Rechtsprechung
| BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung Vorbereitungshandlung / vertragswidriger Wettbewerb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 60
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 26.04.1962 - 3 Sa 92/62
- BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62
Papierfundstellen
- BAGE 14, 72
- NJW 1963, 1420
- MDR 1963, 625
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62
Kündigungsfrist - Kündigung
Auszug aus BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62
Zum Begriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB und auch von § 7o HGB gehört nämlich das Merkmal einer Abwägung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für und gegen die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sprechen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 2, 2o7; 2, 214; Urteil vom 23, Januar 1963s" 2 AZR 278/62 , zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
Ein Verstoß gegen dieses vertragliche Wettbewerbsverbot ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (…Senat 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 -aaO; 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - BAGE 14, 72).Allerdings darf ein Arbeitnehmer, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart worden ist, schon vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11; BAG II. November 1980 - 6 AZR 292/78 -).
Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 HGB hingegen nicht (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO;… 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - aaO).
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß
Das Betreiben eines Handelsgewerbes durch den Handlungsgehilfen hat der Zweite Senat abgelehnt, weil dessen Verhalten lediglich darauf ausgerichtet gewesen sei, einen Kunden "in einer allgemeinen Weise geneigt [zu] machen, auf derartige Angebote demnächst einzugehen" (BAG 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - zu I b aa der Gründe, BAGE 14, 72). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB abgeben (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe;… Senatsurteil vom 6. August 1987, aaO, zu II 1 der Gründe).Im Rahmen der nach § 626 Abs. 1 BGB gebotenen Interessenabwägung können jedoch besondere Umstände eine andere Beurteilung zu Gunsten des Arbeitnehmers rechtfertigen (BAGE 14, 72, 78 = AP, aaO;… Senatsurteil vom 6. August 1987, aaO).
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (…Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe). - BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot
Der zweite Tatbestand ist weit zu verstehen: er umfaßt auch das bloße Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von solcherlei Geschäften, deren Vermittlung und Abschluß dem Angestellten nach seinem Arbeitsvertrag obliegt (BAG 14, 72 / 77 / = AP Nr" 3 zu § 60 HGB /~"zu I b, bb der Gründe /; AP Nr" 1 zu § 61 HGB /"zu II 2 der Gründe 7-, BAG AP Nr" 5 zu § 60 HGB /""zu 1 1 b der Gründe/) ° Der Grund liegt darin, daß durch ein Geschäft in seinem Handelszweig die Interessen des Arbeitgebers immer unmittelbar berührt, mindestens gefährdet werden" Der erste Tatbestand, das Betreiben eines Handelsgewerbes, ist in gewissem Sinne enger zu fassen: darunter fallen nicht solche Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen" Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein eigenes Handelsgewerbe gründen und dadurch seinem jetzigen Arbeitgeber Konkurrenz machen will, darf - sofern er nicht durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot gebunden ist - schon während bestehendem Arbeitsverhältnis gewisse Vorbereitungen treffen; er darf z"B" Räume mieten, sich die erforderliche Ausstattung beschaffen oder sich um Kitarbeiter bemühen, sofern er damit nicht durch Abwerbung von Arbeitnehmern seines jetzigen Arbeitgebers dessen Interessen unmitt 9 -.bar gefährdet (vgl. BAG 14, 72 /~76 7 = AP Nr" 3 zu § 60 HGB Z zu I b, aa der Gründe J7) .
