Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2314 Abs 1 S 3 BGB, § 15 Abs 1 S 1 BNotO
Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar - IWW
§ 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § ... 15 Abs. 2 Satz 3 BNotO, § 70 Abs. 1 FamFG, § 15 Abs. 2 Satz 2 BNotO, § 10a Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 14 Abs. 2 BNotO, § 2314 BGB, § 2325 Abs. 3 Satz 1, 2 BGB, § 260 BGB, § 888 ZPO, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, 2 FamFG, § 81 Abs. 4 FamFG, §§ 307, 337 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; BNotO § 15 Abs. 1 S. 1
Ablehnung der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Urkundsgewährungsanspruch; Umfang der Mitwirkung des Erben bei der Sachaufklärung - erbrechtsiegen.de
Fehlende Unterlagen: Notar muss Nachlassverzeichnis weiterführen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; BNotO § 15 Abs. 1 S. 1
Hohe Anforderungen an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars; Berechtigung des Notars zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und ... - datenbank.nwb.de
Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann Notar Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses verweigern?
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notarielles Nachlassverzeichnis - und die vom Notar verweigerte Amtstätigkeit
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verweigerung der Amtstätigkeit des Notars
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ungeliebtes Nachlassverzeichnis: Notar muss Auftrag beenden
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Sperriges Nachlassverzeichnis: Notarbeschwerdeverfahren wegen Verweigerung der Amtstätigkeit des Notars
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Anforderungen an die Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
- famrz.de (Kurzinformation)
Verweigerung der Amtstätigkeit eines Notars
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strenge Anforderungen an den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 20.04.2023 - 4 OH 11/22
- BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2759
- MDR 2024, 989
- DNotZ 2024, 778
- FGPrax 2024, 185
- WM 2024, 1919
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (20)
- BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19
Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Rn. 14 aa) Welche Pflichten den Notar bei der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses treffen, hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Mai 2020 (IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 8) im Einzelnen ausgeführt.Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (Senatsurteil vom 20. Mai 2020 aaO).
Die vom Erben geschuldete Kooperation kann insoweit auch in der Anweisung an Dritte bestehen, die benötigten Auskünfte unmittelbar gegenüber dem Notar zu erteilen (BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 33 mit Anmerkung von Horn: Senatsurteil vom 20. Mai 2020 aaO; jeweils m.w.N.).
Übermittelt ihm die Beschwerdeführerin auf seine Anforderung hin die fehlenden Kontoauszüge nicht, so muss er das in ihrer Person vorhandene Aufklärungspotential in der Weise nutzen, dass er diese auffordert, eigene Auskunftsansprüche gegenüber Geldinstituten durchzusetzen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 50 f.; Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 9).
Dem Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB sind angesichts des Umstands, dass sich die Wissenserklärung auf den Nachlass eines Dritten bezieht, dessen Erwerb und Zusammensetzung nicht zwingend Gegenstand eigener Wahrnehmung des Erben war, naturgemäß Grenzen gesetzt: Der Erbe kann lediglich über die Nachlassbestandteile Auskunft erteilen, deren Existenz er zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung kennt oder hinsichtlich derer er sich die notwendigen Kenntnisse in zumutbarer Weise verschaffen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 49 ff.;… Senatsurteile vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 27; vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, ZIP 2009, 1346 Rn. 21).
Nur so wird dem Zweck des § 2314 BGB, dem in Beweisnot befindlichen Pflichtteilsberechtigten die notwendigen Kenntnisse zur Berechnung und Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 8), hinreichend Rechnung getragen.
- BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23
Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Die vom Erben geschuldete Kooperation kann insoweit auch in der Anweisung an Dritte bestehen, die benötigten Auskünfte unmittelbar gegenüber dem Notar zu erteilen (BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 33 mit Anmerkung von Horn: Senatsurteil vom 20. Mai 2020 aaO; jeweils m.w.N.).Die Sichtung und gegebenenfalls Anforderung derselben würde ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers angesichts der unsicheren Angaben der Beschwerdeführerin zur Zusammensetzung des Nachlasses als erforderlich ansehen (vgl. zur Nachforschungspflicht bezüglich des Vorhandenseins von Konten auch BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 37 ff.).
