Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
UrhG § 52b Satz 1 und 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Elektronische Leseplätze II
- bundesgerichtshof.de
Elektronische Leseplätze II
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Entgegenstehende vertragliche Regelungen; Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen; Zulässigkeit von Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Elektronische Leseplätze II
§ 52a Abs 3 UrhG, § 52b S 1 UrhG, § 52b S 2 UrhG, § 53 UrhG, Art 5 Abs 3 Buchst n EGRL 29/2001
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Entgegenstehende vertragliche Regelungen; Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen; Zulässigkeit von Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers ... - IWW
§ 52b UrhG, § ... 16 UrhG, § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 242, § 259 Abs. 1, § 260 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG, § 98 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 52b Satz 1 und 2 UrhG, § 52b Satz 1 UrhG, § 52b Satz 2 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 52a Abs. 3 UrhG, Art. 2, 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG, § 52a Abs. 1 UrhG, Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a oder b der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG, § 53 UrhG, Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b Abs. 1 UrhG, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG, § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 Nr. 1 und 2, Satz 3 UrhG, § 53 Abs. 4 UrhG, § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG, §§ 54 ff. UrhG, § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, Art. 267 AEUV, § 91 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Elektronische Leseplätze II
- Wolters Kluwer
Digitalisierung und Bereitstellung eines Buches für die Nutzung an elektronischen Leseplätzen ohne entsprechende Lizenzvereinbarung; Vervielfältigung von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke durch Nutzer der elektronischen Leseplätze
- bibliotheksurteile.de
Elektronische Leseplätze VI | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Urheberrecht
- kanzlei.biz
Voraussetzungen für die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- Betriebs-Berater
Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Digitalisierung und Bereitstellung eines Buches für die Nutzung an elektronischen Leseplätzen ohne entsprechende Lizenzvereinbarung; Vervielfältigung von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke durch Nutzer der elektronischen Leseplätze
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Elektronische Leseplätze II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (31)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Ohne Einwiligung der Verlage möglich: Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - internet-law.de (Kurzinformation)
Bibliotheken dürfen an elektronischen Leseplätzen das Ausdrucken und Abspeichern auf USB-Stick zulassen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren und an Leseplätzen zum Lesen und zur Speicherung auf USB-Sticks bereitstellen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken - Digitalisierung von Büchern durch Bibliotheken erlaubt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Elektronische Leseplätze: BGH legt dem EuGH vor
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- heise.de (Pressebericht, 16.04.2015)
Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elektronische Leseplätze - und die von der Bibliothek digitalisierten Bücher
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elektronische Leseplätze - und das Urheberrecht
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Abspeichern auf USB-Stick an elektronischen Leseplätze in Bibliotheken zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- mueller.legal (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bibliotheken dürfen Buchbestand digitalisieren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Elektronische Leseplätze II
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek
- badische-zeitung.de (Pressebericht, 17.04.2015)
Digitalisierte Bücher: BGH erlaubt großzügige Nutzung "elektronischer Leseplätze"
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Digitalisierung von Büchern gestattet, ebenso Privatkopien
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Urheberverletzung durch elektronische Leseplätze?
- juve.de (Kurzinformation)
Elektronische Leseplätze: Digitalisierung von Büchern gestattet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elektr. Leseplätze in Bibliotheken: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Digitalisierung von Bibliotheksbestand
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)
Lesen - Ausdrucken - Kopieren: Alles ist erlaubt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Elektronische Leseplätze II
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Elektronische Leseplätze: Die Bibliothek als Gratis-eBook-Handlung
Sonstiges (2)
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Börsenverein kritisiert BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zur Reichweite der Leseplatzschranke in Bibliotheken, Museen und Archiven
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3511
- MDR 2015, 1251
- GRUR 2015, 1101
- MMR 2015, 820
- BB 2015, 2433
- K&R 2015, 732
- ZUM 2015, 884
- afp 2015, 547
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.09.2014 - C-117/13
Ein Mitgliedstaat darf Bibliotheken gestatten, bestimmte Bücher aus ihrem Bestand …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 7 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 11. September 2014 (C-117/13, GRUR 2014, 1078 = WRP 2014, 1178 - TU Darmstadt/Ulmer) wie folgt entschieden:.Zur Begründung hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausgeführt, das Recht zur Wiedergabe von Werken, das den in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG genannten Einrichtungen wie öffentlich zugänglichen Bibliotheken in den tatbestandlichen Grenzen dieser Bestimmung zustehe, drohte einen großen Teil seines sachlichen Gehalts und sogar seiner praktischen Wirksamkeit zu verlieren, wenn diese Einrichtungen kein akzessorisches Recht zur Digitalisierung der betroffenen Werke besäßen (EuGH, GRUR 2014, 1078 Rn. 43 - TU Darmstadt/Ulmer).
