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Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2016 - III B 33/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32812
BFH, 12.07.2016 - III B 33/16 (https://dejure.org/2016,32812)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2016 - III B 33/16 (https://dejure.org/2016,32812)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - III B 33/16 (https://dejure.org/2016,32812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen - Begrenzung der Aufklärungspflicht der Familienkassen durch die Mitwirkungspflicht des Kindergeldberechtigten - Revisionszulassung wegen ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, AO § 88, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, VwGO § 86 Abs 2, EStG § 68, EStG § 32 Abs 4, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen - Begrenzung der Aufklärungspflicht der Familienkassen durch die Mitwirkungspflicht des Kindergeldberechtigten - Revisionszulassung wegen ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen - Begrenzung der Aufklärungspflicht der Familienkassen durch die Mitwirkungspflicht des Kindergeldberechtigten - Revisionszulassung wegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 88 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen - Begrenzung der Aufklärungspflicht der Familienkassen durch die Mitwirkungspflicht des Kindergeldberechtigten - Revisionszulassung wegen ...

  • IWW

    § 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 68 Abs. 1 EStG, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, § 171 Abs. 7 AO, § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 5 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 74 FGO, § 76 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 88 AO, § 68 EStG, § 32 Abs. 4 EStG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Finanzgerichts zur Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens; Umfang der Aufklärungspflicht der Familienkasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Finanzgerichts zur Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens; Umfang der Aufklärungspflicht der Familienkasse

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Finanzgerichts zur Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Selbständiges Ermittlungsrecht und Ermittlungspflicht des FG; keine Bindung an Feststellungen des Strafgerichts; Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung; Ablehnung von in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Beweisantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das laufende Strafverfahren - und der Prozess vor dem Finanzgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - gehört, aber nicht erhört

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.04.2003 - V B 199/02

    NZB: Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Gerichts, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2003 V B 199/02, BFH/NV 2003, 1081, m.w.N.).

    Grundsätzlich besteht deshalb keine Pflicht zur Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens wegen eines anhängigen Strafverfahrens (…Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2004 III B 83/04, BFH/NV 2005, 503, unter II.1.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1081, m.w.N.).

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät - …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Denn entgegen der Auffassung der Klägerin erfordert die Ablehnung keine Darlegung in einem gesonderten Beschluss (…BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 20, und vom 17. Juli 2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, Rz 19).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Denn entgegen der Auffassung der Klägerin erfordert die Ablehnung keine Darlegung in einem gesonderten Beschluss (BFH-Beschlüsse vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 20, …und vom 17. Juli 2014 XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, Rz 19).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Rn. 20 Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (…BFH-Beschlüsse vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254; vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Beschluss vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 15).
  • BFH, 09.11.2011 - II B 105/10

    Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Rn. 20 Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254;… vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 09.12.2004 - III B 83/04

    Verhältnis Strafverfahren - Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Grundsätzlich besteht deshalb keine Pflicht zur Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens wegen eines anhängigen Strafverfahrens (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2004 III B 83/04, BFH/NV 2005, 503, unter II.1.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1081, m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Eine Beweiswürdigung ist nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781).
  • BFH, 03.11.2005 - V B 9/04

    Bekanntgabe von Bescheiden; Inhaltsadressat

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den …

    Auszug aus BFH, 12.07.2016 - III B 33/16
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, Rz 3).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 …

  • BFH, 22.05.2013 - III B 1/13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - …

  • BFH, 02.03.2017 - II B 33/16

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher …

    Nur solche schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler, nicht aber sonstige Fehler rechtfertigen die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2016 III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 19 f., m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2017 - X B 52/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Erlass

    Es darf das Vorbringen außer Acht lassen, das nach seiner Auffassung unerheblich oder unsubstantiiert ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2016 III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, unter II.4.).
  • BFH, 25.10.2023 - XI B 25/23

    Zur Unternehmereigenschaft einer von Ehegatten gemeinschaftlich betriebenen …

    Rn. 17 bb) Ein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Beteiligten "erhört", sich also seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt, ergibt sich aus dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 17;… vom 14.11.2022 - XI B 106/21, BFH/NV 2023, 140, Rz 16).
  • BFH, 14.11.2017 - V B 65/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; gesetzlich geschuldete Steuer; kein …

    Rn. 8 3. Soweit der Kläger das angegriffene Urteil für rechtswidrig hält, weil darin ein Vorsteuerabzug "über die Grenze" ausgeschlossen werde, behauptet er lediglich eine falsche materielle Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2016 III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2023 - III R 24/21

    Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist in Kindergeldfällen und zur …

    Die Mitteilungspflicht ist zu erfüllen, ohne dass es einer weiteren Aufforderung oder eines zusätzlichen Hinweises bedarf (Senatsbeschluss vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 14).
  • BFH, 19.09.2025 - III B 95/24

    Kein Anspruch auf Videoverhandlung bei erstmaliger Antragstellung "in letzter …

    Geht das Gericht jedoch in den Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. zu diesen Rechtsgrundsätzen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, Deutsches Steuerrecht 2025, 1698, Rz 23, m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 18).
  • BFH, 23.01.2026 - X B 7/25

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Ablauf einer Zeugenvernehmung

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung fehlt es bei einem parallel anhängigen Strafverfahren an der Voraussetzung der Abhängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens von dem anderen Rechtsstreit, so dass grundsätzlich jedenfalls keine Pflicht zur Aussetzung besteht (vgl. nur BFH-Beschluss vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2025 - III B 112/24

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Verlegungsantrages

    Rn. 11 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen; das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit Ausführungen der Beteiligten auseinanderzusetzen, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, Deutsches Steuerrecht 2025, 1698, Rz 23, m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.07.2025 - VIII B 42/24, Betriebs-Berater 2025, 1958, Rz 2; Senatsbeschluss vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 18).
  • BFH, 28.11.2025 - V B 46/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Eine Verpflichtung, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen auseinander zu setzen, besteht nicht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.02.2005 - X B 178/03, BFH/NV 2005, 1121, unter II.1., und vom 12.07.2016 - III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750, Rz 18).
  • FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 17/16

    Rechtswidrige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld sowie der Erstattung …

    Die Mitteilungspflichten sind zu erfüllen, ohne dass es - entgegen der Ansicht des Klägers - einer regelmäßigen besonderen Aufforderung oder eines Hinweises durch die Familienkasse bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2016 III B 33/16, BFH/NV 2016, 1750 , [...] Rz 14).
  • FG Hessen, 02.10.2024 - 8 K 610/22
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