Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Hyaluron-Nasenkorrektur
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit einer Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen bei einer Schönheitsoperation - Hyaluron-Nasenkorrektur
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 2 Abs 2 Nr 6 UKlaG, § 6 UKlaG, § 1 Abs 1 Nr 2 Buchst c HeilMWerbG, § 11 Abs 1 S 3 Nr 1 HeilMWerbG
Hyaluron-Nasenkorrektur - IWW
§ 6 Abs. 2 UKlaG, § ... 6 Abs. 1 UKlaG, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 UKlaG, § 11 HWG, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG, § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG, § 5 UKlaG, § 13 Abs. 3 UWG, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 Abs. 2 Nr. 6 UKlaG, §§ 3 bis 13 HWG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG, § 286 ZPO, § 139 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie 2006/123/EG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
Hyaluron-Nasenkorrektur
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
BGH verbietet Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen
- kanzlei.biz
Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Hyaluron-Nasenkorrektur
- datenbank.nwb.de
Hyaluron-Nasenkorrektur
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrektur durch Unterspritzung mit Hyaluron ist unzulässig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Dr. Rick und Dr. Nick - Die Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrekturen durch Unterspritzung mit Hyaluron ist unzulässig
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- lawblog.de (Kurzinformation)
Niederlage für Dr. Rick und Dr. Nick
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Für Hyaluron-Behandlung darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrektur durch Unterspritzung mit Hyaluron verstößt gegen § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG
- lto.de (Kurzinformation)
Dicke Lippe(n): "Dr. Rick und Dr. Nick" dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Fotos werben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterspritzung mit Hyaluron - und die Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Injektion: Darum verlieren "Dr. Rick und Dr. Nick" beim BGH
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Nasen- oder Kinnkorrektur durch Unterspritzen mit Hyaluron
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für plastisch-chirurgische Eingriffe
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unzulässig: Instagram-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Werbung für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Darstellungen
- aerzteblatt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2025)
BGH prüft Vorher-Nachher-Werbung von Schönheitseingriffen
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 29.08.2024 - 4 UKl 2/24
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
- BGH, 25.09.2025 - I ZR 170/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1387
- GRUR 2025, 1422
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2022 - 15 U 24/21
Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens Begriff des operativ …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Dem Wortsinn nach ist ein operativer Eingriff in Abgrenzung zu konservativen medizinischen Therapieformen der mittels eines Instruments durchgeführte chirurgische Eingriff in den lebenden menschlichen Organismus, der die körperliche Integrität des Patienten aufhebt, ohne dass hierfür die Eröffnung der Körperoberfläche etwa mittels eines Skalpells oder eines Messers zwingend ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2022, 1768 [juris Rn. 26 f.]; Meyer, GRUR 2006, 1007).Der Gegenüberstellung von operativen Eingriffen und anderen Verfahren (Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren) ist zudem allenfalls zu entnehmen, dass dem Gesetzentwurf hier die Einschätzung einer abgestuften Erheblichkeit von möglichen Eingriffen zugrunde lag, die nicht gegen ein weites Verständnis des Begriffs des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs spricht (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 2022, 1768 [juris Rn. 39];… OLG Köln, WRP 2024, 102 [juris Rn. 33]).
Der Gesetzgeber hat zum Ausdruck gebracht, dass der Inkaufnahme erheblicher gesundheitlicher Risiken infolge der suggestiven oder gar irreführenden Wirkung einer Werbung für schönheitsoperative Eingriffe mit Vorher-Nachher-Abbildungen angesichts des Umstands, dass diese Eingriffe medizinisch nicht notwendig sind, entgegengewirkt werden soll (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 2022, 1768 [juris Rn. 36];… OLG Köln, WRP 2024, 102 [juris Rn. 31]).
- OLG Koblenz, 23.04.2024 - 9 U 1097/23
Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung von Lippenunterspritzungen mit Hyaluronsäure mit …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff kann daher dem Wortlaut nach schon ein Vorgang angesehen werden, bei dem mittels eines Instruments - hier: einer Kanüle - in den menschlichen Körper eingegriffen und seine Form oder Gestalt - hier: durch Einbringung einer Substanz (Hyaluron oder Hyaluronidase) - verändert werden (OLG Koblenz, WRP 2024, 1002 [juris Rn. 31 f.];… BeckOK.HWG/Doepner/Reese, 14. Edition, Stand: 1. Mai 2025, § 11 Rn. 643;… Spickhoff/Fritzsche, Medizinrecht, 4. Aufl., § 11 HWG Rn. 51; Meyer, GRUR 2006, 1007;… für Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin aA MünchKomm.UWG/Köber, 3. Aufl., § 11 HWG Rn. 87).Im Übrigen stellen Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren keine operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich ästhetische Veränderungen der Hautoberfläche dar (vgl. OLG Koblenz, WRP 2024, 1002 [juris Rn. 32];… BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 11 Rn. 644).
