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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1810
BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09 (https://dejure.org/2009,1810)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2009 - XII ZB 152/09 (https://dejure.org/2009,1810)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 (https://dejure.org/2009,1810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO §§ 114 Satz 1, 115

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe auch noch nach Klagerücknahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe für Beklagten auch nach Klagerücknahme! (IMR 2010, 1085)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 402
  • FamRZ 2010, 197
  • GuT 2010, 128
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 17.03.2004 - 11 WF 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703;… Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Zutreffend weist das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463) darauf hin, dass man - folgte man der Gegenauffassung - dem Beklagten die Möglichkeit für seine Rechtsverteidigung entzöge.

    Zudem spricht einiges dafür, dass die Klägerseite erst das - Erfolg versprechende - Verteidigungsvorbringen dazu veranlasst hat, die Klage zurückzunehmen (vgl. dazu auch OLG Hamm Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 - FamRZ 2005, 463).

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

    Würde man hier Prozesskostenhilfe bewilligen, liefe das auf Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren hinaus, worauf nach den §§ 114 ff. ZPO indes kein Anspruch besteht (BGHZ 91, 311;… Musielak/Fischer a.a.O. § 114 Rdn. 17).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    aa) Die vom Senat mit Beschluss vom 30. September 1981 (- IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) entschiedene Fallgestaltung ist mit der vorliegenden nicht vergleichbar.

    Insoweit hat das Verfahren - anders als etwa bei einer noch nicht begründeten Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) - einen Stand erreicht, in dem die beklagte Partei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Vertretung eines Anwaltes bedurfte.

  • OLG Hamm, 31.01.2003 - 11 WF 364/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Entscheidung nach …

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    bb) Für die vorliegende Fallgestaltung wird zum einen vertreten, dass Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung nicht mehr bewilligt werden kann, wenn die Klage bereits bei Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs zurückgenommen worden war (OLG Hamburg OLGR 1997, 13; jeweils zur teilweisen Klagerücknahme: OLG Hamm [Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 -] FamRZ 2003, 1761; OLG Celle OLGR 1999, 215; OLG Brandenburg OLGR 2007, 246; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 E 27/04 - [...];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 114 Rdn. 94;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdn. 483 [Fn. 10];… Zöller/Philippi a.a.O. § 119 Rdn. 45 [s. aber auch § 117 Rdn. 2 c und § 114 Rdn. 25]).

    Es stellt dabei aber maßgeblich darauf ab, ob das Gericht (zugunsten der Prozesskostenhilfe begehren den Partei) bereits eine Kostenentscheidung erlassen habe (s. auch OLG Hamm FamRZ 2003, 1761); sei dies nicht der Fall, habe die Rechtsverteidigung noch Aussicht auf Erfolg, weil das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sei (…OLG München a.a.O.).

  • OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97

    PHK für Kläger, auch bei Klagerücknahme

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703;… Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

  • OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94
    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703;… Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

  • OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642;… Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116).
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 2 W 191/89

    Kostenerstattungsanspruch; Einzusetzendes Vermögen nach § 115 ZPO; Mangelnde …

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642;… Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116).
  • LG Siegen, 10.08.1993 - 3 T 41/93
    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642;… Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die …

    Auszug aus BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
    Denn die Rechtsbeschwerde wirft Fragen auf, die das Verfahren der Prozesskostenhilfe betreffen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Tz. 6).
  • OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 E 27/04

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme

  • OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98

    Benutzung einer Marke; Zulässigkeit der Werbung für einen Börsenbrief durch einen …

  • OLG München, 02.01.2001 - 12 WF 1505/00

    Kostenentscheidung des Gerichts bei einer Antragsrücknahme; Entfallen der …

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den …

    Rn. 8 Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 574 Abs. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen hat und es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe geht (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 5 mwN und vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …

    Rn. 10 aa) Es ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens noch rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 20 f. und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58).

    Zur Entscheidung reif ist das Prozesskostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und wenn der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (Senatsbeschluss vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 10 mwN; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1123).

    Rn. 21 Der Senat hat damit im Ausgangspunkt übereinstimmend entschieden, dass nach einer Klagerücknahme noch Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage zu bewilligen ist, wenn Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung schon zuvor erfolgt waren und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte (Senatsbeschluss vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197).

