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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13202
BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23 (https://dejure.org/2025,13202)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2025 - KZR 71/23 (https://dejure.org/2025,13202)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2025 - KZR 71/23 (https://dejure.org/2025,13202)
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  • bundesgerichtshof.de PDF

    LKW-Kartell VI

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung eines kartellbeteiligten Lastkraftwagenherstellers: Erfahrungssatz zugunsten eines geschädigten Leasingnehmers - LKW-Kartell VI

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2545
  • ZIP 2025, 1565
  • WM 2025, 1387
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.10.2024 - KZR 60/23

    LKW-Kartell V - Schadensersatzklage der Geschädigten aus einem Europäischen …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, findet beim LKW-Kartell zugunsten eines Leasingnehmers Anwendung, der einen Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unter Vereinbarung eines Ausgleichs für gefahrene Mehrkilometer und eines leasingtypischen Minderwertausgleichs mit Amortisationsfunktion geschlossen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).

    Rn. 18 2. Entgegen der Revision ist die Klage wegen keines der 47 Beschaffungsvorgänge abweisungsreif (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 Rn. 39 mwN - LKW-Kartell V).

    Rn. 19 a) Das Berufungsgericht hat zutreffend als mögliche Anspruchsgrundlage für den Ersatz der von der Klägerin geltend gemachten Schäden aus den Leasingverträgen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 81 EGV, § 33 Satz 1 Halbsatz 2, § 1 GWB in der vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2005 geltenden Fassung sowie § 33 Abs. 3 Satz 1 GWB 2005 herangezogen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 Rn. 17 mwN - LKW-Kartell V).

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 22/12

    Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Verjährungsfrist für einen …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Rn. 36 (b) Auch ein solches Geschäftsmodell, bei dem der Leasingnehmer nach Vertragsablauf nicht zur Übernahme des Leasingfahrzeugs oder bei dessen Rückgabe zum Ausgleich eines bestimmten Restwerts verpflichtet ist, zielt insgesamt darauf ab, dass der Leasinggeber bei planmäßigem Vertragsablauf die volle Amortisation des zum Erwerb des Leasinggegenstands eingesetzten Kapitals einschließlich des kalkulierten Gewinns erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 22/12, DB 2012, 2865 Rn. 17 mwN).

    Dem Risiko eines verminderten Verwertungserlöses aufgrund eines nicht vertragsgemäßen Zustands des Leasinggegenstands bei Rückgabe wird bei dieser Vertragsgestaltung dadurch Rechnung getragen, dass der Leasingnehmer für den vertragsgemäßen Zustand des Leasingfahrzeugs einzustehen und einen etwaigen Minderwert auszugleichen hat (vgl. BGH, DB 2012, 2865 Rn. 17 f. mwN).

  • BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21

    LKW-Kartell III - Zum Kartellschadensersatz für geleaste Lastkraftwagen

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, findet beim LKW-Kartell zugunsten eines Leasingnehmers Anwendung, der einen Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unter Vereinbarung eines Ausgleichs für gefahrene Mehrkilometer und eines leasingtypischen Minderwertausgleichs mit Amortisationsfunktion geschlossen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).

    Die kartellbedingte Preiserhöhung für ein Neufahrzeug ist auch geeignet, die Höhe von Leasingraten zu beeinflussen, weil bei gewerblichen Nutzungs- und Finanzierungsverträgen typischerweise ein Zusammenhang zwischen dem Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts und der Höhe des dafür zu entrichtenden Nutzungsentgelts besteht (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 15 - LKW-Kartell III;… BGH, WuW 2024, 665 Rn. 22 f. - LKW-Kartell V).

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Soweit es dem Kläger nicht möglich ist, die - typischerweise von der Leasinggesellschaft intern vorgenommene - Kalkulation des Leasingvertrags darzulegen, könnte die beklagte Partei jedenfalls dann, wenn sie und die Leasinggesellschaft demselben Konzern angehören, eine sekundäre Darlegungslast treffen (…vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, WM 2018, 1848 Rn. 30 mwN; vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 26 f. mwN).
  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Soweit es dem Kläger nicht möglich ist, die - typischerweise von der Leasinggesellschaft intern vorgenommene - Kalkulation des Leasingvertrags darzulegen, könnte die beklagte Partei jedenfalls dann, wenn sie und die Leasinggesellschaft demselben Konzern angehören, eine sekundäre Darlegungslast treffen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, WM 2018, 1848 Rn. 30 mwN;… vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 26 f. mwN).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Rn. 30 (2) Das führt indes nicht zur Abweisung der Klage, sondern dazu, dass das Urteil von Amts wegen aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, WM 2003, 2424 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20

    Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Bei der Gesamtwürdigung muss das Tatgericht auch berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, WuW 2024, 607 Rn. 11 mwN - LKW-Kartell IV).
  • BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 336/12