- OLG Hamm, 29.08.2024 - 4 UKl 2/24
Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Rn. 5 Das von der Klägerin erstinstanzlich angerufene Oberlandesgericht (OLG Hamm, GesR 2024, 803) hat die Beklagte antragsgemäß unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel verurteilt,.
- OLG Koblenz, 08.06.2016 - 9 U 1362/15
Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Rn. 33 e) Unionsrechtliche Fragen sind nicht aufgeworfen, da das Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt fällt (vgl. OLG Koblenz, WRP 2016, 1293 [juris Rn. 10 bis 13];… BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 11 Rn. 657). - BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23
Großhandelszuschläge II - Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13 mwN; BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, GRUR 2024, 704 [juris Rn. 45] = WRP 2024, 696 - Großhandelszuschläge II). - BGH, 25.07.2024 - I ZR 27/23
Gesamtvertrag Kabelweitersendung - Festsetzung eines urheberrechtlichen …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, den es anders beurteilt als die Parteien und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 27/23, GRUR 2024, 1332 [juris Rn. 55] = WRP 2024, 1210 - Gesamtvertrag Kabelweitersendung, mwN). - BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Rn. 32 bb) Die im Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG liegende Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, die auch die kommerzielle Meinungsäußerung und Wirtschaftswerbung umfasst (vgl. nur BVerfG, GRUR 2007, 1083 [juris Rn. 22]), ist - ebenso wie die angegriffene Entscheidung - angesichts des betroffenen Schutzguts der Gesundheit als wichtigem Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1083 [juris Rn. 41]) ebenfalls verhältnismäßig. - BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Verfassungsmäßigkeit der Buchpreisbindung
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Dem Gesetzgeber kommt dabei eine weite Gestaltungsfreiheit zu, insbesondere wenn die Vorschrift keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1991 - 1 BvR 381/90, juris Rn. 13 mwN; BGH…, Urteil vom 8. Februar 2024 - I ZR 91/23, GRUR 2024, 704 [juris Rn. 45] = WRP 2024, 696 - Großhandelszuschläge II).
- OLG Frankfurt, 06.11.2025 - 6 U 40/25
Unlautere Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern
Damit hat das Landgericht (hinweispflichtig) auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt, den es anders beurteilt hat als die Parteien und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. insofern BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 28 - Hyaluron-Nasenkorrektur, zum Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 2 ZPO).Ausgehend vom Zweck des Verbots in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG, zu verhindern, dass sich Personen durch suggestive und irreführende Werbung für Schönheitsoperationen unnötigerweise den mit solchen Operationen verbundenen Risiken erheblicher Gesundheitsschäden aussetzen bzw. unsachliche Einflüsse durch potentiell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe zurückzudrängen, die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen zu schützen und zu vermeiden, dass sich diese Personen unnötigen Risiken aussetzen, die ihre Gesundheit gefährden können (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 19, 24 mwN - Hyaluron-Nasenkorrektur), ist insoweit eine großzügige Betrachtung geboten, die auch neueren Werbeformen wie der streitgegenständlichen Instagram-Story Rechnung trägt, zumal eine unsachliche Beeinflussung umso weniger hinzunehmen ist, wenn die Risiken des Eingriffs durch keinerlei medizinische Vorteile aufgewogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 24 - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Es dient mit dem Gesundheitsschutz einem gewichtigen Gemeinwohlzweck und ist - ebenso wie die durch den Senat ausgesprochenen Verbote - zu dessen Wahrung geeignet, erforderlich und der Beklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 31 - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Der Beklagten wird nicht jegliche Werbung für die von ihr durchgeführten Behandlungen untersagt, sondern lediglich die werbliche Verwendung von Vorher-Nachher-Abbildungen (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 32 - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Das Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24, juris Rn. 33 - Hyaluron-Nasenkorrektur).
- LG Berlin II, 02.12.2025 - 52 O 108/25
Hyaluron-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern auf Instagram verboten
Insbesondere auf die Frage, ob die Gestalt- oder Formveränderung des Körpers dauerhaft und irreversibel ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, sodass der Annahme eines operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs - anders als die Beklagte meint - nicht entgegensteht, dass Hyaluron vom Körper abgebaut und die Formveränderung rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 17).Die im Streitfall zu beurteilende Behandlungsmethode stellt im Übrigen ebenfalls einen invasiven Eingriff dar, bei dem mittels einer Kanüle eine Substanz in den Körper eingebracht wird (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 19).
Darüber hinaus lässt sich aus diesem Befund jedoch systematisch für die Definition des spezifischen Begriffs des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs nichts ableiten (BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 22).
Der Gesetzgeber hat zum Ausdruck gebracht, dass der Inkaufnahme erheblicher gesundheitlicher Risiken infolge der suggestiven oder gar irreführenden Wirkung einer Werbung für schönheitsoperative Eingriffe mit Vorher-Nachher-Abbildungen angesichts des Umstands, dass diese Eingriffe medizinisch nicht notwendig sind, entgegengewirkt werden soll (…vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 2022, 1768 [juris Rn. 36];… OLG Köln, WRP 2024, 102 [juris Rn. 31]; BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 24).