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des …

    Rn. 8 Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 574 Abs. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen hat und es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe geht (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 5 mwN und vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1260
BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,1260)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - IX ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,1260)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - IX ZR 7/09 (https://dejure.org/2009,1260)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte nur durch individualisierende Anordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pauschalermächtigung des schwachen Insolvenzverwalters zur Anordnung von Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung (InsO) durch das Insolvenzgericht; Geltendmachung von sich aus einem wegen Unbestimmtheit unwirksamen Beschlusses des Insolvenzgerichts ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen angeordneten Verwertungsstopps in der Insolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pauschalermächtigung des schwachen Insolvenzverwalters zur Anordnung von Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung ( InsO ) durch das Insolvenzgericht; Geltendmachung von sich aus einem wegen Unbestimmtheit unwirksamen Beschlusses des Insolvenzgerichts ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formularmäßige Pauschalanordnung sind unwirksam

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 169 Satz 2
    Zu den Ausgleichsansprüchen des Aussonderungsberechtigten bei Anordnung einer Nutzungsbefugnis zur Fortführung des Schuldnerunternehmens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen angeordneten Verwertungsstopps

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung erst nach drei Monaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 269
  • NJW-RR 2010, 1283
  • ZIP 2009, 137
  • ZIP 2010, 141
  • MDR 2010, 526
  • NZI 2010, 33
  • NZI 2010, 95
  • WM 2010, 132
  • BB 2010, 129
  • BB 2010, 399
  • DB 2010, 103
  • GuT 2010, 128
  • NZG 2010, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
    Es ist nicht befugt, die von ihm zu tragende Verantwortung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu delegieren (vgl. BGHZ 151, 353, 365 ff).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und des gebotenen Schutzes der betroffenen Gläubiger muss für diese bereits aus der gerichtlichen Anordnung selbst zu erkennen sein, welche sie betreffenden Beschränkungen angeordnet sind (vgl. BGHZ 151, 353, 367).

    Die Regelung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO hält sich im Übrigen im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bei Gebrauchsüberlassungen (vgl. BGHZ 151, 353, 373).

    Dagegen wäre er nicht in der Lage gewesen, die Schuldnerin gegen ihren Willen dazu anzuhalten, die Mietgegenstände an die Klägerin herauszugeben (BGHZ 151, 353, 361).

    Dies hätte ausdrücklich und konkret ausgesprochen werden müssen (vgl. BGHZ 151, 353, 365 ff, 367).

  • BGH, 16.02.2006 - IX ZR 26/05

    Zinsansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter; Höhe des Zinsanspruchs

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
    Für die danach auftretenden Verzögerungen der Verwertung sollen sie dagegen wegen des Verlustes ihres Einziehungsrechtes einen Ausgleich erhalten (vgl. dazu BGHZ 166, 215, 218 f Rn. 13 ff).

    Durch diese Bezugnahme auf die "längere" Vorenthaltung sollte die Parallelität zu § 169 InsO hergestellt und nur für die Zeit nach Ablauf von drei Monaten eine Zinszahlungspflicht begründet werden, die den Charakter einer Entschädigung hat und sich gegen die Masse richtet (vgl. BGHZ 166, 215, 219, 221).

  • KG, 11.12.2008 - 23 U 115/08

    Insolvenzverfahren: Anspruch auf Nutzungsentgelt bei Anordnung eines …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist z. B. in ZInsO 2009, 35) hat gemeint, die Zahlungsklage sei unzulässig, soweit die Klägerin Zahlung der vereinbarten Miete oder Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 BGB begehre, weil insoweit lediglich eine Insolvenzforderung vorliege.

    aa) Nach allgemeiner Auffassung ist § 169 Satz 2 InsO im Rahmen der Verweisung so zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Zinsen - etwa in Form einer Nutzungsentschädigung in Höhe der zuvor vereinbarten Miete - erst drei Monate nach der gerichtlichen Anordnung beginnt (Ganter NZI 2007, 549, 553;… MünchKomm-InsO/Haarmeyer, aaO § 21 Rn. 101;… HmbKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl. § 21 Rn. 69e;… HmbKomm-InsO/Büchler, aaO § 169 Rn. 7a;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, aaO § 21 Rn. 40r; Köster EWiR 2009, 311 f;… FK-InsO/Schmerbach, aaO § 21 Rn. 254;… HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 21 Rn. 35; ders. ZInsO 2007, 227, 230;… vgl. aber denselben in HK-InsO aaO Rn. 31 und Graf-Schlicker/Voß, InsO § 21 Rn. 25: "spätestens" drei Monate nach der Anordnung).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin mit der vorliegenden Klage nicht die vereinbarte vertragliche Miete oder eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 BGB verlangen kann, weil es sich insoweit lediglich um eine Insolvenzforderung handelt (vgl. BGH, Urt. v. 1. März 2007 - IX ZR 81/05, ZIP 2007, 778, 780 Rn. 21 m. w. N.).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
    Sie kann insoweit auf die Wirksamkeit der im Beschluss angeordneten oder aus ihm folgenden Ausgleichsansprüche vertrauen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 264/03, ZIP 2005, 1372, 1373).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf …

