Rechtsprechung
| BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24 |
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EUV 2016/679 Art 15, FGO § 40 Abs 2, FGO § 67, GG Art 103 Abs 1, AEUV Art 267 Abs 3
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
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Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
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Art 15 EUV 2016/679, § 40 Abs 2 FGO, § 67 FGO, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung - IWW
Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § ... 364 AO, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Art. 15 DSGVO, § 96 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), Art. 103 Abs. 1 GG, § 40 Abs. 2 FGO, § 67 FGO, § 30 AO, § 135 Abs. 2 FGO
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Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
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DSGVO Art. 15 ; FGO § 40 Abs. 2 ; FGO § 67
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung - rechtsportal.de
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
- datenbank.nwb.de
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Akteneinsicht - oder Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO?
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
DSGVO Art 15
Datenschutz-Grundverordnung, Kopien, Akteneinsicht, Außenprüfung, Betriebsprüfung - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
DSGVO Art 15
Akteneinsicht; Außenprüfung; Betriebsprüfung; Datenschutz-Grundverordnung - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21
- BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BFH, 12.11.2024 - IX R 20/22
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Deshalb ist das Akteneinsichtsrecht gegenüber dem Auskunftsrecht hinsichtlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten kein Mehr, sondern ein Aliud (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 42).Rn. 24 b) Die Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO muss als Sachurteilsvoraussetzung schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegeben sein und kann nicht durch eine nachträgliche Korrektur des Begehrens während der Instanz bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung geschaffen werden (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 23;… Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 76; Braun in HHSp, § 40 FGO Rz 160).
Die in § 40 Abs. 2 FGO benannte Ablehnung durch die Behörde setzt zwingend voraus, dass der Erlass eines Verwaltungsakts oder die bestimmte Handlung der Behörde vorher beantragt wurde (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 25).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 27 ff.) verwiesen.
Rn. 28 bb) Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus prozessökonomischen Gründen angezeigt sein, auf das Erfordernis des vorherigen Antrags bei der Behörde zu verzichten, wenn das Beharren auf einer Vorbefassung der Verwaltung als bloße Förmelei erscheint, weil die Behörde klar und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie einen solchen Antrag definitiv ablehnen wird (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 26 unter Verweis auf BVerwG-Urteil vom 02.03.2022 - 6 C 7.20, BVerwGE 175, 76, Rz 58).
Vielmehr wollte das FA --das zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis der neueren Rechtsprechung des Senats zur Unterscheidung von Akteneinsicht und Auskunftsanspruch (Senatsurteile vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 42 und vom 14.01.2025 - IX R 25/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 46) haben konnte-- klarstellen, dass die Kläger auch unter Verweis auf Art. 15 DSGVO ihr Ziel der Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen nicht erreichen könnten.
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21
Akteneinsicht und Aktenkopie nach DSGVO und AO
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 16 K 12118/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des FG vom 20.03.2024 - 16 K 12118/21 sowie der Ablehnungsentscheidung des FA vom 22.02.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2021 das FA zu verurteilen, den Klägern Kopien folgender Akten zu überlassen:.
hilfsweise, das Urteil des FG vom 20.03.2024 - 16 K 12118/21 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Die Rechtslage ist eindeutig ("acte clair"; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Rz 55; EuGH-Urteil Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335, Rz 16) beziehungsweise bereits durch die aufgezeigte Rechtsprechung des EuGH in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; BVerfG-Beschluss vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Rz 55 sowie EuGH-Urteil Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335, Rz 14).
- BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Die Rechtslage ist eindeutig ("acte clair"; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Rz 55; EuGH-Urteil Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335, Rz 16) beziehungsweise bereits durch die aufgezeigte Rechtsprechung des EuGH in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; BVerfG-Beschluss vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Rz 55 sowie EuGH-Urteil Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335, Rz 14). - BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Rn. 28 bb) Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus prozessökonomischen Gründen angezeigt sein, auf das Erfordernis des vorherigen Antrags bei der Behörde zu verzichten, wenn das Beharren auf einer Vorbefassung der Verwaltung als bloße Förmelei erscheint, weil die Behörde klar und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie einen solchen Antrag definitiv ablehnen wird (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 26 unter Verweis auf BVerwG-Urteil vom 02.03.2022 - 6 C 7.20, BVerwGE 175, 76, Rz 58). - EuGH, 12.01.2023 - C-132/21
In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Insbesondere hat der EuGH geklärt, dass die nationalen Verfahrensvorschriften bestimmen, wie die von der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe durchzuführen sind (vgl. EuGH-Urteil Budapesti Elektromos Művek vom 12.01.2023 - C-132/21, EU:C:2023:2, Rz 46). - BFH, 14.01.2025 - IX R 25/22
