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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26636
BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23 (https://dejure.org/2024,26636)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23 (https://dejure.org/2024,26636)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2024 - IV ZB 31/23 (https://dejure.org/2024,26636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung über besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe bei Ersatzeinreichung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a Abs 3 ZPO, § 130a Abs 4 ZPO, § 130d ZPO, § 233 ZPO
    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung über besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe bei Ersatzeinreichung

  • IWW

    § 130d ZPO, § ... 517 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Fall 1 ZPO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Fall 2 ZPO, § 130a Abs. 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, § 130a Abs. 3, 4 ZPO, § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 23 Abs. 3 Satz 5 Rechtsanwaltsverzeichnis - und -postfachverordnung - RAVPV, § 139 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde; Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung; Formgerechte Einreichung eines elektronischen Dokuments bei Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung über besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe bei Ersatzeinreichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte unterliegen keinen Rechtsirrtümern!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwälte unterliegen keinen Rechtsirrtümern! (IBR 2025, 208)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1506
  • MDR 2024, 1396
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Allerdings soll durch die Regelungen des § 130a Abs. 3 und 4 ZPO sichergestellt werden, dass die Identität des Signierenden von einem Dritten geprüft und bestätigt wurde (BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 9).

    Bei der Übermittlung mittels des beA geschieht die Überprüfung der Identität des Absenders anlässlich der Prüfung des Zulassungsantrags durch die Rechtsanwaltskammern und der nachfolgenden Zuteilung eines beA an den Rechtsanwalt (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 30. März 2022 aaO Rn. 10).

    Der sichere Übermittlungsweg über das beA gewährleistet die Identität des Absenders deshalb nur dann, wenn die verantwortende Person - also der Rechtsanwalt als Inhaber des beA (hier der Ehemann der Prozessbevollmächtigten der Klägerin) - den Versand selbst vornimmt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23 juris Rn. 5 f., vom 12. September 2023 - KVZ 64/21, WuW 2024, 119 juris Rn. 5 f. und vom 30. März 2022 aaO Rn. 10;… OLG Braunschweig NJW 2019, 2176 Rn. 51).

    Vielmehr hat die Prozessbevollmächtigte der Klägerin in ihren Stellungnahmen vom 4. August 2023 und vom 5. September 2023 dargelegt, sie habe das Versenden der Berufungsschrift über das beA selbst vorgenommen, nachdem ihr Ehemann - unter Verstoß gegen § 23 Abs. 3 Satz 5 Rechtsanwaltsverzeichnis - und -postfachverordnung - RAVPV (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. März 2022 aaO Rn. 10) - den Zugang zu seinem beA zur Verfügung gestellt hatte.

    Auch insoweit war die Rechtslage geraume Zeit vor der hier in Rede stehenden Nutzung eines fremden beA mit einfacher Signatur am 3. August 2023 geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 10;… OLG Braunschweig, NJW 2019, 2176 Rn. 51); an dieser ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung hätte sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin orientieren müssen.

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Rn. 7 aa) Die Einlegung der Berufung mittels des am 1. August 2023 beim Berufungsgericht eingegangenen Originalschriftsatzes ist unwirksam, weil die Klägerin bei Einreichung der Berufung in Schriftform nicht gemäß § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO zu den Voraussetzungen des § 130d Satz 2 ZPO vorgetragen und diese glaubhaft gemacht hat, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt waren und ihr zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (…vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11 und Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 9).

    In einem solchen Fall ist es ohne rechtliche Wirkung, wenn erst nachträglich die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung dargelegt und glaubhaft gemacht werden (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 aaO Rn. 9).

    Weder hat die Klägerin die Darlegung der Hinderungsgründe am Tag der Ersatzeinreichung nachgeholt (…vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 12), noch hatte ihre Prozessbevollmächtigte das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt, so dass ihr keine Zeit blieb, die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11).

