Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ungenaue Glaubhaftmachung der Unmöglichkeit der Übermittlung eines Berufungsbegründungsfristverlängerungsantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130d S 3 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ungenaue Glaubhaftmachung der Unmöglichkeit der Übermittlung eines Berufungsbegründungsfristverlängerungsantrags - IWW
§ 130d Satz 2 und 3 ZPO, § ... 130d Satz 3 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 85 Abs. 2, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 371 Abs. 1 ZPO, § 294 ZPO, § 291 ZPO, § 46g Satz 4 ArbGG
- JurPC
Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung nach Geltendmachung einer vorrübergehenden technischen Unmöglichkeit
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer auf technischen Gründen beruhenden vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 130d S. 2, 3; ZPO § 233
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer auf technischen Gründen beruhenden vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ungenaue Glaubhaftmachung der Unmöglichkeit der Übermittlung eines Berufungsbegründungsfristverlängerungsantrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsa demonstratio non nocet!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausgedruckte "Störmeldung der BRAK" kann beA-Störung glaubhaft machen! (IBR 2024, 208)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
- OLG Düsseldorf, 31.05.2023 - 7 U 73/23
- BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 903
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen …
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 11] mwN).Die Vorlage dieses Ausdrucks, bei dem es sich um ein Augenscheinsobjekt im Sinne von § 371 Abs. 1 ZPO handelt (vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]), war im vorliegenden Fall geeignet, die behauptete Störung glaubhaft zu machen (§ 294 ZPO).
Rn. 23 (4) Danach kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob das Berufungsgericht, dem ausweislich des Inhalts des angefochtenen Beschlusses die Störung des EGVP zum Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist bekannt war, diese Störung als gemäß § 291 ZPO offenkundig und damit als nicht beweisbedürftig hätte behandeln können (vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]; BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1), oder ob der Gesetzgeber mit der Regelung in § 130d Satz 3 ZPO abweichend von § 291 ZPO eine Glaubhaftmachung zur ausnahmslosen Voraussetzung für eine zulässige Ersatzeinreichung gemacht hat (…zu § 46g Satz 4 ArbGG vgl. BAG, NJW 2023, 623 [juris Rn. 39]).
- BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
EGVP-Störung - Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - …
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Nur hierzu muss vorgetragen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 [juris Rn. 10]; Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 28] - EGVP Störung).Durch die Übersendung eines aktuellen Ausdrucks der Internetseite bea.expert, auf der eine entsprechende Meldung der BRAK veröffentlicht war, ist glaubhaft gemacht, dass das EGVP seit dem 19. April 2023 nicht erreichbar war, dieser Zustand am 20. April 2023 angedauert hat und nicht abzusehen war, wann die Störung behoben sein würde (vgl. BGH, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 23] - EGVP Störung).
- BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22
Elektronischer Rechtsverkehr und Gewährleistung beim Kauf: Ersatzeinreichung bei …
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Nur hierzu muss vorgetragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 [juris Rn. 10];… Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 28] - EGVP Störung).
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Rn. 23 (4) Danach kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob das Berufungsgericht, dem ausweislich des Inhalts des angefochtenen Beschlusses die Störung des EGVP zum Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist bekannt war, diese Störung als gemäß § 291 ZPO offenkundig und damit als nicht beweisbedürftig hätte behandeln können (…vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]; BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1), oder ob der Gesetzgeber mit der Regelung in § 130d Satz 3 ZPO abweichend von § 291 ZPO eine Glaubhaftmachung zur ausnahmslosen Voraussetzung für eine zulässige Ersatzeinreichung gemacht hat (zu § 46g Satz 4 ArbGG vgl. BAG, NJW 2023, 623 [juris Rn. 39]). - BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines …
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 [juris Rn. 7] mwN). - BGH, 19.05.2023 - V ZR 14/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Rn. 23 (4) Danach kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob das Berufungsgericht, dem ausweislich des Inhalts des angefochtenen Beschlusses die Störung des EGVP zum Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist bekannt war, diese Störung als gemäß § 291 ZPO offenkundig und damit als nicht beweisbedürftig hätte behandeln können (…vgl. BGH, NJW 2023, 3799 [juris Rn. 18]; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2023 - V ZR 14/23, juris Rn. 1), oder ob der Gesetzgeber mit der Regelung in § 130d Satz 3 ZPO abweichend von § 291 ZPO eine Glaubhaftmachung zur ausnahmslosen Voraussetzung für eine zulässige Ersatzeinreichung gemacht hat (…zu § 46g Satz 4 ArbGG vgl. BAG, NJW 2023, 623 [juris Rn. 39]).
- OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 2 U 59/23
Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen …
Ist eine technische Störung aufgrund von Störungsmeldungen etc. als gerichtsbekanntoder offenkundig (291 ZPO) anzusehen, mag die Störung keiner weiteren Glaubhaftmachung bedürfen, so dass zur Glaubhaftmachung der technischen Störung z.B. ein Screenshot (…vgl. hierzu BGH, NJW 2023, 3799 Rn. 18) oder ein Ausdruck einer geeigneten Internetseite (vgl. hierzu BGH, NJW 2024, 903 Rn. 22) nicht notwendig vorgelegt muss.Rn. 82 Entsprechendes gilt für die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2024 (Az.: I ZB 51/23, NJW 2024, 903), in der dieser es hat dahinstehen lassen, ob das dortige Berufungsgericht, dem ausweislich des Inhalts des dort angefochtenen Beschlusses eine Störung des EGVP am 20.04.2023 bekannt war, diese Störung als gemäß § 291 ZPO offenkundig und damit als nicht beweisbedürftig hätte behandeln können, oder ob der Gesetzgeber mit der Regelung in § 130d S. 3 ZPO abweichend von § 291 ZPO eine Glaubhaftmachung zur ausnahmslosen Voraussetzung für eine zulässige Ersatzeinreichung gemacht hat (BGH, NJW 2024, 903 Rn. 23).
In technischer Hinsicht habe sein Vortrag, eine elektronische Übermittlung über das beA sei nicht möglich gewesen, zugetroffen, weil durch die Störung des EGVP eine Übermittlung von Schriftstücken über das beA an die von der EGVP-Störung betroffenen Gerichte nicht habe erfolgen können (BGH, NJW 2024, 903 Rn. 20).
Weiteren Vortrag hat der Bundesgerichtshof unter diesen Umständen nicht für erforderlich gehalten (BGH, NJW 2024, 903 Rn. 21).
Die Vorlage dieses Ausdrucks war nach seiner Auffassung wiederum geeignet, die behauptete Störung "glaubhaft" zu machen (BGH, NJW 2024, 903 Rn. 22).
Durch die Übersendung eines aktuellen Ausdrucks der Internetseite bea.expert, auf der eine entsprechende Meldung der BRAK veröffentlicht gewesen sei, sei glaubhaft gemacht, dass das EGVP seit dem 19.04.2023 nicht erreichbar gewesen sei, dieser Zustand am 20.04.2023 angedauert habe und nicht abzusehen gewesen sei, wann die Störung behoben sein würde (BGH, NJW 2024, 903 Rn. 24).
- BGH, 19.12.2024 - IX ZB 41/23
Glaubhaftmachung formgerechter Schriftsatzübermittlung durch Fax bei BeA-Ausfall
Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen (BGH…, Urteil vom 25. Mai 2023, aaO;… vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 28; Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 21).Es bedarf ihrer insbesondere dann nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer - der Betreiberin des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (§ 31a BRAO) -, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs oder aus einer anderen zuverlässigen Quelle ergibt, dass der betreffende Empfangsserver nicht zu erreichen ist, und nicht angegeben ist, bis wann die Störung behoben sein wird (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2023, aaO Rn. 23; Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 22, 24).
- BGH, 25.02.2025 - VI ZB 19/24
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Rn. 12 Da es bereits an einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände fehlt, kann offenbleiben, ob eine ausreichend geschilderte und (gegebenenfalls) gerichtsbekannte Störung gemäß § 291 ZPO offenkundig sein kann und deshalb nicht (weiter) glaubhaft gemacht (§ 294 ZPO) werden muss (vgl. dazu BAG…, Urteil vom 25. August 2022 - 6 AZR 499/21, BAGE 178, 343 Rn. 39 [zu § 46 ArbGG]; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 23 mwN).
- BGH, 26.02.2026 - I ZB 93/25
Verhinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden; …
Dieser gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 [juris Rn. 11], jeweils mwN).Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, MDR 2023, 1266 [juris Rn. 9]; BGH, NJW 2024, 903 [juris Rn. 15], jeweils mwN).
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZB 21/25
"beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!
Dies bedarf zunächst einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8 mwN;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, NJW-RR 2024, 794 Rn. 16;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, NJW-RR 2025, 629 Rn. 9), deren Richtigkeit der Rechtsanwalt dann an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 9; jeweils mwN) oder durch andere Beweismittel, wie etwa durch die Vorlage einer Störungsmeldung der Bundesrechtsanwaltskammer, glaubhaft machen muss (§ 294 ZPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 22;… vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 41/23, NJW 2025, 508 Rn. 16). - OLG Braunschweig, 25.08.2025 - 8 U 13/25
Ersatzeinreichung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen!
Nach der Rechtsprechung sei es ausreichend, wenn sich aus den Erklärungen des Prozessbevollmächtigten unter Vorlage eines Augenscheinsobjektes im Sinne von § 371 Abs. 1 ZPO ergebe, dass die elektronische Übermittlung vorübergehend technisch unmöglich gewesen sei (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 25.01.2024 - I ZB 51/23 - Rdn. 22).Der vorliegende Sachverhalt ist daher nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall in dem Verfahren I ZB 51/23 (Beschluss vom 25.01.2024 - I ZB 51/23 - Rdn. 22) vergleichbar.
- OLG Bamberg, 23.01.2026 - 4 U 83/25
Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines …
Rn. 41 (aa) Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen vom 19.05.2023 im Verfahren V ZR 14/23, vom 10.10.2023 im Verfahren XI ZB 1/23 und vom 25.01.2024 im Verfahren I ZB 51/23.
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