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Rechtsprechung
   BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,344
BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72 (https://dejure.org/1973,344)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1973 - 2 AZR 16/72 (https://dejure.org/1973,344)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 (https://dejure.org/1973,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von Schadensersatzansprüchen - Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsmißbrauch - Sittenwidrige Schädigung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigungsabfindung und Schadensersatzanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 43
  • NJW 1973, 1902
  • DB 1973, 1559
  • JZ 1973, 561
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Durch die Entscheidung des Gerichts wird der RechtswidrigkeitsZusammenhang zwischen dem möglichen Auflösungsverschulden des Kündigenden und dem Schaden unterbrochen, der dem Gekündigten durch die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses entsteht (vgl. zum Problem des Rechtswidrig keitszusammenhanges und zur Haftungsbegrenzung durch den Schutzzweck der Horm: Esser, Schuldrecht, 3" Aufl., 1. Band S. 3o9 ff.; larenz, Schuldrecht, 9. Aufl., Bd. 1 S. 161 und BGHZ 27, 137 ff /"14o 7) Auf di es er Erwägung beruht letztlich schon das Urteil des Senats im Vorprozeß, in dem betont worden ist, ein rechtsgestaltender Richterspruch könne nicht gleichzeitig eine den Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflici tende Maßnahme sein.
  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung - …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Treu und Glauben und der Rechtsgedanke des § 162 BGB, daß niemand aus einem treuewidrigen Verhalten einen rechtlichen Vorteil ziehen darf, zu beachten und zu verwirklichen; das gilt jedenfalls, soweit nicht die Anforderungen des § 242 BGB hinsichtlich der Sozialwidrigkeit der Kündigung durch § 1 KSchG abschließend geregelt worden sind (vgl. BAG 4, 3o6 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG; BAG Io, 2o? = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung;… Hueck, aaO, Einleitung V 6 a S. 41 bis 42;… Auffarth-Müller, Kündigungsschutzgesetz, § 1 Anm. 3 und Herschel-Steinmann, aaO, Anm. 3 vor § 1 KSchG).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung - …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Eine von vornherein wirksame, weil sozialgemäße Kündigung ist aber grundsätzlich keine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    So weit es um den Auflösungsantrag nach § 7 a.P. = § 9 n.F. KSchG geht, ist diese Beschränkung der Rechtsausübung ins besondere deshalb geboten, weil das Kündigungsschutzgesetz vornehmlich dem Schutz des Arbeitsplatzes dient und des halb ein "Bestandsschutz" und kein "Abfindungsgesetz" ist (vgl. BAG 16, 285 /91J = AP Nr. 2o zu § 7 KSchG m. zust. Anm. von Herschel).
  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 198/69

    Unrichtiges rechtskräftiges Urteil - Restitutionsklage - Schadenersatzklage - …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Da unta? diesen Voraussetzungen nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 4o, 13o und BGHZ 5o, 115 /"12o f 7) und des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 14 zu § 826 BGB) ohnehin die materielle Rechtskraft eines unrichtigen Urteils eingeschränkt wird, um zu verhindern, "daß eine offenbare Lüge den Sieg über die gerechte Sache behält" (vgl. BGHZ 4o, 13o), gilt Je denfalls im Ergebnis für einen Schadenersatzanspruch, mit dem erreicht werden soll, daß die Vermögensrecht liehen Auswirkungen eines Auflösungsurteils beseitigt werden, keine Besonderheit.
  • BAG, 27.01.1961 - 1 AZR 311/59

    Vertreter der Kreishandwerkerschaft - Unzulässige Berufung - Vertreter einer …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Diese vom Eevisionsgericht unbeschränkt nachprüfbare Auslegung (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 11 ArbGG und BGHZ 4, 528 /"554 7) ist für den Senat nicht bindend, weil sie weder dem Wortlaut des Antrages (Ersatz "allen Schadens...") noch seiner Begründung gerecht wird, es werde der Schaden geltend gemacht, der über den im Vorprozeß anhängig gewesenen Betrag hinausgehe und der umfangmäßig noch nicht genau fest stehe.
  • BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70