    Anders als die Beschwerde meint, war die Rechtsfrage, ob im Falle einer Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes nach § 130d Satz 2 ZPO die Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe im Regelfall gleichzeitig zu erfolgen hat, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2022 (IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 9;… zu den Ausnahmen vgl. aaO Rn. 11) höchstrichterlich geklärt, so dass sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin hieran hätte orientieren müssen.

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Anforderungen an die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Der sichere Übermittlungsweg über das beA gewährleistet die Identität des Absenders deshalb nur dann, wenn die verantwortende Person - also der Rechtsanwalt als Inhaber des beA (hier der Ehemann der Prozessbevollmächtigten der Klägerin) - den Versand selbst vornimmt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23 juris Rn. 5 f., vom 12. September 2023 - KVZ 64/21, WuW 2024, 119 juris Rn. 5 f. …und vom 30. März 2022 aaO Rn. 10; OLG Braunschweig NJW 2019, 2176 Rn. 51).

    Auch insoweit war die Rechtslage geraume Zeit vor der hier in Rede stehenden Nutzung eines fremden beA mit einfacher Signatur am 3. August 2023 geklärt (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. März 2022 - XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415 Rn. 10; OLG Braunschweig, NJW 2019, 2176 Rn. 51); an dieser ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung hätte sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin orientieren müssen.

  • BGH, 07.05.2024 - VI ZB 22/23

    Berufungseinlegung und Berufungsbegründung im Elektronischer Rechtsverkehr: …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stellt auch die Übersendung mit lediglich einer einfachen Signatur ihrer Prozessbevollmächtigen über das beA eines anderen Rechtsanwalts keine wirksame Einlegung des Rechtsmittels dar (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23, juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Der sichere Übermittlungsweg über das beA gewährleistet die Identität des Absenders deshalb nur dann, wenn die verantwortende Person - also der Rechtsanwalt als Inhaber des beA (hier der Ehemann der Prozessbevollmächtigten der Klägerin) - den Versand selbst vornimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23 juris Rn. 5 f., vom 12. September 2023 - KVZ 64/21, WuW 2024, 119 juris Rn. 5 f. …und vom 30. März 2022 aaO Rn. 10;… OLG Braunschweig NJW 2019, 2176 Rn. 51).

  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Erst wenn es in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20, VersR 2020, 1605 Rn. 17;… vom 27. März 2019 - IV ZR 10/18, NJW-RR 2019, 738 Rn. 10).

    Dies gilt entsprechend für die Nichtberücksichtigung von Rechtsausführungen einer Partei (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 aaO; BGH…, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - I ZB 21/21, WM 2022, 576 Rn. 23 m.w.N.).

  • BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23

    EGVP-Störung - Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Rn. 7 aa) Die Einlegung der Berufung mittels des am 1. August 2023 beim Berufungsgericht eingegangenen Originalschriftsatzes ist unwirksam, weil die Klägerin bei Einreichung der Berufung in Schriftform nicht gemäß § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO zu den Voraussetzungen des § 130d Satz 2 ZPO vorgetragen und diese glaubhaft gemacht hat, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt waren und ihr zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11 …und Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 9).

    Weder hat die Klägerin die Darlegung der Hinderungsgründe am Tag der Ersatzeinreichung nachgeholt (vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 12), noch hatte ihre Prozessbevollmächtigte das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt, so dass ihr keine Zeit blieb, die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11).

  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Ein Rechtsirrtum ist nur ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 16).
  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Dies gilt entsprechend für die Nichtberücksichtigung von Rechtsausführungen einer Partei (…vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 aaO; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - I ZB 21/21, WM 2022, 576 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Berücksichtigung von Verpflichtungszusage bei Zusammenschlusskontrolle und …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Der sichere Übermittlungsweg über das beA gewährleistet die Identität des Absenders deshalb nur dann, wenn die verantwortende Person - also der Rechtsanwalt als Inhaber des beA (hier der Ehemann der Prozessbevollmächtigten der Klägerin) - den Versand selbst vornimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23 juris Rn. 5 f., vom 12. September 2023 - KVZ 64/21, WuW 2024, 119 juris Rn. 5 f. …und vom 30. März 2022 aaO Rn. 10;… OLG Braunschweig NJW 2019, 2176 Rn. 51).
  • BGH, 22.02.2023 - IV ZB 13/22

