Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
Schienenkartell VI
- rechtsinformationen.bund.de
Kartellschadensersatz: Wirksamkeit von Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen - Schienenkartell VI
- rechtsprechung-im-internet.de
Schienenkartell VI
§ 33 GWB 1999, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 309 Nr 5 BGB, § 287 ZPO
Kartellschadensersatz: Wirksamkeit von Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen - Schienenkartell VI - IWW
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus ...
- Betriebs-Berater
Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen - Schienenkartell VI
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 33 GWB 1999; § 307 Abs. 1 Satz 1 A, Cl BGB
Pauschalierungsklausel: BGH billigt 5 %-AGB für Kartellschadensersatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 1999 § 33 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1 A, Cl
A) Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er 'aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [...] darstellt', einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ... - rechtsportal.de
GWB § 1999 § 33 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1 A, Cl
Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: Schienenkartell VI
- datenbank.nwb.de
Schienenkartell VI
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Generelle Preisabsprache getroffen: Bieter muss 5% Vertragsstrafe zahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Pauschalierungsklausel in Höhe eines 15 Prozent der Abrechnungssumme nicht übersteigenden Betrags für Schäden durch Kartellabsprachen in Kaufvertrag zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kartellabsprachen - und der pauschalierte Schadensersatz
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Pauschalierungsklausel bei Schäden durch Kartellabsprachen rechtens - Pauschalierungsklausel bei Schäden durch Kartellabsprachen rechtens
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 229, 1
- ZIP 2021, 2200
- MDR 2021, 697
- NZBau 2021, 404
- VersR 2021, 1565
- WM 2022, 1031
- DB 2021, 1068
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (34)
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Rn. 11 I. Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass für die in Rede stehenden Aufträge aus den Beschaffungsvorgängen in den Jahren 2002 und 2003 als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB 1999 in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281 Rn. 18 - Schienenkartell II, mwN).Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 33 Satz 1 GWB 1999, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 25 - Schienenkartell IV;… Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 - Schienenkartell V).
Es sind die allgemeinen Anforderungen an die Tatsachenfeststellung zu beachten, wie sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen sind (BGHZ 224, 281 Rn. 34 ff. - Schienenkartell II).
Dieser hypothetische Wettbewerbspreis lässt sich im Rahmen des kontrafaktischen Szenarios typischerweise nur aufgrund von Indizien ermitteln (vgl. BGHZ 224, 281 Rn. 34 - Schienenkartell II) und kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls ohnehin nur näherungsweise bestimmt werden.
Sie gestatten es andererseits aber auch nicht umgekehrt, bei der Inhaltskontrolle von Pauschalierungsklauseln generell auf eine Überprüfung zu verzichten, ob sich die Schadenspauschale an dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden orientiert (so aber OLG Thüringen, NZKart 2017, 540 Rn. 66 [aufgehoben durch BGHZ 224, 281 - Schienenkartell II]).
Insoweit kann eine einheitliche Prüfung vorgenommen werden, weil sich die Frage nach der Höhe des Schadens - jedenfalls für die Zwecke des Ausspruchs über den bezifferten Leistungsantrag - nicht von der Frage trennen lässt, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. BGHZ 224, 281 Rn. 54 - Schienenkartell II).
Da dem Schädiger bei Vereinbarung einer Pauschalierungsklausel der Nachweis offensteht, dass kein Schaden entstanden ist, reicht zur Erfüllung dieser - prozessualen - Voraussetzung für ein Grundurteil ein bloßer Verweis auf die Schadenspauschalierungsklausel nicht aus (zu dieser Fallgestaltung BGHZ 224, 281 Rn. 52 f. - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 94/18, z. Veröffent. best.).
Für diese Gesamtwürdigung gelten auch im Rahmen des vom Schädiger bei einer wirksamen Schadenspauschalierung darzulegenden und nachzuweisenden fehlenden oder geringeren Schadens die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Maßstäbe (BGHZ 224, 281 Rn. 34 ff. - Schienenkartell II).