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95
Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …
Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I a cc der Gründe; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB). - BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69
Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung
1" Diesen Anspruch kann die Beklagte nach ihrem bisherigen Vortrag möglicherweise nicht aus § 60 Abs" 1 HGB herleiten; denn sie hat nicht geltend gemacht, daß sie die Angestellten deshalb nach Hamburg schicken mußte, um den Kläger daran zu hindern, noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses weiter für sein Konkurrenzunternehmen zu werben" Sie hat im Gegenteil behauptet, sobald ihr das vertragswidrige Verhalten des Klägers zu Ohren gekommen sei, habe sie das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt" Sie hat bisher auch nicht substantiiert vorgetragen, daß ihre nach Hamburg entsendeten Angestellten etwa abtrünnige Kunden oder Frachtführer für sie zurückgewinnen mußten" 2" Insoweit kommt aber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 70 Abs" 2, 72 Abs" 1 Nr" 1 HOB (in der bis zum Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes am Io September 1969 geltenden Fassung) in Betracht" Nach § 72 Abs" 1 Nr" 1 HGB durfte die Beklagte dem Kläger wegen Verletzung seiner Vertragspflichten aus § 60 Abs" 1 HGB fristlos kündigen" Der Beklagten war nicht zuzumuten, daß sie ihren Filialleiter, noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in ihren Diensten behielt, der seine Stellung dazu ausnutzte, die Abwerbung von Kunden und Frachtführern vorzuberciten" Besondere Umstände, die es der Beklagten zumutbar erscheinen lassen könnten, trotz seines vertragswidrigen Verhaltens von der fristlosen Kündigung abzusehen (BAG 14, 72 /787= AP Nr" 3 zu § 60 HGB /zu I b , cc der Gründe/), hat der Kläger nicht vorgetragen" Folglich muß der Kläger nach § 70 Abs" 2 HGB der Beklagten den Schaden ersetzen, der ihr durch die vorzeitige' Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist". - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76
Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von …
Mit dieser Rechtsprechung steht das Urteil des Senats vom 3o. Januar 1963 (AP Nr. 3 zu § 6o HGB) nicht in Widerspruch, auch wenn es im Leitsatz jener Entscheidung heißt, daß Vorbereitungshandlungen für das eigene Handelsgewerbe den Tat bestand des "Geschäftemachens" im Handelszweig des Prinzipals erfüllen können (BAG 14, 72 [77 ff.] = AP Nr. 3 zu § 6o HGB [zu I b bb der Gründe]). - BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung …
Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch Abwerbung von Arbeitnehmern (BAG 14, 72 [76] = AP Nr. 3 zu § 60 HGB [zu I b) aa) der Gründe]) oder durch Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG AP Nr. 9 zu § 60 HGB [zu II 2 der Gründe]). - LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im …
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01
Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als …
- BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter …
- ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und Arbeitskollegen
- LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 94/11
Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Wettbewerbsverstoß durch …
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2002 - 6 Sa 83/01
Auskunftsansprüche bei Wettbewerbsverstößen während des bestehenden …
- BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74
Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung
- LAG München, 08.08.2006 - 11 Sa 922/05
Außerordentliche Kündigung, Wettbewerb, kapitalmäßige Beteiligung
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot - …
- LAG Sachsen, 27.02.2004 - 2 Sa 764/03
Wettbewerb durch Betrieb einer auf eigene Rechnung geführten Lederwarenboutique …
- LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen Weitergabe von beim Personaleinkauf …
- LAG Hamburg, 08.08.1995 - 2 Sa 119/94
Vertragliches Wettbewerbsverbot; Abwerben von Kunden; Verletzung eines …
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2000 - 12 Sa 51/99
Zur außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64
Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe - Wegfall eines Ruhegeldanspruches - …
- LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 1820/01
Außerordentliche Kündigung - Postabholung als Annextätigkeit einer Sekretärin - …
- BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 683/78
- LAG Düsseldorf, 10.05.1990 - 5 Sa 223/90
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das …
- BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65
Divergenz - Nebeneinander stehende Begründungen - Abweichung zu beiden - …
- BAG, 03.03.1981 - 7 AZR 24/79
- BAG, 29.01.1981 - 3 AZR 235/78
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Rechtsprechung
| BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag - Erlöschen eines Rechts - Ablauf einer Ausschlußfrist - Leistungsverweigerung - Einhaltung der Ausschlußfrist
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 19.09.1961 - 5 Sa 132/61
- BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Papierfundstellen
- BAGE 14, 140
- NJW 1963, 1566 (Ls.)