Übermittelt ihm die Beschwerdeführerin auf seine Anforderung hin die fehlenden Kontoauszüge nicht, so muss er das in ihrer Person vorhandene Aufklärungspotential in der Weise nutzen, dass er diese auffordert, eigene Auskunftsansprüche gegenüber Geldinstituten durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 50 f.;… Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 9).
Dem Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB sind angesichts des Umstands, dass sich die Wissenserklärung auf den Nachlass eines Dritten bezieht, dessen Erwerb und Zusammensetzung nicht zwingend Gegenstand eigener Wahrnehmung des Erben war, naturgemäß Grenzen gesetzt: Der Erbe kann lediglich über die Nachlassbestandteile Auskunft erteilen, deren Existenz er zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung kennt oder hinsichtlich derer er sich die notwendigen Kenntnisse in zumutbarer Weise verschaffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 49 ff.;… Senatsurteile vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 27;… vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, ZIP 2009, 1346 Rn. 21).
- BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14
Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Die von der Rechtsprechung für über ein Rechtsgeschäft aufgenommene notarielle Urkunden entwickelte Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2016 - V ZR 295/14, DNotZ 2017, 48 Rn. 6 m.w.N.) ist auf das notarielle Nachlassverzeichnis, das seiner Rechtsnatur nach eine (einseitige) Wissenserklärung darstellt (…vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21, ZEV 2022, 23 Rn. 60; jeweils m.w.N.), nicht übertragbar und kann daher nicht zur Begründung einer Verweigerung der Amtstätigkeit herangezogen werden.Diese Vermutung bezieht sich auf Vereinbarungen und regelt die Verteilung der Beweislast, wenn sich eine Partei auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände beruft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2016 aaO).
- BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20
Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben; …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Die von der Rechtsprechung für über ein Rechtsgeschäft aufgenommene notarielle Urkunden entwickelte Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juni 2016 - V ZR 295/14, DNotZ 2017, 48 Rn. 6 m.w.N.) ist auf das notarielle Nachlassverzeichnis, das seiner Rechtsnatur nach eine (einseitige) Wissenserklärung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21, ZEV 2022, 23 Rn. 60; jeweils m.w.N.), nicht übertragbar und kann daher nicht zur Begründung einer Verweigerung der Amtstätigkeit herangezogen werden.Dem Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB sind angesichts des Umstands, dass sich die Wissenserklärung auf den Nachlass eines Dritten bezieht, dessen Erwerb und Zusammensetzung nicht zwingend Gegenstand eigener Wahrnehmung des Erben war, naturgemäß Grenzen gesetzt: Der Erbe kann lediglich über die Nachlassbestandteile Auskunft erteilen, deren Existenz er zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung kennt oder hinsichtlich derer er sich die notwendigen Kenntnisse in zumutbarer Weise verschaffen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378 Rn. 49 ff.; Senatsurteile vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 27;… vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19, ZEV 2020, 625 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, ZIP 2009, 1346 Rn. 21).
- BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Rn. 18 Dies gilt zum einen hinsichtlich des fiktiven Nachlasses, der ausgleichspflichtige Zuwendungen und Schenkungen des Erblassers umfasst, und über den Wortlaut des § 2314 BGB hinaus ebenfalls Gegenstand der dort normierten Auskunftspflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVa ZR 151/82, BGHZ 89, 24, 26 [juris Rn. 8]; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60, NJW 1962, 245).Rn. 25 (a) Der Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB ist nach § 260 BGB dadurch zu erfüllen, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorlegt, das die zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, den fiktiven Nachlass sowie die Nachlassverbindlichkeiten enthält (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1983 - IV ZR 151/82, BGHZ 89, 24, 27 [juris Rn. 8] m.w.N.; BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 374 [juris Rn. 11 f.]).
