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Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.2006 - C-283/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1662
EuGH, 14.12.2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • Judicialis

    EG Art. 68; ; EG Art. 234; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 34 Nr. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • EU-Kommission PDF

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • EU-Kommission

    ASML

    COJC

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein vollstreckbares Versäumnisurteil; Zugang des Urteils als Voraussetzung für die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen; Unkenntnis des Beklagten vom Rechtstreit trotz Zustellung des Vollstreckungsbeschlusses; Nichteinlassung auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versäumnisurteile in Europa

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2005 in dem Rechtsstreit ASML Netherlands BV gegen SEMIS Semiconductor Industry Services GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof (Österreich) - Auslegung von Artikel 34 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 825
  • ZIP 2007, 604
  • EuZW 2007, 156
  • IPRax 2008, 519
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 26 Denn nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. u. a. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Hierbei kommt der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 25).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Hierbei kommt der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 25).
  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74
    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 27 Aus der EMRK ergibt sich nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die Verteidigungsrechte, die auf dem Anspruch auf einen fairen Prozess nach Artikel 6 dieser Konvention beruhen, einen konkreten und wirksamen Schutz erfordern, der geeignet ist, die wirksame Ausübung der Rechte des Beklagten zu gewährleisten (vgl. EGMR, Urteile Artico/Italien vom 13. Mai 1980, Serie A, Nr. 37, § 33, und T./Italien vom 12. Oktober 1992, Serie A, Nr. 245 C, § 28).
  • EGMR, 16.12.1992 - 12945/87
    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 28 Wie der Generalanwalt in Nummer 105 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch entschieden, dass es im Bereich des Strafrechts sicherlich gegen Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 EMRK verstößt, wenn der Angeklagte die Gründe eines in der zweiten Instanz ergangenen Urteils während der für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil beim Kassationsgericht laufenden Frist nicht kennt, weil es für den Betreffenden unmöglich ist, sein Rechtsmittel auf zweckdienliche und wirksame Weise einzulegen (vgl. EGMR, Urteil Hadjianastassiou/Griechenland vom 16. Dezember 1992, Serie A, Nr. 252, §§ 29 bis 37).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung - …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 24 Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Entscheidung über die Zulassung der …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 24 Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 24 Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EGMR, 12.10.1992 - 14104/88
    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Rn. 27 Aus der EMRK ergibt sich nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die Verteidigungsrechte, die auf dem Anspruch auf einen fairen Prozess nach Artikel 6 dieser Konvention beruhen, einen konkreten und wirksamen Schutz erfordern, der geeignet ist, die wirksame Ausübung der Rechte des Beklagten zu gewährleisten (vgl. EGMR, Urteile Artico/Italien vom 13. Mai 1980, Serie A, Nr. 37, § 33, und T./Italien vom 12. Oktober 1992, Serie A, Nr. 245 C, § 28).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …

    Rn. 47 Diese Ziele dürfen aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Verteidigungsrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend zur Verordnung Nr. 44/2001 Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 24).

    Denn diese Rechte, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgen, das in Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) verankert ist, bilden ein Grundrecht, das zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gerichtshof sicherstellt (vgl. u. a. Urteil ASML, Randnr. 26).

    Rn. 67 Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 verlangt nicht mehr die Ordnungsgemäßheit des verfahrenseinleitenden Schriftstücks wie noch Art. 27 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens, sondern stellt vielmehr auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte ab, die als gewahrt gelten, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und einen Rechtsbehelf gegen eine ihm gegenüber ergangene Entscheidung einlegen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnrn.

  • EuGH, 09.03.2017 - C-484/15

    Die in Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer "glaubwürdigen …

    Rn. 39 Nach dem zehnten Erwägungsgrund der Verordnung darf dieses Ziel aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Verteidigungsrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 23.05.2016 - 17502/07

    AVOTINS v. LATVIA

    42.Στην υπόθεση ASML Netherlands BV κατά Semiconductor Industry Services GmbH (SEMIS) (C-283/05, απόφαση της 14ης Δεκεµβρί&omikron;υ 2006, ECR I-2041), τ&omikron; ΔΕΕ επανέλαβε τα εξής:.

