Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Versicherungsuntervertreter
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Recht eines Versicherungsvertreters auf Verwendung von Daten selbst geworbener Kunden nach Beendigung seines Handelsvertreterverhältnisses; Auslegung des Begriffs "des bei einem Unternehmen Beschäftigten" i.S.v. § 17 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ...
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Zur Verwendung von Kundendaten durch den Versicherungsvertreter
- adresshandel-und-recht.de
Versicherungsvertreter darf nach Beendigung des Vertreterverhältnisses frühere schriftliche Aufzeichnungen mit Kundendaten nicht selbst nutzen
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht eines Versicherungsvertreters auf Verwendung von Daten selbst geworbener Kunden nach Beendigung seines Handelsvertreterverhältnisses; Auslegung des Begriffs "des bei einem Unternehmen Beschäftigten" i.S.v. § 17 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungsuntervertreter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Seitenwechsel bei Versicherungsvertretern
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Handelsvertreter, Wettbewerbsverbot
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schutz von Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Verwendung von Kundendaten durch Versicherungsvertreter
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Versicherungsuntervertreter
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Generali 2 -, Geschäftsgeheimnis, Kundenadressen, Kundenliste, Verwertung von Kundendaten durch einen Untervermittler des VV, Gedächtnisrechtsprechung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Kundendaten für Versicherungsvertreter nach Beendigung des Vertreterverhältnisses
- vertriebsrecht-blog.de (Kurzinformation)
Verwertung von Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertretervertrags
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kunden bleiben Kunden des Unternehmens - Kundendaten dürfen nicht mitgenommen werden
- paluka.de (Kurzinformation)
Nutzung von Kundenadressen nach Ende des Agenturvertrages
- kanzlei-klumpe.de
, S. 8 (Kurzinformation)
Schutz von Kundendaten und Geheimnisverrat
- anwalt24.de (Kurzinformation)
VERTRIEBSRECHT: Kundendaten bleiben tabu
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Kundendaten für Versicherungsvertreter nach Beendigung des Vertreterverhältnisses
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nutzung geschäftlicher Daten des früheren Arbeitgebers
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verwertung von Kundendaten - Auch die Daten selbstgeworbener Kunden können dem Versicherer gehören
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verwertung von Kundendaten durch den Makler - Auch die Daten selbstgeworbener Kunden können dem Versicherer gehören
- uni-jena.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
Verwendung von Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses - Versicherungsuntervertreter (Felix Trieba; GB 3/2009, 193-196)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1420
- ZIP 1993, 703
- MDR 2009, 881
- GRUR 2009, 603
- VersR 2009, 1403
- MMR 2009, 503 (Ls.)
- BB 2009, 841
- DB 2009, 839
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03
Kundendatenprogramm
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Dabei darf es sich nicht lediglich um Angaben handeln, die jederzeit ohne großen Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen erstellt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 27.4. 2006 - I ZR 126/03, GRUR 2006, 1044 Tz. 19 = WRP 2006, 1511 - Kundendatenprogramm).Herausgabe oder Vernichtung der Kundendaten kann mit dem Anspruch auf Beseitigung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG verlangt werden (vgl. BGH GRUR 2006, 1044 Tz. 17 - Kundendatenprogramm, m. w. N.).
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
Unlautere Verwertung von Kundenanschriften
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Dies gilt allerdings nur für Informationen, die er in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urt. v. 14.1. 1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 = WRP 1999, 912 - Weinberater) oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugtermaßen Zugang hat.So darf er insbesondere Namen und Anschriften von Kunden, die ihm unabhängig von schriftlichen oder sonstigen Aufzeichnungen bekannt sind und die er deshalb im Gedächtnis behalten hat oder die er aufgrund seiner Kenntnis leicht ermitteln kann, unbeschränkt verwenden (vgl. BGH GRUR 1999, 934, 935 - Weinberater).
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90
Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1. 1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).Die Herausgabepflicht bezieht sich auf alles, was der Handelsvertreter aus der Tätigkeit für den Unternehmer erlangt; sie umfasst demnach auch die Daten solcher Kunden, die der Handelsvertreter selbst geworben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.1. 1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787;… Urt. v. 10.5. 1995 - VIII ZR 144/94, NJW-RR 1995, 1243 f.).
- BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00
Verwertung von Kundenlisten
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99
Spritzgießwerkzeuge
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter darf zwar die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse auch später unbeschränkt verwenden, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; BGH, Urt. v. 3.5. 2001 - I ZR 153/99, GRUR 2002, 91, 92 = WRP 2001, 1174 - Spritzgießwerkzeuge). - BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00
Präzisionsmessgeräte
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
a) Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i. S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (…vgl. BGH, Urt. v. 15.3. 1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste;… Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse; Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53
- Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden …
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
a) Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i. S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 15.3. 1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste;… Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse;… Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61
Industrieböden
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter darf zwar die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse auch später unbeschränkt verwenden, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden;… BGH, Urt. v. 3.5. 2001 - I ZR 153/99, GRUR 2002, 91, 92 = WRP 2001, 1174 - Spritzgießwerkzeuge). - BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 144/94
Auslegung einer formularmäßigen Vertragsstrafeklausel eines …
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Die Herausgabepflicht bezieht sich auf alles, was der Handelsvertreter aus der Tätigkeit für den Unternehmer erlangt; sie umfasst demnach auch die Daten solcher Kunden, die der Handelsvertreter selbst geworben hat (…vgl. BGH, Urt. v. 28.1. 1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; Urt. v. 10.5. 1995 - VIII ZR 144/94, NJW-RR 1995, 1243 f.). - BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59
Wurftaubenpresse
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
a) Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i. S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (…vgl. BGH, Urt. v. 15.3. 1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste; Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse;… Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Kunden; Anschrift; Kaufmann; Verbindung
- OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19
Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als …
Rn. 186 Nach der früheren, im Tatzeitpunkt maßgeblichen Regelung in § 17 UWG war ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt war und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollte (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, juris Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter; BGH…, Urteil vom 07. November 2002 - I ZR 64/00, juris Rn. 38 - Präzisionsmeßgeräte).Dabei darf es sich nicht lediglich um Angaben handeln, die jederzeit ohne großen Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen erstellt werden können (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, juris Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter).
Entnimmt der ausgeschiedene Mitarbeiter einer privaten Aufzeichnung oder einer auf dem privaten Notebook abgespeicherten Datei, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt bzw. angelegt hat, ein Betriebsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers, verschafft er sich damit dieses Betriebsgeheimnis "sonst unbefugt" im Sinne von § 17 Absatz 2 Nr. 2 UWG (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, juris Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
- BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16
Hohlfasermembranspinnanlage II - Wettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung …
Bei diesem Tatbestand handelt es sich, soweit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr betroffen ist, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG nF (vgl. BGH…, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, GRUR 2006, 1044 Rn. 17 = WRP 2006, 1511 - Kundendatenprogramm; Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 22 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter;… Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, GRUR 2012, 1048 Rn. 22 = WRP 2012, 1230 - MOVICOL-Zulassungsantrag;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 17 Rn. 52;… Harte-Bavendamm in Harte/Henning aaO § 17 Rn. 43).Rn. 28 Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis im Sinne von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (…vgl. BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 19 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter, jeweils mwN).
Das Berufungsgericht hat jedoch nicht berücksichtigt, dass sich dies nur auf Informationen bezieht, die der frühere Mitarbeiter in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH…, Urteil vom 14. Januar 1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 [juris Rn. 26] = WRP 1999, 912 - Weinberater;… BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 13 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 [juris Rn. 26] = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten;… BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 13 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
Ein ausscheidender Mitarbeiter ist nicht berechtigt, sein erlangtes Wissen durch die Mitnahme oder Entwendung von Konstruktionsunterlagen aufzufrischen, zu sichern und als in diesen Unterlagen verkörpertes Know-how für eigene Zwecke zu bewahren und weiterzuverwenden (…vgl. BGH, GRUR 2003, 356, 358 [juris Rn. 30] - Präzisionsmessgeräte;… GRUR 2006, 1044 Rn. 14 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
Liegen dem ausgeschiedenen Mitarbeiter derartige schriftliche Unterlagen - beispielsweise in Form privater Aufzeichnungen oder in Form einer auf dem privaten Notebook abgespeicherten Datei - vor und entnimmt er ihnen ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers, verschafft er sich damit dieses Geheimnis unbefugt im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (…BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 14 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
- OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18
Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils …
Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis in diesem Sinne ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, juris Rn. 13).
- BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
MOVICOL-Zulassungsantrag
Dagegen kommt ein unbefugtes Sichverschaffen im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Betracht, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter den mitgenommenen Unterlagen ein Betriebsgeheimnis entnimmt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter).Rn. 17 a) Liegen einem ausgeschiedenen Mitarbeiter schriftliche Unterlagen vor, die er während der Beschäftigungszeit befugt angefertigt hat, und entnimmt er ihnen ein Betriebsgeheimnis seines früheren Dienstherrn, verschafft er sich damit dieses Betriebsgeheimnis "sonst unbefugt" im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 15 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter, mwN).
Für die Qualität als Betriebsgeheimnis ist vielmehr entscheidend, ob die Zusammenstellung der veröffentlichten Unterlagen einen großen Zeit oder Kostenaufwand erfordert (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2007 - I ZR 71/05, GRUR 2008, 727 Rn. 19 = WRP 2008, 1085 - Schweißmodulgenerator; GRUR 2009, 603 Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter, mwN).
- BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16
Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung …
Rn. 30 Dem durch die rechtswidrige Verwertung von Betriebsgeheimnissen Verletzten steht gemäß § 17 Abs. 2 UWG in Verbindung mit §§ 3a, 9 Abs. 1 UWG ein Anspruch auf Schadensersatz zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 22 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter). - BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Rechtsfehlerhaft ist es davon ausgegangen, bei der Interessenabwägung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB sei nicht zu berücksichtigen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden sein könnten, obgleich - jedenfalls nach deutschem dispositivem Handelsvertreterrecht - die Kundendaten den Hotels zustehen dürften (§ 667 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, WRP 2009, 613, 616 [juris Rn. 19] - Versicherungsuntervertreter). - AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17
Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts
Zwar würde der Verfügungsklägerin hier wohl gegenüber dem Verfügungsbeklagten evtl. (jedoch wohl vor einem Arbeits-Gericht und nicht vor einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit; ArbG Hamburg, Urteil vom 24.01.2013, Az.: 29 Ga 2/13, u.a. in: NZWiSt 2014, Seiten 419 f.) ein Anspruch gemäß § 667 BGB analog auf Herausgabe dessen zustehen, was der Verfügungsbeklagte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bei der Verfügungsklägerin erlangt hat (Fotos, Filme, Schriftsätze, Akten etc. p.p. sowie deren Datenträger), wenn der Verfügungsbeklagte daran kein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) zusteht (BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 28/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1420 ff.; BAG, Urteil vom 11.04.2006, Az.: 9 AZR 500/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 3803 ff.; BGH, Urteil vom 28.01.1993, Az.: I ZR 294/90, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1786 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az.: 4 W 961/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 27 f.; Thüringer LAG, Urteil vom 18.03.2015, Az.: 6 SaGa 5/14, u.a. in: "juris"; LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.10.2009, Az.: 2 Sa 1438/08, u.a. in: "juris"; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 26.02.1991, Az.: 11 (10) Sa 1398/90, u.a. in: ARST 1991, Seiten 182 f.; Hoffmann-Remy/Tödtmann, NZA 2016, Seiten 792 ff.; Ernst, CR 2012, Seiten 276 ff. = = NJOZ 2011, Seiten 953 ff.; Legerlotz, ArbRB 2011, Seiten 250 ff.; Oberwetter, NJW 2011, Seiten 417 f.; Bierekoven, ITRB 2011, Seiten 110 ff.; Bissels/Lützeler/Wisskirchen, BB 2010, 2433 ff.), jedoch macht die Verfügungsklägerin einen derartigen Anspruch hier gerade nicht geltend. - BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16
Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer …
Rn. 35 Dem durch die rechtswidrige Verwertung von Betriebsgeheimnissen Verletzten steht gemäß § 17 Abs. 2 UWG in Verbindung mit §§ 3a, 9 Abs. 1 UWG ein Anspruch auf Schadensersatz zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 22 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter). - OLG Köln, 05.02.2010 - 6 U 136/09