Dabei kommt es entgegen der Ansicht der Klägerin nicht darauf an, ob der Gesetzgeber erkannt hat, dass die Befugnis der Mitgliedstaaten, solche Vervielfältigungen zu gestatten, sich nicht bereits aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ergibt, sondern erst aus einer Verbindung dieser Regelung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG hergeleitet werden kann (aA Jani, EuZW 2014, 868, 872 f.).
Zur Begründung hat er ausgeführt, die Beschränkung nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG erfasse nur bestimmte Handlungen der Wiedergabe im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG wie das Zugänglichmachen von Werken durch die Einrichtungen und nicht Vervielfältigungen im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG wie das Ausdrucken und Abspeichern der Werke durch die Nutzer (vgl. EuGH, GRUR 2014, 1078 Rn. 51 bis 53 - TU Darmstadt/Ulmer).
Rn. 39 bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings darauf hingewiesen, dass solche Handlungen der Vervielfältigung auf analogem oder digitalem Datenträger gegebenenfalls durch die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a oder b der Richtlinie 2001/29/EG gestattet sein können (EuGH, GRUR 2014, 1078 Rn. 55 - TU Darmstadt/Ulmer).
Rn. 42 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings darauf hingewiesen, dass die durch die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a oder b der Richtlinie 2001/29/EG gestatteten Vervielfältigungshandlungen den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG entsprechen müssen und der Umfang der vervielfältigten Texte folglich nicht die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers ungebührlich verletzen darf (EuGH, GRUR 2014, 1078 Rn. 56 - TU Darmstadt/Ulmer).
Es kommen zahlreiche Fallgestaltungen in Betracht, in denen ein Ausdrucken oder Abspeichern der an elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG "zur Forschung und für private Studien" zugänglich gemachten Werke von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt ist und der Umfang der vervielfältigten Texte die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt (aA Jani, EuZW 2014, 868, 872 f.; Weller, jurisPR-ITR 23/2104 Anm. 5; vgl. auch Steinhauer, GRUR-Prax 2014, 471, 472).
- BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12
E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Liegen die betreffenden Werke nur in analoger Form vor, gehört zu den danach zulässigen Vervielfältigungen das Digitalisieren dieser Vorlagen, wenn diese Vervielfältigungen erforderlich sind, um die Werke beispielsweise durch Einstellen auf einem Server öffentlich zugänglich machen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12, GRUR 2014, 549 Rn. 65 = WRP 2014, 699 - Meilensteine der Psychologie).Auch das Vervielfältigen "zur Forschung und für private Studien" im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG ist ein Vervielfältigen "zum privaten Gebrauch", sofern es nicht Erwerbszwecken dient (zum - mittelbar Erwerbszwecken dienenden - Vervielfältigen zu Ausbildungszwecken vgl. BGH, GRUR 2014, 549 Rn. 72 - Meilensteine der Psychologie, mwN).
Dem "eigenen wissenschaftlichen Gebrauch" dient auch ein Vervielfältigen "zur Forschung und für private Studien" im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG durch Personen, die sich über den Erkenntnisstand der Wissenschaft informieren wollen (vgl. zum Vervielfältigen durch Studierende BGH, GRUR 2014, 549 Rn. 70 - Meilensteine der Psychologie, mwN).
In einem solchen Fall ist daher das Ausdrucken oder Abspeichern des in Form einer Datei zugänglichen Werkteils in der Regel als geboten anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2014, 549 Rn. 70 - Meilensteine der Psychologie, mwN).
Diese Regelung setzt keinen bestimmten Zweck der Vervielfältigung voraus (vgl. BGH, GRUR 2014, 549 Rn. 71 - Meilensteine der Psychologie, mwN).
