Rechtsprechung
| BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Kollision zwischen Pkw und Fußgänger und ergänzendes Sachverständigen-Gutachten
- Judicialis
StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 2 a; ; ZPO § 286 A; ; ZPO § 402
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Verkehrsunfall - PKW - Fußgänger - Vermeidbarkeit eines Unfalls - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Urkundsbeweis - Gutachten - Ermittlungsverfahren - Sachverständiger - Schriftliche Begutachtung - Mündliche Begutachtung - Schadensersatz - Immaterieller ...
- RA Kotz
Unfall zwischen einem PKW und einem Fußgänger - Vermeidbarkeit
- RA Kotz
Unfall: PKW mit Fußgänger - Vermeidbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3 Abs. 1, 2a; ZPO §§ 286 402
Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger; Urkundenbeweisliche Verwertung eines Sachverständigengutachtens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsrecht - Zeitliche Vermeidbarkeit bei Unfall zwischen PKW und Fußgänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Unfallhaftpflichtprozess - BGH zum Kinderunfall
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermeidbarkeit von Unfällen
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2324
- MDR 2002, 942
- NZV 2002, 365
- NJ 2002, 483
- VersR 2002, 911
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Der Möglichkeit einer Vermeidbarkeit in diesem Sinne müsse vor allem dann nachgegangen werden, wenn Sekundenbruchteile genügen könnten, um den Fußgänger aus der Gefahrenzone zu bringen; dabei bedürfe es auch der Erörterung, ob und inwieweit eine rechtzeitige Ausweichlenkung zur Vermeidung des Zusammenstoßes hätte beitragen können (vgl. Senatsurteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1295).Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung zu berücksichtigen haben, daß der für eine Haftung erforderliche Ursachenzusammenhang schon dann anzunehmen ist, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des PKW zu deutlich geringeren Verletzungen des Klägers geführt hätte (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1295 und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557).
- BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99
Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Der Senat hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739, 740; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556).Das Berufungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung zu berücksichtigen haben, daß der für eine Haftung erforderliche Ursachenzusammenhang schon dann anzunehmen ist, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des PKW zu deutlich geringeren Verletzungen des Klägers geführt hätte (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1295 und vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557).
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so daß eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn - wie hier - der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll zu überblicken ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 und vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 -NJW 1985, 1950, 1951).Der Senat hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739, 740; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556).
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Der Senat hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739, 740; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556). - BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89
Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so daß eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn - wie hier - der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll zu überblicken ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 und vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 -NJW 1985, 1950, 1951). - BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so daß eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn - wie hier - der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll zu überblicken ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - VersR 1990, 535, 536 und vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 -NJW 1985, 1950, 1951). - BGH, 09.06.1992 - VI ZR 222/91
Vermeidbarkeit bei Pkw-Unfall mit Fußgänger
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Der Möglichkeit einer Vermeidbarkeit in diesem Sinne müsse vor allem dann nachgegangen werden, wenn Sekundenbruchteile genügen könnten, um den Fußgänger aus der Gefahrenzone zu bringen; dabei bedürfe es auch der Erörterung, ob und inwieweit eine rechtzeitige Ausweichlenkung zur Vermeidung des Zusammenstoßes hätte beitragen können (vgl. Senatsurteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1295). - BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158; vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99 - VersR 2001, 121). - BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158; vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99 - VersR 2001, 121). - BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96
Prüfungspflicht des PKW-Halters
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158; vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99 - VersR 2001, 121). - BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93
Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17
Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über …
Dabei bezieht sich der (Gegen-)Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so dass eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll überblickt werden kann (Senat, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83, NJW 1985, 1950, 1951; BGH, Urteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89, NJW 1990, 1483; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97, NJW 1998, 2816, 2817 und vom 23. April 2002, VI ZR 180/01, NJW 2002, 2324). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Anders als bei der Verletzung einer situationsbedingten Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit, etwa nach § 3 Abs. 2 a StVO, bei der erst das Vorliegen bestimmter Umstände eine Verminderung der Geschwindigkeit unter das bis dahin zulässige Maß gebietet (vgl. Senatsurteil vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01 - VersR 2002, 911, 912 m.w.N.) und dem verkehrsgerecht Fahrenden deshalb bei Eintritt der kritischen Verkehrslage eine Reaktions- und Bremszeit zuzubilligen ist, ist der Verkehrsteilnehmer, der die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ständig gehalten, seine Geschwindigkeit auf das zulässige Maß zu reduzieren. - BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10
Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …
Bei einer durch die Verkehrssituation gebotenen Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit unter das bis dahin zulässige Maß ist dem verkehrsgerecht Fahrenden bei Eintritt der kritischen Verkehrslage stets eine Reaktions- und Bremszeit zuzubilligen (vgl. Senatsurteile vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01, VersR 2002, 911, 912 …und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 aaO, mwN).
