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BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und 12, Art. 20 Abs. 3; AMRabG §§ 1, 2, 3; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 138 Abs. 4
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Abschlagspflicht II
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Abschlagspflicht II
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 GG, Art 12 GG, Art 20 Abs 2 GG, § 1 S 3 AMRabG vom 07.08.2013
Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer; Geltendmachung der Gesamtheit aller Abschlagsforderungen durch die zentrale Stelle als Zahlungspflicht "auf erstes Anfordern"; Darlegungslast bei Geltendmachung der Abschlagsforderung durch einen ... - IWW
§ 286 BGB, Art. ... 12 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, § 130a SGB V, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG, § 130a Abs. 1a SGB V, § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 13a UStG, § 12b Abs. 2 VAG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 5 VAG, § 130a Abs. 4 SGB V, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3, 3a, 3b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Art. 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG, Art. 110 Abs. 1 GG, § 130a Abs. 1, 2 SGB V, 3b SGB V, § 138 Abs. 3 ZPO, § 130a Abs. 2 Satz 2 SGB V, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 355 BGB, §§ 357 Abs. 1, 357a Abs. 1 BGB
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Bestehen einer arzneimittelrechtlichen Abschlagspflicht auch bei nur teilweiser Kostenerstattung durch die Kostenträger
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Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer; Geltendmachung der Gesamtheit aller Abschlagsforderungen durch die zentrale Stelle als Zahlungspflicht "auf erstes Anfordern"; Darlegungslast bei Geltendmachung der Abschlagsforderung durch einen ...
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AMRabG § 1; AMRabG § 2 S. 1; AMRabG § 3
Bestehen einer arzneimittelrechtlichen Abschlagspflicht auch bei nur teilweiser Kostenerstattung durch die Kostenträger - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschlagspflicht II
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Verzugseintritt des Pharmaunternehmers auch ohne Kenntnis der einzelnen Gläubiger
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Kurzfassungen/Presse (6)
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Verwendung eines Markennamens zu Vergleichszwecken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rabattpflicht für Arzneimittel - und die Abschlagforderung der Krankenversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestreiten mit Nichtwissen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arzneimittelrabatt für private Krankenversicherungen
- Jurion (Kurzinformation)
Arzneimittelrechtliche Abschlagspflicht auch bei nur teilweiser Kostenerstattung durch die Kostenträger
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 102 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | BGH: Geltendmachung der Abschlagspflicht durch private Krankenversicherung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3601
- MDR 2016, 725
- GRUR 2016, 836
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (78)
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Der gesetzliche Abschlag stellt sich aber gleichwohl als Verminderung des Herstellerabgabepreises dar, weil den pharmazeutischen Unternehmer für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel, dessen Kosten private Krankenversicherungsunternehmen oder Beihilfeträger ganz oder teilweise erstattet haben, im Ergebnis nur ein um den prozentualen Abschlag vom Abgabepreis verringertes Entgelt verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 Rn. 25 = WRP 2016, 48 - Abschlagspflicht I).Die von dem pharmazeutischen Unternehmer auf den Abgabepreis zu entrichtende Umsatzsteuer ist bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein durchlaufender Posten (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 27 - Abschlagspflicht I;… BeckOK UStG/Weymüller, Vor § 1 UStG Rn. 2 [Stand August 2015]).
Nur der Endverbraucher ist derjenige, der die Umsatzsteuer als indirekte Steuer schließlich wirtschaftlich aufbringen muss, während die Umsatzsteuer mit dem Recht zum Vorsteuerabzug für den Unternehmer kostenneutral ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 27 - Abschlagspflicht I;… Bunjes/Robisch, Umsatzsteuergesetz, 14. Aufl., Vor § 1 Rn. 19 f.).
Weder behindert diese Regelung die Tätigkeit der Beklagten als pharmazeutischer Unternehmer wesentlich noch macht sie diese unmöglich (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 31 f. - Abschlagspflicht I).