    Handelt es sich - wie von § 135 Abs. 3 InsO vorausgesetzt - um betriebsnotwendige Gegenstände, ist nach Antragstellung mit einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO zu rechnen (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 26 ff;… vom 8. März 2012 - IX ZR 78/11, WM 2012, 706 Rn. 14).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZR 289/18

    Kein Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis durch schwachen vorläufigen …

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und des gebotenen Schutzes von Vertragspartnern muss für diese aus der gerichtlichen Anordnung selbst unmissverständlich zu erkennen sein, mit welchen Einzelbefugnissen - nach Art und Umfang - der vorläufige Insolvenzverwalter ausgestattet ist (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2002, aaO; vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 22).
  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 114/15

    Anordnung des Schutzschirmverfahrens für eine insolvente GmbH: Begründung von …

    Rn. 21 Eine Ermächtigung, bei der es in das Ermessen des Schuldners gestellt wird zu bestimmen, wozu er ermächtigt sein soll, kommt sowohl im Hinblick auf die dargelegte Entstehungsgeschichte (…BT-Drucks. 17/7511, aaO) als auch deshalb nicht in Betracht, weil derartige Ermächtigungen selbst beim vorläufigen Verwalter nicht zulässig sind (BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01, BGHZ 151, 353, 366f; vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 22).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 219/10

    Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der …

    Diese Ermächtigung war zwar unwirksam, weil sie sich in einer formularmäßigen Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpfte, ohne sich mit der betriebswesentlichen Bedeutung des weiteren Einsatzes bestimmter geleaster Fahrzeuge auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 23;… vom 8. März 2012 - IX ZR 78/11, WM 2012, 706 Rn. 10).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter und die Klägerin durften aber gleichwohl, jedenfalls vor dem Bekanntwerden des Senatsurteils vom 3. Dezember 2009 (aaO), auf die Wirksamkeit dieser Ermächtigung vertrauen (…aaO Rn. 25).

    Die Klägerin kann in dieser Hinsicht auch nicht deshalb schlechter stehen, weil die Ermächtigung des Insolvenzgerichts mangels individuell-konkreter Anordnung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 24 f;… vom 8. März 2012, aaO Rn. 10).

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 78/11

    Insolvenzverfahren: Ersatzanspruch des Aussonderungsberechtigten gegen den …

    Die Mietgegenstände wären nicht in die Insolvenzmasse gefallen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 16).

    In Einklang damit hat der Senat einem aussonderungsberechtigten Vermieter von Baumaschinen einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung - allerdings beschränkt auf den Zeitraum, der drei Monate nach Erlass der Anordnung liegt - zuerkannt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 26 ff).

    Durch die Verweisung auf § 169 InsO wird eine Zahlungspflicht begründet, die den Charakter einer Entschädigung hat und sich gegen die Masse richtet (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 40).

    Rn. 28 b) Handelt es sich um einen Anspruch wegen eines Wertverlusts, der zeitlich ab Erlass der Anordnung des Insolvenzgerichts und nicht erst drei Monate später geltend gemacht werden kann, steht der Charakter einer Entschädigung noch stärker als bei der Nutzungsausfallentschädigung im Vordergrund, was einen Massebezug begründet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009, aaO).

  • OLG Braunschweig, 31.03.2011 - 1 U 33/10

    Mietzins-, Wertersatz- und Schadensersatzansprüche während der Weiternutzung von …

    Das Insolvenzgericht hat ordnungsgemäß selbst die Maßnahmen angeordnet und nicht delegiert (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.2009 - IX ZR 7/09 = BGHZ 183, 269, Rn. 22, hier zit. n. [...]; BGHZ 151, 353, 365 ff).

    Aus der gerichtlichen Anordnung ist bereits selbst zu erkennen, welche Beschränkungen angeordnet sind (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.2009, Az. IX ZR 7/09, a.a.O.; BGHZ 151, 353, 367).