    Berufungsbeschwer bei Erbfeststellungsklage: Berücksichtigung der gegen den …

    Auszug aus BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
    Mit Blick auf das wirtschaftliche Interesse der Klägerin, über ihre nicht in Rede stehende mindestens hälftige Erbenstellung hinaus Alleinerbin zu sein, ergibt sich unter weiterer Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20% ein Gegenstandswert von 2.000.000 EUR (zur Berechnung des Streitwerts bei der Erbenfeststellungsklage vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2023 - IV ZB 13/22, ZEV 2023, 235 Rn. 6).
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 10/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Feuerversicherers: Nichtberücksichtigung …

  • BGH, 30.07.2026 - I ZB 85/25

    Überobligatorisches Faxen wird nicht bestraft!

    Wird das einfach signierte Dokument hingegen ohne persönliche Anmeldung des Postfachinhabers oder durch eine andere Person versendet, erfüllt dies nicht die Anforderungen an einen sicheren Übermittlungsweg, weil Identität des Urhebers und Authentizität des Schriftstücks in diesen Fällen nicht gewährleistet sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22, ZInsO 2022, 2579 [juris Rn. 7 f.];… Beschluss vom 7. Mai 2024 - VI ZB 22/23, NJW-RR 2024, 1058 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 [juris Rn. 10], jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25

    Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Eine unverzügliche Nachholung der erforderlichen Glaubhaftmachung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise gemäß §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO einzureichenden Schriftsatz verbleibt (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11;… Beschlüsse vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19; vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 Rn. 7 f.;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, juris Rn. 36).
  • BGH, 07.10.2025 - VIII ZB 21/25

    "beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Eine unverzügliche Nachholung der erforderlichen Glaubhaftmachung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise gemäß §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO einzureichenden Schriftsatz verbleibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19; vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 Rn. 7).
  • BGH, 19.02.2025 - IV ZB 13/24

    Erbrechtliche Auskunftsansprüche auf der ersten Stufe einer auf …

    Erst wenn es in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (…Senatsbeschlüsse vom 18. September 2024 - IV ZB 18/23, ZEV 2024, 828 Rn. 13; vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 Rn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2025 - VII R 4/24

    Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass die Übersendung einer Rechtsmittelschrift mit lediglich einer einfachen Signatur eines Prozessbevollmächtigten über das elektronische Postfach eines anderen Berufsträgers keine wirksame Einlegung des Rechtsmittels darstellt (BGH-Beschlüsse vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23, Rz 10; vom 07.05.2024 - VI ZB 22/23, Rz 5 f., m.w.N. und vom 30.03.2022 - XII ZB 311/21, Rz 11, jeweils zum beA).
  • BFH, 21.02.2025 - XI B 53/24

    Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender …

    Rn. 8 a) Es entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Postfach (besonderes elektronisches Anwaltspostfach, besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach --beSt-- oder besonderes elektronisches Behördenpostfach) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30.03.2022 - XII ZB 311/21, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2022, 2415, Rz 10 f.; vom 07.05.2024 - VI ZB 22/23, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2024, 964, Rz 5; vom 03.07.2024 - XII ZB 538/23, NJW 2024, 2996, Rz 8; vom 24.07.2024 - 1 StR 238/24, Strafverteidiger Forum 2024, 276, Rz 3; vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2024, 1506, Rz 10; Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 22.08.2024 - B 6 KA 25/23 B, juris, Rz 8; vom 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B, MMR - Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung 2021, 803, Rz 7; BVerwG-Beschluss vom 19.12.2023 - 8 B 26.23, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2024, 750, Rz 5;… Senatsbeschluss vom 05.11.2024 - XI R 10/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2025, 254, Rz 24).
  • BFH, 10.02.2026 - IX R 33/24