Hinzu kommt das ebenfalls beachtliche im Sinne der Allgemeinheit liegende Interesse, die öffentlichen Haushalte zu schonen (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 35, 40 - Abschlagspflicht I).
Der Gesetzgeber ist weiter davon ausgegangen, dass die staatliche Verantwortung für eine zweckmäßige und kostengünstige Gesundheitsversorgung in allen von der gesetzlichen Versicherungspflicht umfassten Versicherungsverhältnissen besteht und eine entsprechende soziale Bedarfssituation auch im Bereich der Privatversicherten mit vielen Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen vor allem unter Selbständigen, Beihilfeberechtigten und Rentnern gegeben ist (…BT-Drucks. 17/3698, S. 61; vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 37 - Abschlagspflicht I).
Vor diesem Hintergrund ist die von der Revision vertretene Differenzierung in der Schutzbedürftigkeit gesetzlich und privat Krankenversicherter nicht sachgerecht (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 38 - Abschlagspflicht I).
Der Zweck des § 1 AMRabG, Einsparungen im von Kostensteigerungen besonders stark betroffenen, nicht dem Sozialgesetzbuch V unterfallenden Bereich der Arzneimittelversorgung für Privatversicherte zu erzielen (…vgl. BT-Drucks. 17/3698, S. 60), ist gleichermaßen Bestandteil der legitimen Absicht, einen bezahlbaren privaten Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 39 - Abschlagspflicht I).
Um einen Fall der Beschränkung der Freiheit der Berufswahl geht es vorliegend aber nicht (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 40 - Abschlagspflicht I).
Die Regelung des § 1 AMRabG ist schon dann zur Zweckerreichung geeignet, wenn die auf ihrer Grundlage erhobenen Abschläge dazu führen, dass der Grenzwert für eine Kostensteigerung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 53 - Abschlagspflicht I).
Der Hinweis auf anderweitig und zu Lasten anderer Betroffener bestehende Einsparmöglichkeiten vermag die Erforderlichkeit der angegriffenen Maßnahme im Rahmen des vorliegend verfolgten, komplexen Ziels der Sicherstellung einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung nicht zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 52 - Abschlagspflicht I).
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass angesichts der erheblichen Bedeutung des mit § 1 AMRabG verfolgten Ziels - der Beitragsstabilisierung in der privaten Krankenversicherung - die mit dieser Vorschrift verbundene Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit der Beklagten nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 59 - Abschlagspflicht I).
Die Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen, die Abschläge gemäß § 1 AMRabG auch dann zu bezahlen, wenn die privaten Versicherungsunternehmen oder Beihilfeträger die Arzneimittelkosten nur teilweise erstatten, führt im Rahmen der Gesamtabwägung ebenfalls nicht zu der Feststellung, dass die angegriffene Regelung die Beklagte unzumutbar belastet (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 66 ff. - Abschlagspflicht I).
Angesichts des erheblichen Gewichts der mit § 1 AMRabG verfolgten Ziele ist die aus der fehlenden Berücksichtigung anteiliger Selbstbehalte folgende Belastung der pharmazeutischen Unternehmen als zumutbar zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 70 - Abschlagspflicht I).
Dem Einwand der Beklagten, bei fehlender Kostenerstattung verschaffe der Abschlag den privaten Krankenversicherungen schlicht zusätzliche Einnahmen auf Kosten der pharmazeutischen Unternehmer, ist entgegenzuhalten, dass die aufgrund des Abschlags eingenommenen Mittel gemäß § 1 Satz 4 AMRabG ausschließlich zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung verwendet werden dürfen, so dass die Wahrung des gesetzgeberischen Zwecks sichergestellt ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 71 - Abschlagspflicht I).
Auch hier besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Auferlegung der Abschlagspflicht und dem verfolgten Zweck, der die Annahme der Unzumutbarkeit ausschließt (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 73 - Abschlagspflicht I).