    Bis zu diesem Zeitpunkt aber mutet der § 169 Satz 2 InsO den Gläubigern eines Aus- und Absonderungsrechtes ein Zuwarten auf Ausgleichszahlungen entschädigungslos zu (vgl. BGH, Urteil v. 03.12.2009, Az. IX ZR 7/09, hier zit. n. [...] Rn. 33 u. 36,).

    Vielmehr ist von einer Gleichstellung der Absonderungs- und Aussonderungsrechte in Bezug auf die Anwendung des § 169 Satz 2 InsO auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.2009, Az. IX ZR 7/09, hier zit. n. [...], Rn. 36, Satz 3 und 4).

    Solche Bedenken sind jedoch zu weitgehend (vgl. BGH Urt. v. 03.12.2009, Az. IX ZR 7/09, Rn. 43 ff., zit. n. [...];… so auch KG Berlin Urt. v. 11.12.2008, Az. 23 U 115/08, Rn. 30 ff., zit. n. [...];… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Auflage, § 21, Rn. 38h).

    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs ( Urt. v. 03.12.2009, Az. IX ZR 7/09) hat sich dieser - wie auch vorangegangen das Berufungsgericht (… KG Berlin, Urt. v. 11.12.2008, Az. 23 U 115/08, Rn. 36, zit. n. [...]) - nicht zu dem Problem des Wertersatzanspruches eines Aussonderungsberechtigten geäußert, da es auf diese Frage im Ergebnis nicht ankam.

  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermittlung des durch Nutzung eingetretenen …

    Die Entschädigungsregelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Halbsätze 2 und 3 InsO in Verbindung mit § 169 Satz 2 und 3 InsO hat der Senat dahingehend ausgelegt, dass eine Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen nach § 169 Satz 2 InsO erst für einen Zeitraum in Betracht kommt, der drei Monate nach der Anordnung des Insolvenzgerichts liegt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 28 ff;… vom 8. März 2012 - IX ZR 78/11, NZI 2012, 369 Rn. 11).
  • BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG …

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09 -, b) das Urteil des Kammergerichts vom 11. Dezember 2008 - 23 U 115/08 - .
  • OLG Bamberg, 23.03.2015 - 4 U 60/14

    Insolvenzverfahren: Anfechtungserklärung gegenüber dem Insolvenzverwalter; …

    Den Aussonderungsberechtigten wird insoweit zugemutet, vorübergehend auf die Ausübung ihrer Rechte zu verzichten (…MüKo-Haarmeyer, a.a.O., § 21, Rn. 72; in diesem Sinne auch BGH NJW-RR 2010, 1283, 1286, Tz. 44 zu § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 7 U 87/18

    Forderung aus einem Darlehensvertrag als Masseverbindlichkeit Unabänderbare …

    Es stand - ebenso wie bei den durch Gesetz oder gerichtliche Anordnung entsprechend ermächtigten vorläufigen Insolvenzverwaltern oder den Schuldnern im Schutzschirmverfahren - nicht im Belieben der Schuldnerin, ob sie Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderungen begründet (vgl. BGHZ 151, 353, 367; 183, 269, Rdnr. 22;… 210, 372, Rdnr. 22).
  • LG Neuruppin, 03.05.2018 - 1 O 74/17
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3054
BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07 (https://dejure.org/2010,3054)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07 (https://dejure.org/2010,3054)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 (https://dejure.org/2010,3054)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines Vergleichs von Pachtvertragsparteien nach dem Wortlaut und der Interessenlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 531 ZPO, § 533 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB
    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines Vergleichs von Pachtvertragsparteien nach dem Wortlaut und der Interessenlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz bei Unerheblichkeit der einer Berufung zugrunde liegenden Tatsachen aufgrund der vom erstinstanzlichen Gericht vertretenen Rechtsansicht - Auslegung eines Vergleichs über die Neufestlegung der Eckpunkte eines ...

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB §§ 133, 157
    Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen durch das Revisionsgericht; Auslegung eines Vergleichs; Abschluss eines neuen Pachtvertrages; rückständige Mietzinsen; Pachtzinsen; Vorvertrag; Hauptvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz bei Unerheblichkeit der einer Berufung zugrunde liegenden Tatsachen aufgrund der vom erstinstanzlichen Gericht vertretenen Rechtsansicht; Auslegung eines Vergleichs über die Neufestlegung der Eckpunkte eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Berufung: Klageänderung bei unerheblicher Tatsachenänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW-RR 2010, 1508
  • GuT 2010, 128
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Auch wenn die Parteien sich noch nicht über alle einzelnen Punkte des noch abzuschließenden umfassenden Pachtvertrages geeinigt haben sollten, scheitert daran eine Einigung ebenso wenig wie an der Beurkundungsabrede, wovon sowohl das Landgericht als insoweit auch das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06 - NJW 2009, 433).