Es dient mit dem Gesundheitsschutz einem gewichtigen Gemeinwohlzweck und ist - ebenso wie das ausgesprochene Verbot - zu dessen Wahrung auch geeignet, erforderlich und der Beklagten zumutbar (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 31).
Der Beklagten ist nicht jegliche Werbung für die von ihr durchgeführten Behandlungen, sondern lediglich die werbliche Verwendung von Vorher-Nachher-Abbildungen verboten (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 32).
Rn. 35 Unionsrechtliche Fragen sind - wie der BGH in seinem Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/25 - festgestellt hat - nicht aufgeworfen, da das Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt fällt (…vgl. OLG Koblenz, WRP 2016, 1293 [juris Rn. 10 bis 13];… BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 11 Rn. 657; BGH, Urteil vom 31.07.2025 - I ZR 170/24 - Tz. 33).
- BGH, 25.09.2025 - I ZR 170/24 Der Senat hat das Vorbringen der Beklagten umfassend gewürdigt und im Rahmen der Nachprüfung der Subsumtion unter den Begriff des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG ausgeführt, die tatgerichtliche Würdigung des Berufungsgerichts sei mit Blick auf die von der Beklagten selbst angegebenen Nebenwirkungen wie Schmerzen, Schwellungen, blaue Flecken oder Rötungen sowie in enorm seltenen Fällen Infektionen, allergische Reaktionen oder Embolien beanstandungsfrei (Senatsurteil vom 31. Juli 2025, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 27] = WRP 2025, 1293 - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Rn. 7 Der Senat hat ausgeführt, dass die im Streitfall anwendbaren Verbotsvorschriften bezwecken, suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe zu verbieten und zu vermeiden, dass sich Personen unnötigerweise den mit solchen Operationen verbundenen Risiken erheblicher Gesundheitsschäden aussetzen (Senatsurteil, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 19 und 24] - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Im Rahmen der Grundrechtsprüfung hat der Senat weiter ausgeführt, dass angesichts des betroffenen Schutzguts der Gesundheit mit dem Verbot verbundene Grundrechtseinschränkungen verhältnismäßig sind (Senatsurteil, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 30 bis 32] - Hyaluron-Nasenkorrektur).
- BGH, 11.09.2025 - I ZR 38/25 Der Senat hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 in der Sache I ZR 170/24 - Hyaluron-Nasenkorrektur (GRUR 2025, 1422) entschieden, dass die Einbringung von Hyaluron mittels einer Kanüle zur Veränderung von Form oder Gestalt des menschlichen Körpers - hier: zur Korrektur von Nase oder Kinn - ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG ist, für dessen Wirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG nicht durch vergleichende Darstellung des Körperzustands oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden darf.
- LG Berlin II, 27.08.2025 - 105 O 71/24
Rabattwerbung für Schönheitsbehandlung
Rn. 47 Für die Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob die von der Beklagten beworbenen ärztlichen "Beauty-Eingriffe" entsprechend dem Zweck der Preisbindung der GOÄ der Sicherstellung der ärztlichen Bevölkerung dienten, sondern allein darauf, dass die GOÄ auch Anwendung findet auf die von der Beklagten beworbenen operativen plastisch-chirugischen Eingriffe im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG (vgl. hierzu jüngst: BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24 - UA, Rz. 13 ff.).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2025 - I ZR 170/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG, § 97 Abs. 1 ZPO
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 29.08.2024 - 4 UKl 2/24
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
- BGH, 25.09.2025 - I ZR 170/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 170/24
Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Nasen- oder Kinnkorrektur durch …
Auszug aus BGH, 25.09.2025 - I ZR 170/24
Der Senat hat das Vorbringen der Beklagten umfassend gewürdigt und im Rahmen der Nachprüfung der Subsumtion unter den Begriff des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG ausgeführt, die tatgerichtliche Würdigung des Berufungsgerichts sei mit Blick auf die von der Beklagten selbst angegebenen Nebenwirkungen wie Schmerzen, Schwellungen, blaue Flecken oder Rötungen sowie in enorm seltenen Fällen Infektionen, allergische Reaktionen oder Embolien beanstandungsfrei (Senatsurteil vom 31. Juli 2025, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 27] = WRP 2025, 1293 - Hyaluron-Nasenkorrektur).Rn. 7 Der Senat hat ausgeführt, dass die im Streitfall anwendbaren Verbotsvorschriften bezwecken, suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige operative plastisch-chirurgische Eingriffe zu verbieten und zu vermeiden, dass sich Personen unnötigerweise den mit solchen Operationen verbundenen Risiken erheblicher Gesundheitsschäden aussetzen (Senatsurteil, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 19 und 24] - Hyaluron-Nasenkorrektur).
Im Rahmen der Grundrechtsprüfung hat der Senat weiter ausgeführt, dass angesichts des betroffenen Schutzguts der Gesundheit mit dem Verbot verbundene Grundrechtseinschränkungen verhältnismäßig sind (Senatsurteil, GRUR 2025, 1422 [juris Rn. 30 bis 32] - Hyaluron-Nasenkorrektur).
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