- BGH, 19.07.2023 - IV ZB 31/22
Beschwerdeantrag eines Pflichtteilsberechtigten auf Erstellung eines notariellen …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Das Landgericht hat als Beschwerdegericht im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 2 BNotO über die Verweigerung des Notars, dem im Verfahren der Notarbeschwerde die Stellung der ersten Instanz zukommt, entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, ZEV 2023, 680 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 9 m.w.N.) und die Rechtsbeschwerde zugelassen.Er scheidet ferner als Kostenschuldner gemäß § 81 Abs. 4 FamFG aus, denn aufgrund seiner Stellung als erste Instanz (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, ZEV 2023, 680 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 9 m.w.N.) ist er nicht "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift.
- BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10
Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Das Landgericht hat als Beschwerdegericht im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 2 BNotO über die Verweigerung des Notars, dem im Verfahren der Notarbeschwerde die Stellung der ersten Instanz zukommt, entschieden (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, ZEV 2023, 680 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 9 m.w.N.) und die Rechtsbeschwerde zugelassen.Er scheidet ferner als Kostenschuldner gemäß § 81 Abs. 4 FamFG aus, denn aufgrund seiner Stellung als erste Instanz (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, ZEV 2023, 680 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 9 m.w.N.) ist er nicht "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift.
- BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14
Nichtannahmebeschluss: Trotz - einfachrechtlicher - Bedenken gegen die von den …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Rn. 19 Pflichtgemäße Nachforschungen nach Schenkungen des Erblassers an Dritte können nach den Umständen des Einzelfalls eine Einsichtnahme in die Kontoauszüge der dem Erbfall vorausgegangenen zehn Jahre erfordern (§ 2325 Abs. 3 Satz 1, 2 BGB) (vgl. BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3;… OLG Koblenz ZEV 2014, 308 [juris Rn. 25]; Horn, ZEV 2018, 376, 377;… ähnlich Herzog in Staudinger, BGB (2021) § 2314 Rn. 73).Alternativ kann sich der Notar eine Vollmacht des Erben zu einer von ihm selbst durchzuführenden Anfrage bei den Banken erteilen lassen (vgl. BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3).
- BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59
Verjährung von Auskunftsansprüchen
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Rn. 25 (a) Der Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB ist nach § 260 BGB dadurch zu erfüllen, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorlegt, das die zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, den fiktiven Nachlass sowie die Nachlassverbindlichkeiten enthält (…vgl. Senatsurteil vom 9. November 1983 - IV ZR 151/82, BGHZ 89, 24, 27 [juris Rn. 8] m.w.N.; BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 374 [juris Rn. 11 f.]). - BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Die von der Rechtsprechung für über ein Rechtsgeschäft aufgenommene notarielle Urkunden entwickelte Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juni 2016 - V ZR 295/14, DNotZ 2017, 48 Rn. 6 m.w.N.) ist auf das notarielle Nachlassverzeichnis, das seiner Rechtsnatur nach eine (einseitige) Wissenserklärung darstellt (…vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2021 - IV ZR 189/20, BGHZ 232, 77 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21, ZEV 2022, 23 Rn. 60; jeweils m.w.N.), nicht übertragbar und kann daher nicht zur Begründung einer Verweigerung der Amtstätigkeit herangezogen werden. - BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
Auskunft über Tintenpatronen
- BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Belastung eines Notars mit Kosten eines …
- BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 18/13
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umfang einer angeordneten Geschäftsprüfung
- OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des …
- OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses
- BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15
Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen
- BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht …
- BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
- LG Bamberg, 02.11.2018 - 3 T 279/18
Verweigerung der Vollziehung eines notariellen Kaufvertrags wegen des begründeten …
- LG Bad Kreuznach, 20.04.2023 - 4 OH 11/22
Notarielle Amtstätigkeit: Verweigerung der Erstellung eines notariellen …
- BGH, 02.10.2024 - IV ZB 29/23
Pflichtteilsrecht: Inhalt des Auskunftsanspruchs gegen den Erben über den …
Rn. 11 Der Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB ist nach § 260 BGB dadurch zu erfüllen, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorlegt, das die zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, den fiktiven Nachlass sowie die Nachlassverbindlichkeiten enthält (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2024 - IV ZB 13/23, ZEV 2024, 611 Rn. 25;… vgl. Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVa ZR 151/82, BGHZ 89, 24, 27 [juris Rn. 8] m.w.N.; BGH…, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 374 [juris Rn. 11 f.]). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.2025 - 11 S 1780/24
Zeitpunkt der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das …
- OLG Hamburg, 28.01.2025 - 2 W 64/24 Dies ist jedenfalls für den Fall anerkannt, dass ein Notar so mit Amtsgeschäften überhäuft ist, dass er diese auch unter Zuhilfenahme seiner Mitarbeiter und Einsatz seiner ganzen Arbeitskraft ohne sein Verschulden nicht ordnungsgemäß bewältigen kann (…Sander in BeckOK BNotO, 10. Ed. 01.08.2024, Rz. 45a; offenlassend BGH Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024 (Rz. 29)).