    Auf die Einhaltung der Schriftform nach §§ 581 Abs. 2, 550 Satz 1 BGB kommt es hier wiederum nicht an, weil diese keine Wirksamkeitsbedingung ist, sondern sich nur auf die Kündbarkeit des Mietverhältnisses auswirkt (vgl. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 66/06 - NJW 2009, 433).

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Rn. 16 Dass das Landgericht den Gesichtspunkt für unerheblich gehalten habe, rechtfertige die Zulassung des Vorbringens nach § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - abweichend vom Wortlaut der Vorschrift - noch nicht, weil diese Regelung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03 - NJW-RR 2004, 927) um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu ergänzen sei.

    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar der Tatbestand des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dahin einzuschränken, dass die gesetzliche Regelung im Gesamtzusammenhang des neuen Berufungsrechts erst unter der zusätzlichen Voraussetzung Sinn erlangt, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei auch beeinflusst hat und daher (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03 - NJW-RR 2004, 927 - Tz. 19; ebenso BGH Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03 - NJW-RR 2005, 167; in beiden Entscheidungen wirkte sich die Einschränkung im Ergebnis allerdings nicht aus).

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Rn. 30 Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 und vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Denn die Klägerin hat ein Feststellungsinteresse bezogen auf die Gesamtheit der im Mediationsvergleich fest vereinbarten Eckpunkte und des dadurch geänderten Pachtvertrages, wozu auch ihre eigenen Vertragspflichten gehören (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99 - NJW-RR 2002, 1377).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar der Tatbestand des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dahin einzuschränken, dass die gesetzliche Regelung im Gesamtzusammenhang des neuen Berufungsrechts erst unter der zusätzlichen Voraussetzung Sinn erlangt, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei auch beeinflusst hat und daher (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03 - NJW-RR 2004, 927 - Tz. 19; ebenso BGH Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03 - NJW-RR 2005, 167; in beiden Entscheidungen wirkte sich die Einschränkung im Ergebnis allerdings nicht aus).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Eine eventuelle Klageänderung scheitert entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts jedenfalls dann nicht an der Anschlussberufungsfrist nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wenn sie von der Anschlussberufungsbegründung abgedeckt ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 163, 324, 328 f. = FamRZ 2005, 1538, 1539 f.), was bei dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Schriftsatz vom 22. Oktober 2007 angekündigten neuen Antrag der Klägerin der Fall ist.
  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Weist das Berufungsgericht Sachvortrag, den eine Partei zu einem in der ersten Instanz unbeachtet gebliebenen rechtlichen Gesichtspunkt hält, entgegen § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zurück, obwohl es erkennt, dass dieser Gesichtspunkt erstmals in der Berufungsinstanz von Bedeutung war, verletzt es zugleich den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (zuletzt BGH Beschluss vom 3. November 2008 - II ZR 236/07 - NJW-RR 2009, 332 - Tz. 8 m.w.N.; BGH Beschluss vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07 - juris - Tz. 6).
  • BGH, 22.02.2007 - III ZR 114/06

    Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines erstinstanzlich nicht …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Rn. 27 Damit fehlt es jedenfalls nicht an der (Mit-)Ursächlichkeit der (vermeintlich) unrichtigen Rechtsansicht des Landgerichts für die Verlagerung des Vorbringens in die Berufungsinstanz (vgl. auch BGH Beschluss vom 22. Februar 2007 - III ZR 114/06 - NJW-RR 2007, 774).
  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Weist das Berufungsgericht Sachvortrag, den eine Partei zu einem in der ersten Instanz unbeachtet gebliebenen rechtlichen Gesichtspunkt hält, entgegen § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zurück, obwohl es erkennt, dass dieser Gesichtspunkt erstmals in der Berufungsinstanz von Bedeutung war, verletzt es zugleich den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (zuletzt BGH Beschluss vom 3. November 2008 - II ZR 236/07 - NJW-RR 2009, 332 - Tz. 8 m.w.N.; BGH Beschluss vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07 - juris - Tz. 6).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 96/85

    Rechtsnatur einer Unterhaltsabsprache unter Eheleuten über den Unterhalt eines …

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07
    Rn. 30 Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 und vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs bei richtiger Rechtsauffassung zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre, den sodann - falls noch erforderlich - das Berufungsgericht nachzuholen hat, oder wenn die Partei durch die Prozessleitung des Erstgerichts oder dessen sonst erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten worden ist, zu bestimmten Gesichtspunkten (weiter) vorzutragen (BGH…, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, Rn. 19; BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07, Rn. 22 ff.).