- MDR 1963, 625
- BB 1963, 687
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (11)
- BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58
Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Rechtsirrtümlich nimmt das angefochtene Urteil aber an, die Berufung der Beklagten aaf die Ausschlußfrist stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar- Die Ausschlußfrist bringt ein entstandenes Recht zum Erlöschen, begrenzt also seine Dauer (BAG 10, 1 75/)- Das Erloschen des Rechts durch Ablauf der Frist 37 - 9.Andererseits muß, wie das Berufungsgericht zu treffend ausführt, der Schuldner unter Umständen den Anspruch trotz Verstreichens der Ausschlußfrist als Gestehend hinnehmen, wenn er selbst durch sein Verhalten, sei es auch unabsichtlich, die Ursache dafür gesetzt hat, daß der Gläubiger den Anspruch nicht innerhalb der Ausschlußfrist geltend gemacht hat" Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Grund von Zusicherungen des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, dieser "werde den Anspruch auch ohne fristgerechte Geltendmachung erfüllen (BAG 10, 1 /77).
- BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57
Kreditbürgschaft
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
2 Satz 2 BetrVG sind Betriebs vereinbarungen schriftlich niederzulegen , Die Schrift form hat konstitutive Bedeutung , Rechtslehre und Rechtsprechung sehen es zur Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB bei privatrechtlichen Willenserklärungen überwiegend für erforderlich an, daß die gesamte Willenserklärung in einer Urkunde enthalten ist und in Bezug genommene Schriftstücke mindestens als Anlage der Urkunde beigefügt werden (vgl" Soergel-Siebert, BGB, 9, Aufl", § 126, Anm, 3; BGHZ 26, 142 /1A§ 7) Die Schriftform soll den Inhalt der Willenserklärung klarstellen und vor ihrer übereilten Abgabe schützen , Der letztere Zweck der Schriftform entfällt für die Parteien einer Betriebsvereinbarung " Hier dient die Schriftform, ebenso wie beim Tarifvertrag, lediglich der Klarstellung des Inhalts einer Kollektivvereinbarung" Dieses Ziel wird aber auch erreicht, wenn die in Bezug genommene Regelung anderweit schriftlich abgefasst ist und so genau bezeichnet wird, daß Irrtümer ausgeschlossen sind (vgl" BAG 8, 143 /X52, 153/ für die Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag) <= Die Betriebsvereinbarung hat, gleich einem Gesetz, Normencharaktero Ebenso wie bei Gesetzen ist daher I 6 eine Verweisung auf andere Rechtsnormen - hier einen Manteltarifvertrag - zulässig, ohne daß die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften wiederholt werden müßten : Auch durch eine Gesamt Verweisung wird der Schriftform des § 52 Abs« 2 Satz 2 BetrVG genügt (Fitting-Krsegeloh- Auffarth, BetrVG, 6. Auf1., § 52, Anm" 36; Reumann luesberg, Betriebsverfassungsrecht, So 368; Stahlhacke, Betrieb 60, 579 /5QQ/ ; a.M, ohne Begründung Galperin- Sichert, BetrVG, 3" Auf 1 ", § 52, Anrn 0 36) " Es bedarf hier keiner Entscheidung der Präge, ob die Partner einer Betriebsvereinfcarung auch auf die jeweils geltenden, insbesondere also auch alle zu künftigen Tarifverträge Bezug nehmen können, oder ob hiergegen unter dem Gesichtspunkt der Schriftform und auch dem der unzulässigen Entäußerung eigener Rechtssetzungsbefugnis der Betriebspartner durchgreifende Be denk on bestehen (so BAG 3, 303 /308/ = AP N r 0 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich fir Tarifvertragsparteien; Neumann-Uuesberg, a.acö (;… Stahlhacke, a.a.O, , S c 381) , Denn § 1 Nr" 5 der Arbeitsordnung der Beklagten will zumindest auf den für das Unternehmen !geltenden", d.hr, zur Zeit des Erlasses der Arbeitsordnung gelten den Manteltarifvertrag verweisen . - BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Anders als bei der Einrede der Verjährung braucht sich also der Schuldner einer Forderung nicht auf die Ausschlußfrist zu berufen (BAG 6, 170 Z~1737" BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO Ziffo III)o Insofern ist es allerdings ungenau zu sagen, die Berufung eines Vertragspartners auf eine Ausschlußfrist verstoße aus bestimmten Gründen gegen freu und Glauben; denn es handelt sich bei der Ausschlußfrist nicht eigentlich um die Ausübung eines Rechtso Jedoch steht auch die Anwendung von Ausschlußfristen unter dem Grundgedanken des § 242 BGB, der einen Rechtsmißbrauch verbietet.
- BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
nach § 57 BetrVG die Rechtsmacht, auf freiwilliger Grundlage Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die sich vorbehaltlich des § 59 BetrVG auf das Arbeitsverhältnis in allen seinen Elementen beziehen, Zu den sozialen Angelegenheiten gehören nicht nur die im § 57 BetrVG ausdrücklich aufgeführten Gegenstände, sondern alle, materiellen und formellen Arbeitsbedingungen (Beschluß des Großen Senats vom 1 6 " März 1956 = BAG 3, 1 ßj = AP Nr" 1 zu § 57 BetrVG mit weiteren Nachweisen),. - BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58
Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform - …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Der Schuldner - hier der Arbeitgeber - soll sich darauf einrichten können, daß er nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger (Arbeitnehmer) sich nicht innerhalb der Ausschlußfrist und in der etwa vorgeschriebenen Form an ihn gewandt hat (BAG 9, 296 / q /; BAG AP Fr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54
Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
2 Satz 2 BetrVG sind Betriebs vereinbarungen schriftlich niederzulegen , Die Schrift form hat konstitutive Bedeutung , Rechtslehre und Rechtsprechung sehen es zur Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB bei privatrechtlichen Willenserklärungen überwiegend für erforderlich an, daß die gesamte Willenserklärung in einer Urkunde enthalten ist und in Bezug genommene Schriftstücke mindestens als Anlage der Urkunde beigefügt werden (vgl" Soergel-Siebert, BGB, 9, Aufl", § 126, Anm, 3; BGHZ 26, 142 /1A§ 7) Die Schriftform soll den Inhalt der Willenserklärung klarstellen und vor ihrer übereilten Abgabe schützen , Der letztere Zweck der Schriftform entfällt für die Parteien einer Betriebsvereinbarung " Hier dient die Schriftform, ebenso wie beim Tarifvertrag, lediglich der Klarstellung des Inhalts einer Kollektivvereinbarung" Dieses Ziel wird aber auch erreicht, wenn die in Bezug genommene Regelung anderweit schriftlich abgefasst ist und so genau bezeichnet wird, daß Irrtümer ausgeschlossen sind (vgl" BAG 8, 143 /X52, 153/ für die Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag) <= Die Betriebsvereinbarung hat, gleich einem Gesetz, Normencharaktero Ebenso wie bei Gesetzen ist daher I 6 eine Verweisung auf andere Rechtsnormen - hier einen Manteltarifvertrag - zulässig, ohne daß die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften wiederholt werden müßten : Auch durch eine Gesamt Verweisung wird der Schriftform des § 52 Abs« 2 Satz 2 BetrVG genügt (Fitting-Krsegeloh- Auffarth, BetrVG, 6. Auf1., § 52, Anm" 36; Reumann luesberg, Betriebsverfassungsrecht, So 368; Stahlhacke, Betrieb 60, 579 /5QQ/ ; a.M, ohne Begründung Galperin- Sichert, BetrVG, 3" Auf 1 ", § 52, Anrn 0 36) " Es bedarf hier keiner Entscheidung der Präge, ob die Partner einer Betriebsvereinfcarung auch auf die jeweils geltenden, insbesondere also auch alle zu künftigen Tarifverträge Bezug nehmen können, oder ob hiergegen unter dem Gesichtspunkt der Schriftform und auch dem der unzulässigen Entäußerung eigener Rechtssetzungsbefugnis der Betriebspartner durchgreifende Be denk on bestehen (so BAG 3, 303 /308/ = AP N r 0 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich fir Tarifvertragsparteien; Neumann-Uuesberg, a.acö (;… Stahlhacke, a.a.O, , S c 381) , Denn § 1 Nr" 5 der Arbeitsordnung der Beklagten will zumindest auf den für das Unternehmen !geltenden", d.hr, zur Zeit des Erlasses der Arbeitsordnung gelten den Manteltarifvertrag verweisen . - BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57
Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Anders als bei der Einrede der Verjährung braucht sich also der Schuldner einer Forderung nicht auf die Ausschlußfrist zu berufen (BAG 6, 170 Z~1737" BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO Ziffo III)o Insofern ist es allerdings ungenau zu sagen, die Berufung eines Vertragspartners auf eine Ausschlußfrist verstoße aus bestimmten Gründen gegen freu und Glauben; denn es handelt sich bei der Ausschlußfrist nicht eigentlich um die Ausübung eines Rechtso Jedoch steht auch die Anwendung von Ausschlußfristen unter dem Grundgedanken des § 242 BGB, der einen Rechtsmißbrauch verbietet. - BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56
Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
2 Satz 2 BetrVG sind Betriebs vereinbarungen schriftlich niederzulegen , Die Schrift form hat konstitutive Bedeutung , Rechtslehre und Rechtsprechung sehen es zur Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB bei privatrechtlichen Willenserklärungen überwiegend für erforderlich an, daß die gesamte Willenserklärung in einer Urkunde enthalten ist und in Bezug genommene Schriftstücke mindestens als Anlage der Urkunde beigefügt werden (vgl" Soergel-Siebert, BGB, 9, Aufl", § 126, Anm, 3; BGHZ 26, 142 /1A§ 7) Die Schriftform soll den Inhalt der Willenserklärung klarstellen und vor ihrer übereilten Abgabe schützen , Der letztere Zweck der Schriftform entfällt für die Parteien einer Betriebsvereinbarung " Hier dient die Schriftform, ebenso wie beim Tarifvertrag, lediglich der Klarstellung des Inhalts einer Kollektivvereinbarung" Dieses Ziel wird aber auch erreicht, wenn die in Bezug genommene Regelung anderweit schriftlich abgefasst ist und so genau bezeichnet wird, daß Irrtümer ausgeschlossen sind (vgl" BAG 8, 143 /X52, 153/ für die Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag) <= Die Betriebsvereinbarung hat, gleich einem Gesetz, Normencharaktero Ebenso wie bei Gesetzen ist daher I 6 eine Verweisung auf andere Rechtsnormen - hier einen Manteltarifvertrag - zulässig, ohne daß die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften wiederholt werden müßten : Auch durch eine Gesamt Verweisung wird der Schriftform des § 52 Abs« 2 Satz 2 BetrVG genügt (Fitting-Krsegeloh- Auffarth, BetrVG, 6. Auf1., § 52, Anm" 36; Reumann luesberg, Betriebsverfassungsrecht, So 368; Stahlhacke, Betrieb 60, 579 /5QQ/ ; a.M, ohne Begründung Galperin- Sichert, BetrVG, 3" Auf 1 ", § 52, Anrn 0 36) " Es bedarf hier keiner Entscheidung der Präge, ob die Partner einer Betriebsvereinfcarung auch auf die jeweils geltenden, insbesondere also auch alle zu künftigen Tarifverträge Bezug nehmen können, oder ob hiergegen unter dem Gesichtspunkt der Schriftform und auch dem der unzulässigen Entäußerung eigener Rechtssetzungsbefugnis der Betriebspartner durchgreifende Be denk on bestehen (so BAG 3, 303 /308/ = AP N r 0 3 zu § 4 TVG Geltungsbereich fir Tarifvertragsparteien; Neumann-Uuesberg, a.acö (;… Stahlhacke, a.a.O, , S c 381) , Denn § 1 Nr" 5 der Arbeitsordnung der Beklagten will zumindest auf den für das Unternehmen !geltenden", d.hr, zur Zeit des Erlasses der Arbeitsordnung gelten den Manteltarifvertrag verweisen . - BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 43/59