Zudem ist die Abschlagspflicht nicht allgemein fiskalisch begründet, sondern soll der Steigerung gerade derjenigen von der öffentlichen Hand zu tragenden Kosten entgegenwirken, die die Beihilfeträger für Arzneimittel zu erstatten haben (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 73 - Abschlagspflicht I).
Abgesehen davon, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen solchen Aspekt nicht gestützt hat, spricht nichts gegen die Angemessenheit eines Rabatts, durch den über den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit 90% der Versicherten hinaus der Markt der verbleibenden 10% der Privatversicherten umfasst wird (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 76 - Abschlagspflicht I).
Es besteht deshalb von Verfassungs wegen keine Pflicht des Gesetzgebers, schematisch jede Kostensenkungsmaßnahme auf alle Leistungserbringer gleichermaßen zu verteilen (vgl. BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 86 - Abschlagspflicht I).
bb) Nach den vorstehenden Grundsätzen ist die Annahme des Berufungsgerichts, § 1 Satz 3 AMRabG beinhalte keine Rückwirkung, sondern lediglich eine Klarstellung des schon anfänglich geltenden Regelungsgehalts des § 1 AMRabG, nicht zu beanstanden (so auch schon BGH, GRUR 2016, 93 Rn. 32 - Abschlagspflicht I).
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm "echte" Rückwirkung (sog. Rückbewirkung von Rechtsfolgen), wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon für vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfGE 109, 133, 181; 114, 258, 300; 127, 1, 16 f.; 131, 20, 39).Von "unechter" Rückwirkung wird gesprochen, wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; 131, 20, 39; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, GRUR 2015, 820 Rn. 15 ff. = WRP 2015, 976 - Digibet II).
Die "echte" Rückwirkung ist verfassungsrechtlich unzulässig, sofern nicht zwingende Belange des Gemeinwohls sie erfordern oder ein schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand des Rechts für die Vergangenheit fehlt (vgl. BVerfGE 72, 200, 258; 97, 67, 79 f.; 101, 239, 263 f.; 131, 20, 39).
Hingegen ist die "unechte" Rückwirkung zulässig, sofern nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfGE 38, 61, 83; 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f.; 125, 104, 135; 131, 20, 39 f.).
Eine Rückwirkung liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die Neuregelung deklaratorischer Art ist, also nur bestätigt, was von vornherein aus der verkündeten ursprünglichen Norm folgte (vgl. BVerfGE 18, 429, 436; 50, 177, 193; 126, 369, 393; 131, 20, 37).
Weil die verbindliche Auslegung von Rechtssätzen den Gerichten obliegt, ist eine vom Gesetzgeber etwa beanspruchte Befugnis zu "authentischer" Interpretation der rückwirkend geänderten Norm nicht anzuerkennen, sondern ihr Regelungsgehalt vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (vgl. BVerfGE 65, 196, 215; 111, 54, 107; 126, 369, 392; 131, 20, 37).
Für die Beantwortung der Frage, ob eine rückwirkende Regelung konstitutiven Charakter hat, genügt die Feststellung, dass die geänderte Norm von den Gerichten nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in einem Sinn ausgelegt werden konnte und ausgelegt worden ist, die mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll (BVerfGE 131, 20, 37 f.).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Lediglich für den Fall der Einschränkung der Berufswahlfreiheit kommt dem fiskalischen Argument der Erhöhung staatlicher Einnahmen oder der Verminderung von Ausgaben allein kein hinreichendes Gewicht zu (BVerfGE 102, 197, 216; 115, 276, 307).Die Eignung einer Maßnahme ist gegeben, wenn sie auf der Basis einer sachgerechten und vertretbaren Annahme des Gesetzgebers zur Zweckerreichung geeignet erscheint (vgl. BVerfGE 25, 1, 17 ff.; 57, 139, 160; 77, 308, 332; 103, 293, 307; 115, 276, 308;… Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 336, 340).