    Rn. 462 Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Berufungsgericht dazu, neues Vorbringen dann zuzulassen, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht das Ausbleiben des Vorbringens oder von Beweisanträgen in der ersten Instanz mitverursacht haben (BGH…, Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 177/17, Rn. 7; BGH…, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03, Rn. 19; BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07, Rn. 24).

  • BGH, 17.07.2012 - VIII ZR 273/11

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens innerhalb einer Instanz

    Rn. 9 2. Bleibt wie im vorliegenden Fall ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2008 - II ZR 236/07, NJW-RR 2009, 332 Rn. 8; Urteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07, NJW-RR 2010, 1508 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer …

    Rn. 48 Einschränkend setzt § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zudem voraus, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich das Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH, NJW-RR 2010, 1508ff, 1509; BGH, NJW-RR 2007, 774f, 775; BGH, NJW-RR 2006, 1292ff, 1293;… Ball, in: Musielak, ZPO, 9. Auflage 2012, § 531 Rdn. 17).
  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …

    Dessen Auslegung unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung dahin, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30;… BGHZ 194, 301 = NJW 2012, 3505 Rn. 14 mwN).

    Insoweit unterliegt das Urteil der revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30).

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Rn. 23 a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30 …und vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 Rn. 14).

    Insoweit unterliegt das Urteil der revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21

    1. Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 analog RVG ist ein vereinbartes Zeithonorar mangels …

    Denn das betreffende neue Vorbringen der Klägerin ist der Sache nach unstreitig geblieben und damit in zweiter Instanz zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1508; BGH BeckRS 2021, 36639).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 205/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sinn und Zweck der Prozessförderungspflicht; …

    Rn. 9 2. Bleibt wie im vorliegenden Fall ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2008 - II ZR 236/07, NJW-RR 2009, 332 Rn. 8; Urteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07, NJW-RR 2010, 1508 Rn. 20;… Beschluss vom 17. Juli 2012 - VIII ZR 273/11, NJW 2012, 3787 Rn. 9; BVerfGE 69, 141, 144).
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

    Berufung im Räumungsrechtsstreit für eine Mietwohnung: Verletzung des rechtlichen …

    Zwar sind hierdurch nur solche Tatsachen erfasst, die zum erstinstanzlichen Begehren bereits in der Vorinstanz vorgetragen worden oder die in der Berufungsinstanz als hierauf bezogene neue Tatsachen (§ 531 Abs. 2 ZPO oder unstreitiges Vorbringen) berücksichtigungsfähig sind (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 309 f.; vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07, NJW-RR 2010, 1508 Rn. 21;… Senatsbeschlüsse vom 20. November 2012 - VIII ZR 157/12, juris Rn. 11;… vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14, WuM 2016, 98 Rn. 10;… MünchKommZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 533 Rn. 14;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 533 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2021 - 12 U 216/20

    Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen durch ein …

    Der neue Vortrag zur gewillkürten Prozessstandschaft ist zuzulassen, da in erster Instanz - der Rechtsauffassung des Landgerichts entsprechend - ein Hinweis auf die mangelnde Aktivlegitimation sowie das Nichtbestehen einer gesetzlichen Prozessstandschaft unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 148/07, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 206/09

    BGB-Gesellschaft: Rechnungslegungspflicht des die Liquidation betreibenden …

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass neue Angriffs- und Verteidigungsmittel der Klägerin zur Höhe des Anspruchs auf die Hälfte des Liquidationsüberschusses bereits deshalb zuzulassen sind, weil sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszugs für unerheblich gehalten worden ist (§ 533 Nr. 2, § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO; BGH…, Beschluss vom 3. November 2008 - II ZR 236/07, ZIP 2009, 223 Rn. 8; Urteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07, NJW-RR 2010, 1508 Rn. 22 f.;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rn. 27).
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZR 517/18

    Anwendung des Novenrechts bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 10/21

    Darlegungserfordernisse bei Klage gegen Diesel-Fahrzeughersteller wegen …

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 10 U 147/09

    Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter …

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21

    Dieselskandal: Teilrückzahlung des Kaufpreises für Kraftfahrzeug aufgrund …

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping

  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10

    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den …

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der …

  • OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 4 U 37/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines …

  • OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11

    Zur Billigkeit von Stationsnutzungsentgelten der Deutschen Bahn nach dem …

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 39/21

    Anforderungen an die Abrechnung eines Anwaltshonorars auf Stundenbasis …

  • OLG Hamburg, 31.10.2014 - 11 U 57/13

    Durchführung der Liquidation einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft

  • LG Berlin II, 17.06.2025 - 65 S 9/25

    Ortsübliche Vergleichsmiete bei einer Wohngemeinschaft?