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Er fordert vielmehr, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden (BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21, mwN).Beim Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke ist eine richterliche Rechtsfortbildung jedoch verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie vom Gesetzgeber stillschweigend gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21;… Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, ZUM 2010, 429 Rn. 22 - PC III, mwN).
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Elektronische Leseplätze
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 6 Mit Beschluss vom 20. September 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2013, 503 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze I):.Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, nach seiner Auffassung spreche alles dafür, dass eine entsprechende Befugnis der Mitgliedstaaten, soweit sie sich nicht bereits als Annexkompetenz aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ergebe, aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG hergeleitet werden könne (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 23 - Elektronische Leseplätze I).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 54 3. Da die Grundsätze zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a bis c, Abs. 3 Buchst. n und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG im Streitfall durch die angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt sind und im Übrigen keine vernünftigen Zweifel bei der Auslegung des Unionsrechts bestehen, ist ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV nicht geboten (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.). - BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 48 (4) Die Schrankenregelung des § 53 UrhG enthält keine allgemeine Einschränkung, wonach ein an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachtes Werk nicht als Vorlage für Vervielfältigungen benutzt werden darf (vgl. zu unveröffentlichten und unvollendeten Werken BGH, Urteil vom 19. März 2014 - I ZR 35/13, GRUR 2014, 974 Rn. 13 bis 44 = WRP 2014, 1198 - Porträtkunst). - EuGH, 10.04.2014 - C-435/12
Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bestimmt lediglich, dass zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden darf (vgl. zur Anfertigung von Vervielfältigungsstücken auf der Grundlage von unrechtmäßigen Quellen EuGH, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 20 bis 58 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie und SONT). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 53 Betreiber elektronischer Leseplätze sind verpflichtet, die ihnen möglichen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Vervielfältigungen von Werken durch Nutzer der elektronischen Leseplätze zu verhindern (vgl. zur Haftung der Betreiber von Fotokopiergeräten BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - I ZR 70/81, GRUR 1984, 54, 55 - Kopierläden I). - BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Beim Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke ist eine richterliche Rechtsfortbildung jedoch verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie vom Gesetzgeber stillschweigend gebilligt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, ZUM 2010, 429 Rn. 22 - PC III, mwN). - LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614 = ZUM 2011, 582) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben. - OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen
- BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15
Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen
Ob hieran angesichts der in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, GRUR 2014, 776 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]) festgehalten werden kann, ob eine Änderung der Senatsrechtsprechung angezeigt oder ob angesichts der Formulierung der Vorlagefragen durch das Bundespatentgericht (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 19 - Gelbe Wörterbücher) hierzu eine weitere Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich ist, kann jedoch offen bleiben. - BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16
Liquidation einer GmbH: Haftung des Liquidators gegenüber einem bei der …
Rn. 31 a) Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift sind eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, NJW 2008, 2257 Rn. 7 ff.;… Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 36/09, NJW 2009, 3644 Rn. 10;… Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 118/08, NJW 2010, 3087 Rn. 11;… Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 390/12, NJW 2014, 778 Rn. 26 f.; Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, NJW 2015, 3511 Rn. 30 f.). - BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: …
Rn. 2 I. Der Senat hat angenommen, es sei weder vom Landgericht festgestellt noch von der Klägerin vorgetragen worden, dass es in konkreten Fällen zu unberechtigten Vervielfältigungen der an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke und insbesondere des im Verlag der Klägerin erschienenen Lehrbuchs "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze durch Nutzer der Leseplätze gekommen sei; davon könne auch nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II).Er hat angenommen, davon könne nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, weil zahlreiche Fallgestaltungen in Betracht kämen, in denen ein Ausdrucken oder Abspeichern der an elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG "zur Forschung und für private Studien" zugänglich gemachten Werke von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt sei und der Umfang der vervielfältigten Texte die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungebührlich verletze (BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 bis 51 - Elektronische Leseplätze II).
Rn. 7 Mit dem Klageantrag zu 1b wollte die Klägerin der Beklagten verbieten lassen, Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der in ihrem Verlag veröffentlichten Werke und insbesondere die "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze an elektronischen Leseplätzen der Bibliothek ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks oder anderen Trägern für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 34 - Elektronische Leseplätze II).
