine Absage erteilt, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (ebenda; vgl. auch Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, NJW-RR 2018, 571 Rn. 9).

  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22

    Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers

    Rn. 9 Bezieht sich die Erledigungserklärung nur auf einen Teil der Hauptsache, ist der auf den erledigten Teil entfallende Kostenwert für die Beschwer des Beklagten, der auch hinsichtlich der restlichen Hauptsache unterlegen ist, durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag bis zur teilweisen Erledigungserklärung diejenigen Kosten überschritten worden sind, die angefallen wären, wenn der Kläger den Rechtsstreit von Anfang an über den Wert des nicht erledigten Teils der Hauptsache geführt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87, NJW-RR 1988, 1465; Beschluss vom 25. September 1991 - VIII ZR 157/91, WM 1991, 2009, 2010; Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765, 766; Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728;… Beschluss vom 28. Januar 2010- III ZR 47/09, juris Rn. 5; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16,NJW-RR 2018, 571 Rn. 9;… Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 26/17, NJW-RR 2019, 189 Rn. 7 mwN).
  • OLG München, 31.07.2025 - 24 U 1899/25

    Klagerücknahme, Gesamtschuldner, Kostenentscheidung, Feststellungsklage, …

    Dieses besteht im Interesse der Beklagten, nicht mit den in der Vorinstanz angefallenen Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 13.07.1988 - VIIII ZR 289/87 Rn. 3 f.;… BGH, 18.06.2015 - V ZR 224/14 Rn. 3; BGH, Urteil vom 10.11.2017 - V ZR 217/16, Rn. 7 ff.;… BGH, 08.02.2022 Rn. 9 ff.), entspricht also (wegen der Regelung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) allen in der Vorinstanz bis zur Erledigterklärung angefallenen Kosten.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Rn. 147 Soweit die Klägerin die Klageanträge mit der Berufung für erledigt erklärt hat, entspricht der Streitwert den auf den für erledigt erklärten Teil entfallenden Kosten der Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2017 - V ZR 217/16, Rn. 7 ff. bei juris) und ist mit bis zu 22.000 Euro zu bewerten.
  • LAG Sachsen, 23.02.2026 - 2 SLa 305/24

    Ansprüche des Klägers auf Schadenersatz für entgangene Provision im Geschäftsjahr …

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Kosteninteresse ein Wert nur insoweit beizumessen ist, als die Kosten nicht ohnehin angefallen sind (BGH, Urteil vom 10. November 2017, Az. V ZR 217/16, Rn. 9, juris).
  • KG, 19.01.2024 - 24 U 17/22

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz aus Deliktsrecht …

    Der Senat hat dabei für den Streitwert des Feststellungsantrags das Kosteninteresse in Höhe von 2.979,70 Euro (berechnet nach der Differenzrechnung vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16 -, juris Rn. 9 f.) zu Grunde gelegt.
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 68/17

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig bzgl. des Werts des …

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Festsetzung des Beschwerdewerts auf lediglich 500 EUR die Grenzen seines ihm durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessens nicht überschritten und von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, NJW 2009, 3161 Rn. 9; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 217/16, WM 2018, 291 Rn. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 2 Sa 446/21

    Undifferenziertes Leistungsentgelt - Krankengeldzuschuss - Kirchliche Arbeits- …

    Dieses Kosteninteresse ist dadurch zu ermitteln, dass der Streitwert der abgewiesenen Klageanträge zu 1. bis 3. ins Verhältnis zum Gesamtstreitwert gesetzt und die sich nach dieser Quote auf die abgewiesenen Klageanträge zu 1. - 3. entfallende Kostenbelastung errechnet wird (vgl. hierzu BGH 10. November 2017 - V ZR 217/16 -).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 11 U 16/23

    Keine Behinderung durch Qualitätsbonus für Vertrieb und Service durch NPS (Net …

    Eine Beschwer wäre selbst dann anzunehmen, wenn der Kläger bereits bei Berufungseinlegung von einer Erledigung ausgegangen wäre und von Anfang an im Berufungsrechtszug nur deren Feststellung erstrebt hätte (…vgl. BGH, Urt. v. 29.4.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1032, 1033 unter I 1; Urt. v. 10.11.2017 - V ZR 217/16, WM 2018, 291 Rn. 7;… Anders/Gehle/Goertz, ZPO, 82. Auflage, vor § 511 Rn. 24 "Erledigung der Hauptsache";… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 21. Auflage, Vorbemerkung vor § 511, Rn 25;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Auflage, vor § 511, Rn 24;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 5. Auflage, vor §§ 511-541 Rn. 55).
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