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17
Fahrradunfall auf einem mit Stacheldraht gesperrten Feldweg
Dabei bezieht sich der (Gegen-)Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so dass eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll überblickt werden kann (Senat, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83, NJW 1985, 1950, 1951; BGH, Urteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89, NJW 1990, 1483; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97, NJW 1998, 2816, 2817 und vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01, NJW 2002, 2324). - OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die …
Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15). - OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers durch einen Pkw
Eine Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit ist aber nur dann geboten, wenn der Fahrer den Verkehrsablauf nicht vollständig überblicken und deshalb auftretende Hindernisse und Gefahren nicht so rechtzeitig bemerken kann, dass er ihnen mit Sicherheit begegnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2002 - VI ZR 180/01). - OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15
Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet …
Der BGH hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z. B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. (BGH NZV 2002, 365; OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2012 - 9 U 175/11 -, juris). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer …
Entsprechendes gilt auch dann, wenn es dabei zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufes und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre (vgl. Senatsurteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015, 1016;… vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - aaO, 1295; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556, 1557; vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01 - VersR 2002, 911, 912 …und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - aaO). - OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die …
Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH NZV 2002, 365, 366; KG KGR 2009, 473, 474; OLG Schleswig MDR 2011, 846;… König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 3 StVO Rn. 29b a. E.). - OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; …
Es bedarf damit einer konkreten Gefahrenlage (BGH, Urteil vom 23. April 2002 - VI ZR 180/01, Rn. 13, juris). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
- BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07
Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen …
- OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23
Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung
- OLG Hamm, 17.04.2015 - 9 U 34/14
Keine Schadensersatzansprüche eines alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgängers
- LG Bochum, 15.02.2007 - 6 O 255/06
Der Betreiber einer Autowaschanlage genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn …
- OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg befahrenden 14-jährigen …
- OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; …
- OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzung einer besonderen …
- OLG Nürnberg, 16.06.2010 - 8 U 2496/09
Unfallopfer erhält Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann, …
- OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für …
- OLG Saarbrücken, 13.02.2026 - 3 U 17/24
Haftungsverteilung beim Fußgängerunfall; Anforderungen an ein technisches …
- OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17
Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung, …
- LG Münster, 24.11.2017 - 11 O 79/16
Zahlungsanspruch eines Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit …
- OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines …
- OLG Frankfurt, 24.04.2024 - 9 U 46/23
Verkehrsunfall: Verfahrensfehlerhaftes Absehen von eigener Beweisaufnahme wegen …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?
