Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97 |
Erbunfähigkeitsklausel Haus Hohenzollern
§ 138 Abs. 1 BGB, Art. 3 Abs. 3, 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Ebenbürtigkeitsklausel im Hausgesetz der ehemals regierenden Familie Hohenzollern ist mit der vom GG Grundgesetz gewährleisteten Eheschließungsfreiheit vereinbart (Hinweis: BGH-Entscheidung aufgehoben durch Entscheidung des BVerfG vom 22.3.04, Az. 1 BvR 2248/01)
Volltextveröffentlichungen (11)
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BGB § 138 Cd
- erbfall.eu
BGB § 138 I
Sittenwidrigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel | Erbengemeinschaft, Testament. Erbverzicht
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 3
- Prof. Dr. Lorenz
Sittenwidrigkeit von Testamenten bei bedingter Erbeinsetzung (Erbausschluß bei nicht ebenbürtiger Ehe oder Abstammung - Fall Preußen)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Letztwillige Verfügung - Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit - Verstoß gegen Diskriminierungsverbot - Keine Sittenwidrigkeit - Erbunfähigkeitsklausel
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Testierfähigkeit und Grundrechte der Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Wirksamkeit einer die Eheschließungsfreiheit einschränkenden letztwilligen Verfügung; Wirksamkeit einer Erbunfähigkeitsklausel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Erbunfähigkeit" im Hause Preußen
- zeit.de (Pressebericht, 22.12.1998)
Der letzte Wille gilt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbrecht; Zulässigkeit sog. Erbunfähigkeitsklauseln
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zwei Fürstenhäuser und ihr Nachlaß
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 79/99
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 80/99
- LG Hechingen, 07.12.2000 - 3 T 15/96
- OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
- BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
- LG Hechingen, 14.12.2004 - 3 T 15/96
- OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05
- LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
Papierfundstellen
- BGHZ 140, 118
- NJW 1999, 566
- MDR 1999, 360
- FGPrax 1999, 29
- FamRZ 1999, 580
- WM 1999, 442
- Rpfleger 1999, 128
- JR 1999, 504
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (22)
- BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht; dieser Grundsatz steht heute unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 91, 346, 358 = FamRZ 1995, 405 = ZEV 1995, 184; BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371).Sie sind sozialstaatlich und durch Art. 6 GG legitimiert und sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil an seinem Vermögen (BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371), und zwar grundsätzlich die Hälfte (§ 2303 ff. BGB).
§ 138 BGB berechtigt den Richter aber nicht, die Auswirkungen einer vom Erblasser getroffenen Verfügung von Todes wegen an seinen eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen zu messen und den Willen des Erblassers danach zu korrigieren; Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der Verfügung von Todes wegen kann nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden (BGH, Urteil vom 10. November 1982 - IVa ZR 83/81 - NJW 1983, 674 unter II; BGHZ 111, 36, 40;… zum Meinungsstand vgl. etwa Staudinger/Otte, Vorbem. zu § 2064 ff., Rdn. 154 ff.).
- BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92
Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht; dieser Grundsatz steht heute unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 91, 346, 358 = FamRZ 1995, 405 = ZEV 1995, 184; BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371).Sie sind sozialstaatlich und durch Art. 6 GG legitimiert und sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil an seinem Vermögen (BGHZ 111, 36, 39; 123, 368, 371), und zwar grundsätzlich die Hälfte (§ 2303 ff. BGB).
- BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76
Ehegattenstiftung durch Erbvertrag
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Für das Verständnis dessen, was heute unter "guten Sitten" i.S. von § 138 Abs. 1 BGB zu verstehen ist, kommt der Wertordnung des Grundgesetzes, wie sie insbesondere in den Grundrechten niedergelegt ist, wesentliche Bedeutung zu (BVerfGE 7, 198, 206 = NJW 1958, 257; 89, 214, 229 = NJW 1994, 36; BGHZ 70, 313, 324; BGH, Urteil vom 28. April 1986 - II ZR 254/85 - NJW 1986, 2944 unter 3a).Für letztwillige Verfügungen des Erblassers gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kinder und das daraus folgende Diskriminierungsverbot, wie es ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht des Kindes für das gesetzliche Erbrecht in § 1924 Abs. 4 BGB verankert ist, gerade nicht (vgl. BGHZ 70, 313, 324 ff.; BVerfG, FamRZ 1989, 1047).
- BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Ihre Anwendung führt auch nicht zu Auswirkungen, die möglicherweise den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB begründen könnten (vgl. BGHZ 20, 71, 75); ob für diesen Einwand im Erbscheinsverfahren überhaupt Raum ist, bleibt offen.Deshalb bedarf es hier keiner Entscheidung der Frage, ob für die Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung von Todes wegen (so BGHZ 20, 71, 73 f.), auf den Zeitpunkt des (Nach-)Erbfalls als den des Wirksamwerdens der Verfügung oder aber den der Beurteilung durch das Gericht abzustellen ist (…zum Streitstand vgl. Staudinger/Otte, BGB 13. Aufl. Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rdn. 179 ff.; Schmoeckel, AcP 197 (1997) 1 ff.).
- BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85
Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Wenn dagegen im maßgebenden Zeitpunkt keiner der männlichen Abkömmlinge den Anforderungen der Erbunfähigkeitsklausel genügt, fehlt es an der Berufung eines Nacherben, so daß der Vorerbe im nachhinein Vollerbe geworden sein dürfte (dazu vgl. etwa BGHZ 96, 198, 204 f.); jedenfalls entfiele die beeinträchtigende Wirkung der Klausel. - OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Bei eigenständiger Prüfung des Sachverhalts müßte der Senat auch neu vorgetragene Tatsachen berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BayObLG FamRZ 1988, 878, 879; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103, 1105 f.;… Keidel/Kuntze, § 27 FGG Rdn. 59, 66 m.w.N.). - BayObLG, 14.03.1988 - BReg. 1 Z 63/87
Auslegung des Begriffs "unsere Kinder" in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Bei eigenständiger Prüfung des Sachverhalts müßte der Senat auch neu vorgetragene Tatsachen berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BayObLG FamRZ 1988, 878, 879; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103, 1105 f.;… Keidel/Kuntze, § 27 FGG Rdn. 59, 66 m.w.N.). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Für das Verständnis dessen, was heute unter "guten Sitten" i.S. von § 138 Abs. 1 BGB zu verstehen ist, kommt der Wertordnung des Grundgesetzes, wie sie insbesondere in den Grundrechten niedergelegt ist, wesentliche Bedeutung zu (BVerfGE 7, 198, 206 = NJW 1958, 257; 89, 214, 229 = NJW 1994, 36; BGHZ 70, 313, 324; BGH, Urteil vom 28. April 1986 - II ZR 254/85 - NJW 1986, 2944 unter 3a). - BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
Für das Verständnis dessen, was heute unter "guten Sitten" i.S. von § 138 Abs. 1 BGB zu verstehen ist, kommt der Wertordnung des Grundgesetzes, wie sie insbesondere in den Grundrechten niedergelegt ist, wesentliche Bedeutung zu (BVerfGE 7, 198, 206 = NJW 1958, 257; 89, 214, 229 = NJW 1994, 36; BGHZ 70, 313, 324; BGH, Urteil vom 28. April 1986 - II ZR 254/85 - NJW 1986, 2944 unter 3a). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
6 Abs. 1 GG schützt auch die freie Wahl des Ehepartners (BVerfGE 31, 58, 67 = NJW 1971, 1509; BVerfGE 36, 142, 162 = NJW 1974, 545). - BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
- BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84
Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte
- BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96
Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum …
- BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81
Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses - …
- BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; …
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95
Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …
- BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87
Beamter - Richter - Soldat - Scheidung - Unterhaltspflicht - Ortszuschlag
- BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55
Rechtsmittel
- BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01
Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, b) den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 -, c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - .Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2001 - 8 W 643/00 -, der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 7. Dezember 2000 - 3 T 15/96 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BGH, 02.07.2025 - IV ZR 93/24
Zur Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des …
Dadurch wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97, BGHZ 140, 118, 128 [juris Rn. 36];… BVerfGE 112, 332 Rn. 62;… BVerfGE 99, 341, 350 [juris Rn. 41]).Zwar bilden gesetzliche Verbote im Sinne der §§ 134, 2171 Abs. 1 BGB eine Schranke der Testierfreiheit (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1998 - IV ZB 19/97, BGHZ 140, 118, 128 [juris Rn. 37]; BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18, ErbR 2020, 247 Rn. 14).
- BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung
Die Annahme des Berufungsgerichts, dass die im Erbvertrag angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem Willen des Erblassers so lange wie irgend möglich andauern solle, und die vom Berufungsgericht in Bezug genommene Würdigung des Landgerichts, § 8 Abs. 2 des Erbvertrages lasse keinen Zweifel daran, dass die Vertragschließenden und insbesondere der Erblasser angestrebt hätten, das "Hausvermögen" so lange wie irgend möglich als abgegrenzte Vermögensmasse rechtlich verselbständigt zu halten, stehen im Einklang mit der Auslegung des Erbvertrages durch den Senat (vgl. BGHZ 140, 118, 129).
- BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09
Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische …
Zudem ist die mit dem Erbvertrag erstrebte Höchstdauer der Testamentsvollstreckung (BGHZ 174, 346, 349 f.; 140, 118, 129) besser mit einem Testamentsvollstreckergremium im vertraglich vorgesehenen Umfang als mit einem verkleinerten abgesichert. - BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05
Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …
Dabei hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen u.a. auf den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 1998 (IV ZB 19/97 - BGHZ 140, 118 ff.) bezogen, in dem die Erbunfähigkeitsklausel als wirksam angesehen worden ist.In dem hier zugrunde liegenden Pflichtteilsprozess wurde die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil durch Beschluss des Senats vom 12. März 2003 unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 140, 118 ff. zurückgewiesen.
Aufgrund der Verfassungsbeschwerde eines anderen Sohnes des Erblassers hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings zuvor den Senatsbeschluss BGHZ 140, 118 ff. durch Kammerbeschluss vom 22. März 2004 aufgehoben (NJW 2004, 2008).
Deshalb könne der Beschluss BGHZ 140, 118 ff. nicht einem präjudiziellen Urteil im Sinne von § 580 Nr. 6 ZPO gleichgestellt werden.
Jedenfalls sei das mit der Restitutionsklage angegriffene, rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts im Ausgangsverfahren nicht im Sinne von § 580 Nr. 6 ZPO auf den Beschluss BGHZ 140, 118 ff. "gegründet".
Dem hält die Revision entgegen, dem Beschluss BGHZ 140, 118 ff. komme im Rahmen des Erbscheinsverfahrens eine streitentscheidende Funktion zu; er habe auch Bindungswirkung gegenüber den Vorinstanzen jenes Verfahrens entfaltet und sei daher einem präjudiziellen Urteil im Sinne des § 580 Nr. 6 ZPO gleich zu achten.
- BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97
Erbrecht und fürstliches Hausgesetz
Der Senat sieht, ungeachtet einer Bindung an die dargestellte Rechtsauffassung (…vgl. Keidel/Kahl § 27 Rn. 60), auch unter Berücksichtigung der geäußerten Kritik (Goebel FamRZ 1997, 656) keinen Anlaß, die Fragen des Inhalts und der Wirksamkeit des Erbvertrages vom 14.4.1925 anders als in seinem Beschluß vom 3.9.1996 dargestellt und eingehend begründet zu beurteilen (diesem Ergebnis zustimmend auch Otte ZEV 1997, 123; vgl.. auch Schmoeckel JZ 1999, 517 und Muscheler ZEV 1999, 151 ).Sie verstößt auch nach den Maßstäben, die der Bundesgerichtshof in seiner zu einem vergleichbaren Fall ergangenen Entscheidung vom 2.12.1998 (FamRZ 1999, 580 ) genannt hat, und unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Wertungen in Art. 3 und 6 Abs. 1 GG nicht gegen die guten Sitten.
Gerade der Verwirklichung eines solchen Willens soll jedoch die ebenfalls grundgesetzlich gewährleistete Testierfreiheit dienen (BGH FamRZ 1999, 580/584).
Denn für das Verständnis dessen, was heute unter den "guten Sitten" und unter "Treu und Glauben" zu verstehen ist, kommt dieser Wertordnung, wie sie insbesondere in den Grundrechten niedergelegt ist, wesentliche Bedeutung zu (BGH FamRZ 1999, 580/582 m. w N.).
Dieser Bereich höchstpersönlicher Entscheidung ist durch Art. 6 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt (vgl. BVerfGE 31, 58 /67 und BGH FamRZ 1999, 580 /583).
Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG hier, anders als bei Ebenbürtigkeitsklauseln (vgl. zu diesen BGH FamRZ 1999, 580 /583) allenfalls am Rande berührt.
Vielmehr schützt die Testierfreiheit gerade das Anliegen des Erblassers, unter seinen Abkömmlingen denjenigen zum Erben auszuwählen, der ihm am geeignetsten erscheint, den Nachlaß in seinem Sinn fortzuführen (BGH FamRZ 1999, 580 f.).
- OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel
Die Bindung des (Zivil-)Richters im Instanzenzug erstreckt sich auch auf Rechtsfragen mit verfassungsrechtlichem Gehalt (im Anschluss an den auf Vorlage ergangenen Beschluss BGHZ 140, 118 bezüglich der verfassungsrechtlichen Schranken der Testierfreiheit).Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 2.12.1998 (BGHZ 140, 118 = NJW 1999, 566 = MDR 1999, 360 = JZ 1999, 514 = JR 1999, 504 = WM 1999, 442 = FamRZ 1999, 580 = ZEV 1999, 59 = FGPrax 1999, 29 = RPfl 1999, 128 ua) die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Hechingen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Behandlung und neuerlichen Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Da der Senat diese - zuvor auch vom Landgericht vertretene - Rechtsansicht bereits dem Beschluss vom 24.8.1997 zugrunde gelegt hatte, muss der Entscheidung des BGH vom 2.12.1998 entnommen werden, dass er die Geltendmachung einer verfahrenshindernden Einrede nicht für durchgreifend erachtet hat, denn die verfahrensleitenden Vorgaben wären andere gewesen, wenn der BGH dem Einwand entscheidungserhebliches Gewicht beigemessen hätte.