Eine Maßnahme, die der Gesetzgeber für erforderlich hält, ist verfassungsrechtlich erst zu beanstanden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf bisher gemachte Erfahrungen festzustellen ist, dass andere in Betracht kommende Beschränkungen die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen jedoch weniger belasten (vgl. BverfGE 115, 276, 309 mwN).
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass allein fiskalische Erwägungen einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 102, 197, 216; 115, 276, 307), steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Geschützt ist durch Art. 12 Abs. 1 GG die Freiheit, Entgelte für Waren und Dienstleistungen selbst auszuhandeln, so dass gesetzliche Preisreglementierungen einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bewirken (BVerfGE 68, 193, 216; 106, 275, 298; 114, 196, 244; 126, 115, 183;… Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl., Art. 12 Rn. 10;… Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 13. Aufl., Art. 12 Rn. 23).Vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig oder die betroffene Berufsgruppe insgesamt abstellt (BVerfGE 30, 292, 315; 68, 193, 219; 70, 1, 30).
Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall die Existenz eines Unternehmens gefährden oder sogar zu seinem Ausscheiden aus dem Markt führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292, 316; 68, 193, 220; 70, 1, 30).
Hingegen ist die "unechte" Rückwirkung zulässig, sofern nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfGE 38, 61, 83; 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f.; 125, 104, 135; 131, 20, 39 f.).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung und damit die gesamte berufliche und Erwerbszwecken dienende Tätigkeit; die Beklagte als inländische juristische Person kann sich nach Art. 19 Abs. 3 GG auf dieses Grundrecht berufen (BVerfGE 50, 290, 363; 114, 196, 244).Geschützt ist durch Art. 12 Abs. 1 GG die Freiheit, Entgelte für Waren und Dienstleistungen selbst auszuhandeln, so dass gesetzliche Preisreglementierungen einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bewirken (BVerfGE 68, 193, 216; 106, 275, 298; 114, 196, 244; 126, 115, 183;… Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl., Art. 12 Rn. 10;… Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 13. Aufl., Art. 12 Rn. 23).
Zu den Berufsausübungsregelungen zählen die in § 130a SGB V vorgesehenen Herstellerrabatte (BVerfGE 114, 196, 244).
Sie unterliegen daher nicht den Anforderungen der Finanzverfassung, sondern nur den übrigen formellen und materiellen Voraussetzungen des Grundgesetzes, insbesondere der Prüfung am Maßstab der Grundrechte (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Preisabschlags nach § 130a Abs. 1 und 2 SGB V BVerfGE 114, 196, 249 f.).
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Eine Maßnahme ist verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe für den Betroffenen noch zumutbar ist, also nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck steht (BVerfGE 30, 292, 316 f.; 46, 120, 148; 85, 248, 261; 102, 197, 220).Vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig oder die betroffene Berufsgruppe insgesamt abstellt (BVerfGE 30, 292, 315; 68, 193, 219; 70, 1, 30).
Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall die Existenz eines Unternehmens gefährden oder sogar zu seinem Ausscheiden aus dem Markt führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292, 316; 68, 193, 220; 70, 1, 30).
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Lediglich für den Fall der Einschränkung der Berufswahlfreiheit kommt dem fiskalischen Argument der Erhöhung staatlicher Einnahmen oder der Verminderung von Ausgaben allein kein hinreichendes Gewicht zu (BVerfGE 102, 197, 216; 115, 276, 307).Eine Maßnahme ist verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe für den Betroffenen noch zumutbar ist, also nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck steht (BVerfGE 30, 292, 316 f.; 46, 120, 148; 85, 248, 261; 102, 197, 220).
