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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.12.1967

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,7638
BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67 (https://dejure.org/1967,7638)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1967 - V ZR 4/67 (https://dejure.org/1967,7638)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1967 - V ZR 4/67 (https://dejure.org/1967,7638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung - Zulässigkeit des Auftretens des Notars einer Partei als Bote der Gegenpartei - Anforderungen an den wirksamen Rücktritt bei mehreren, auf derselben Vertragsseite stehenden Beteiligten - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 223
  • WM 1966, 1207
  • WM 1968, 443
  • DB 1968, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des …

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Ebensowenig stehe ihm ein Bereicherungsanspruch auf Grund der §§ 812 ff BGB zu; denn die Anwendbarkeit des allgemeinen Bereicherungsrechts werde durch die Sonderregelung des Verhältnisses zwischen Eigentümer und nichtberechtigtem Besitzer, wie sie durch die Vorschriften der §§ 994 ff BGB getroffen worden sei, im vorliegenden Falle ausgeschlossen (BGHZ 41, 157 [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61]).

    Entgegen ihrer Ansicht stellten Enttrümmerung und Planierung keine notwendigen Verwendungen gemäß § 994 BGB dar, da diese Maßnahmen nach den getroffenen Feststellungen weder zur Erhaltung noch zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Grundstücke objektiv erforderlich waren (BGHZ 39, 186, 188 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 41, 157, 159 f [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61]).

    Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade hier dieser in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 39, 186, 189 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 41, 157, 158 f [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61], jeweils mit weiteren nachweisen) eine Einschränkung erleiden sollte.

  • BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61

    Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Entgegen ihrer Ansicht stellten Enttrümmerung und Planierung keine notwendigen Verwendungen gemäß § 994 BGB dar, da diese Maßnahmen nach den getroffenen Feststellungen weder zur Erhaltung noch zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Grundstücke objektiv erforderlich waren (BGHZ 39, 186, 188 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 41, 157, 159 f [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61]).

    Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade hier dieser in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 39, 186, 189 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 41, 157, 158 f [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61], jeweils mit weiteren nachweisen) eine Einschränkung erleiden sollte.

  • RG, 26.02.1940 - V 147/39

    Hat der Käufer eines Grundstücks gegenüber dem Anspruch auf Einwilligung in die …

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Frei von Rechtsirrtum ist die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Kläger rechtswirksam gemäß § 326 Abe, 1 BGB von dem Kaufvertrag zurückgetreten seien und daß ihnen daher in entsprechender Anwendung des § 894 BGB gegen den Beklagten ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung der für ihn eingetragenen Auflassungsvormerkung zustehe (RGZ 163, 62).

    Einen Ersatzanspruch wegen seiner Verwendungen auf die gekauften Grundstücke, aus dem der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem eingeklagten Grundbuchberichtigungsanspruch herleiten könnte (RGZ 163, 62; BGHZ 41, 30, 35) [BGH 22.01.1964 - V ZR 25/62], hat das Berufungsgericht verneint, weil die Arbeiten, die der Beklagte verrichtet hat, keine notwendigen Verwendungen im Sinne von § 994 BGB gewesen seien und weil er werterhöhende Verwendungen, die er erst nach Kenntniserlangung vom Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen gemacht habe, gemäß §§ 347 Satz 2, 996, 990 BGB nicht ersetzt verlangen könne (…Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl, § 347 Anm. 2, mit Nachweisen; vgl. dazu auch RGZ 145, 79, 82).

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Da der Fehler, der dem Berufungsgericht unterlaufen ist, lediglich die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, braucht das angefochtene Urteil nicht im ganzen aufgehoben zu werden, sondern nur soweit es sich als fehlerhaft erweist (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).
  • RG, 19.10.1909 - II 662/08

    Geisteskrankheit; Zurückbehaltungsrecht; Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Für diesen Anspruch wären auch angesichts des engen wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen Errichtung des Brunnens und Verkauf der beiden anderen Grundstücke die Voraussetzungen des § 273 Abs. 1 BGB gegeben (RGZ 72, 61, 65).
  • BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65

    Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern - …

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Der erkennende Senat hat zwar in einem ähnlichen Fall die Gesamtaufhebung des vorinstanzlichen Erkenntnisses für angezeigt erachtet (Urteil vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207 = NJW 1966, 2356; vgl. auch Reinicke, NJW 1967, 515 ff) aber den Gegenstand der Verurteilung bildete dort die Räumung von Grundstücken, während das Klagebegehren im vorliegenden Fall auf Abgabe einer Willenserklärung geht; hier läuft der Beklagte wegen der Regelung in den §§ 726 Abs. 2, 894 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Gefahr, daß den Klägern vor dem endgültigen Abschluß des Rechtsstreits bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Einen Ersatzanspruch wegen seiner Verwendungen auf die gekauften Grundstücke, aus dem der Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem eingeklagten Grundbuchberichtigungsanspruch herleiten könnte (RGZ 163, 62; BGHZ 41, 30, 35) [BGH 22.01.1964 - V ZR 25/62], hat das Berufungsgericht verneint, weil die Arbeiten, die der Beklagte verrichtet hat, keine notwendigen Verwendungen im Sinne von § 994 BGB gewesen seien und weil er werterhöhende Verwendungen, die er erst nach Kenntniserlangung vom Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen gemacht habe, gemäß §§ 347 Satz 2, 996, 990 BGB nicht ersetzt verlangen könne (…Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl, § 347 Anm. 2, mit Nachweisen; vgl. dazu auch RGZ 145, 79, 82).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Die Folgen des fruchtlosen Ablaufs der Frist, welche die Kläger dem Beklagten gemäß § 326 Abs. 1 BGB gesetzt hatten, hat der Berufungsrichter mit Recht darin gesehen, daß die Erfüllungsansprüche nicht nur der Kläger, sondern auch des Beklagten erloschen sind; durch die nachträgliche Zahlung des Restkaufpreises sind sie nicht wieder aufgelebt; dazu hätte es eines neuen Grundstücksveräußerungsvertrages unter Einhaltung der in § 313 BGB vorgeschriebenen Form bedurft (BGHZ 20, 338;… Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 326 Anm. 27).
  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66

    Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen …

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Diese Gesetzesbestimmung kommt hier - darin ist der Revision (Rechtsmittelbegründung, S. 4 Mitte) im Ergebnis beizupflichten - nicht zum Zuge, und zwar bereits aus dem Grunde, weil der Beklagte die ihm durch den Notar übermittelte Erklärung so, wie sie gemeint war, auch tatsächlich verstanden hat, nämlich als eine Äußerung beider Kläger, und infolgedessen für eine Anfechtung nach § 120 BGB kein Raum war; in solchen Fällen gelten vielmehr entsprechend die Grundsätze über die Unschädlichkeit einer Falschbezeichnung des Vertragsgegenstandes (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701).
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
    Die Rechtsbelehrung in § 6 des Kaufvertrages über die Notwendigkeit, vor der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung noch die verschieden behördlichen Genehmigungen beizubringen, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung; denn nach der vom Beklagten nicht substantiiert bestrittenen Sachdarstellung der Kläger in ihrer Berufungsbegründung (S. 7) stand seit dem 23. März 1964 bloß noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Grunderwerbsteuerbehörde aus, und deren Fehlen berührte die bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht (BGHZ 5, 173, 179) [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51].
  • BGH, 10.06.1964 - V ZR 72/62
  • RG, 03.07.1934 - II 43/34

    1. Von welchem Zeitpunkt an haftet im Falle der Wandelung der Käufer für die von …

  • RG, 08.04.1921 - II 497/20

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen …

    Das gilt auch für die oben gezogene Parallele zum vertraglichen Rücktrittsrecht (vgl.Senatsurteil vom 24. November 1967, V ZR 4/67, LM BGB § 347 Nr. 4).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …

    Hiernach war im erkannten Teilumfang (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1967 - V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447 unter II 5) das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines …

    Da der Fehler, der zu seiner Aufhebung führt, die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, erhebt sich die Frage, ob das Urteil im übrigen bestehen bleiben kann und die Sache lediglich insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, gemäß §§ 564, 565 Abs. 1 ZPO in die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207, 1210 = NJW 1966, 2356, und vom 24. November 1967, V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 76/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …

    Hiernach war im erkannten Teilumfang (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1967, V ZR 4/67 - WM 1968, 443 unter II 5) das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur Prüfung einer Beschränkung der Verurteilung auf eine Auflassung Zug um Zug auch gegen eine Sicherstellung seitens der Kläger an das Berufungsgericht zurüchzuverweisen, dem auch die Entscheidung über die Kosten der Revisionsverfahrens zu übertragen war.
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 74/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …

    Hiernach war im erkannten Teilumfang (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1967 - V ZR 4/67 WM 1968, 443 unter II 5) das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur Prüfung einer Beschränkung der Verurteilung auf eine Auflassung Zug um Zug gegen eine Sicherstellung seitens der Kläger an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen war.
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 75/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …

    Hiernach war im erkannten Teilumfang (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1967 - V ZR 4/67 - WM 1968, 443 unter II 5) das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur Prüfung einer Beschränkung der Verurteilung auf eine Auflassung Zug um Zug auch gegen eine Sicherstellung seitens der Kläger an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, den auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen war.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1967 - IV ZB 625/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,7634
BGH, 01.12.1967 - IV ZB 625/67 (https://dejure.org/1967,7634)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1967 - IV ZB 625/67 (https://dejure.org/1967,7634)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1967 - IV ZB 625/67 (https://dejure.org/1967,7634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - IV ZB 625/67
    Diese Frist beginnt in dem Augenblick zu laufen, in dem das der Wahrung der versäumten Frist entgegenstehende Hindernis tatsächlich aufhört zu bestehen oder in dem sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 4/01

    Prozeßkostenhilfe - Restitutionsklage - Wiedergutmachung nationalsozialistischen …

    Geht man davon aus, daß der Antragsteller aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gehalten war, bis zum 16. Januar 2001 durch einen Rechtsanwalt (§ 224 Abs. 2 BEG) eine Restitutionsklage einzureichen und er deshalb die dreimonatige Notfrist ohne Verschulden versäumte, hätte er gemäß § 209 Abs. 1 BEG i.V.m. § 234 Abs. 1, 2, § 236 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Februar 1957 - IV ZB 19/57, RzW 1957, 162; auch Beschl. v. 1. Dezember 1967 - IV ZB 625/67, RzW 1968, 142) spätestens bis Ende Januar 2001 die Restitutionsklage durch einen Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht München einreichen müssen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Beschl. v. 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123, 1124; v. 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262 f).
  • BGH, 11.07.1986 - V ZB 14/85

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlerhafte …

    In dem hier gegebenen Fall der Versäumung einer Rechtsmittelfrist infolge Irrtums des Prozeßbevollmächtigten über den Fristablauf ist das der Zeitpunkt, in dem der mit der Sache befaßte Anwalt erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war; dies wiederum ist davon abhängig, wann der Anwalt erstmals (erneut) Anlaß hatte, zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war (ebenfalls st.Rspr., s. etwa BGH, Beschlüsse v. 1. Dezember 1967, IV ZB 625/67, LM ZPO § 233 (Fb) Nr. 25;v. 29. Mai 1974, IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002;v. 21. März 1980, V ZR 128/79, VersR 1980, 678;v. 9. Mai 1980, I ZR 89/79, LM ZPO § 234 (A) Nr. 15 Bl. 3 = NJW 1980, 1846, 1848) .
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZB 28/75

    Zulässigkeit der Übertragung der Berechnung von Berufungsfristen durch einen …

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, gehört dazu auch die Feststellung des Endes einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn diese Feststellung keine rechtlichen Schwierigkeiten bereitet (BGHZ 43, 148; BGH Beschluß vom 8. November 1967 - VIII ZB 28/67 = LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 24; BGH Beschluß vom 1. Dezember 1967 - IV ZB 625/67 = LM ZPO § 233 (Fb) Nr. 25).
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