Rechtsprechung
| BFH, 21.12.2022 - I R 55/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
AStG § 6 Abs 3 S 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 1 Abs 1 S 1, EStG VZ 2014
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"
- rechtsinformationen.bund.de
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 3 S 1 AStG, § 17 Abs 1 EStG 2009, § 1 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2014
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit" - IWW
§ 17 des Einkommensteuergesetzes, § ... 1 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen, § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 3 AStG, § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG, § 17 EStG, §§ 199 ff. des Bewertungsgesetzes, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 6 Abs. 1 AStG, § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 1 Abs. 1 EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 6 AStG, § 6 Abs. 1 Satz 1 oder 2 AStG, § 6 Abs. 1 Satz 4 AStG, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder 3 AStG, § 9 der Abgabenordnung, § 6 Abs. 3 Satz 2 AStG, § 6 Abs. 3 Satz 3 AStG, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG, § 6 Abs. 3 Satz 4 AStG, § 6 Abs. 4 AStG, § 6 Abs. 1 bis 4 AStG, § 21 EStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 94 FGO, § 164 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 108 Abs. 1 FGO, § 105 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der sog. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG bei nur vorübergehender Abwesenheit
- Betriebs-Berater
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AStG § 6 Abs. 3 Satz 1; EStG § 17 Abs. 1
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit" - rechtsportal.de
Anwendbarkeit der sog. Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG bei nur vorübergehender Abwesenheit
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - und die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wegzugsbesteuerung - und die "lediglich vorübergehende Abwesenheit"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besteuerungspflicht eines Vermögenszuwachses in Verbindung mit einem Wohnsitzwechsel in das Ausland
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Wegzugbesteuerung entfällt bei nur vorübergehenden Abwesenheit auch ohne Rückkehrabsicht
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AStG § 6 Abs 3 S 1, AStG § 6 Abs 1 S 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 1 Abs 1 S 1, AO § 8, AO § 9, AEUV Art 63 Abs 1, AEUV Art 65 Abs 1
Wegzugsbesteuerung, Unbeschränkte Steuerpflicht - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AStG § 6 Abs 3 S 1 ; AStG § 6 Abs 1 S 1 ; EStG § 17 Abs 1 ; EStG § 1 Abs 1 S 1 ; AO § 8 ; AO § 9 ; AEUV Art 63 Abs 1 ; AEUV Art 65 Abs 1
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
- BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19.10.2017 aufgehoben.Die dagegen vom Kläger erhobene Klage war insoweit erfolgreich, als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Ansatz steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG auf … EUR herabgesetzt wurde (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 19).
Ob es mit Blick auf die abkommensrechtliche Lage (tatbestandliche Voraussetzungen einer Ansässigkeit in den VAE) zu einer Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts gekommen ist (s. dazu --unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. i des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 01.07.2010, BGBl II 2011, 540, BStBl I 2011, 943 [DBA-VAE]-- Häck, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 118, 119;… derselbe in Hummel/Kaminski, Neue Herausforderungen im Internationalen Steuerrecht, 2022, S. 1, 5; Hörnicke/Quilitzsch, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2020, 152, 155; s.a. Weiss, ISR 2020, 15, 17), ist ohne Bedeutung (s. dazu allgemein Senatsurteil vom 08.12.2021 - I R 30/19, BFHE 275, 331, BStBl II 2022, 763).
