Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren: Geltendmachung von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Schadensersatzansprüchen der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner durch den Insolvenzverwalter; unrichtige Angaben zur Verschiebung von Vermögensbestandteilen
- IWW
- Wolters Kluwer
Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verschiebung von Bestandteilen seines Vermögens durch den Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner bei Verkürzung der Insolvenzmasse vor Verfahrenseröffnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 38 ; InsO § 92 S. 1
Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verschiebung von Bestandteilen seines Vermögens durch den Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzverwalter nicht für Vermögensverschiebungen zuständig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Befugnisse des Insolvenzverwalters bei Vermögensverschiebung - Befugnisse des Insolvenzverwalters bei Vermögensverschiebung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Begründung selbständig geltend zu machender Neuverbindlichkeiten bei Vermögensverschiebung des Insolvenzschuldners zwecks Vorenthaltung vor Insovlenzgläubigern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Befugnis des Insolvenzverwalters bei Vermögensverschiebungen vor Insolvenz (IVR 2022, 111)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.10.2019 - 104a O 31/18
- KG, 28.08.2020 - 14 U 168/19
- BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
- BGH, 18.11.2021 - IX ZR 265/20
Papierfundstellen
- BGHZ 231, 328
- NJW 2022, 242
- ZIP 2022, 42
- MDR 2022, 269
- NZI 2022, 118
- WM 2022, 39
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Rn. 7 1. Hat jemand zielgerichtet darauf hingewirkt, wesentliches Vermögen des späteren Verfahrensschuldners dem Gläubigerzugriff zu entziehen, kann dies den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB erfüllen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354, 1355 unter II.; vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, WM 2003, 1178, 1179 unter II.2;… vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 16;… vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 55 ff, 58; zur Innenhaftung der Gesellschafter vgl. BGH…, Urteil vom 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 Rn. 16 ff, 22 ff).Eine § 92 InsO entsprechende Vorschrift gab es in der Konkursordnung nicht; jedoch war in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Befugnis, auf Ersatz eines Gesamtschadens gerichtete Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, beim Verwalter lag (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, WM 2003, 1178, 1180 unter III.1).
Die Vorschrift des § 92 InsO erfasst Ansprüche der Insolvenzgläubiger gegen Gesellschafter oder Organe der insolventen Schuldnerin oder gegen Dritte (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, aaO unter III.2), nicht jedoch Ansprüche gegen den Schuldner selbst.
- BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes: …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Der Anspruch aus § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO aF analog auf Abführung des pfändbaren Betrages aus einem fiktiven angemessenen Dienstverhältnis war nach der bisherigen Senatsrechtsprechung im Wege der Klage vor dem Prozessgericht geltend zu machen (BGH, Urteil vom 13. März 2014 - IX ZR 43/12, WM 2014, 751 Rn. 12 ff).Jedenfalls stehen die vom Schuldner ab Wirksamwerden der Freigabeerklärung aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte nur dem Zugriff der Neugläubiger offen (BGH, Urteil vom 13. März 2014, aaO Rn. 13 mwN).
- BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17
Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Rn. 7 1. Hat jemand zielgerichtet darauf hingewirkt, wesentliches Vermögen des späteren Verfahrensschuldners dem Gläubigerzugriff zu entziehen, kann dies den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB erfüllen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354, 1355 unter II.; vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, WM 2003, 1178, 1179 unter II.2;… vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 16; vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 55 ff, 58; zur Innenhaftung der Gesellschafter vgl. BGH…, Urteil vom 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 Rn. 16 ff, 22 ff).Haben diese (oder sonstige Dritte) planmäßig mit dem Schuldner zusammengewirkt, um dessen wesentliches Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, kommt daneben auch ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB in Betracht, welchen der Verwalter gemäß § 92 Satz 1 InsO geltend machen kann (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 55 ff, 58 mwN;… MünchKomm-InsO/Gehrlein, 4. Aufl., § 92 Rn. 9 mwN).
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 46/11
Klage des Treuhänders gegen den Insolvenzschuldner auf Zahlung nicht an die …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Eine derartige Klage wäre wenig sinnvoll, weil es während des Insolvenzverfahrens keine Vermögensmasse gibt, in welche die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel wegen einer Insolvenzforderung betrieben werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 46/11, NZI 2011, 979 Rn. 6).Die vollstreckbare Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses ist ein Herausgabetitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gegen den Schuldner (BGH, Urteil vom 3. November 2011, aaO mwN).
- BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11
Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
So soll verhindert werden, dass sich einzelne Gläubiger durch gesonderten Zugriff Vorteile verschaffen und dadurch den Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger verletzen (…BT-Drucks. 12/2443, S. 139 zu § 103;… Jaeger/Müller, InsO, § 92 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. März 2013 - III ZR 260/11, BGHZ 197, 75 Rn. 45).Die Vorschrift dient folglich dazu, den ungestörten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu sichern und die Insolvenzmasse zugunsten aller Gläubiger zu vervollständigen (BGH, Urteil vom 21. März 2013, aaO).
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97
Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Ein derartiger Gesamtschaden kann sich auch aus der Verschiebung von Gegenständen des Schuldnervermögens ergeben (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 102/97, BGHZ 143, 246, 251).Rn. 11 Aus diesem Grund hat der Senat bezüglich des Rechtszustands vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung obiter angenommen, der Konkursverwalter sei berechtigt, Ansprüche (nur) gegen Dritte zu verfolgen, welche die Masse geschädigt hätten (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 102/97, BGHZ 143, 246, 251).
- BGH, 06.02.2014 - IX ZB 57/12
Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Der Anspruch auf Ersatz dieses Schadens stellt eine Insolvenzforderung dar, unabhängig davon, ob man auf die Vermögensverschiebungen vor der Eröffnung oder auf deren Verschleierung nach der Eröffnung abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12, WM 2014, 470 Rn. 12 mwN). - BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91
Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Der Kläger hätte nicht nur das Verhalten des Beklagten nach der Eröffnung darstellen, sondern auch zum Ausdruck bringen müssen, dass er (auch) hieraus Schadensersatzansprüche der Gläubiger aus § 826 BGB (oder aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) herleiten wollte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 6 f;… vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 21). - BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister: …
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Der Kläger hätte nicht nur das Verhalten des Beklagten nach der Eröffnung darstellen, sondern auch zum Ausdruck bringen müssen, dass er (auch) hieraus Schadensersatzansprüche der Gläubiger aus § 826 BGB (oder aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) herleiten wollte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 6 f; vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, WM 2012, 2242 Rn. 21). - BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
Auszug aus BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20
Rn. 7 1. Hat jemand zielgerichtet darauf hingewirkt, wesentliches Vermögen des späteren Verfahrensschuldners dem Gläubigerzugriff zu entziehen, kann dies den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB erfüllen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354, 1355 unter II.; vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01, WM 2003, 1178, 1179 unter II.2;… vom 16. November 2007 - IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228 Rn. 16;… vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17, BGHZ 217, 300 Rn. 55 ff, 58; zur Innenhaftung der Gesellschafter vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 Rn. 16 ff, 22 ff). - BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
- BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des …
- BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04
Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 156/12
Insolvenzverfahren: Schaden der Insolvenzgläubiger bei Versteigerung eines zur …
- BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72
Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse - …
- BGH, 05.06.2025 - IX ZR 69/24
Befugnisse eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters (hier nach Anordnung eines …
Solche Schadensersatzansprüche der Insolvenzgläubiger auch gegen den Schuldner können aus einer Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB; vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 156/12, WM 2014, 2175 Rn. 6) oder aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 7 mwN) folgen.Allerdings kommt es hierfür nicht darauf an, ob die mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2021 (IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 8 ff) aufgestellten Grundsätze, wonach Schadensersatzansprüche der Gläubiger wegen einer Verkürzung der späteren Masse, die auf einem Verhalten des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen, als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zur Tabelle angemeldet werden müssen (§ 87 in Verbindung mit §§ 174 ff InsO) und nicht vom Insolvenzverwalter im Klageweg gegen den Schuldner verfolgt werden können, dann gelten, wenn ein masseschädigendes Verhalten des Schuldners nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts im Eröffnungsverfahren erfolgt.