    Kfz-Leasing: Ersatz des Minderwerts im Kilometerleasingvertrag als …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Rn. 37 (c) Der Anwendbarkeit des Erfahrungssatzes, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, zugunsten des Leasingnehmers steht nicht entgegen, dass bei dem beschriebenen Leasingmodell die Amortisation des Anschaffungs- und Finanzierungsaufwands nicht vollständig durch die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasingentgelte erfolgt, sondern teilweise beim Leasinggeber verbleibt, der den Leasinggegenstand bei Vertragsende zurücknehmen und die Realisierung des kalkulierten Restwerts in vertragsgemäßem Zustand auf eigenes Risiko herbeiführen muss (vgl. zum Verwertungsrisiko des Leasinggebers bei diesem Modell: BGH, Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 336/12, NJW 2013, 2421 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des …

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, soweit die tatsächlichen Feststellungen Widersprüche aufweisen (…BGH, Urteile vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, WM 2000, 1871, 1873 [juris Rn. 25]; vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, MDR 2005, 1044 [juris Rn. 9];… vom 14. Januar 2010 - I ZR 4/08, Magazindienst 2010, 362 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, soweit die tatsächlichen Feststellungen Widersprüche aufweisen (BGH, Urteile vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, WM 2000, 1871, 1873 [juris Rn. 25];… vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, MDR 2005, 1044 [juris Rn. 9];… vom 14. Januar 2010 - I ZR 4/08, Magazindienst 2010, 362 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der …

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 4/08

    Revisionsverfahren: Aufhebung und Zurückverweisung bei widersprüchlichen …

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13

    K-Theory - Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen …

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 54/19

    Beschränkung des Risikoschutzes auf eine Altersversorgung unter Ausschluss der …

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

  • BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24

    Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell

    Das kann bereits für Ansprüche in Deutschland ansässiger Zedenten auf der Grundlage in Deutschland geschlossener Kauf-, Mietkauf- oder Leasingverträge eine aufwändige Prüfung und Würdigung jedes einzelnen Beschaffungsvorgangs erfordern, insbesondere, wenn zusätzliche prozessuale Fragen zu klären sind, wie etwa, ob auf §§ 33g, 89b GWB, §§ 142, 428 ff. ZPO gestützte - und auch hier ausweislich des Berufungsurteils geltend gemachte - Auskunfts- und Offenlegungsansprüche durchgreifen (vgl. etwa BGH, WRP 2025, 1052 Rn. 21 ff., 32 ff. - LKW-Kartell V).

    Wie der Bundesgerichtshof in Bezug auf das hier in Rede stehende Kartell bereits entschieden hat, ist der genannte Erfahrungssatz jedenfalls dann auch zugunsten eines Leasingnehmers heranzuziehen, wenn der Leasingvertrag auf die vollständige Deckung des Anschaffungspreises gerichtet ist (…BGH, WuW 2024, 108 Rn. 28 ff. - LKW-Kartell III;… WRP 2024, 1507 Rn. 45 - LKW-Kartell V; Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, WuW 2025, 426 Rn. 33 - LKW-Kartell VI).

  • OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21

    Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …

    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, juris Rn. 20 - LKW-Kartell V; BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 22 - LKW-Kartell VI).

    Eine Schadensschätzung ist auch ohne Kenntnis dieser Angaben möglich (BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 39 - LKW-Kartell VI).

    Rn. 89 Bei der Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 32 - LKW-Kartell VI; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 39 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).

    Auf Grund einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände, zu denen auch die von den Parteien vorgelegten Gutachten gehören, ist zu entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme durchzuführen ist oder nicht (BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, juris Rn. 52 - LKW-Kartell V; BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 44 - LKW-Kartell VI).

    In diesem Rahmen kann das Gericht auch einen Mindestschaden schätzen, wenn die Umstände des Falles hierfür eine tragfähige Grundlage bieten (BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 47 - LKW-Kartell VI).

  • BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24

    Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …

    Sie liegt vor, wenn das wettbewerbsbeschränkende Verhalten geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen; für ihre Feststellung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, WuW 2025, 426 Rn. 22 - LKW-Kartell VI mwN).

    Das Berufungsgericht hat unberücksichtigt gelassen, dass die Kartellbetroffenheit lediglich voraussetzt, dass das wettbewerbsbeschränkende Verhalten geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, WuW 2025, 426 Rn. 22 - LKW-Kartell VI mwN).

  • BGH, 21.10.2025 - EnZR 59/23

    Netzanbindungszusage II

    Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, diesen Umfang zu bestimmen, sind zu deren Auslegung der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (BGH, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, ZIP 2025, 1565 Rn. 13 mwN - LKW-Kartell VI).
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