Dieser Klageantrag wäre zum einen begründet gewesen, wenn die Beklagte durch die beanstandete Handlung das Werk als Täter widerrechtlich zugänglich gemacht hätte; das hätte vorausgesetzt, dass der mit dem Zugänglichmachen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 52b Satz 1 und 2 UrhG gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 35 bis 42 - Elektronische Leseplätze II).
Der Klageantrag wäre zum anderen begründet gewesen, wenn die Beklagte als Teilnehmer oder Störer für widerrechtliche Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze auf Unterlassung haften würde; das hätte erfordert, dass der mit dem Vervielfältigen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 43 bis 53 - Elektronische Leseplätze II).
Rn. 8 Die Parteien haben bereits in erster Instanz darüber gestritten, ob es ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig ist, dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 41 - Elektronische Leseplätze II).
- BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19
Sportwetten in Gaststätten
Rn. 32 a) Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt erstens eine planwidrige Regelungslücke und zweitens eine vergleichbare Interessenlage voraus (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 118/08, NJW 2010, 387 Rn. 11; Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 29 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II;… Urteil vom 13. März 2018 - II ZR 158/16, WM 2018, 858 Rn. 31). - BGH, 19.12.2019 - I ZB 37/19
Schokoladenstäbchen IV - Verletzung des Anspruchs auf gesetzlichen Richter bei …
Jedenfalls lässt der Umstand, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder bei dem Erlass des Markenrechtsreformgesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3082) noch des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I, S. 2357) den Wortlaut des § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG insoweit verändert und auch die Möglichkeit der Verweisung an einen anderen Senat nicht thematisiert hat (…vgl. BT-Drucks. 12/6581, S. 106;… BT-Drucks. 19/2898, S. 85), eine stillschweigende Billigung durch den Gesetzgeber erkennen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in einer analogen Anwendung einer Vorschrift liegende richterliche Rechtsfortbildung ausräumt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 32 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II, mwN). - OLG München, 19.06.2020 - 6 Sch 21/15
Gerätevergütung für PCs mit eingebauter Festplatte
Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 2015, 1101 Tz. 51 - Elektronische Leseplätze die Vereinbarkeit von § 53 Abs. 1 UrhG mit Unionsrecht bestätigt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Elektronische Leseplätze
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n
- openjur.de
Art. 5 Abs. 3 RL29_2001
Elektronische Leseplätze
- bundesgerichtshof.de
Elektronische Leseplätze
- bundesgerichtshof.de
Elektronische Leseplätze
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 3 Buchst n EGRL 29/2001, § 15 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 16 UrhG
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze - Wolters Kluwer
Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber
- bibliotheksurteile.de
Elektronische Leseplätze IV | Hochschulbibliothek, Urheberrecht
- rechtsportal.de
RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n; UrhG § 52b
Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Elektronische Leseplätze
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor
- internet-law.de (Kurzinformation)
BGH legt urheberrechtlichen Streit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vor
- lawblog.de (Kurzinformation)
Urteil macht Bibliotheken attraktiver
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH muss über die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken entscheiden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
EuGH muss über elektronische Leseplätze entscheiden
- lto.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Streit um Urheberrecht vor - Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elektronische Bibliotheks-Leseplätze
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Elektronische Leseplätze
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vorlage zu Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vorgelegt
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
- juraforum.de (Kurzinformation)
Vorlagefrage: Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1760
- GRUR 2013, 503
- GRUR Int. 2013, 479
- MMR 2013, 529
- BB 2012, 2445
- K&R 2013, 333
- ZUM 2013, 401
- afp 2013, 133
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 03.07.2012 - C-128/11
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, wegen der Erfordernisse der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und des Gleichheitssatzes in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 32 - Padawan/SGAE; Urteil vom 3. Juli 2012 - C-128/11, GRUR 2012, 904 Rn. 39 = WRP 2012, 1074 - UsedSoft/Oracle, jeweils mwN). - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Gleichwohl muss es die Auslegung einer solchen Bestimmung erlauben, deren praktische Wirksamkeit zu wahren und deren Zielsetzung zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 163 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 15 cc) Da die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Vorschrift des Unionsrechts gleichermaßen verbindlich sind, müssen die anderen Sprachfassungen in die Auslegung einbezogen werden (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).