Ausschlußfrist - Urlaubsgeldanspruch
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
fristgerechten Geltendmachung des Anspruchs (BAG 10, 133 Z ~ 3 8 7 ) ,. - BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 230/57
Außertarifliche Zulagen - Abschluß des Tarifvertrages - Unbeachtlichkeit für Höhe …
Auszug aus BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Den über betrieblichen Sozialpartnern wird insoweit eine Art Monopolstellung verliehen und die funktionelle Zuständigkeit der betrieblichen Sozialpartner beschränkt; dem Tarifvertrag kommt "Sperrwirkung" gegenüber der Betriebsvereinbarung zu, soweit er nicht ausdrücklich ergänzende Betriebsvereinbarungen zulässt (BAG 5, 226 / 2 2 8 7; BAG AP Nr, 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung; Fitting-Kraegeloh-Auffarth, a"a"0, § 59, Anm, 2, 3 ; Wlotzke, Das Günstigkeitsprinzip, S" 128 ff ) Sinn des § 59 BetrVG ist es, die Einheit der überbetrieblichen Ordnung der materiellen Arbeitsbedingungen zu wahren. - RG, 26.02.1938 - VI 236/37
Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in …
- BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02
Ausschlußfrist
Dies wird insbesondere bei besonderen Zusagen angenommen (BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 133; 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - nv.; 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2 mwN; 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP BetrVG § 59 Nr. 9; 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15). - BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Das gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Zusicherungen des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, dieser werde den Anspruch auch ohne fristgerechte Geltendmachung erfüllen (BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten
In gleicher Weise war anerkannt, daß bei fehlender Tarifbindung auch durch Betriebsvereinbarung (BAGE 14, 140 [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62] = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG = NJW 1963, 1546 [BGH 23.01.1963 - Ib ZR 78/61] LS) oder betriebliche Übung derartige Bezugnahmen auf Tarifverträge erfolgen können (LAG Bremen, BB 1965, 495; LAG Düsseldorf, DB 1969, 88 [LAG Düsseldorf 02.01.1969 - 8 Sa 462/68]; zur Geltung von - für Arbeitnehmer - ungünstigen betrieblichen Übungen, die in einem Betrieb bestehen, in die der Arbeitnehmer eintritt, vgl. BAG, Urteil v. 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 - BAGE 5, 44, 47 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).Hätte der Arbeitgeber dagegen bestätigt, daß eine entsprechende betriebliche Übung bestand, wäre der Kläger durch dessen Zusicherung, er werde den Anspruch auch ohne fristgerechte Geltendmachung erfüllen, gesichert gewesen, da auch die Anwendung einer von Amts wegen zu beachtenden Ausschlußfrist unter dem Grundgedanken des § 242 BGB steht (BAGE 14, 140, 145 [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 90 - AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG = NJW 1972, 888 LS).