Begriff des Geschäftsgeheimnisses im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Rn. 6 1. Bei der zuerst in elektronischer Form vorliegenden und später in die Liste Anlage ASt 1 übernommenen Zusammenfassung von Kundenadressen aus Serienbriefen handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis der Antragstellerin, also um eine mit dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang stehende Tatsache, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll (…BGH, GRUR 2006, 1044 [Rn. 19] = WRP 2006, 1511 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 [Rn. 13] = WRP 2009, 613 - Versicherungsvertreter).Rn. 8 2. Das Landgericht hat zu Recht auch eine - Wiederholungsgefahr begründende - Verwertung der geheim zu haltenden Datensammlung bejaht, die sich der Geschäftsführer der Antragsgegnerin unabhängig vom Zeitpunkt seines Ausscheidens bei der Antragstellerin jedenfalls unbefugt verschafft hatte (vgl. BGH, GRUR 2009, 603 [Rn. 15] = WRP 2009, 613 - Versicherungsvertreter m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 25/15
Wettbewerbsverstoß: Selbstständiger Auskunftsanspruch bei Verrat von …
So hat der Verletzte gegen denjenigen, der einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG begangen hat, unter dem Aspekt der Folgenbeseitigung (§ 249 Abs. 1 BGB) grundsätzlich ein schützenswertes Interesse daran, zu erfahren, wem der Verletzer Betriebsgeheimnisse des Verletzten angeboten hat (…BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, MDR 2012, 1240, bei juris Rz. 27 - MOVICOL-Zulassungsantrag, m. Anm. Kalbfus, WRP 2013, 584; und vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, bei juris Rz. 22 - Versicherungsuntervertreter). - KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
Kundendaten nach Vertragsende - Verletzung nachvertraglicher Pflichten: …
- ArbG Hamburg, 24.01.2013 - 29 Ga 2/13
Einstweilige Verfügung - Kundendaten in XING-Profil des Arbeitnehmers - …
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 75/23
Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter defizitärer anwaltlicher Beratung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast - …
- OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16
Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines …
- LAG Hessen, 17.08.2012 - 10 Sa 1160/11
Unlauterer Wettbewerb des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses …
- OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20
Unterlassungsanspruch zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und …
- OLG Jena, 08.12.2015 - 5 U 1042/12
Internationales Kaufrecht: Schadenersatzanspruch wegen der Weitergabe von …
- OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15
Zugänglichkeit eines im Auftrag der Behörde erstellten Gutachtens einer …
- LG Münster, 21.11.2014 - 23 O 107/14
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen Wettbewerbsverstößen eines …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 20 U 18/10
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verbotsantrages
- LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 678/09
Weitergabe von Daten als Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse i.R.v. …
- OLG Rostock, 03.12.2014 - 1 U 11/14
- Mecklenburgische 1 -, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß, …
- FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11
Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des …
- BGH, 02.05.2024 - I ZR 96/23
Unbefugtes Verschaffen des Zugangs zu Geschäftsgeheimnissen durch Zugriff auf die …
- LG Wuppertal, 18.03.2021 - 13 O 4/19
- LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. § 17 UWG a.F. Kein Verbot eines …
- OLG Hamm, 14.01.2022 - 26 U 142/21
Wettbewerbswidrigkeit der Unterstützung von Kunden einer Versicherung beim …
- OLG Frankfurt, 30.06.2009 - 7 U 24/09
Geschäftsbesorgungsvertrag: Nutzung der Kundendaten des Auftraggebers durch den …
- OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12
Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten …
- LAG Düsseldorf, 16.05.2013 - 5 Sa 1029/12
Umfang und Verletzung einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht …
- LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 675/09
Kundendaten eines Unternehmens sind Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse
- VG Hamburg, 03.03.2026 - 5 K 2028/24
Zum (fehlenden) Sachbescheidungsinteresse bei bereits bekannten Informationen und …
- VG Frankfurt/Oder, 15.06.2023 - 5 K 861/21
- LG Hagen, 22.08.2012 - 10 O 148/12
Unterlassungsanspruch eines Versicherungsunternehmens hinsichtlich der Verwendung …
- LG Köln, 22.12.2016 - 81 O 18/16
- VG Hamburg, 03.03.2026 - 5 K 2048/24
Zum (fehlenden) Sachbescheidungsinteresse bei bereits bekannten Informationen und …
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Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 9 S. 1; ; UWG § 17 Abs. 1; ; UWG § 17 Abs. 2; ; BGB § 242; ; HGB § 84 Abs. 3; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2
- ibr-online
Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?