Demgegenüber wird in der Literatur auch im Sinne einer "objektiven Theorie" ein Rückkehrwille als Tatbestandserfordernis abgelehnt, da das Merkmal der "vorübergehenden Abwesenheit" allein das gesetzgeberische Motiv für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung benenne, ohne dass dies als absichtsbegründete eigentliche Tatbestandsvoraussetzung verstanden werden könne (…z.B. Kraft in Kraft, Außensteuergesetz, 2. Aufl., § 6 Rz 435; Beinert/Oertel, StbJb 2020/2021, 139, 147 f. [Beinert]), bzw. es wird im Sinne einer "(eingeschränkten) objektiven Theorie" die Auffassung vertreten, dass auch unter Berücksichtigung einer Rückkehrabsicht die "fristgemäße Rückkehr" des Steuerpflichtigen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung zumindest in den Fällen ausreicht, in denen die Rückkehr innerhalb von fünf Jahren (Situation in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG) erfolgt (s. ausführlich Häck in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 6 AStG Rz 442 [Altkommentierung]; derselbe, IStR 2020, 118, 119 f.;… derselbe in Hummel/Kaminski, a.a.O., S. 1, 6; s.a. Brandis/Heuermann/Pohl, § 6 AStG a.F. Rz 73 a.E.;… Hecht in Fuhrmann, Außensteuergesetz, 3. Aufl., § 6 Rz 39;… Müller-Gosoge in Haase, AStG/DBA, 3. Aufl., § 6 AStG Rz 142;… Schaumburg in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., Rz 6.430; Wilke in eKommentar, § 6 AStG Rz 60; Hörnicke/Quilitzsch, ISR 2020, 152, 155; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht 2007, Beihefter zu Heft 39, 43; wohl auch Strunk/Kaminski in Strunk/Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 6 AStG Rz 172; Weiss, ISR 2020, 15, 17; Escher/Grzella, Betriebs-Berater 2020, 540, 542).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Dass das FG bei der Würdigung, ob im Zeitpunkt der Verausgabung der Beträge (hier: Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben und Inseratskosten) die Absicht des Klägers bestand, die Bauobjekte nach Fertigstellung zu vermieten, mit Blick auf den Inhalt der Zeitungsinserate ("VK" als Verkauf) für alle geltend gemachten Aufwendungen zu dem Schluss gekommen ist, dass eine solche Absicht nicht bestand, ist revisionsrechtlich --unter Berücksichtigung der dem Tatgericht insoweit obliegenden Aufgabe (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.10.2008 - IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848;… BFH-Beschluss vom 21.06.2019 - IX B 27/19, BFH/NV 2019, 1112) und den Maßgaben des § 118 Abs. 2 FGO zu tatrichterlichen Feststellungen und Würdigungen-- nicht zu beanstanden, da sie als jedenfalls möglich erscheint und ein Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht ersichtlich ist.Dass neben der Verkaufsabsicht bereits im Streitjahr eine Vermietungsabsicht bestanden habe, wie der Kläger vorträgt, hat das FG nicht festgestellt und auf dieser Grundlage zu Recht unter Berücksichtigung der Feststellungslast zum Nachteil des Klägers erkannt (s. zur Situation "indifferenter Entschlusslage" wegen alternativ erwogener Veräußerung BFH-Urteil in BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; s.a. Brandis/Heuermann/Schallmoser, § 21 EStG Rz 211).