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94
Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale im Falle des Nachweises …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Bei der Regelung nach Nr. 14 ZVB handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, um eine von der Klägerin vorformulierte Pauschalierungsklausel, auf die die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 286/94, BGHZ 131, 356, 359;… Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 42 - Schienenkartell I).Rn. 27 (a) Dabei handelt es sich zunächst um Submissionsabsprachen (vgl. BGHZ 131, 356, 359), die "aus Anlass der Vergabe" getroffen wurden und darauf gerichtet sind, den konkreten Auftrag einem bestimmten Anbieter zuzuweisen oder den Preis oder sonstige Bedingungen der Leistungserbringung zum Nachteil des Auftraggebers abzusprechen.
Dabei darf die Pauschale der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, NJW 1984, 2093, 2094; BGHZ 131, 356, 359).
In besonderem Maße gilt dies für den praktisch bedeutsamsten Fall des durch Kartellabsprachen verursachten Preishöhenschadens, weil dieser Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Preis zu ermitteln ist, der sich ohne Kartellabsprache ergeben hätte (vgl. BGHZ 131, 356, 359 f., zu Submissionsabsprachen).
Insofern kommt dem mit der Verwendung von Pauschalierungsklauseln verfolgten und in § 309 Nr. 5 BGB grundsätzlich anerkannten Zweck, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch Verringerung von Zeitaufwand und Kosten zu rationalisieren (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - VIII ZR 89/81, NJW 1982, 2316, 2317;… BT-Drucks. 7/3919, S. 29; Franck, ZHR 181 (2017), 955, 965), eine besondere Bedeutung zu (vgl. BGHZ 131, 356, 359 f.).
Rn. 43 (a) Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit eine im Wortlaut nahezu identische Pauschalierungsklausel, die im Zusammenhang mit der Beauftragung von Bauleistungen verwendet worden ist und eine Schadenspauschale von drei Prozent der Auftragssumme vorsah, als im Einklang mit § 9 AGBG stehend erkannt (BGHZ 131, 356, 360), weil das Bundeskartellamt den durchschnittlichen Preisaufschlag bei Submissionsabsprachen im Baugewerbe auf 13 Prozent geschätzt hatte.
- BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17
Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Bei der Regelung nach Nr. 14 ZVB handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, um eine von der Klägerin vorformulierte Pauschalierungsklausel, auf die die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 286/94, BGHZ 131, 356, 359; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 42 - Schienenkartell I).Diese Annahme steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht im Einklang, weil es - wie der Bundesgerichtshof allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell, wie es hier in Rede steht, an der dafür erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehlt (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 57 - Schienenkartell I).
Dabei wird das Berufungsgericht ein Mitverschulden der Klägerin an der Schadensentstehung erneut verneinen können (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 91 - Schienenkartell I;… Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 40 f. - Schienenkartell III).
Ebenfalls wird es davon ausgehen können, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 94 - Schienenkartell I).
- BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 33 Satz 1 GWB 1999, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (…BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 25 - Schienenkartell IV;… Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 - Schienenkartell V).Die Weiterwälzung eines durch Eingehung des Vertrages bereits entstandenen Schadens ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen, für deren Voraussetzungen der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 50 - Schienenkartell IV).
- BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19
Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Ist der Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19, WM 2020, 1840 Rn. 26, 29, mwN).Außer Betracht zu bleiben haben solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19, ZNER 2020, 419 Rn. 27, mwN).
- BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17
Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Diese Grundsätze sind bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr gleichfalls zu beachten (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17, NJW-RR 2018, 198 Rn. 13). - BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09
Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Rn. 56 Ist ein Schadensersatzanspruch - wie hier - dem Grunde nach entstanden und eine wirksame Pauschalierungsklausel vereinbart, trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast nicht nur für eine geringere Höhe des Schadens, sondern auch dafür, dass kein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 123/09, BGHZ 185, 178 Rn. 20 f.;… Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 161/10, NJW 2011, 3030 Rn. 13;… Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, Neubearbeitung 2019, § 309 Nr. 5 Rn. 19;… Roloff/Looschelders in Erman, BGB, 16. Aufl., § 309 Rn. 49). - EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Aus diesem Grund können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (grundlegend: EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, EuZW 2001, 715 Rn. 27 - Courage). - BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Im Rahmen der nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotenen umfassenden Interessenabwägung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 48; Urteil vom 1. Juni 2005 - IV ZR 100/02, NJW-RR 2005, 1161, 1162) ist im vorliegenden Zusammenhang darüber hinaus den Besonderheiten kartellzivilrechtlicher Schadensersatzansprüche Rechnung zu tragen. - BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades: …
Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
Der danach maßgebliche Durchschnittsschaden ist objektiv und unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln; die Darlegungs- und Beweislast für den branchentypischen Durchschnittsschaden trägt der Verwender (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - VIII ZR 115/75, BGHZ 67, 312, 316 f.; Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13, NJW-RR 2015, 690 Rn. 22, mwN). - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 161/10
Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale …
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
- BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Auslegung eines Vertrages über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen: …
- BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98
Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes …
- BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13
Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung …
- BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18
Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des …
- OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12
Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag …
- BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …
- OLG Jena, 22.02.2017 - 2 U 583/15
Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in …
- BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …
- BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81
Formularmäßige Pauschalierung des Schadens
- BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75
Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer …
- BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer …
- BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18
Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen …
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83
Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des …
- BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14
Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung …
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12
Teilbare Klauseln
- BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
Schienenkartell V - Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen …
- EuGH, 11.09.2014 - C-67/13
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis …
- BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur …
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
- BGH, 07.09.2016 - IV ZR 172/15
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für …
- BGH, 21.07.2026 - II ZB 21/22
Kapitalanleger-Musterverfahren zum Versuch der Übernahme von Volkswagen durch …
Sie sind zudem geeignet, die Marktteilnehmer von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; insofern tragen sie zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs bei (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WM 2022, 193 Rn. 52 - Schienenkartell V; Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 Rn. 36 - Schienenkartell VI;… Urteil vom 8. August 2022 - KZR 111/18, WM 2023, 990 Rn. 131 - VBL-Gegenwert III). - BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20
Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?
Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (…st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 227, 84 Rn. 31 mwN - LKW-Kartell I;… BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 f. - Schienenkartell V; vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 Rn. 15 - Schienenkartell VI;… vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 21 - LKW-Kartell II;… vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, NZKart 2022, 641 Rn. 24 - Stahl-Strahlmittel). - BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
Angesichts der Besonderheiten des nicht gegen einzelne Marktteilnehmer, sondern die Marktgegenseite gerichteten kartellrechtlichen Deliktstatbestands bedarf es daher auch nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (…st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 227, 84 Rn. 31 mwN - LKW-Kartell; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, WRP 2021, 920 Rn. 15, 41 - Schienenkartell VI).
- OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …
Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).Die Ergebnisse bleiben aufgrund der methodischen Unsicherheiten häufig umstritten und können allenfalls als Indiz für kartellbedingte Preisänderungen gewertet werden (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - Lkw-Kartell IV; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 34 - Schienenkartell VI; zu entsprechenden Hinweisen in der britischen Rechtsprechung: Tolkmitt, ZWeR 2023, 309 [321, 324]).
Diese Unsicherheit darf jedoch nicht zulasten der Geschädigten gehen, denn die Erschwernisse bei der Ermittlung des hypothetischen Wettbewerbspreises beruhen auf der kartellwidrigen Absprache selbst (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 41 - Schienenkartell VI).
Trotz methodischer Unterschiede zwischen den Untersuchungen lassen sich die Ergebnisse kritisch würdigen und in den Schätzansatz einbeziehen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 38 - Schienenkartell VI).
Der Bundesgerichtshof hat einen Wert von bis zu fünfzehn Prozent des Kaufpreises als ökonomisch fundiert bewertet und für die Zwecke einer Schadenspauschalierung gebilligt (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 44 f. - Schienenkartell VI).
- LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19
Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines …
Soweit der Bundesgerichtshof zu kartellschadensersatzrechtlichen Fragestellungen in Verfahren etwa zum sog. "Schienenkartell" oder zum sog. "Lkw-Kartell" zu entscheiden hatte, hat er die Urteile der verschiedenen Berufungsgerichte ausnahmslos aufgehoben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, BGHZ 224, 281-302; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17 - Schienenkartell III; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 - Lkw-Kartell [I], BGHZ 227, 84; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 - Lkw-Kartell II). - LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21
Sperrung eines Händler-Online-Kontos
Schließlich spricht das erklärte Ziel des Gesetzgebers, der mit der 6. und 7. GWB-Novelle unter anderem die Rechtsschutzmöglichkeiten Privater stärken wollte (BT-Drs. 13/9720, 35 f.; BT-Drs. 15/3640, 1, 35 f.; vgl.: BGH, Urt. v. 10.02.2021, Az.: KZR 63/18, Rn. 36 - Schiene VI), für die Begründung zumindest einer sekundären Darlegungslast unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 GWB (…so im Ergebnis auch Immenga/Mestmäcker/Fuchs, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2020, § 18 Rn. 199;… Langen/Bunte/Bardong, Band 1, 13. Aufl. 2018, § 18 GWB Rn. 224).Diese Informationsdisparität ist bei den Anforderungen an die Darlegungslast sowie die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 GWB zu berücksichtigen (…vgl. MüKoEUWettbR/Wolf, GWB, 3. Aufl. 2020, § 18 Rn. 69; vgl. allgemein zur Informationsdisparität bei der privatrechtlichen Durchsetzung: BGH, Urt. v. 10.02.2021, Az.: KZR 63/18, Rn. 36, 41 - Schiene VI).
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Dies wäre mit dem Gebot, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, Rn. 36), nicht zu vereinbaren.Rn. 305 In der Natur der Sache liegend sind die zuvor beschriebenen Unterschiede im Streitfall allerdings vor allem angesichts dessen, weil die Bezifferung eines Schadens, der aus einem Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen resultiert, regelmäßig nicht nur mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten sowie großem sachlichen wie finanziellen Aufwand verbunden ist, sondern, weil der in Frage stehende Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Wettbewerbspreis zu ermitteln ist, mithin deshalb nur näherungsweise bestimmt werden kann, also auch jede Schadensschätzung "nur" eine mögliche Annäherung an das kontrafaktische Szenario erlaubt (vgl. zum Ganzen etwa BGH…, Beschluss vom 09.10.2018 - KRB 51/16, Flüssiggas I, juris Rn. 63 ff;… BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56; vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 34 …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 ff, jeweils mwN).
Ob die Verfeinerung zu einem (relevanten) Erkenntnisgewinn führt, kann und muss in derartigen Verfahren daher aus eben diesem Grund - und erst recht angesichts des Effektivitätsgebots - irgendwann dahingestellt bleiben, andernfalls führte das Verlangen einer "bestmöglichen" Regressionsanalyse für die Schadensfeststellung aufgrund des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwands dazu, dass Kartellschadensersatzverfahren kaum noch justiziabel wären, was mit dem Gebot, dass kartellrechtlich Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen, nicht zu vereinbaren (…vgl. LG Berlin, Urteile vom 15.06.2023 - 61 O 1/23 Kart, Lkw-Kartell, juris Rn. 119 …und vom 19.06.2023 - 16a O 1/20, juris Rn. 408; zum Effektivitätsgebot statt vieler: BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 36 mwN, insbes. auch zur Rspr. d. EuGH).
Schadensersatzansprüche dienen nicht nur dem privaten Schadensausgleich, sondern darüber hinaus dem öffentlichen Interesse an der praktischen Wirksamkeit des Art. 101 AEUV, § 1 GWB (vgl. EuGH…, Urteil vom 06.10.2021 - C-882/19, juris Rn. 34 ff; BVerfG, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13, NZKart 2014, 191, Aufzugskartell; BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 36).
Rn. 439 Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 u. 24 f und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 43 f).
(vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 38 u. 43 f).
- BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell …
Dieser hypothetische Wettbewerbspreis kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls nur näherungsweise bestimmt werden (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, WuW 2021, 356 Rn. 34 mwN - Schienenkartell VI; vgl. auch Schweitzer/Woeste, ZWeR 2022, 46, 54). - LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17
Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell
Dies wäre mit dem Gebot, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, Rn. 36), nicht zu vereinbaren.Rn. 214 U.a. unter Hinweis, dass die Bezifferung eines Schadens, der aus einem Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen resultiert, regelmäßig mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten sowie großem sachlichen wie finanziellen Aufwand verbunden ist und zuletzt gleichwohl angesichts dessen, dass der in Frage stehende Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Wettbewerbspreis zu ermitteln ist, mithin deshalb nur näherungsweise bestimmt werden kann, also jede Schadensschätzung "nur" eine mögliche Annäherung an das kontrafaktische Szenario erlaubt (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 18 und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 34, jeweils m.w.N.), hat die Kammer erstmals 2020 in vier Parallelverfahren sowie 2021 und 2022 in drei weiteren Parallelverfahren beschlossen, Sachverständigenbeweis zum Maß bzw. zu der streitigen Behauptung der Klägerseite zu erheben, die von der KOM bestandskräftig als kartellrechtswidrig festgestellten Verhaltensweisen hätten zu dem von der Klägerseite jeweils behaupteten Preishöheschaden geführt, wie er sich aus der im jeweiligen Verfahren vorgelegten privatgutachterlichen Schadensschätzung ergibt.
Rn. 240 Ob die Verfeinerung überhaupt zu einem, zumindest zu einem relevanten Erkenntnisgewinn führt, kann und muss in derartigen Verfahren daher naturgemäß - und erst recht angesichts des Effektivitätsgebots - irgendwann dahingestellt bleiben, andernfalls führte das Verlangen einer "bestmöglichen" Regressionsanalyse für die Schadensfeststellung aufgrund des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwands dazu, dass Kartellschadensersatzverfahren kaum noch justiziabel wären, was mit dem Gebot, dass kartellrechtlich Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen, nicht zu vereinbaren (…vgl. LG Berlin, Urteile vom 15.06.2023 - 61 O 1/23 Kart, Lkw-Kartell, juris Rn. 119 …und vom 19.06.2023 - 16a O 1/20, juris Rn. 408; zum Effektivitätsgebot statt vieler: BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 36 m.w.N., insbes. auch zur Rspr. d. EuGH).
Schadensersatzansprüche dienen nicht nur dem privaten Schadensausgleich, sondern darüber hinaus dem öffentlichen Interesse an der praktischen Wirksamkeit des Art. 101 AEUV, § 1 GWB (vgl. EuGH…, Urteil vom 06.10.2021 - C-882/19, juris Rn. 34 ff; BVerfG, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13, NZKart 2014, 191, Aufzugskartell; BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 36).
Rn. 270 Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 u. 24 f und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 43 f).
(vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 38 u. 43 f).
- LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23
Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer …
Dies wäre mit dem Gebot, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 36), nicht zu vereinbaren.Die Werte des IAW-Gutachtens liegen überwiegend erheblich über denjenigen, die nach zu Kartellaufschlägen veröffentlichten Meta-Studien zu erwarten wären (vgl. Oxera Consulting Limited, Quantifying antitrust damages, Dezember 2009; Boyer/Kotchonie, How Much Do Cartel Overcharge?, Review of Industrial Organisation 47 (2015) 119 ff.); die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen, auch wenn es vorliegend nicht um die Prognose eines kartellbedingten Schadens zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Umsatzgeschäftes geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 43 f. ["nicht nur im Zeitpunkt des Vertragsschlusses"]).
Skonti, welche der Klägerin nach Vertragsschluss als "Entgelt" für überobligationsmäßig schnelle Zahlungen gewährt wurden, lassen diesen Schaden nicht wieder entfallen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 53; KG…, Urteil vom 28. Juni 2018 - U 13/14 Kart, juris Rn. 94); der Lieferant, der Skonti einräumt, wird hierfür dadurch kompensiert, dass ihm im Fall ihrer Nutzung zu einem früheren Zeitpunkt Liquidität zufließt.
Die Schadenspauschalierungsklausel ist nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB wirksam und ihre Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 17 ff.); die Klausel verlangt nicht den Nachweis, dass überhaupt ein kartellbedingter Schaden entstanden ist (…vgl. BGH aaO Rn. 55 ff.).
Rn. 176 e) Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Preishöhenschadens ist nicht gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 64).
Rn. 180 f) Die von den Beklagten erhobene Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) greift nicht durch (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 64).
- LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
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- LG Berlin, 15.06.2023 - 61 O 1/23
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