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   BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16   

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https://dejure.org/2017,12106
BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16 (https://dejure.org/2017,12106)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2017 - LwZR 4/16 (https://dejure.org/2017,12106)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 (https://dejure.org/2017,12106)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 586 Abs 1 S 3 BGB, § 596 Abs 1 BGB, § 2 S 1 DGrünErhG SH
    Landpachtvertrag: Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland; Mitverschulden des Verpächters

  • IWW

    § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 586 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 596 Abs. 1 BGB, Art. 2 Nr. 2 VO (EG) Nr. 796/2004, § 29 Abs. 2 Satz 2 LNatSchG SH, Verordnung (EWG) Nr. 1765/92, § 590 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 590a BGB, § 594e, § 543 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 254 BGB, § 254 Abs. 1 BGB, § 251 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 564 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nutzung von als Ackerland verpachteten Flächen als Grünland; Erhaltung der Ackerlandeigenschaft und Abwendung der Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch für eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung; Haftung des Pächters bei schuldhafter ...

  • rewis.io

    Landpachtvertrag: Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland; Mitverschulden des Verpächters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung von als Ackerland verpachteten Flächen als Grünland; Erhaltung der Ackerlandeigenschaft und Abwendung der Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch für eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung; Haftung des Pächters bei schuldhafter ...

  • rechtsportal.de

    Nutzung von als Ackerland verpachteten Flächen als Grünland; Erhaltung der Ackerlandeigenschaft und Abwendung der Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch für eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung; Haftung des Pächters bei schuldhafter ...

  • datenbank.nwb.de

    Landpachtvertrag: Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland; Mitverschulden des Verpächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Pächters bei der Entstehung von Dauergrünland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pächter von Ackerland haftet für Entstehung von Dauergrünland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ackerland oder Grünland? - Landpächter muss die im Pachtvertrag festgelegte Nutzungsmöglichkeit als Ackerland erhalten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO § 1066

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Pächters für Entstehung von Dauergrünland

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was, wer Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet oder pachtet, wissen sollte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pachtrecht: Pächter haftet für Wertverlust gepachteter Flächen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz, Dauergrünland, Umbruchverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landpachtvertrag: Ackerland muss erhalten werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatzpflicht des Pächters nach Entstehung von Dauergrünland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1046
  • MDR 2017, 873
  • NZM 2017, 564
  • ZMR 2017, 872
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08

    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Dies setzte eine ackerbare Fläche voraus (vgl. hierzu BVerwG, RdL 2009, 94, 95 f.).

    Diese Regelung, wonach der Pächter verpflichtet ist, das zu Pachtbeginn bestehende Prämienrecht zu erhalten und es bei Pachtende "nach den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen" zurück zu gewähren, lässt sich so verstehen, dass der Pächter die hinter dem sogenannten AB-Status stehende Ackerlandeigenschaft erhalten sollte (vgl. hierzu BVerwG, RdL 2009, 94, 96).

  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 4/11

    Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von anderweitig erworbenen

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    (a) Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, NJW-RR 2001, 272, 273 f.; Urteil vom 25. November 2011 - LwZR 4/11, NL-BzAR 2012, 74 Rn. 10 mwN, Rn. 16).

    Er muss die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Pachtsache sicherstellen (Senat, Beschluss vom 29. November 1996 - LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urteil vom 25. November 2011 - LwZR 4/11, NL-BzAR 2012, 74 Rn. 10) und die Bewirtschaftung ggf. an veränderte technische und rechtliche Rahmenbedingungen anpassen (MüKoBGB/Harke, 7. Aufl., § 586 Rn. 4; BeckOGK/Wiese, 1. Januar 2017, BGB § 586 Rn. 13; ähnlich Soergel/Heintzmann, 13. Aufl., § 586 BGB Rn. 4).

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Denn vertragliche Vereinbarungen sind nicht so auszulegen, dass sie sich möglichst systemkonform in die gesamte - hier durch die Regelungen über die Entstehung von Dauergrünland wesentlich veränderte - Rechtsordnung einfügen; die Parteien schließen Rechtsgeschäfte nach ihren Interessen und nicht zur Verwirklichung eines vom Gesetz- oder Verordnungsgeber verfolgten Zwecks ab (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2009 - LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714 Rn. 16 mwN).