    Kündigungsabfindung - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Nachdem auch seine Berufung erfolglos geblieben war, hat der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision eingelegt, die durch Urteil des Senats vom 22. April 1971 (AP Nr. 24 zu § 7 KSchG mit Anm. von Herschel = BB 1971, 959 ff. mit Anm. von Gumpert) zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben …

    Auszug aus BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
    Für die Beurteilung, ob die erforderliche Grundlage für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch vorhanden ist, kommt es zwar nicht auf den Zeitpunkt der Kündigung, sondern auf den der Entscheidung über den Auflösungsantrag an (vgl. BAG 9, 15i = Nr. 7 zu § 7 KSchG und AP Nr. 56 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - zu B I 3 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 43).
  • LAG Köln, 09.07.2025 - 4 SLa 97/25

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag d. Arbeitnehmers - Unzumutbarkeit …

    Die Abfindung beinhaltet außerdem eine Sanktion, die den Arbeitgeber davon abhalten soll, in Zukunft sozial ungerechtfertigte Kündigungen auszusprechen (BAG, Urteil vom 15.02.1973 - 2 AZR 16/72 -, Rn. 18, juris;… ErfK-Kiel, 25. Aufl. 2025, § 10 KSchG, Rn.4).

    Als Bemessungsfaktor für die Höhe der Abfindung kommt neben der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter auch das Maß der Sozialwidrigkeit der Kündigung in Betracht (vgl. BAG…, Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 803/96 -, Rn. 53;… Urteil vom 25.11.1982 - 2 AZR 21/81-, Rn. 80; Urteil vom 15.02.1973 - 2 AZR 16/72 -, Rn. 23, juris; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23.03.2022 - 25 Sa 335/20 -, Rn. 324, juris;… ErfK-Kiel, 25. Aufl. 2025, § 10 KSchG, Rn. 6).

    Es ist grundsätzlich eine besonders hohe Abfindung festzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Auflösungsgründe zwar nicht arglistig, aber doch schuldhaft herbeigeführt hat (BAG, Urteil vom 15.02.1973 - 2 AZR 16/72 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 511/18

    Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils - Schadensersatz …

    Rn. 30 2. Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es Fälle gibt, in denen sich die Rechtskraft gegenüber einem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB nicht durchsetzen kann (vgl. etwa BAG 3. November 1982 - 7 AZR 62/79 - zu II 1 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu III 2 der Gründe, BAGE 25, 43; 27. Januar 1970 - 1 AZR 198/69 - zu 2 a der Gründe;… BGH 20. Juni 2018 - XII ZB 84/17 - Rn. 40; 13. September 2005 - VI ZR 137/04 - zu 3 a der Gründe, BGHZ 164, 87; 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 - zu II B 2 der Gründe; 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99 - zu IV 2 a der Gründe, BGHZ 151, 316; 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98 - zu II B 1 der Gründe; 15. November 1994 - VI ZR 2/94 - zu II 1 a der Gründe; 24. September 1987 - III ZR 187/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 101, 380; 5. Juni 1963 - IV ZR 136/62 - BGHZ 40, 130).

    insbesondere arglistig durch Irreführung des Gerichts ein rechtskräftiges unrichtiges Urteil erwirkt (sittenwidriges Erwirken einer rechtskräftigen unrichtigen Entscheidung), einen Anspruch auf Schadensersatz (vgl. etwa BAG 3. November 1982 - 7 AZR 62/79 - zu II 1 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu III 2 der Gründe, BAGE 25, 43; 27. Januar 1970 - 1 AZR 198/69 - zu 2 a der Gründe; BGH 13. September 2005 - VI ZR 137/04 - zu 3 a der Gründe, BGHZ 164, 87; 15. November 1994 - VI ZR 2/94 - zu II 1 a der Gründe; 5. Juni 1963 - IV ZR 136/62 - BGHZ 40, 130).

    Der schwerwiegende Eingriff in die Rechtskraft ist nämlich nur in den äußersten Fällen erträglich und geboten, in denen nicht die offenbare Lüge den Sieg über die gerechte Sache behalten darf (vgl. etwa BAG 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 25, 43; 27. Januar 1970 - 1 AZR 198/69 - zu 2 b der Gründe; BGH 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - zu 1 der Gründe;… 5. Juni 1963 - IV ZR 136/62 - aaO).

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