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass allein fiskalische Erwägungen einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 102, 197, 216; 115, 276, 307), steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Zwar können auch Berufsausübungsregelungen von so großem Gewicht sein, dass sie eine sinnvolle Berufsausübung unmöglich machen und deshalb wie eine Beschränkung der Berufswahl wirken, die höheren verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegt (vgl. BVerfGE 68, 155, 170; 123, 186, 239;… Jarass/Pieroth aaO Art. 12 Rn. 37;… Scholz in Maunz/Dürig, GG, Art. 12 Rn. 342 [Stand 75. Ergänzungslieferung September 2015]).Die Gewährleistung eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung dient anerkanntermaßen dem Schutz wichtiger Interessen des Gemeinwohls (BVerfGE 123, 186, 242; BVerfG, GesR 2013, 603, 605).
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Risiko der Erkrankung, das sich bei jedem und jederzeit realisieren und ihn mit unabsehbaren Kosten belasten kann, zählt zu den Kerngeboten des Sozialstaats im Sinne des Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfGE 123, 186, 242).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Dazu muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377, 397; 85, 248, 259;… BVerfG, GRUR 2011, 838 Rn. 39;… GRUR 2012, 72 Rn. 20).Eine Maßnahme ist verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe für den Betroffenen noch zumutbar ist, also nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck steht (BVerfGE 30, 292, 316 f.; 46, 120, 148; 85, 248, 261; 102, 197, 220).
Je enger der Bezug einer gesetzgeberischen Maßnahme zu einem Schutzgut ist, desto eher lassen sich Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen; besteht hingegen nur ein entfernter Zusammenhang zwischen grundrechtlicher Beschränkung und Gemeinschaftsgut, so kann dieses nicht generell Vorrang vor der Berufsausübungsfreiheit beanspruchen (BVerfGE 85, 248, 261; 107, 186, 197;… Mann in Sachs, GG, 7. Aufl., Art. 12 Rn. 144).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm "echte" Rückwirkung (sog. Rückbewirkung von Rechtsfolgen), wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon für vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfGE 109, 133, 181; 114, 258, 300; 127, 1, 16 f.; 131, 20, 39).Hingegen ist die "unechte" Rückwirkung zulässig, sofern nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfGE 38, 61, 83; 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f.; 125, 104, 135; 131, 20, 39 f.).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist …
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
Urlaubsanrechnung
- BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
- BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für …
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12
Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: …
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
- BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89
Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
- BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08
Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von …
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
- BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
- BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1103/03
Zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch das …
- BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03
Verzugsschaden bei Sicherungszession
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77
Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG
- BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81
Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung …
- BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
Verschollenheitsrente
- BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14
Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
- BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
- BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und …
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
Steuerberaterprüfung
- BGH, 02.04.1998 - I ZR 1/96
"Vitaminmangel"; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84
Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines …
- BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16
Filesharing über einen Familienanschluss
So verhält es sich im Falle der Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast; die betroffene Partei hat die nachteiligen Folgen ihres unzureichenden Vortrags zu tragen, weil ihr einfaches Bestreiten unwirksam ist und die Geständniswirkung des § 138 Abs. 3 ZPO eintritt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12, GRUR 2014, 578 Rn. 14 = WRP 2014, 697 - Umweltengel für Tragetasche; Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 111 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II). - BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16
Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …
Weil sich eine Partei nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Geschäftsbereichs ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen können soll, hat sie eine Erkundigungspflicht, sofern die maßgeblichen Tatsachen Personen bekannt sind, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 124 mwN). - BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16
Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter
Das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG erfasst neben der Berufswahl auch die Art und Weise der unternehmerischen Tätigkeit (BVerfGE 50, 290, 363; 114, 196, 244; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 18 = WRP 2016, 985.
- BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15
Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem …
Genügt der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers dagegen nach § 138 Abs. 3 als zugestanden (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 230/12, GRUR 2014, 578 Rn. 14 = WRP 2014, 697 - Umweltengel für Tragetasche; Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 111 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II). - BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18
Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit …
a) Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen - also die Einlassung, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptungen des Gegners nicht zu kennen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, WRP 2016, 985 Rn. 124) - nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind; bei einer juristischen Person kommt es insoweit auf ihre Organe an (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 2019 - II ZR 139/17, VersR 2019, 815 Rn. 34;… vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, WM 2016, 1384 Rn. 20;… vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, 613, juris Rn. 28 mwN;… vom 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97, MDR 1999, 26, 27, juris Rn. 14 mwN).Die Partei trifft eine solche Erkundigungspflicht, sofern die maßgebenden Tatsachen Personen bekannt sind, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (…vgl. nur BGH, Urteile vom 8. Januar 2019 - II ZR 139/17, VersR 2019, 815 Rn. 34;… vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, WM 2016, 1384 Rn. 20; vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, WRP 2016, 985 Rn. 124;… vom 17. September 2009, Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 Rn. 20;… vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, 613, juris Rn. 30; jeweils mwN ) .
Einer Partei darf nur eine zumutbare Informationspflicht auferlegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GesR 2016, 488 Rn. 124 mwN;… vom 21. März 1996 - IX ZR 240/95, NJW 1996, 1954, 1957, juris Rn. 33;… vom 15. November 1989 - VIII ZR 46/89, BGHZ 109, 205, 209 f., juris Rn. 16).
Die Informationspflicht des Versicherers kann zwar nicht damit begründet werden, dass sich eine Partei nicht durch arbeitsteilige Organisation ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen können soll (…vgl. zu diesem Argument für die Informationspflicht bei Personen, die unter Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung der Partei tätig werden: BGH, Urteile vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, MDR 2016, 1012 Rn. 22; vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GesR 2016, 488 Rn. 124; jeweils mwN).
- BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17
Gewährung von Werbegaben durch Apotheken
In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (…vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23];… 77, 84, 106 [juris Rn. 75];… 117, 163, 189 [juris Rn. 65];… 121, 317, 354 [juris Rn. 103];… BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II;… BVerwGE 149, 265 Rn. 42;… vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]). - BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15
Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers …
Führt die rückwirkend eingeführte Norm zu keiner Rechtsänderung gegenüber dem vorherigen Rechtszustand, fehlt es an einer Rückwirkung im vorgenannten Sinn (vgl. BVerfGE 18, 429, 436; 50, 177, 193; 126, 369, 393; 131, 20, 37; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 90 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II). - BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18
Gewährung von Werbegaben durch Apotheken
In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (…vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23];… 77, 84, 106 [juris Rn. 75];… 117, 163, 189 [juris Rn. 65];… 121, 317, 354 [juris Rn. 103];… BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II;… BVerwGE 149, 265 Rn. 42;… vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]). - BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16
Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung …
In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (…vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23];… 77, 84, 106 [juris Rn. 75];… 117, 163, 189 [juris Rn. 65];… 121, 317, 354 [juris Rn. 103];… BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II;… BVerwGE 149, 265 Rn. 42;… vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]). - BGH, 28.09.2016 - IV ZR 41/14
Fondsgebundene Lebensversicherung: Rücktritt von einem Altvertrag; Wirksamkeit …
Anderenfalls tritt die Geständniswirkung des § 138 Abs. 3 ZPO ein (BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 124 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden …
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 158/19
Streit um die Zahlung von Abschlägen für Impfstoffe mittels Sammelrechnungen; …
- BSG, 03.08.2022 - B 3 KR 3/21 R
Krankenversicherung - Fertigarzneimittel - Generikaabschlagspflicht bei …
- BGH, 25.03.2021 - I ZR 247/19
Abschlagspflicht III
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
- OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 26/19
- LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19
- BPatG, 26.04.2017 - 2 Ni 14/17
- OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Kondomen "Made in Germany"
- BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 3/21 R
- OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
Auslegung einer Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten …
- LG Hof, 07.01.2019 - 32 O 208/18
Abgasskandal: Zu den Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast der …
- LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 89/16
Schnellwechsel- und Bohrkernauswerfpindel
- LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 4c O 41/16
Prozesskostensicherheit (4) II
- LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 4c O 40/16
Prozesskostensicherheit (4) I
- LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 4c O 38/16
Prozesskostensicherheit (4)