    Der in dem Vertrag zum Ausdruck gekommene Wille der Parteien ist nämlich auch dann maßgeblich, wenn die Parteien bei Vertragsschluss den Inhalt künftiger Gesetzesänderungen nicht vorhersehen konnten und gleichwohl Verpflichtungen begründeten, die auch bei Änderungen der dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Gesetzeslage Bestand haben sollten (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2009 - LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714 Rn. 20 mwN).

  • OLG Schleswig, 03.05.2016 - 2 L U 7/15

    Ackerland; Dauergrünland; Pflichten des Pächters; Umbruchrechte;

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in AUR 2016, 266 ff. veröffentlicht ist, meint, der Beklagte habe seine Pflichten aus dem Pachtvertrag verletzt und müsse der Klägerin den entstandenen Schaden gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzen.
  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 10/95
    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Er muss die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Pachtsache sicherstellen (Senat, Beschluss vom 29. November 1996 - LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urteil vom 25. November 2011 - LwZR 4/11, NL-BzAR 2012, 74 Rn. 10) und die Bewirtschaftung ggf. an veränderte technische und rechtliche Rahmenbedingungen anpassen (MüKoBGB/Harke, 7. Aufl., § 586 Rn. 4; BeckOGK/Wiese, 1. Januar 2017, BGB § 586 Rn. 13; ähnlich Soergel/Heintzmann, 13. Aufl., § 586 BGB Rn. 4).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Diese Auslegung hält der eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. dazu nur Senat, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 12/08, NJW-RR 2010, 815 Rn. 28) stand.
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99

    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    (a) Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, NJW-RR 2001, 272, 273 f.; Urteil vom 25. November 2011 - LwZR 4/11, NL-BzAR 2012, 74 Rn. 10 mwN, Rn. 16).
  • BGH, 27.06.1997 - V ZR 197/96

    Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des

    Auszug aus BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
    Zu ersetzen ist die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks, wie er sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch die Schädigung verminderten Wert (sog. Wertinteresse, vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 1997 - V ZR 197/96, NJW 1997, 2595, 2596 mwN).
  • BGH, 24.11.2017 - LwZR 2/16

    Schadensersatzbegehren für den mit der Entstehung von Dauergrünland verbundenen

    In § 590 Abs. 2 Satz 1 BGB sowie der hiermit übereinstimmenden Bestimmung in dem Pachtvertrag wird nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Pächter zur Vornahme bestimmter Nutzungsänderungen berechtigt ist, nicht aber, ob ihn eine Pflicht zur Nutzungsänderung trifft (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16, NZM 2017, 564 Rn. 15 ff.).

    Werden als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland genutzt, entspricht es vorbehaltlich besonderer vertraglicher Vereinbarungen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung, die Ackerlandeigenschaft zu erhalten und die Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch abzuwenden (siehe hierzu im einzelnen Senat, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16, NZM 2017, 564 Rn. 19 ff.).

    Von Bedeutung können aber Gespräche sein, die die Parteien möglicherweise im Hinblick auf die Eignung der Flächen für die Zwecke des Beklagten geführt haben; dabei ist ggf. zu berücksichtigen, dass das später in Kraft getretene Umbruchverbot im Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen im Raum gestanden haben könnte (vgl. die im Urteil des Senats vom 28. April 2017 - LwZR 4/16, NZM 2017, 564 in Rn. 24 wiedergegebenen Feststellungen der Vorinstanz).

    Liegt eine Verpachtung als Ackerland vor, ist dem Beklagten Gelegenheit zu geben, zu einem möglichen Fehlen eines Verschuldens näher vorzutragen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16, NZM 2017, 564 Rn. 24).

    Ein Mitverschulden des Verpächters kann in Betracht kommen, wenn er es unterlässt, den Pächter zu einem rechtzeitigen Umbruch anzuhalten, sofern ihm die Nutzung als Grünland bekannt war und er die drohende Entstehung von Dauergrünland erkennen konnte; in aller Regel wird Letzteres voraussetzen, dass der Verpächter aktiver Landwirt ist (Senat, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16, NZM 2017, 564 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 15.11.2018 - 10 U 36/18

    Schadensersatzansprüche des Verpächters von Ackerland wegen Rückgabe der

    Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung bestimmt sich hierbei auch nach dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Umwelt- und Subventionsrecht (stdg. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.04.2017, LwZR 4/16, AUR 2017, 296 - juris Rz.20 m.w.N.).