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BnotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302).
- OLG Karlsruhe, 06.03.2026 - 14 W 4/26
Notarielles Nachlassverzeichnis; Urkundsgewährungspflicht
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, juris) sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 16.02.2021 - 9 W 58/20 , juris) und auf die Möglichkeiten der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO, der Dienstaufsichtsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 BNotO und der Beschwerde nach § 67 Abs. 1 Satz 2 BNotO wurde die Beklagte aufgefordert mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen von ihr gegenüber dem Notar ergriffen wurden. - OLG Hamburg, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302; Senat, Beschluss vom 28.01.2025, 2 W 64/24 - nicht veröffentlicht). - LG Offenburg, 28.11.2025 - 4 OH 21/25
Untätigkeitsbeschwerde gegen Notar: Außergerichtliche Kosten trägt der Notar …
Rn. 11 Verfahrensbeteiligte sind nur die Antragstellerin und als weiterer Beteiligter der Notar S. Dieser ist jedoch im Rechtssinne nicht Antragsgegner, da er nach ganz h. M. im Verfahren gemäß § 15 Abs. 2 BNotO nicht als Verfahrensbeteiligter im technischen Sinn, sondern als erste Instanz angesehen wird, wobei das Beschwerdeverfahren dazu führt, dass das Landgericht in rechtlicher Hinsicht als zweite Instanz tätig wird (…vgl. Frenz/Miermeister, BNotO, 5. Aufl. 2020, Rn. 33 zu § 15; BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23 - juris, Rn. 31).Da das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur in ausdrücklich normierten Sonderfällen eine Belastung der Staatskasse mit Kosten ermöglicht und es an einer dahingehenden Regelung für den auch hier zu entscheidenden Fall fehlt, können die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch nicht der Staatskasse auferlegt werden, die im Übrigen ebenfalls nicht "Dritter" im Sinne des § 81 Abs. 4 FamFG ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23 - juris, Rn. 31).
- OLG Köln, 01.12.2025 - 24 W 55/25 Rn. 9 Ein Notar ist gemäß §§ 20 Abs. 1, 15 Abs. 1 BNotO gesetzlich zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses verpflichtet und darf seine Tätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern (vgl. BGH, NJW 2024, 2759 Rn. 10 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2017, 524, 525;… Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 2314 BGB Rn. 51 m.w.Nachw.).
Er hat als Träger eines öffentlichen Amtes die Pflicht zur Amtsbereitschaft, die im allgemeinen Interesse dazu dient, in dem betreffenden Amtsbezirk und -bereich eine ausreichende, geordnete und leistungsfähige vorsorgende Rechtspflege zu gewährleisten (BGH, NJW 2024, 2759 Rn. 29).
- OLG Bremen, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Kostentragung nach …
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759 ; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302; Senat , Beschluss vom 28.01.2025, 2 W 64/24 - nicht veröffentlicht). - LG Köln, 22.04.2025 - 36 O 169/24 Rn. 55 Ausgehend von dem Maßstab, dass der Notar diejenigen Ermittlungen durchzuführen hat, die ein objektiver Dritter in der Lage des Pflichtteilsberechtigten für erforderlich halten würde, gehört zu der Ermittlung von Zuwendungen, dass der Notar die vollständigen Kontounterlagen bzw. Kontoauszüge des Erblassers sichtet und ggf. anfordert (vgl. BGH NJW 2024, 2759 Rn. 17, beck-online; OLG Hamm ErbR 2024, 460, beck-online).
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