- BFH, 08.12.2021 - I R 30/19
Ausschluss oder Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts ist kein …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Ob es mit Blick auf die abkommensrechtliche Lage (tatbestandliche Voraussetzungen einer Ansässigkeit in den VAE) zu einer Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts gekommen ist (s. dazu --unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. i des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 01.07.2010, BGBl II 2011, 540, BStBl I 2011, 943 [DBA-VAE]-- Häck, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 118, 119;… derselbe in Hummel/Kaminski, Neue Herausforderungen im Internationalen Steuerrecht, 2022, S. 1, 5; Hörnicke/Quilitzsch, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2020, 152, 155; s.a. Weiss, ISR 2020, 15, 17), ist ohne Bedeutung (s. dazu allgemein Senatsurteil vom 08.12.2021 - I R 30/19, BFHE 275, 331, BStBl II 2022, 763).Rn. 26 Es geht daher entgegen der Ansicht des FG bei der Auslegung mitnichten darum, die Anwendung von Absatz 3 "für gescheiterte oder 'abgebrochene' Auswanderungen" auszuschließen und Absatz 3 nicht einen Zweck als "'Reparaturvorschrift' für steuerlich 'missglückte' Wegzüge" zuzuweisen; vielmehr geht es darum, angesichts des nicht abschließend klaren Wortlauts (s. insoweit die abweichende Ausgangslage in der Fallsituation des Senatsurteils in BFHE 275, 331, BStBl II 2022, 763) und der systematischen Zusammenhänge dem teleologischen Leitprinzip der Regelung Geltung zu verschaffen, das auf die Bewahrung des nationalen Besteuerungsrechts mit Blick auf die stillen Reserven der Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ausgerichtet ist (…s. ausdrücklich --wenn auch konkret auf die insoweit ["nur vorübergehende Abwesenheit"] wortlautidentische Rückkehrerregelung des § 6 Abs. 3 AStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie --ATAD-Umsetzungsgesetz-- vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, BStBl I 2021, 874, bezogen-- das "Leitbild" in BTDrucks 19/28652, S. 49, wonach nunmehr unter dem Gesichtspunkt von "Flexibilität und Mobilität des Steuerpflichtigen" auch auf eine Glaubhaftmachung einer Rückkehrabsicht verzichtet werden soll).
- BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14
Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4 …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Rn. 31 4. Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO; der Kläger unterliegt mit seinem Begehren im Verhältnis zum gesamten Streitgegenstand nur zu einem "geringen Teil" (zu den Wertmaßstäben der Rechtsprechung s. z.B. BFH-Urteile vom 21.04.2005 - V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517; weitere Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, § 136 FGO Rz 9). - BFH, 21.04.2005 - V R 11/03
Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Rn. 31 4. Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO; der Kläger unterliegt mit seinem Begehren im Verhältnis zum gesamten Streitgegenstand nur zu einem "geringen Teil" (zu den Wertmaßstäben der Rechtsprechung s. z.B. BFH-Urteile vom 21.04.2005 - V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 28.06.2017 - XI R 23/14, BFHE 258, 517; weitere Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, § 136 FGO Rz 9). - BFH, 12.01.2012 - II S 9/11
Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Der in der mündlichen Verhandlung gestellte Revisionsantrag des Klägers, der den Streitgegenstand bestimmt, entspricht dem im angefochtenen Urteil (auf der Grundlage des entsprechenden Protokolls der mündlichen Verhandlung i.S. des § 94 FGO) angeführten Betragsrahmen; ein Antrag des Klägers im finanzgerichtlichen Verfahren auf Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 Abs. 1 der Zivilprozessordnung) oder Tatbestandsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO - dabei umfasst der "Tatbestand" des Urteils auch die Anträge des § 105 Abs. 3 Satz 1 FGO, s. BFH-Beschluss vom 12.01.2012 - II S 9/11 (PKH), BFH/NV 2012, 709) fehlt. - BFH, 21.06.2019 - IX B 27/19
Grundsätzliche Bedeutung: Vorliegen der Einkünfte- und …
Auszug aus BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Dass das FG bei der Würdigung, ob im Zeitpunkt der Verausgabung der Beträge (hier: Schuldzinsen, Grundbesitzabgaben und Inseratskosten) die Absicht des Klägers bestand, die Bauobjekte nach Fertigstellung zu vermieten, mit Blick auf den Inhalt der Zeitungsinserate ("VK" als Verkauf) für alle geltend gemachten Aufwendungen zu dem Schluss gekommen ist, dass eine solche Absicht nicht bestand, ist revisionsrechtlich --unter Berücksichtigung der dem Tatgericht insoweit obliegenden Aufgabe (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.10.2008 - IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848; BFH-Beschluss vom 21.06.2019 - IX B 27/19, BFH/NV 2019, 1112) und den Maßgaben des § 118 Abs. 2 FGO zu tatrichterlichen Feststellungen und Würdigungen-- nicht zu beanstanden, da sie als jedenfalls möglich erscheint und ein Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht ersichtlich ist.
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