    Με την απόφαση της 14ης Δεκεµβρί&omikron;υ 2006, C-283/05, ASML [2006] ECR I-12041, τ&omikron; Δικαστήρι&omikron; είχε την ευκαιρία να υπ&omikron;γραµµίσει τις διαφ&omikron;ρές µεταξÏ� τ&omikron;υ άρθρ&omikron;υ 34, σηµεί&omikron; 2, τ&omikron;υ Καν&omikron;νισµ&omikron;Ï� 44/2001 και τ&omikron;υ άρθρ&omikron;υ 27, σηµεί&omikron; 2, της Συµβάσεως της 27ης Σεπτεµβρί&omikron;υ 1968 για τη διεθνή δικαι&omikron;δ&omikron;σία και την εκτέλεση απ&omikron;φάσεων σε αστικές και εµπ&omikron;ρικές υπ&omikron;θέσεις.

  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung …

    Rn. 20 Daher ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 im Licht der Entstehungsgeschichte, der Ziele und der Systematik dieser Verordnung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Reisch Montage, C-103/05, Slg. 2006, I-6827, Randnr. 29, und vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnrn.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Rn. 22 Unter Hinweis auf das Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 29), meint das vorlegende Gericht jedoch, dass eine derartige Schlussfolgerung anscheinend der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderlaufe, der im Hinblick auf das mit der Verordnung Nr. 44/2001 eingeführte System anerkannt habe, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte eines Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen habe, durch eine doppelte Kontrolle gewährleistet sei, die auch von dem mit einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung befassten Gericht durchgeführt werde.

    Rn. 32 Was gerade den Grund betrifft, der in Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 - auf den Art. 45 Abs. 1 dieser Verordnung verweist - genannt wird, so soll damit die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beklagten, der sich auf das im Ursprungsmitgliedstaat eröffnete Verfahren nicht eingelassen hat, durch ein System einer doppelten Kontrolle gewährleist werden (vgl. Urteil ASML, Randnr. 29).

    Rn. 42 Dieses Ziel darf aber, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung ergibt, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnrn.

    Rn. 44 Für diesen zweiten Abschnitt des im Vollstreckungsmitgliedstaat eingeleiteten Verfahrens, zu dem es nur dann kommt, wenn der Beklagte die Vollstreckbarerklärung anficht, sieht die Verordnung Nr. 44/2001, wie in Randnr. 32 des vorliegenden Urteils festgestellt worden ist, ein System einer doppelten Kontrolle vor, mit dem u. a. die Verteidigungsrechte des Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht nur in dem ursprünglichen Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 30), sondern auch im Vollstreckungsverfahren im Vollstreckungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 31) gewährleistet werden sollen.

    Rn. 53 Der Gerichtshof hat insoweit festgestellt, dass das Recht auf ein faires Verfahren verlangt, dass jede gerichtliche Entscheidung mit Gründen zu versehen ist, damit der Beklagte die Gründe seiner Verurteilung verstehen und gegen eine solche Entscheidung auf zweckdienliche und wirksame Weise Rechtsmittel einlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung …

    Rn. 27 Die irische Regierung bezweifelt allerdings eine Übertragung der Aussagen des Gerichtshofs im Urteil ASML auf den vorliegenden Fall.

    Rn. 28 Zutreffend ist, dass das Urteil ASML explizit keine Aussage zur Bescheinigung enthält.

    Es wäre daher konsequent, als Zustellung im Sinne der Aussage des Gerichtshofs im Urteil ASML auch diejenige durch das Vollstreckungsgericht zusammen mit der Vollstreckbarerklärung ausreichen zu lassen.{FN-VERWEIS:20} Im Ausgangsverfahren der Rechtssache ASML war das Versäumnisurteil noch nicht einmal mit der Vollstreckbarerklärung zusammen zugestellt worden.{FN-VERWEIS:21}.

    Der Gerichtshof betonte im Urteil ASML hinsichtlich der Bedeutung der Zustellung des Versäumnisurteils, dass eine wirksame Verteidigungsmöglichkeit voraussetzt, dass der Beklagte von den Gründen des Versäumnisurteils Kenntnis nehmen kann, um sie in sachdienlicher Weise beanstanden zu können.{FN-VERWEIS:22}.