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Vielmehr wollte das FA --das zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis der neueren Rechtsprechung des Senats zur Unterscheidung von Akteneinsicht und Auskunftsanspruch (Senatsurteile vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, Rz 42 und vom 14.01.2025 - IX R 25/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 46) haben konnte-- klarstellen, dass die Kläger auch unter Verweis auf Art. 15 DSGVO ihr Ziel der Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen nicht erreichen könnten. - EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Im weiteren Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens erwähnten die Kläger erstmals mit Schreiben vom 04.12.2023 ein Auskunftsrecht und verwiesen auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21 (EU:C:2023:369) und FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22 (EU:C:2023:811). - EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Im weiteren Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens erwähnten die Kläger erstmals mit Schreiben vom 04.12.2023 ein Auskunftsrecht und verwiesen auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21 (EU:C:2023:369) und FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22 (EU:C:2023:811). - EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Das Auskunftsrecht dient dazu, dass sich jede natürliche Person vergewissern kann, dass sie betreffende personenbezogene Daten richtig sind und in zulässiger Weise verarbeitet werden (vgl. EuGH-Urteile Nowak vom 20.12.2017 - C-434/16, EU:C:2017:994, Rz 57 und Österreichische Post [Informations relatives aux destinataires de données personnelles] vom 12.01.2023 - C-154/21, EU:C:2023:3, Rz 37). - EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
- BFH, 20.06.2023 - VII R 22/19
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO
- BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug
- BFH, 14.12.2022 - II R 40/20
Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand
- BFH, 23.01.2024 - IX R 7/22
Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
- BFH, 27.10.1993 - I R 25/92
Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für …
- BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10
Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; …
- BFH, 09.12.2025 - IX R 19/22
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aufgrund fehlender …
Rn. 23 (1) Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass ein erstmals im Klageverfahren gestellter Antrag auf Auskunft grundsätzlich gemäß § 40 Abs. 2 FGO unzulässig ist (vgl. grundlegend hierzu Senatsurteile vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, BStBl II 2026, 51, Rz 22 ff.; vom 06.05.2025 - IX R 2/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2026, 56, Rz 22 ff., und vom 08.04.2025 - IX R 8/24, Rz 24 ff.).Der Senat verweist dazu auf die in den Senatsurteilen vom 12.11.2024 - IX R 20/22 (BFHE 284, 551, BStBl II 2026, 51, Rz 23), vom 08.04.2025 - IX R 8/24 und vom 06.05.2025 - IX R 2/23 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2026, 56) sowie seinen Senatsbeschluss vom 15.09.2025 - IX R 11/23 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 28 f.) festgelegten Grundsätze.
Der vorherigen Befassung der Behörde (vgl. Senatsurteile vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, BStBl II 2026, 51, Rz 23; vom 08.04.2025 - IX R 8/24; vom 06.05.2025 - IX R 2/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2026, 56, und Senatsbeschluss vom 15.09.2025 - IX R 11/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 28 f.) bedarf es --ungeachtet der Frage, ob tatsächlich ein solcher Anspruch besteht-- auch bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
- BFH, 15.07.2025 - IX R 25/24
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
Durch eine Klageänderung dürfen die Sachurteilsvoraussetzungen nicht unterlaufen werden (Senatsurteil vom 08.04.2025 - IX R 8/24, Rz 23).Die Beschwer muss als Sachurteilsvoraussetzung schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegeben sein (Senatsurteil vom 08.04.2025 - IX R 8/24, Rz 24).
- BFH, 15.09.2025 - IX R 11/23
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach …
Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen steht nicht zur Disposition der Beteiligten, es kommt also nicht allein darauf an, ob das FG die Klageänderung für sachdienlich hält oder der Beklagte zustimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 20.07.2012 - VII R 12/10, Rz 9, sowie Senatsurteil vom 08.04.2024 - IX R 8/24, Rz 23).Rn. 31 ee) Der Senat hat bereits entschieden, dass eine auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO gerichtete Klage mangels Beschwer grundsätzlich unzulässig ist, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551; vgl. auch Senatsurteile vom 08.04.2025 - IX R 8/24 und vom 06.05.2025 - IX R 2/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
- BFH, 15.09.2025 - IX R 10/23
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.09.2025 IX R 11/23 - …
Rn. 20 ee) Der Senat hat bereits entschieden, dass eine auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO gerichtete Klage mangels Beschwer grundsätzlich unzulässig ist, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt (Senatsurteil vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551; vgl. auch Senatsurteile vom 08.04.2025 - IX R 8/24 und vom 06.05.2025 - IX R 2/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 12.05.2026 - IX B 112/25
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel
Soweit der Kläger darüber hinaus einen weitergehenden Informationsanspruch geltend macht, fehlt es bereits an der erforderlichen Antragstellung gegenüber der Finanzbehörde (vgl. Senatsurteile vom 12.11.2024 - IX R 20/22, BFHE 284, 551, BStBl II 2026, 51; vom 08.04.2025 - IX R 8/24 und vom 06.05.2025 - IX R 2/23, BFHE 288, 386, BStBl II 2026, 56, Rz 23). - OVG Bremen, 15.06.2026 - 1 PA 131/24
Erfolglose PKH-Beschwerde, 1 PA 131/24, Beschluss vom 15.06.2026 - Akteneinsicht; …
aa) Anders als der Kläger meint, sind das verfahrensbezogene Akteneinsichtsrecht und der auf Art. 15 DS-GVO gestützte datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nicht identisch (vgl. BFH, Urt. v. 08.04.2025 - IX R 8/24, juris Rn. 17 f.).Das Recht auf Akteneinsicht und die Rechte aus Art. 15 DS-GVO verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke, unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und weichen auch inhaltlich voneinander ab (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 08.04.2025 - IX R 8/24, juris Rn. 18;… Bäcker, in: Kühling/Buchner, 4. Aufl. 2024, DS-GVO Art. 15 Rn. 6b).
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