    Einreichung von einfach signierten Dokumenten über ein fremdes besonderes …

    Rn. 14 c) Ist das elektronische Dokument --wie im Streitfall-- nur mit einer einfachen Signatur nach § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 FGO versehen, muss der Versand durch den Verantwortlichen selbst erfolgen (BFH-Beschluss vom 05.11.2024 - XI R 10/22, BFHE 286, 279, BStBl II 2025, 129, Rz 23; BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, Rz 21; BFH-Beschlüsse vom 22.01.2025 - IX B 71/24, Rz 12, und vom 28.06.2024 - I B 41/23 (AdV), Rz 15; vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23, Rz 10; vom 07.05.2024 - VI ZB 22/23, Rz 5 f., m.w.N.; vom 30.03.2022 - XII ZB 311/21, Rz 11, und vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23, Rz 10, wobei die BGH-Beschlüsse jeweils zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach --beA-- ergingen; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2021 - 8 C 4.21, Rz 4, und vom 19.12.2023 - 8 B 26.23, Rz 5; Beschluss des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R, Rz 17; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20, BAGE 171, 28, Rz 14).
  • FG München, 02.09.2025 - 1 K 816/25

    Wiedereinsetzung, Einreichung elektronischer Dokumente über das beSt einer …

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass die Übersendung einer Rechtsmittelschrift mit lediglich einer einfachen Signatur eines Prozessbevollmächtigten über das elektronische Postfach eines anderen Berufsträgers keine wirksame Einlegung des Rechtsmittels darstellt (BGH-Beschlüsse vom 4. September 2024 IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506; vom 7. Mai 2024 VI ZB 22/23, NJW-RR 2024, 1058, und vom 30. März 2022 XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415, jeweils zum beA).
  • BFH, 25.03.2026 - IX R 1/26

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs in eigenen …

    Rn. 12 bb) Ist das elektronische Dokument --wie im Streitfall-- nur mit einer einfachen Signatur nach § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 FGO versehen, muss der Versand durch den Verantwortlichen selbst erfolgen (BFH-Beschluss vom 05.11.2024 - XI R 10/22, BFHE 286, 279, BStBl II 2025, 129, Rz 23; BFH-Urteil vom 08.04.2025 - VII R 4/24, Rz 21; BFH-Beschlüsse vom 22.01.2025 - IX B 71/24, Rz 12, und vom 28.06.2024 - I B 41/23 (AdV), Rz 15; vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23, Rz 10; vom 07.05.2024 - VI ZB 22/23, Rz 5 f., m.w.N.; vom 30.03.2022 - XII ZB 311/21, Rz 11, und vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23, Rz 10, wobei die BGH-Beschlüsse jeweils zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach ergingen; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2021 - 8 C 4.21, Rz 4, und vom 19.12.2023 - 8 B 26.23, Rz 5; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R, Rz 17; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.06.2020 - 10 AZN 53/20, BAGE 171, 28, Rz 14).
  • LAG Niedersachsen, 13.01.2026 - 11 SLa 583/25

    Unzulässigkeit der Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Einreichung der …

    Ein nicht mit der erforderlichen Signatur oder auf einem nicht geeigneten Übermittlungsweg eingereichter Schriftsatz ist nicht (form)wirksam" bei Gericht eingegangen, da er nicht dem für bestimmende Schriftsätze geltenden Schriftformerfordernis genügt (…vgl. BAG 30. Juli 2020 - 2 AZR 43/20 - Rn. 15; BGH 4. September 2024 - IV ZB 31/23 -, Rn. 10;… 19. Januar 2023 - V ZB 28/22 - Rn. 10;… ErfK/Koch 26. Aufl. ArbGG § 46c Rn. 9;… G/M/P/Künzl/Neubert-Vardon 10. Aufl. ArbGG § 46c Rn. 16d).
  • FG München, 25.11.2025 - 5 K 2420/23

    Formanforderungen an die elektronische Klageeinreichung durch Steuerberater und …

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