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2024 - 12 U 69/24

    Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in der Kfz-Kaskoversicherung

  • KG, 11.12.2014 - 10 U 62/14

    Nachweismaklervertrag für einen Grundstückskauf: Widerrufsrecht bei einem als …

  • LG Hildesheim, 08.05.2007 - 3 O 445/06

    Verbindlichkeit der vor der Mediatorin geschlossenen Vereinbarung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3168
BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2009 - I ZB 101/08 (https://dejure.org/2009,3168)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

    ZPO § 91 Abs. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auswärtige Rechtsanwalt in der Kostenerstattung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1882
  • MDR 2010, 588
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 367
  • DB 2010, 8
  • DB 2010, 842
  • GuT 2010, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).

    Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschl. v. 23.1. 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Tz. 14 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; BGH NJW-RR 2009, 283 Tz. 7).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071 Tz. 11, 13 f.; NJW-RR 2009, 283 Tz. 8).

  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält (BGH, Beschl. v. 23.1. 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Tz. 14 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; BGH NJW-RR 2009, 283 Tz. 7).

    Denn für die Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation eines an einem Rechtsstreit beteiligten Unternehmens an und nicht darauf, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH GRUR 2007, 726 Tz. 14 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI).

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    Im Hinblick auf die gewählte Betriebsorganisation hat es der Bundesgerichtshof für die Erstattung der Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts auch ausreichen lassen, wenn ein Versicherer bei streitig werdenden Leistungsablehnungen die Sache nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, Beschl. v. 28.6. 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Tz. 9 ff.).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden kann, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 = NJW 2003, 901, 902 f. = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschl. v. 22.2. 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Tz. 10; Beschl. v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Tz. 6 = WRP 2008, 1120).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …

    Rn. 16 Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).
  • LAG Köln, 26.06.2015 - 8 Ta 174/15

    Kostenerstattung; auswärtiger Rechtsanwalt; Hausanwalt

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen, an einem dritten Ort ansässigen Hausanwalts eines Unternehmens (im Anschluss an BGH 20.05.2008 - VII ZB 92/07; 12.11.2009 I ZB 101/08).

    (BGH 12.11.2009 I ZB 101/08; 20.5.2008 VIII ZB 92/07 jeweils m. w. N.).

    Denn im Rahmen der Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation eines an einem Rechtsstreit beteiligten Unternehmens und nicht darauf an, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH 12.11.2009 I ZB 101/08; 20.5.2008 VIII ZB 92/07 jeweils m. w. N.).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (BGH 12.11.2009 I ZB 101/08; 20.5.2008 VIII ZB 92/07 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 07.11.2023 - VIII ZB 9/23

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts im Zivilprozess bei …

    Rn. 13 (1) Handelt es sich um eine Sache, deren vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, sind die Reisekosten, die dem Unternehmen durch die Beauftragung eines am Bearbeitungsort ansässigen Rechtsanwalts entstanden sind, nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie sonst im Fall der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7; vom 12. November 2009 - I ZB 101/08, NJW 2010, 1882 Rn. 11;… vom 13. September 2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - 15 W 9/14

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Darüber hinausgehende Reisekosten sind hingegen nur ausnahmsweise zu erstatten, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit allein nicht ausreicht und die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts am dritten Ort eine Reisekostenerstattung in voller Höhe nur rechtfertigt, wenn ein geeigneter Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei nicht beauftragt werden kann (BGH, GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; NJW-RR 2012, 697; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 233).

    In einem solchen Fall sind die Reisekosten, die dem Unternehmen durch die Beauftragung eines an diesem Ort ansässigen Rechtsanwalts entstanden sind, nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie sonst im Falle der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts (BGH, GRUR 2007, 726 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; NJW-RR 2011, 1430 - Kosten des Rechtsanwalts "am dritten Ort"). Denn für die Kostenerstattung kommt es auf die tatsächliche Organisation des Unternehmens an und nicht darauf, welche Unternehmensorganisation unter Erstattungsgesichtspunkten zweckmäßiger oder günstiger gewesen wäre (BGH, GRUR 2007, 726 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI; GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII).