Neue, im Senatsbeschluss vom 24.8.1997 und Beschluss des BGH vom 2.12.1998 noch nicht erörterte verfassungsrechtliche Gesichtspunkte sind nicht geltend gemacht.
Berücksichtigt man, dass der rechtliche Unterschied beider Fälle noch geringer ist, wenn man - wie vom Beteiligten zu 2 geltend gemacht wird - den Erlass des Erblassers vom Januar 1943 über die Handhabung des Ebenbürtigkeitserfordernisses (dazu unten 3 c)) als maßgebend ansieht, dann geht die These, aus dieser späteren Verfassungsgerichtsentscheidung ergebe sich die Verfassungswidrigkeit der BGH-Entscheidung vom 2.12.2001, ins Leere.
b) Soweit es um die Abwägung von Testierfreiheit einerseits und Eheschließungsfreiheit / Diskriminierungsverbot andererseits geht, sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.12.1998 gebunden.
- BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung …
Sittenwidrig kann also ein Testament nur sein, wenn über den Ausschluss des gesetzlichen Erbanspruchs erbberechtigter Angehöriger hinaus besonders schwerwiegende Umstände hinzukommen (BGH NJW 1999, 566/568;… Staudinger/Sack aaO). - LG Arnsberg, 05.06.2025 - 4 O 84/24
Pflichtteilsverzicht Testament unwirksam? Sohn scheitert mit Erbanspruch trotz …
Rn. 116 Die Testierfreiheit ist von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützt (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1994, 1 BvR 720/9091, NJW 1995, 2977 f.; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1998, IV ZB 19/97, NJW 1999, 566, 568).Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nach freiem Ermessen über sein Vermögen zu verfügen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1998, IV ZB 19/97, NJW 1999, 566, 568).
Selbst wenn eine demnach getroffene erbrechtliche Regelung andere grundrechtlich geschützte Belange beeinträchtigt, führt dies nicht automatisch zu deren Sittenwidrigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1998, IV ZB 19/97, NJW 1999, 566, 568 f.).
Denn die Sittenwidrigkeit einer Verfügung von Todes wegen kann nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1998, IV ZB 19/97, NJW 1999, 566, 568; BGH, Urteil vom 21. März 1990, IV ZR 169/89, NJW 1990, 2055, 2056; BGH, Urteil vom 10. November 1982, IV a ZR 83/81, NJW 1983, 674, 675).
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Zivilrechtsstreits wegen …
Rn. 4 Die Fachgerichte hatten die Wirksamkeit dieser vertraglichen Regelungen bejaht, wobei das Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 23. Mai 2002 zur Begründung einen in einem vorangegangenen Erbscheinsverfahren erlassenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1998 (BGHZ 140, 118) zitiert und ausgeführt hatte, dass und warum es den darin enthaltenen Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Frage der Wirksamkeit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge und insbesondere der Erbunfähigkeitsklausel folge. - OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 3 Wx 100/08
Sittenwidrigkeit eines sog. Geliebtentestaments
- OLG Bremen, 10.12.2004 - 5 U 29/04
Prozessrechtliche und materielle Voraussetzungen einer erfolgreichen …
- OLG München, 23.09.2024 - 33 Wx 325/23
Sittenwidrigkeit, Abkömmlinge des Erblassers, Verfügungen des Erblassers, Willen …
- OLG Saarbrücken, 07.04.2022 - 4 W 25/21
Kostenschuldnerschaft eines Grundstückskäufers bei Abwesenheit im Notartermin
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 79/99
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 80/99
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis
- OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser …
- OLG München, 16.07.2007 - 21 U 1836/07
Auskunft über den Vorerbteil eines noch lebenden Vaters zu Nachlassgegenständen; …
- OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 391/03
Sittenwidrigkeit eines Testaments
- BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97
Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- BayObLG, 02.11.2000 - 1Z BR 86/00
Wirksamkeit einer Bedingung für die Nacherbfloge
- KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
Testamentsvollstreckung: Längstmögliche Dauer und Zulässigkeit der Ernennung von …
- OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23
Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für …
- OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
Formanforderungen bei Angabe der Gründe für Pflichtteilsentziehung
- LG München II, 19.08.2004 - 9 O 2826/03
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