Besprechungen u.ä.
- eurojuris.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Geheimnisverrat des Versicherungsvertreters (§17 UWG) und Bestätigung des "Umschichtungsverbots" im Wettbewerbsrecht
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03
Kundendatenprogramm
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Dabei darf es sich nicht lediglich um Angaben handeln, die jederzeit ohne großen Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen erstellt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.2006 - I ZR 126/03, GRUR 2006, 1044 Tz. 19 = WRP 2006, 1511 - Kundendatenprogramm).Herausgabe oder Vernichtung der Kundendaten kann mit dem Anspruch auf Beseitigung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG verlangt werden (vgl. BGH GRUR 2006, 1044 Tz. 17 - Kundendatenprogramm, m.w.N.).
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
Unlautere Verwertung von Kundenanschriften
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Dies gilt allerdings nur für Informationen, die er in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 = WRP 1999, 912 - Weinberater) oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugtermaßen Zugang hat.So darf er insbesondere Namen und Anschriften von Kunden, die ihm unabhängig von schriftlichen oder sonstigen Aufzeichnungen bekannt sind und die er deshalb im Gedächtnis behalten hat oder die er aufgrund seiner Kenntnis leicht ermitteln kann, unbeschränkt verwenden (vgl. BGH GRUR 1999, 934, 935 - Weinberater).
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90
Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).Die Herausgabepflicht bezieht sich auf alles, was der Handelsvertreter aus der Tätigkeit für den Unternehmer erlangt; sie umfasst demnach auch die Daten solcher Kunden, die der Handelsvertreter selbst geworben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787;… Urt. v. 10.5.1995 - VIII ZR 144/94, NJW-RR 1995, 1243 f.).
- BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00
Verwertung von Kundenlisten
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99
Spritzgießwerkzeuge
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter darf zwar die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse auch später unbeschränkt verwenden, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; BGH, Urt. v. 3.5.2001 - I ZR 153/99, GRUR 2002, 91, 92 = WRP 2001, 1174 - Spritzgießwerkzeuge). - BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00
Präzisionsmessgeräte
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (…vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste;… Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse; Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53
- Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden …
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste;… Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse;… Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61
Industrieböden
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter darf zwar die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse auch später unbeschränkt verwenden, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden;… BGH, Urt. v. 3.5.2001 - I ZR 153/99, GRUR 2002, 91, 92 = WRP 2001, 1174 - Spritzgießwerkzeuge). - BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 144/94
Auslegung einer formularmäßigen Vertragsstrafeklausel eines …
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Die Herausgabepflicht bezieht sich auf alles, was der Handelsvertreter aus der Tätigkeit für den Unternehmer erlangt; sie umfasst demnach auch die Daten solcher Kunden, die der Handelsvertreter selbst geworben hat (…vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; Urt. v. 10.5.1995 - VIII ZR 144/94, NJW-RR 1995, 1243 f.). - BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59
Wurftaubenpresse
Auszug aus BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S. von § 17 UWG ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheimgehalten werden soll (…vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424, 425 - Möbelpaste; Urt. v. 1.7.1960 - I ZR 72/59, GRUR 1961, 40, 43 = WRP 1960, 241 - Wurftaubenpresse;… Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 64/00, GRUR 2003, 356, 358 = WRP 2003, 500 - Präzisionsmessgeräte). - OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Kunden; Anschrift; Kaufmann; Verbindung
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