- EuGH, 16.07.2009 - C-5/08
Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 20 Die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs allerdings eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-5/08, Slg. 2009, I-6569 = GRUR 2009, 1041 Rn. 56 - Infopaq International A/S/Danske Dagblades Forening). - EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, wegen der Erfordernisse der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und des Gleichheitssatzes in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 32 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 3. Juli 2012 - C-128/11, GRUR 2012, 904 Rn. 39 = WRP 2012, 1074 - UsedSoft/Oracle, jeweils mwN). - LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben. - EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
Borgmann
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 16 dd) Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteil vom 1. April 2004 - C-1/02, Slg. 2004, I-3219 = EuZW 2004, 505 Rn. 25 - Borgmann, mwN;… Urteil vom 3. März 2011 - C-41/09, juris Rn. 44 - Kommission/Niederlande, mwN). - OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben. - EuGH, 03.03.2011 - C-41/09
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 16 dd) Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH…, Urteil vom 1. April 2004 - C-1/02, Slg. 2004, I-3219 = EuZW 2004, 505 Rn. 25 - Borgmann, mwN; Urteil vom 3. März 2011 - C-41/09, juris Rn. 44 - Kommission/Niederlande, mwN). - LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 172/09
Digitalisierung - Reichweite des § 52 b UrhG
Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
Rn. 34 Nach Ansicht des Senats sind diese drei Voraussetzungen zwar dann erfüllt, wenn eine nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehene Ausnahme eine Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken zulässt, die deren Ausdruck auf Papier ermöglicht, nicht aber dann, wenn sie eine Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken gestattet, die deren Abspeichern auf einem USB-Stick ermöglicht (ebenso Jani, K&R 2009, 512, 516; ders., GRUR-Prax 2010, 27; Steinbeck, NJW 2010, 2852, 2854 f.; aA Kianfar, GRUR 2012, 691, 694 [Ausdrucken und Abspeichern zulässig];… zu § 52b UrhG vgl. Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 52b Rn. 13; Heckmann, CR 2009, 536, 539 f. [Ausdrucken und Abspeichern zulässig];… Jani in Wandtke/Bullinger aaO § 52b Rn. 26; Heinz, jurisPR-ITR 14/2009 Anm. 4; Weller, jurisPR-ITR 3/2010, Anm. 2 [Ausdrucken zulässig, Abspeichern unzulässig];… Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 52b UrhG Rn. 11; Schöwerling, ZUM 2009, 665, 666 f. [Ausdrucken und Abspeichern unzulässig]).
- BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12
E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie
Rn. 54 Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung "Elektronische Leseplätze" die Frage aufgeworfen und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Rechte - in Deutschland das in § 52b UrhG vorgesehene Recht zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken - so weit reichen dürfen, dass Nutzer der Terminals dort zugänglich gemachte Werke auf Papier ausdrucken oder auf einem USB-Stick abspeichern können (BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 24 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).Der Senat hat dabei deutlich gemacht, dass nach seiner Ansicht die normale Verwertung eines Werkes zwar nicht beeinträchtigt ist, wenn das Zugänglichmachen eines Werkes an einem elektronischen Leseplatz das Ausdrucken dieses Werkes ermöglicht, wohl aber dann, wenn es dessen Abspeichern ermöglicht (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).
Danach sollen die in Art. 5 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen vertraglichen Beziehungen zur Sicherstellung eines gerechten Ausgleichs für die Rechtsinhaber nicht entgegenstehen, soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 17 f. - Elektronische Leseplätze).
Rn. 67 Zwar kann sich aus den Anforderungen des Dreistufentests ergeben, dass ein Zugänglichmachen von Werken, das deren Vervielfältigung ermöglicht, unzulässig ist, weil dadurch die normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt würde (vgl. zu § 52b UrhG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Rn. 6 Mit Beschluss vom 20. September 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2013, 503 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze I):.Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, nach seiner Auffassung spreche alles dafür, dass eine entsprechende Befugnis der Mitgliedstaaten, soweit sie sich nicht bereits als Annexkompetenz aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ergebe, aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG hergeleitet werden könne (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 23 - Elektronische Leseplätze I).
- BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
Gesamtvertrag Hochschul-Intrane
Rn. 52 Es kann offenbleiben, ob diese Annahme zutrifft und Art. 5 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG daher die Aufnahme einer Vorrangklausel in den Gesamtvertrag gebietet (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b UrhG BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 18 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze). - OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13
Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw, Entfernte Hinweisblätter - …
Wie in der Richtlinie selbst gibt es jedoch auch in jenen Sprachfassungen keinen Begriffswechsel, welcher Einfallstor für den Auslegungsansatz der Beklagten sein könnte, dass in einem Zusammenhang ein Sicherstellen im Sinne einer Erfolgs-/Garantiehaftung gefordert würde, während im anderen Zusammenhang (nur) ein Sorgetragen, ein (bloßes) Sichbemühen (vgl. zur Pflicht, andere Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift in die Auslegung mit einzubeziehen: BGH GRUR 2013, 503 [Tz. 15] - Elektronische Leseplätze; vgl. ferner die Empfehlung der Kommission vom 29.03.2003 [ABl. EU Nr. 282 S. 33], dort Ziff. 1 und 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52b UrhG, § 53 UrhG
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes - IWW
§ 321a ZPO, § 52b Abs. 1 UrhG, § 53 UrhG, § 52b UrhG, § 52b Satz 1 und 2 UrhG
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken
- bibliotheksurteile.de
Elektronische Leseplätze VII
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 321a; UrhG § 52b Abs. 1 ; UrhG § 53
Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Auszug aus BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11
Rn. 2 I. Der Senat hat angenommen, es sei weder vom Landgericht festgestellt noch von der Klägerin vorgetragen worden, dass es in konkreten Fällen zu unberechtigten Vervielfältigungen der an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke und insbesondere des im Verlag der Klägerin erschienenen Lehrbuchs "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze durch Nutzer der Leseplätze gekommen sei; davon könne auch nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II).Er hat angenommen, davon könne nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, weil zahlreiche Fallgestaltungen in Betracht kämen, in denen ein Ausdrucken oder Abspeichern der an elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG "zur Forschung und für private Studien" zugänglich gemachten Werke von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt sei und der Umfang der vervielfältigten Texte die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungebührlich verletze (BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 bis 51 - Elektronische Leseplätze II).
Rn. 7 Mit dem Klageantrag zu 1b wollte die Klägerin der Beklagten verbieten lassen, Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der in ihrem Verlag veröffentlichten Werke und insbesondere die "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze an elektronischen Leseplätzen der Bibliothek ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks oder anderen Trägern für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 34 - Elektronische Leseplätze II).
Dieser Klageantrag wäre zum einen begründet gewesen, wenn die Beklagte durch die beanstandete Handlung das Werk als Täter widerrechtlich zugänglich gemacht hätte; das hätte vorausgesetzt, dass der mit dem Zugänglichmachen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 52b Satz 1 und 2 UrhG gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 35 bis 42 - Elektronische Leseplätze II).
Der Klageantrag wäre zum anderen begründet gewesen, wenn die Beklagte als Teilnehmer oder Störer für widerrechtliche Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze auf Unterlassung haften würde; das hätte erfordert, dass der mit dem Vervielfältigen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 43 bis 53 - Elektronische Leseplätze II).
Rn. 8 Die Parteien haben bereits in erster Instanz darüber gestritten, ob es ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig ist, dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 41 - Elektronische Leseplätze II).
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der …
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2015 - I ZR 69/11 -,.b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2015 - I ZR 69/11 -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 566 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 566 Abs 2 S 4 ZPO
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision
- rechtsportal.de
ZPO § 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UrhG § 52b
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision - datenbank.nwb.de
Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners
- ibr-online
Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtsprobleme an elektronischen Leseplätzen: BGH nimmt Sprungrevision an
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11
Sofern die Einwilligung nicht telegrafisch, per Telefax, Computerfax oder elektronisch erklärt wird, muss die handschriftlich unterzeichnete Einwilligungserklärung im Original eingereicht werden; eine vom Anwalt des Antragstellers gefertigte - auch beglaubigte - Fotokopie der Einwilligungserklärung genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 2 mwN). - LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11
Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt am Main, GRUR 2011, 614) hat den ersten Unterlassungsantrag und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem zweiten Unterlassungsantrag und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".