Rechtsprechung
| BFH, 06.03.2013 - III B 113/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...
- openjur.de
Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten; ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 62, EStG § ... 62, EStG §§ 62 ff, EStG §§ 62ff, EStG § 31 S 3, EStG § 31 S 3, SGB 10 § 44, SGB 10 §§ 44ff, FGO § 46 Abs 1 S 1, AO § 155 Abs 4, AO § 1 Abs 1 S 1, EWGV 1408/71 Art 4 Abs 1 Buchst h, EWGV 1408/71 Art 1 Buchst u, AO § 172, AO §§ 172ff, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2010
Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ... - rechtsinformationen.bund.de
Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 EStG 2002, § 62 EStG 2009, §§ 62 ff EStG 2002, §§ 62ff EStG 2009, § 31 S 3 EStG 2002
Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 44; GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 62
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nachträgliche Aufhebung der Kindergeldbewilligung mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Keine analoge Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG; Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs; zureichender Grund für das Hinausschieben einer Einspruchsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücknahme und Widerruf in der Kindergeldfestsetzung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nachträgliche Aufhebung einer Kindergeldbewilligung bei mangelnder Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 05.07.2012 - 5 K 77/10
- BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Buchst. a der Entscheidungsgründe zutreffend dargelegt hat, durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (z.B. Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, m.w.N.). - BFH, 20.04.2006 - III R 64/04
Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 36 b) Soweit die Klägerin die Frage einer Verzinsung des Kindergeldanspruchs für grundsätzlich bedeutsam hält, setzt sie sich nicht mit der Senatsrechtsprechung auseinander, wonach der Anspruch auf Verzinsung eines Steuervergütungsanspruchs auch nicht auf §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestützt werden kann (Senatsurteil vom 20. April 2006 III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240). - BFH, 20.04.2011 - III B 124/10
Versäumnis der Klagefrist und tatrichterliche Würdigung
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 32 b) Die von der Klägerin sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe die Klage für den Zeitraum ab April 2010 zu Unrecht durch ein Prozessurteil als unzulässig abgewiesen, kann zwar einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. April 2011 III B 124/10, BFH/NV 2011, 1110).
- BFH, 30.03.2010 - VII B 170/09
Nachträgliche Festsetzung einer Milchabgabe - Gültigkeit der …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 28 bb) Der von der Klägerin gerügte Verfahrensmangel, das FG habe Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil es kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an den EuGH gerichtet habe, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG als Instanzgericht hierzu nicht verpflichtet war (…Senatsbeschluss vom 29. November 2007 III S 30/06 (PKH), BFH/NV 2008, 777, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669, m.w.N.). - BFH, 28.02.2012 - III B 55/10
Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Aus dieser Vorschrift folgt, dass die Revision wegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO, der allein die Kostenentscheidung betrifft, nicht zuzulassen ist, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde --wie im vorliegenden Fall-- in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2012 III B 55/10, BFH/NV 2012, 972, m.w.N.). - BFH, 29.11.2007 - III S 30/06
Vereinbarkeit von § 64 EStG mit höherrangigem Recht nicht klärungsbedürftig - …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 28 bb) Der von der Klägerin gerügte Verfahrensmangel, das FG habe Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil es kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an den EuGH gerichtet habe, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG als Instanzgericht hierzu nicht verpflichtet war (Senatsbeschluss vom 29. November 2007 III S 30/06 (PKH), BFH/NV 2008, 777, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669, m.w.N.). - EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 17 bb) Insoweit setzt sich die Klägerin aber insbesondere nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auseinander, wonach ein Verstoß gegen Unionsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufhebung oder Abänderung einer bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung zwingt (EuGH-Urteile vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837; vom 12. Februar 2008 C-2/06, Willy Kempter, Slg. 2008, I-411). - EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Rn. 17 bb) Insoweit setzt sich die Klägerin aber insbesondere nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auseinander, wonach ein Verstoß gegen Unionsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufhebung oder Abänderung einer bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung zwingt (EuGH-Urteile vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837; vom 12. Februar 2008 C-2/06, Willy Kempter, Slg. 2008, I-411). - BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
Auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. April 2011 1 BvR 1765/09, zu § 44 SGB X, BFH/NV 2011, 1277) verstößt die verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld nach dem EStG gegenüber einer Kindergeldleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), da sie durch Praktikabilitätserwägungen sachlich gerechtfertigt ist. - BFH, 19.11.2008 - III R 108/06
Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von …
Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
So geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf das nach dem EStG zu gewährende Kindergeld die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) anzuwenden sind und die diesen gegenüber günstigeren Bestimmungen der §§ 44 ff. SGB X auch nicht analog herangezogen werden können (z.B. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357, m.w.N.). - BFH, 03.04.2008 - I B 77/07
Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter …
- BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und …
- BFH, 16.06.2010 - X B 91/09
Ergehen eines Änderungsbescheides während des NZB-Verfahrens - Anforderungen an …
- BFH, 06.07.2012 - III B 240/11
Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
- BFH, 24.02.2005 - IX B 179/03
Rechtliches Gehör - unterlassene Übergabe eines Schriftsatzes
- BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung
- BSG, 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld …
Die verfahrensrechtlichen Regelungen im SGB X für die Gewährung von Kindergeld nach dem BKGG und denjenigen in der AO für die Bewilligung von Kindergeld nach dem EStG sind bedingt durch das jeweilige Rechtssystem, in das sie eingebunden sind, ohnehin verschieden (vgl hierzu BVerfG <Kammer> Beschluss vom 6.4.2011 - 1 BvR 1765/09 - Juris RdNr 45 ff; BFH Beschluss vom 6.3.2013 - III B 113/12 - Juris RdNr 14). - BFH, 26.11.2014 - XI R 41/13
Zum groben Verschulden des Kindergeldberechtigten durch die verspätete Vorlage …
Rn. 29 Auf das nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewährende Kindergeld, das nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung monatlich gezahlt wird, sind die Vorschriften der AO anzuwenden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 2013 III B 113/12, BFH/NV 2013, 976, m.w.N.).
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