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …
Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ). - BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00
Einzelvertragliche Ausschlußfrist
Durch die Zahlung eines einmaligen Betrages von 2.485,72 DM hat die Klägerin auch nicht den Eindruck erweckt, sie werde ohne Rücksicht auf Ausschlußfristen die Restforderung ausgleichen (zu derartigen Fallgestaltungen BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140). - LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung - …
Anders als bei der Einrede der Verjährung braucht sich also der Schuldner einer Forderung nicht auf die Ausschlussfrist zu berufen (…vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 36, aaO;… 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 14; 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - zu II der Gründe, BAGE 14, 140). - BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist
Der Anwendbarkeit der Ausschlussfristenregelung kann auch § 242 BGB entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger veranlasst hat, die fristwahrenden Schritte nicht vorzunehmen, etwa indem er ihm versichert hat, die Leistungsverpflichtung beim Bestehen der sonstigen Voraussetzungen auch ohne formelle Geltendmachung zu erfüllen (BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140, 145 f.). - BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
Ausschlußfrist - Treu und Glauben
Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.). - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
Denn selbst wenn es sich so zugetragen haben sollte, wie die Beklagte im Rechtsstreit vermittelt sehen will, wäre ein etwaiger Anspruch auf Erstattung überzahlter Provisionsvorschüsse aus dem Jahre 2013 seit langem verfallen: Da sie sich - was das befasste Gericht bekanntlich nach langjähriger Judikatur der Gerichte für Arbeitssachen von Amts wegen zu berücksichtigen hat[S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.][S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.] - in § 9 Abs. 1 ArbV[S. Text: "§ 9 Ausschlussklausel. - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen von beiden Vertragsteilen spätestens innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. - BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78
Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag
Nach der Rechtsprechung des Senats dient die Schriftform beim Tarifvertrag vielmehr lediglich der Klarstellung seines Inhalts (BAG 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG;… ebenso: Dietz, Festschrift für Nipperdey, 1965, Bd. II, S. 156 f.; Groß, BlStSozArbR 1965, 287; vgl. auch BAG 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel).Dieses Ziel ist aber auch dann erreicht, wenn die in Bezug genommene Regelung anderweitig schriftlich abgefaßt ist und so genau bezeichnet wird, daß Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (BAG 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG im Anschluß an BAG 8, 143 = AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG;… ebenso: Dietz, aaO, S. 156;… Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 1 Rz. 103 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05
Wiederholte korrigierende Rückgruppierung
- BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71
Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …
- BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
- BAG, 01.08.1966 - 3 AZR 60/66
Ausschlußfrist
- BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71
Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist
- BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97
Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung …
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer …
- BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung …
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
- LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
- ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09
Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des …
- BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92
Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist - …
- BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
Provisionen / Mehrwertsteuer - Verzicht und Auskunftsansprüche
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
- BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
Manteltarifvertrag Außenhandel
- LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00
Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der …
- BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …
- LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07
Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 Ta 137/05
Keine hinreichende Erfolgsaussicht für Klage auf tariflich verfallene Ansprüche
- BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69
Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch …
- LAG München, 31.07.2012 - 6 Sa 1138/11
Wechsel der Altersversorgung
- ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum …
- BAG, 28.01.1999 - 6 AZR 277/97
- BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70
Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung
- LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98
Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …
- BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70
Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung
- BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 9/66
Tarifüblichkeit - Bestimmter geographischer Raum - Materielle Arbeitsbedingungen …
- BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
- BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
- LAG Berlin, 13.12.1991 - 6 TaBV 2/91
Arbeitnehmer; Zustimmung des Betriebsrats; Eingruppierung; …
- LAG Berlin, 31.03.1981 - 3 Sa 54/80
Lohnfortzahlung bei selbst verschuldetem Arbeitsunfall durch Nichtbeachtung der …
- ArbG Frankfurt/Oder, 16.06.2017 - 6 Ca 654/16
Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste
- LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90
Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub; …
- BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69
Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen
- LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
Steuerliche Mehrbelastung als Verzugsschaden; Ersatzfähiger Vermögensschaden
- LAG München, 25.11.1986 - 3 Sa 743/86
Einbehaltung des Urlaubsgeldes bei Arbeitsplatzwechsel eines Arbeitnehmers ; …
- LAG Köln, 21.02.1995 - 9 Sa 1223/94
Schadensersatz: tarifliche Ausschlussfrist
- BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 468/79
- LAG Hamm, 13.08.1980 - 12 TaBV 24/80
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