    Dazu muss er die Rechtsentwicklung jedenfalls insoweit beobachten, als weitreichende Änderungen im Raum stehen, die einen erheblichen Wertverlust der gepachteten Flächen nach sich ziehen können und in landwirtschaftlichen Kreisen allgemein wahrgenommen und diskutiert werden, wie es hinsichtlich der Entstehung von Dauergrünland mit der Änderung der einschlägigen EU-Vorschriften bereits ab dem Jahr 2003 der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2017, LwZR 4/16, AUR 2017, 296 - juris Rz.19 - 21; Urteil vom 24.11.2017, LwZR 2/16 - juris Rz.13, ebenso OLG Schleswig, Urt.v. 03.05.2018, 2 L U 7/15; AUR 2016, 266-juirs Rz. 29 ff).

    Denn bereits ab diesem Zeitpunkt stand das Verbot des Umbruchs von Dauergrünland im Raum und war in Landwirtschaftskreisen auch bekannt gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.2017, LwZR 4/16, juris Rn.24).

    Unabhängig davon, dass die Beklagte als allein nutzungsberechtigte Pächterin der Flächen einen besseren Überblick über die gesetzlichen Vorschriften des EU-Förderrechts hatte, setzt dies zumindest voraus, dass es sich bei dem Verpächter um einen aktiven Landwirt handelt, bei dem die erforderlichen Kenntnisse gleichfalls vorhanden sein müssen (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.2017, LwZR 4/16, juris Rz.25; OLG Schleswig, a.a.O., juris Rz.59).

  • OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20

    Fälligkeit von Pachtzinsen

    Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (BGH NJW-RR 2017, 1046; NJW-RR 2001, 272 (273)).

    Die Pflicht des Pächters, die Pachtsache während der gesamten Pachtzeit ordnungsmäßig zu bewirtschaften, dient dazu, den Zustand der Pachtsache, in dem sie nach Ende des Landpachtverhältnisses zurückzugeben ist, nachhaltig zu sichern, § 596 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 2017, 1046; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, a. a. O., § 585 Rn. 79 aE).

  • OLG Celle, 23.10.2017 - 7 U 122/17

    Schadenersatzanspruch bei Verlust des Ackerlandstatus einer Pachtfläche und

    In diesem Fall kommen Schadensersatzansprüche wegen des Verlustes des Ackerlandstatus, weil im Rechtssinne Dauergrünland entstanden ist, das einem Umbruchverbot unterliegt - anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall (Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 -, juris) - nicht in Betracht.

    Auch nach den Maßstäben der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 28. April 2017 (LwZR 4/16) komme daher hier eine Haftung nicht in Betracht.

    So habe der BGH in der zitierten Entscheidung vom 28. März 2017 - LwZR 4/16 - entschieden, aufgrund der dort im Pachtvertrag angegebenen Nutzungsart "A" der Pachtfläche müsse diese vom Pächter in einem entsprechenden Zustand zurückgegeben werden.

    Diese Entscheidung hat der Senat für Landwirtschaftssachen beim Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.04.2017 (Aktenzeichen: LwZR 4/16) inzwischen bestätigt.

  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20

    Anspruch eines Landpächters auf Zustimmung zur Übertragung (Herausgabe) des

    Die pflichtwidrige Rückgabe der Pachtsache kann einen Schadensersatzanspruch des Verpächters begründen (BGH, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 -, juris = NJW-RR 2017, 1046, 1048 zu Rn. 19), nicht aber anders herum einen Ausgleichsanspruch des Pächters auf Herausgabe des Status.
  • OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 101 U 2/20

    Rechte des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche bei Umwandlung von Grünland

    Die pflichtwidrige Rückgabe der Pachtsache kann einen Schadensersatzanspruch des Verpächters begründen (BGH, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 -, juris = NJW-RR 2017, 1046, 1048 zu Rn. 19), nicht aber anders herum einen Ausgleichsanspruch des Pächters auf Herausgabe des Status.
  • VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.165

    Umwandlung von Dauergrünland

    Allerdings kann ein Mitverschulden des Verpächters in Betracht kommen, wenn er es unterlässt, den Pächter zu einem rechtzeitigen Umbruch anzuhalten, sofern ihm die Nutzung als Grünland bekannt war und er die drohende Entstehung von Dauergrünland erkennen konnte (BGH, U.v. 28.4.2017 - LwZR 4/16 - juris Rn. 19, 25).
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