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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 151/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2625
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 151/06 (https://dejure.org/2007,2625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 151/06 (https://dejure.org/2007,2625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06 (https://dejure.org/2007,2625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz

    Nutzungsausfallentschädigung für 215 Tage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung nach einem ersatzfähigen Unfall; Bestimmung der Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung hinsichtlich eines Pkw; Umfang der Wiederherstellung des früheren Zustandes nach dem Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Schadensminderungspflicht:Schadensbeseitigung durch Kreditaufnahme?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Nutzungsausfall muß nicht auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall bei Reparaturverzögerung aus finanziellen und anderen Gründen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mietwagen: Ausfallschaden - Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung kombinierbar

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Insofern lag es in der Hand der Beklagten, zur Abwendung eines größeren Nutzungsausfallschadens einen Vorschuss an den Kläger zu leisten, mit dem dieser in die Lage versetzt wurde, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03 bestätigt durch BGH, Urteil vom 25. Januar 2005, Az.: VI ZR 112/04, veröffentlicht in NJW 2005, 1044).

    Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045).

    Es gibt keinen überzeugenden rechtlichen Ansatz dafür, bei einem langfristigen ersatzfähigen Nutzungsausfall die Berechnung der Schadenshöhe nach den einschlägigen Tabellenwerten insgesamt abzulehnen (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03, bestätigt durch BGH NJW 2005, 1044).

    Vielmehr darf er im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO bei der Schadensschätzung eingeräumten Ermessens aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle auch bei älteren Fahrzeugen mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten (BGH NJW 2005, 1044 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 277).

    Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den PKW einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).

    So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten PKW die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Vielmehr darf er im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO bei der Schadensschätzung eingeräumten Ermessens aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle auch bei älteren Fahrzeugen mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten (BGH NJW 2005, 1044 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 277).

    Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug darin altersbedingt nicht mehr aufgeführt ist (BGH NJW 2005, 277).

    Auch bei älteren Fahrzeugen darf, wie bereits ausgeführt, aus Gründen der Praktikabilität und gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle weiterhin mit den in der Praxis anerkannten Tabellen gearbeitet werden, selbst wenn das Fahrzeug darin nicht mehr aufgeführt ist (BGH NJW 2005, 277, 278).

    Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den PKW einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).

    In Bezug auf einen 16 Jahre alten PKW hat der Bundesgerichtshof eine Herabstufung um zwei Gruppen in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch unbeanstandet gelassen (BGH NJW 2005, 277, 279).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Umfang des Nutzungsausfallschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Insofern lag es in der Hand der Beklagten, zur Abwendung eines größeren Nutzungsausfallschadens einen Vorschuss an den Kläger zu leisten, mit dem dieser in die Lage versetzt wurde, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03 bestätigt durch BGH, Urteil vom 25. Januar 2005, Az.: VI ZR 112/04, veröffentlicht in NJW 2005, 1044).

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die Nutzungsausfallentschädigung in einem erheblichen Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeuges steht (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03 mit Hinweis auf BGH NJW 1985, 2637, 2639).

    Es gibt keinen überzeugenden rechtlichen Ansatz dafür, bei einem langfristigen ersatzfähigen Nutzungsausfall die Berechnung der Schadenshöhe nach den einschlägigen Tabellenwerten insgesamt abzulehnen (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03, bestätigt durch BGH NJW 2005, 1044).

    So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten PKW die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, kann ohnehin nur unter besonderen Umständen angenommen werden (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107).

    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Die Beweislast für die behauptete Obliegenheitsverletzung des Geschädigten im Sinne des § 254 BGB und deren Ursächlichkeit trägt der Ersatzpflichtige (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 254, Rdnr. 74 mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216 sowie BGH NJW 1994, 3105).

    Der Geschädigte muss aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken; er muss erforderlichenfalls darlegen, was er zur Schadensminderung unternommen hat (Palandt/Heinrichs a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 2216, BGH NJW 1996, 653; BGH NJW 1998, 3706).

  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).

    Wird ein nach einem Unfallereignis gemieteter Ersatzwagen zurückgegeben, so ist dies kein Indiz dafür, dass der Geschädigte in der Folgezeit seinen eigenen Wagen ohne den Unfall nicht benutzt hätte; allein schon nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Wagens sein Fahrzeug laufend in Gebrauch nimmt (OLG Celle VersR 1973, 717, 718).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die Nutzungsausfallentschädigung in einem erheblichen Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeuges steht (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03 mit Hinweis auf BGH NJW 1985, 2637, 2639).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    In diesem Fall hat der Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die durch die Anmietung entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit sie erforderlich gewesen sind; sie gehören dann mit zum erforderlichen Herstellungsaufwand (BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1993, 1849).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    In diesem Fall hat der Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die durch die Anmietung entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit sie erforderlich gewesen sind; sie gehören dann mit zum erforderlichen Herstellungsaufwand (BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1993, 1849).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06
    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
  • OLG Köln, 29.11.1972 - 2 U 31/72

    Sonstige Kosten/Aufwendungen/Einbußen

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00
  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 218/62

    Unternehmensaufgabe wegen Unfalls - § 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung, …

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1 U 151/06; Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: 1 U 258/06).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und …

    Dauert die Beschaffung eines Ersatzwagens infolge Verzögerung der Ersatzleistung lange Zeit dauert, ist die Nutzungsentschädigung in der Regel ebenso lang (…OLG Köln, Urt. v. 29.11.1972, Az.: 2 U 31/72, VersR 1973, S. 323: dort 321 Tage; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06, zit. n. juris).

    Insoweit ist aber zu beachten, dass der Geschädigte, zur Vorfinanzierung aus eigenen oder fremden Mitteln grundsätzlich nicht verpflichtet ist und eine solche Obliegenheit nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn ein Zuwarten mit der Beseitigung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06, zit. n. juris;… Staudinger/Höpfner (2021) BGB § 251, Rn. 66).

  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit …

    Rn. 7 In der Regel spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2007 - I-1 U 151/06; Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00 sowie Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).

    Soweit der Beklagte in seiner Berufung und erneut im Schriftsatz vom 25.03.2020 ausführt, das OLG Düsseldorf habe in seinem Urteil vom 22.01.2007 - I - 1 U 151/06 (VVR 2007, 269 f.) einen solchen Umstand als ein Indiz für einen fehlenden Nutzungswillen gesehen, wird die Entscheidung unzutreffend wiedergegeben.

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