    {FN:7} - Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 29).

    {FN:18} - Urteil ASML (zitiert in Fn. 7, Randnr. 49).

    {FN:22} - Urteil ASML (zitiert in Fn. 7, Randnr. 35).

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …

    Rn. 74 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041), die Unterschiede zwischen Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 und Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) hervorgehoben.

    Rn. 75 Nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 ist im Gegensatz zu Art. 27 Nr. 2 des genannten Übereinkommens nicht zwangsläufig die Ordnungsgemäßheit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte erforderlich (Urteil ASML, Randnr. 20).

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Unterhaltstitels

    c) Ein Beklagter, der sich auf das Verfahren im Ursprungsstaat nicht eingelassen hat, besitzt im Sinne des Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs, wenn er von den Urteilsgründen nach einer Zustellung der Säumnisentscheidung Kenntnis erlangt; eine Ordnungsmäßigkeit dieser Zustellung ist dafür nicht erforderlich (vgl. EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-283/05 - NJW 2007, 825 - ASML Netherlands/SEMIS).

    BR-Drucks. 534/99, S. 24; EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-283/05 - NJW 2007, 825, 826 Rdn. 20 - ASML Netherlands/SEMIS; BGH Beschluss vom 9. November 2006 ­ IX ZB 23/06 ­ NJW-RR 2007, 638).

    Ein Beklagter, der sich auf das Verfahren im Ursprungsstaat nicht eingelassen hat, hat dann die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn er von den Gründen des Urteils Kenntnis erlangt, was voraussetzt, dass ihm dieses Urteil zugestellt worden ist (EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 aaO S. 827 Rdn. 40).

    Indessen ist - ebenso wie bei der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks - die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung der Versäumnisentscheidung keine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Beklagte die Möglichkeit hatte, einen Rechtsbehelf einzulegen; es genügt vielmehr jede rechtzeitige Zustellung in der Weise, dass der Beklagte sich vor den Gerichten des Ursprungsstaates verteidigen kann (EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 aaO S. 827 Rdn. 41 ff.).

  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

    Rn. 18 Daher ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 im Licht der Entstehungsgeschichte, der Ziele und der Systematik dieser Verordnung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Reisch Montage, C-103/05, Slg. 2006, I-6827, Randnr. 29, und vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-70/15

    Lebek - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

    Rn. 33 Hinsichtlich der Ziele der Verordnung ergibt sich aus ihren Erwägungsgründen 2, 6, 16 und 17, dass sie die Gewährleistung des freien Verkehrs der Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen bezweckt, indem die Formalitäten im Hinblick auf eine rasche und unkomplizierte Anerkennung und Vollstreckung vereinfacht werden (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 23).

    Rn. 34 Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32, im Folgenden: Übereinkommen von Brüssel) entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Zu Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass er - anders als Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens von Brüssel - nicht zwangsläufig die Ordnungsgemäßheit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern vielmehr die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 20).

    Rn. 40 Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung führt jedoch nicht dazu, dass der Beklagte zu weiteren, über die übliche Sorgfalt in der Verteidigung seiner Rechte hinausgehenden Schritten verpflichtet wäre, wie etwa dazu, sich über den Inhalt einer Entscheidung zu informieren, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 39).

    Rn. 41 Demzufolge hatte ein Beklagter, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nur dann im Sinne von Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung die Möglichkeit, gegen ein Versäumnisurteil einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn er Kenntnis vom Inhalt dieser Entscheidung erlangt hatte, was voraussetzt, dass sie ihm zugestellt worden ist (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 40).

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

  • BGH, 30.04.2020 - IX ZB 12/19

    Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur …

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw. …

  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Abwesenheitsentscheidung: Prüfung …

  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des …

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

  • EuGH, 13.06.2012 - C-156/12

    GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der …

  • OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung …

  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 6 W 22/08

    Vollstreckbarerklärung eines in Portugal ergangenen Versäumnisurteils: …

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 144/10

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Versagung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung von …

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im …

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