Pfändbares insolvenzfreies Vermögen des Schuldners kann während des laufenden Verfahrens dann entstehen, wenn der Insolvenzverwalter einzelne Bestandteile der Masse (vgl. § 32 Abs. 3 Satz 1 InsO) oder - wie im Streitfall - die selbständige Tätigkeit des Schuldners aus dem Insolvenzbeschlag freigibt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO) oder dem Schuldner im laufenden Verfahren die Restschuldbefreiung erteilt wird (§ 300a InsO; vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 15 ff;… vom 2. Dezember 2021 - IX ZR 206/20, WM 2022, 875 Rn. 17).
Es dient nicht der Befriedigung von Insolvenzforderungen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. März 2014 - IX ZR 43/12, WM 2014, 751 Rn. 13 mwN; vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 16 jeweils für Erwerb aus freigegebener selbständiger Tätigkeit;… Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 36; Urteil vom 21. Oktober 2021, aaO Rn. 17 für Neuerwerb nach Erteilung der Restschuldbefreiung).
Haben die Gläubiger einen solchen Anspruch als einen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet (vgl. § 174 Abs. 2 InsO) und ist dieser so zur Tabelle festgestellt worden (§ 178 InsO), wird dieser Anspruch nach § 302 Nr. 1 InsO von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 8 ff zur Anmeldung von Ersatzansprüchen aufgrund der Verschiebung von Vermögensbestandteilen auf Dritte).
- LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2023 - 19 O 4671/22
Vorläufiger Insolvenzverwalter, Vorläufige Insolvenzverwaltung, Schwacher …
Rn. 3 Im Kern streiten die Parteien um die Frage der Aktivlegitimation des Klägers als Insolvenzverwalter vor dem Hintergrund insbesondere der beiden Urteile des Bundesgerichtshofs einerseits vom 21.10.2021, Az. IX ZR 265/20 (NJW 2022, 242) sowie andererseits vom 02.12.2021, Az. IX ZR 206/20 (NJW 2022, 2276).Rn. 20 aa) Hinsichtlich des Zeitrahmens liegt der vorliegende Fall, in dem es um den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung geht, zwischen den Zeiträumen der beiden Entscheidungen des BGH, NJW 2022, 242 (= Verkürzung der Masse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor Insolvenzverfahrenseröffnung, wobei eine vorläufige Insolvenzverwaltung nicht angeordnet worden war) einerseits sowie NJW 2022, 2276 (Vereinnahmung von Untermieten aus privat veranlasster Untervermietung nach Insolvenzverfahrenseröffnung) andererseits.
Rn. 24 dd) Das Gericht übersieht dabei auch nicht die Einwände, die einem solchen Anspruch entgegenstehen könnten, aus den Entscheidungen des BGH, NJW 2022, 242, Rn. 8ff. sowie NJW 2276, Rn. 22. Dennoch lässt sich der Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB der Masse gegen den Insolvenzschuldner in diesem besonderen Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung damit in Einklang bringen.
Rn. 26 (2) Die Aktivlegitimation folgt im vorliegenden Fall auch nicht erst aus § 92, S. 1 InsO wie im Fall der Vermögensverschiebungen des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (so im Fall BGH, NJW 2022, 242), dem vorausgehend gerade keine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet war.
Rn. 27 (3) Auch die übrigen Argumente der Entscheidung BGH, NJW 2022, 242, Rn. 12ff. Vermögen die gesetzliche Wertung des § 24 Abs. 1 InsO i.V.m. § 82 InsO sowie der allgemein anerkannten Genehmigungsmöglichkeit des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bei fehlendem Gutglaubensschutz (s.o.) nicht zu beseitigen.
Rn. 28 (4) Anders als in der Entscheidung BGH, NJW 2022, 242, in der es keinen vorläufigen Insolvenzverwalter gab, sieht das Gesetz in der vorliegenden Konstellation im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung gerade eine Beteiligung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Entscheidung über die Insolvenzverfahrenseröffnung vor, um eine nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten, § 21 Abs. 1 InsO, sofern das Insolvenzgericht, wie vorliegend geschehen, einen solchen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Rn. 29 (5) Dass schließlich der Schuldner nach Insolvenzverfahrenseröffnung regelmäßig nicht mehr über Mittel verfügen wird, aus denen er einen vom Verwalter für die Insolvenzgläubiger geltend gemachten Zahlungsanspruch befriedigen könnte (vgl. BGH, NJW 2022, 242, Rn. 13), mag sein, rechtfertigt es jedoch nicht, von vornherein bereits den materiellrechtlichen Anspruch auszuschließen.