    Daher können die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sein, wenn ein Unternehmen sie bereits vorprozessual zur selbstständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, NJW 2006, 3008; BGH, GRUR 2010, 367 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2014 - 20 W 18/14).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).
  • OLG München, 04.02.2020 - 11 W 1542/19

    Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort

    Der (schillernde) Begriff "Hausanwalt" mag hier nicht fernliegen - andererseits sind die Voraussetzungen des BGH-Beschlusses vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05 (jährlich 120 bis 150 Gerichtsverfahren, Mandatierung in allen Fällen streitig werdender Leistungsablehnungen ohne weitere Instruktionen usw. usw.) hier nicht gegeben, insbesondere genügt eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant gerade nicht, um die Beauftragung eines Rechtsanwalts "am dritten Ort" kostenrechtlich zu rechtfertigen (eindeutig BGH, Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9 a.E.; Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz 12; Beschl. v. 20.05.2008 - IIX ZB 92/07 Tz 8).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang …

    Rn. 11 Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10

    Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts

    Rn. 10 Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur "sachangemessenen" Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind (BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • OLG München, 12.06.2012 - 11 W 58/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen …

    Rn. 6 Richtig ist auch, dass selbst eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt hieran nichts ändert, vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz. 12, ferner ist vom BGH mehrfach entschieden, dass eine bereits vorprozessuale Tätigkeit der später eingeschalteten auswärtigen Anwaltskanzlei eine entsprechende Erstattungsfähigkeit grundsätzlich nicht zu begründen vermag (…Beschl. v. 20.12.2011, a.a.O., Tz. 11; Beschl. v. 22.2.2007 - VII ZB 93/06 Tz. 14;… Madert/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 26).

    Rn. 7 2. Unter besonderen Voraussetzungen sind von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen möglich, siehe z. B. BGH, Beschl. v. 7.6.2011 - VIII ZB 102/08 Tz. 9 ff.; Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz. 10 ff.; Madert/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 28 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 W 79/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von im Heimatland des Schutzrechtsinhabers …

    Für die Erstattung der Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts kann es daher ausreichen, wenn ein Unternehmen streitige Angelegenheiten nicht mehr im eigenen Unternehmen weiterbearbeitet, sondern sie zur selbstständigen Bearbeitung an einen externen Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung übernimmt (BGH, GRUR 2010, 367 Rn. 12 - Auswärtiger Rechtsanwalt VIII).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 8 W 270/10

    Zu der Erstattung von Reisekosten, wenn auswärtiger Rechtsanwalt routinemäßig mit …

  • LG Düsseldorf, 31.08.2015 - 14 Qs 34/15

    Entstehung der Verfahrensgebühr bzgl. Ausführung des Auftrages zur Verteidigung …

  • LG Köln, 20.01.2012 - 3 O 346/09

    Erstattungsfähigkeit eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen …

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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2009 - V ZR 251/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16659
BGH, 02.07.2009 - V ZR 251/08 (https://dejure.org/2009,16659)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - V ZR 251/08 (https://dejure.org/2009,16659)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - V ZR 251/08 (https://dejure.org/2009,16659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GuT 2010, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 45/10

    Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Unterlassungsklage eines …

    Rn. 8 Richtig ist zwar, dass die Wertminderung, die das Grundstück der klägerischen Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet, einen geeigneten Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZR 251/08, GuT 2010, 128; Urteil vom 6. November 1998 - V ZR 48/98, ZfIR 1998, 749).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZR 260/16

    Bestimmung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Maßgeblichkeit des …

    Nimmt - wie hier - ein Grundstückseigentümer einen benachbarten Grundstückseigentümer erfolglos auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, bemisst sich die Beschwer gemäß § 3 ZPO grundsätzlich nach der Wertminderung, die das Grundstück des Klägers infolge der behaupteten Immissionen erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZR 251/08, juris Rn. 3; siehe auch Urteil vom 24. April 1998 - V ZR 225/97, NJW 1998, 2368).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - XII ZR 110/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8738
BGH, 27.01.2010 - XII ZR 110/07 (https://dejure.org/2010,8738)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - XII ZR 110/07 (https://dejure.org/2010,8738)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - XII ZR 110/07 (https://dejure.org/2010,8738)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GuT 2010, 128
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