Rechtsprechung
BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstandenen Kosten; Voraussetzungen für Einordnung der Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Zulässigkeit der Erstattung von ...
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
"Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung durch ein Unternehmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 857
- MDR 2004, 1138
- GRUR 2004, 622
- GRUR 2004, 623
- VersR 2005, 1305
- BB 2004, 1023
- Rpfleger 2004, 520
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschl. v. 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724 f; v. 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f). - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGH-Report 2004, 70, 71, vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430; vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03 - BGH-Report 2004, 637 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - BB 2004, 1023). - BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724, 1725; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f;… vom 13. Dezember 2007, aaO).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Seit dem Beschluss vom 16. Oktober 2002 aaO ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO im Regelfall zu erstatten sind oder stattdessen die Kosten des mit der Terminswahrnehmung beauftragten Unterbevollmächtigten, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 1; vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 1500 für das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht und vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04 - GRUR 2005, 271 unter II 2, jeweils m.w.N.).Andererseits ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung erstattungsrechtlich nicht gehalten, eine solche einzurichten (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 unter II 2 b bb; vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 - r+s 2005, 91 unter 2 a; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 2 …und vom 2. Dezember 2004 aaO).
- BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …
Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - I ZB 3/04 - NJW-RR 2004, 1212, 1213 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - VersR 2005, 1305, 1306). - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen …
..." Andererseits hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen es um das insoweit gleich gelagerte Problem der Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten gemäß § 91 ZPO ging, wiederholt entschieden, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen ist, wenn die Partei keine eigene Rechtsabteilung unterhält, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten sei (BGH WRP 2004, 777 - Unterbevollmächtigter; WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 7/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung …
- OLG Köln, 28.11.2007 - 17 W 177/07
Erforderlichkeit eines eingehenderen Mandantengesprächs bei Abwicklung von …
- OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"
- OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04
Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum …
- OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05
Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt
- OLG Celle, 24.10.2008 - 2 W 216/08
Kostenfestsetzungsverfahren: Anspruch einer großen Versicherung auf Erstattung …
- OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- LAG Hamm, 26.09.2018 - 5 Ta 447/18
Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Rahmen der …
- OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer …
- LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04
Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne …
- OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11
Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen …
- OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08
Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen …
- OLG Dresden, 10.05.2004 - 10 W 400/04
Bestellung eines Rechtsanwalts aus den neuen Bundesländern auf Grund der dort …
- KG, 20.06.2005 - 1 W 16/04
Rechtsanwaltsgebühr: Notwendigkeit eines Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung …
Rechtsprechung
BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Übertragung der Internet-Domain "ritter.de"; Vertraglicher Anspruch auf Übertragung der Domain
- Judicialis
MarkenG § 15; ; MarkenG § 27; ; MarkenG § 28; ; MarkenG § 29; ; MarkenG § 30; ; MarkenG § 31; ; MarkenG § 140 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de
MarkenG § 140 abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1, 2
Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 622
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15
Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen …
(4) Die Vorschriften, auf die die Gesetzesbegründung Bezug nimmt, werden weit ausgelegt (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 f.;… Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 Rn. 9). - LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15
Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet …
Daraus folge in der Praxis zu Recht eine entsprechend weite Auslegung des Begriffs der Patentstreitsache (…vgl. BGH (U.v. 22.02.2011 - X ZB 4/09) - Patentstreitsache I, juris, Rn. 9; zu § 140 Abs. 1 MarkenG, siehe auch BGH (B.v. 04.03.2004 - I ZR 50/03), juris, Rn. 4; Strauß, WRP 2013, 1557, 1557 ff.). - BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15
Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem …
Unter den Begriff fallen daher außer Streitigkeiten über Anspruchsgrundlagen aus dem Urheberrechtsgesetz, aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und aus dem Verlagsgesetz auch Streitigkeiten über Angelegenheiten aus anderen Gesetzen oder Rechtsquellen, die unter Anwendung der genannten drei Gesetze zu entscheiden sind, so dass urheberrechtlichen Rechtsquellen zumindest mittelbare Relevanz zukommt (…vgl. BGH, GRUR 2013, 757 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 zum Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG;… J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 104 UrhG Rn. 1 mwN).
- LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15
Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für …
(1) So ist jedenfalls im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes anerkannt, dass die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe den jeweiligen besonderen Zuständigkeitsregelungen - § 104 UrhG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 PatG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 52 Abs. 1 DesignG - unterfällt (OLG München, GRUR-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe, ZLR 1997, 181 [jeweils zu § 140 MarkenG]; LG Oldenburg ZUM-RD 2011, 315, 316 [zu § 104 UrhG]; OLG Düsseldorf , GRUR 1984, 650 [zu § 19 GebrMG aF];… Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 8; siehe auch BGH, GRUR 2004, 622 - ritter.de [obiter u.a. zu Vergleichsverträgen zur Beilegung von Verletzungsprozessen]). - OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08
Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines …
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466;… Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2;… Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.). - OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden …
Der Begriff der Kennzeichenstreitsache ist hierbei weit auszulegen: erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegt (BGH GRUR 2004, 622). - OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der …
Der in § 140 Abs. 1 MarkenG legaldefinierte Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") ist im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2004, 622 = juris Rn 4;… Ingerl/Rohnke, aaO Rn 5 mwN). - LG Düsseldorf, 02.11.2018 - 38 O 74/17 Hierzu muss im Falle von § 13 UWG ein Bezug der Streitigkeit zum Wettbewerbsrecht dergestalt bestehen, dass die Entscheidung über den prozessualen Anspruch von der Anwendung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften abhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03 [unter II] für den Begriff der kennzeichenrechtlichen Streitigkeit).
- LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
Klage auf Vertragsstrafe als urheberrechtliche Streitigkeit
Für den vergleichbaren Fall einer Kennzeichenstreitsache hat der Bundesgerichtshof (GRUR 04, 622) ausgeführt, dass der Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist. - LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15 Der Normzweck verlangt eine weite Auslegung dieses Begriffs (BGH GRUR 2004, 622 - ritter.de; OLG Köln …
- LG Dortmund, 30.03.2012 - 3 O 31/11
Wertersatzanspruch des Franchisegebers wegen rechtswidrigen Weiterbetriebs des …
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 256 ZPO
Mehrfacher Wettbewerbsverstoß: Beurteilungsgrundlage einer negativen Feststellungsklage - aufrecht.de
"Unverbindliche Preisempfehlung" und "Preisgrätsche"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Unterlassung einer Werbung mit unzutreffend angegebenen Preisempfehlungen; Möglichkeit im Prozess den Unterlassungsanspruch auf einen konkreten Wettbewerbsverstoß zu stützen auf den die Anklage keinen Bezug genommen hatte; Voraussetzungen einer negativen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 3; ZPO § 256
Zum Unterlassungsbegehren bei einer negativen Feststellungsklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.11.2002 - 12 O 96/02
- OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 622 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 64
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße
Außerdem hatte die Beklagte ihrerseits gegen die Klägerin eine negative Feststellungsklage erhoben (Landgericht Frankfurt a.M. 3/12 O 96/02;OLG Frankfurt a.M. 6 U 204/02), die durch den vorliegenden Rechtsstreit ihre Erledigung gefunden hat.