- BGH, 21.05.2026 - IX ZB 45/25
Beantragung der Anordnung der Nachtragsverteilung durch den ehemaligen …
Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 200 Abs. 1 InsO enden zwar grundsätzlich, wenn und soweit nicht bereits eine Nachtragsverteilung durch das Insolvenzgericht vorbehalten wurde, auch das Amt des Insolvenzverwalters und seine Befugnisse (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, BGHZ 231, 328 Rn. 18).
- OLG Braunschweig, 13.09.2023 - 9 U 14/23
Geltendmachung eines vor der Eröffnung entstandenen Zahlungsanspruchs gegen den …
Die Insolvenzordnung stellt kein Verfahren für die Geltendmachung eines vor der Eröffnung entstandenen Zahlungsanspruchs gegen den Schuldner durch den Verwalter bereit (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20, Rn. 14-20, juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20) fügte sich die Zuerkennung eines solchen, durch den Insolvenzverwalter verfolgten Zahlungsanspruchs auch nicht in das Gesamtgefüge der insolvenzrechtlichen Anordnungen ein: Hiernach verfügt der Schuldner - in der Regel - bereits nicht über die erforderlichen Mittel, um den Zahlungsanspruch zu erfüllen.
cc) Unabhängig davon, dass bereits im Grundsatz einiges dagegen sprechen könnte, die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch nach Verfahrenseröffnung durchgeführte Handlungen der Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20, Rn. 22), hat der Kläger seine Klage auf einen solchen Sachverhalt nicht gestützt.
Der Bundesgerichtshof hat die vorstehende Entscheidung auch nicht, wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, in dem Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20 - "übersehen", sondern diese im Gegenteil ausdrücklich in Bezug genommen (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20, Rn. 10).
- OLG Hamm, 07.12.2023 - 28 U 47/22
Prozessführungsbefugnis; Gesamtschaden; Insolvenzmasse; Insolvenzstraftaten; …
Zweck des § 92 InsO ist es, die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger aus dem Vermögen des wegen Masseverkürzung haftpflichtigen Schädigers zu sichern (BGH, Urteil vom 19.05.2022, III ZR 326/20, Tz. 10/11; BGH…, Urteil vom 17.12.2020, IX ZR 21/19, NZI 2021, 173 Rn. 20, beck-online; BGH…, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 334/01 -, Rn. 13, 24-26, juris; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20 -, BGHZ 231, 328-338, Rn. 10/11; BGH…, Urteil vom 8. Februar 2018 - IX ZR 103/17 -, BGHZ 217, 300-327, Rn. 63;… vgl. MüKoInsO/Gehrlein, 4. Aufl. 2019, InsO § 92 Rn. 9, 11, 18f;… Uhlenbruck/Hirte, 15. Aufl. 2019, InsO § 92 Rn. 8). - BGH, 02.12.2021 - IX ZR 206/20
Eine Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner persönlich, …
Es könnte sich aber auch um eine insolvenzfreie Neuforderung der von der Masseverkürzung betroffenen Gläubiger handeln (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2021 - IX ZR 265/20, ZIP 2022, 42 Rn. 22, zVb in BGHZ). - OLG Nürnberg, 26.04.2024 - 15 U 736/23
Klage des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner auf Herausgabe einer …
Rn. 60 cc) Die von der Berufung zitierte Entscheidung des BGH vom 21.10.2021 (IX ZR 265/20, juris Rn. 8ff, NJW 2022, 242ff), steht der Aktivlegitimation des Klägers nicht entgegen. - LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 379/21 Die Vorschrift dient folglich dazu, den ungestörten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu sichern und die Insolvenzmasse zugunsten aller Gläubiger zu vervollständigen (BGH, Urteile vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20, NJW 2022, 242, Rdz. 9…, vom 21.03.2013 - III ZR 260/11, NJW 2013, 1434, Rdz. 42, 45).
- LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 410/21 Die Vorschrift dient folglich dazu, den ungestörten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu sichern und die Insolvenzmasse zugunsten aller Gläubiger zu vervollständigen (BGH, Urteile vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20, NJW 2022, 242, Rdz. 9…, vom 21.03.2013 - III ZR 260/11, NJW 2013, 1434, Rdz. 42, 45).
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