Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - I-10 U 77/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536
Flächenabweichung und Metminderung bei Geschäftsraummiete - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
Minderung des Mietzinses wegen geringerer Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Flächenabweichung als erheblicher Mangel der gewerblichen Mietsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Kurzinformation)
10 %-Klausel gilt auch für das Gewerberaummietrecht
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 535 § 536
Rechtsfolgen der Unterschreitung der in einem Gewerberaummietvertrag angegebenen Fläche - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietminderung wegen falscher Quadratmeterangaben im Mietvertrag; Anwendbarkeit der vom Bundesgerichtshof für Mietwohnungen aufgestellten Grundsätze auf Mietverträge über Gewerberaum
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Flächenabweichung von mehr als 10% berechtigt Büromieter zur Minderung! (IBR 2005, 1138)
Papierfundstellen
- NZM 2005, 378 (Ls.)
- GE 2005, 299
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03
Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - 10 U 77/04
Entgegen der Auffassung des Klägers sind die vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 24.03.2004 (VIII ZR 44/03, 133/03 und 295/03) für den Fall des Vorhandenseins von Minderflächen bei der Vermietung von Wohnungen aufgestellten Grundsätze auch insoweit anwendbar, als es sich um ein Mietverhältnis über Gewerberaum handelt.
- OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11
Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche
Auch bei der Miete von Gewerberäumen stellt deshalb eine Mietfläche, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, grundsätzlich einen zur Minderung berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB der Mietsache dar (…BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - I-10 U 77/04, OLGR 2005, 394; v. 13.01.2005 - I-10 U 86/04, ZMR 2005, 450;… KG, Urt. v. 05.02.2009 - 12 U 122/07, MDR 2009, 499). - AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 179/10
Gewerblicher Mieter hat nur bei der Mitmietung einer Außenfläche Anspruch auf …
Weist eine gemietete Räumlichkeit eine Fläche auf, die mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, ohne dass der Mieter darlegen müsste, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist (…für Wohnraummietverträge: BGH, Urt. v. 24.03.2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, 1948 f.;… BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773, 2774;… für Gewerberaummietverträge: BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152, 2153;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 17 U 176/00, NJW-RR 2002, 586 ; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - 10 U 77/04, NZM 2005, 378 ; Schul/Wichert, ZMR 2002, 633, 638).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - I-10 U 36/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 147 Abs. 1; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 537 Abs. 2; ; BGB § 552 Satz 3; ; BGB § 581 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 537 Abs. 1 Satz 2 (§ 552 Satz 2 a.F.)
Mietzahlungsverpflichtung nach vorzeitigem Auszug trotz kleinerer Umbauarbeiten des Vermieters - rechtsportal.de
Anspruch des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten
- ibr-online
Ausfall der Mietzinspflicht wegen Gebrauchsentziehung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vorzeitig ausgezogen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ablehnung einer Beweisaufnahme wegen Unschlüssigkeit des Vortrages des Klägers; Pflicht zur sofortigen Annahme eines Angebotes, nach dem ein Pachtverhältnis jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann; Notwendigkeit einer Annahmeerklärungen bei unentgeltlichen Zuwendungen ...
Papierfundstellen
- GE 2005, 299
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Mieter kann sich nach der Rechtsprechung des BGH (GE 2000, 340 = NZM 2000, 184 = WuM 2000, 248 = ZMR 2000, 207) gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 a.F. BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 = NJW 1993, 1645). - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Mieter kann sich nach der Rechtsprechung des BGH (GE 2000, 340 = NZM 2000, 184 = WuM 2000, 248 = ZMR 2000, 207) gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 a.F. BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 = NJW 1993, 1645). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (…BGH, Urt. v. 14.10.2003, XI ZR 101/02; BGH, WM 1999, 2477, 2478).
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (BGH, Urt. v. 14.10.2003, XI ZR 101/02; BGH, WM 1999, 2477, 2478). - OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 103/03
Zur Gebrauchsüberlassung des Mieters an einen Dritten gem. § 537 Abs. 2 BGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Ist der Pächter aber endgültig ausgezogen und hat er keinen Besitzwillen mehr, kommt eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Pachtzinses wegen Gebrauchsentziehung bzw. Gebrauchsüberlassung an einen Dritten (analog) § 537 Abs. 2 BGB nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 26.2.2004, 10 U 103/03). - KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00
Ausserordentliches Kündigunsrecht des Mieters wegen Gesundheitbeeinträchtigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Vermieter muss sich in einem solchen Falle nur die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung erlangt hat (§ 552 Satz 2 a.F. BGB, vgl. hierzu KG, Urt. v. 1.10.2001, GE 2001, 1539 - 8 U 3861/00).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - I-10 U 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 546 a
Nutzungsentschädigung bei unvollständiger Räumung - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Zahlung einer "Nutzungsentschädigung" bei Vorenthaltung der Mietsache; Vorliegen einer unzulässigen Teilräumung bei Nichtentfernen von Einrichtungen in der Mietsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 535 § 548
Ansprüche des Vermieters bei Zurücklassen von Einrichtungsgegenständen durch den Mieter
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 21.01.2004 - 2 O 130/02
- OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - I-10 U 21/04
Papierfundstellen
- GE 2005, 299
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 U 21/04
den Kostenaufwand an (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3234; Senat, Urteil vom 21.01.1999, ZMR 1999, 326, 327; Urteil v. 05.09.2002 - 10 U 150/01 - S. 8 f). - BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98
Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 U 21/04
Hierbei hat das Landgericht die Beweislast verkannt: Wer sich auf die hier in Betracht kommende Nichtigkeit eines Vertrages nach § 117 BGB beruft, trägt für den Scheincharakter des Geschäfts die Beweislast; dies gilt auch dann, wenn er sich gegenüber dem vom anderen Teil geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns verteidigt (vgl. BGH NJW 99, 3481). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 U 21/04
den Kostenaufwand an (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3234; Senat, Urteil vom 21.01.1999, ZMR 1999, 326, 327; Urteil v. 05.09.2002 - 10 U 150/01 - S. 8 f). - OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99
Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 U 21/04
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die gemäß § 326 Abs. 1 BGB mit Erlöschen des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs entstehen, beginnt erst mit der Umwandlung in einen Geldzahlungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, 24. ZS., ZMR 2002, 814, 817 mwN), hier nicht vor dem 19.12.2002.
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