- OLG Hamm, 19.06.2012 - 9 U 175/11
Berechtigung zum Betreten einer Fahrbahn im Rahmen von Schmerzensgeldansprüchen …
- OLG Celle, 30.07.2008 - 14 U 74/08
Zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Vorbeifahren eines Linksabbiegers auf der …
- OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das …
- OLG Celle, 05.06.2018 - 14 U 5/18
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht; …
- KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
Schadensersatz: Rechtskraftentfaltung bei Abweisung einer Klage auf …
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
Besorgnis der Befangenheit eines Gutachters im Arzthaftungsprozess: Begutachtung …
- KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06
Haftung bei Kfz-Unfall: Beendigung des Vorgangs des Ausfahrens aus einem …
- OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
Kfz-Unfall: Rechtliche Bedeutung eines Schuldbekenntnisses am Unfallort
- OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit …
- BGH, 20.01.2004 - VI ZR 248/03
Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB auf Altfälle
- OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02
Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Schadensersatz aus einem …
- LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20
Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
- LG Göttingen, 07.08.2003 - 2 O 29/03
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Rechtsprechung
| KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 320 a.F.; ; BGB § ... 320 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 631 a.F.; ; BGB § 641 Abs. 3; ; BGB § 648; ; BGB § 648a; ; BGB § 648a Abs. 1; ; BGB § 649; ; VOB/B § 12; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 6; ; ZPO § 511 a.F.; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a.F.; ; ZPO § 301; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deklaratorisches Anerkenntnis im Baugewerbe; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (WGG) bei Wegfall einer Gewährleistungsbürgschaft; Entscheidungsreife bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts; Weigerung der Sicherheitsleistung des Auftraggebers
- ibr-online
Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB auch nach Abnahme?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 648a BGB: Sicherungsverlangen auch nach Abnahme? (IBR 2002, 363)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.12.2000 - 104 O 113/00
- KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 942 (Ls.)
- BauR 2002, 1567
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Das Schreiben vom 26. Oktober 1999 kann seinem Inhalt nach auch nicht als bloße Bestätigung einer bestimmten Abrechnungssumme angesehen werden, die als "Zeugnis gegen den Aussteller" lediglich dazu dient, die grundsätzliche Erfüllungsbereitschaft der Beklagten anzuzeigen (vgl. BGH, NJW 1976, 1259 [1260]). - OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
Sicherheitsleistung
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Die in der Rechtsprechung und Literatur geäußerten differenzieren Auffassungen (KG, NJW-RR 2000, 687 [688]; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421; OLG Dresden, BauR 1999, 1314;… Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB, Rdnr. 199 ff.) gehen, mit Ausnahme der Entscheidung KG, NJW-RR 2000, 687, regelmäßig davon aus, dass bei Weigerung des Auftraggebers, Sicherheit zu leisten, entweder der Auftragnehmer den Werklohnanspruch beschränkt auf mangelfrei erbrachte Leistungen entsprechend § 649 BGB einredefrei geltend machen darf (…OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Naumburg a.a.O.) oder beschränkt auf den einfachen Betrag der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts statthaft ist (…OLG Dresden a.a.O.;… Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O. Rdnr. 203). - OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00
Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Die in der Rechtsprechung und Literatur geäußerten differenzieren Auffassungen (KG, NJW-RR 2000, 687 [688]; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421; OLG Dresden, BauR 1999, 1314;… Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB, Rdnr. 199 ff.) gehen, mit Ausnahme der Entscheidung KG, NJW-RR 2000, 687, regelmäßig davon aus, dass bei Weigerung des Auftraggebers, Sicherheit zu leisten, entweder der Auftragnehmer den Werklohnanspruch beschränkt auf mangelfrei erbrachte Leistungen entsprechend § 649 BGB einredefrei geltend machen darf (…OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Naumburg a.a.O.) oder beschränkt auf den einfachen Betrag der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts statthaft ist (…OLG Dresden a.a.O.;… Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O. Rdnr. 203).
- OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 130/99
Bauhandwerkersicherung - Leistungsverweigerungsrecht - Zurückbehaltungsrecht …
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Die in der Rechtsprechung und Literatur geäußerten differenzieren Auffassungen (KG, NJW-RR 2000, 687 [688]; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421; OLG Dresden, BauR 1999, 1314;… Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB, Rdnr. 199 ff.) gehen, mit Ausnahme der Entscheidung KG, NJW-RR 2000, 687, regelmäßig davon aus, dass bei Weigerung des Auftraggebers, Sicherheit zu leisten, entweder der Auftragnehmer den Werklohnanspruch beschränkt auf mangelfrei erbrachte Leistungen entsprechend § 649 BGB einredefrei geltend machen darf (…OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Naumburg a.a.O.) oder beschränkt auf den einfachen Betrag der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts statthaft ist (…OLG Dresden a.a.O.;… Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O. Rdnr. 203). - KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98
Werklohnanspruch und Verlangen nach Sicherheitsleistung)
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Die in der Rechtsprechung und Literatur geäußerten differenzieren Auffassungen (KG, NJW-RR 2000, 687 [688]; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421; OLG Dresden, BauR 1999, 1314;… Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB, Rdnr. 199 ff.) gehen, mit Ausnahme der Entscheidung KG, NJW-RR 2000, 687, regelmäßig davon aus, dass bei Weigerung des Auftraggebers, Sicherheit zu leisten, entweder der Auftragnehmer den Werklohnanspruch beschränkt auf mangelfrei erbrachte Leistungen entsprechend § 649 BGB einredefrei geltend machen darf (…OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Naumburg a.a.O.) oder beschränkt auf den einfachen Betrag der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts statthaft ist (…OLG Dresden a.a.O.;… Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O. Rdnr. 203). - LG Erfurt, 11.03.1999 - 3 O 1902/98
§ 648 a BGB: Verweigerung der Mängelbeseitigung nach Abnahme wegen nicht …
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Der Senat folgt jedenfalls nicht der vom LG Erfurt (NJW 1999, 3786) und daran anschließend vom OLG Rostock (IBR 2000, 327) vertretenen Auffassung, wonach bei Anwendbarkeit des § 648a BGB auch nach Abnahme der Auftraggeber allgemein gehindert sein soll, ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB a.F. wegen vorhandener Mängel geltend zu machen, weil er nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist Sicherheit geleistet hat. - OLG Rostock, 04.05.2000 - 7 U 105/97
Abnahme eines Werks durch den mit der Objektüberwachung und Bauüberwachung …
Auszug aus KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01
Der Senat folgt jedenfalls nicht der vom LG Erfurt (NJW 1999, 3786) und daran anschließend vom OLG Rostock (IBR 2000, 327) vertretenen Auffassung, wonach bei Anwendbarkeit des § 648a BGB auch nach Abnahme der Auftraggeber allgemein gehindert sein soll, ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB a.F. wegen vorhandener Mängel geltend zu machen, weil er nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist Sicherheit geleistet hat.
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert. - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert. - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
- OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 16 U 196/04
Gewährleistungseinbehalt: Konkludente Abbedingung bei selbstschuldnerischer …
Das Gericht schließt sich aber insoweit der herrschenden Meinung (OLG Celle BauR 2003, 906, 908, OLG Dresden NJW-RR 2001, 1598 f., KG BauR 2002, 1567, 1569, KG NZBau 2003, 331 f., Ingenstau-Korbion-Joussen § 17 Nr. 6 VOB/B Rn. 31) an, die eine Aufrechnungsmöglichkeit gewährt, da die VOB insoweit kein Aufrechnungsverbot enthält. - LG Köln, 13.12.2002 - 89 O 103/99 Da für den Unternehmer erst dann nicht mehr das mit der Vorleistungspflicht verbundene Risiko besteht, wenn die Bezahlung des Werklohns erfolgt ist, steht ihm das Recht, dieses Risiko gem. § 648a BGB durch Forderung einer Sicherungsleistung abzumildern, unabhängig davon zu, ob seine Leistungen noch zu erstellen sind oder bereits erbracht wurden (…OLG Karlsruhe, BauR 1996, S. 556 f.;… OLG Dresden, BauR 1999, S. 1314;… OLG Dresden, NZBau 2000, S. 26;… OLG Naumburg, BauR 2001, S. 1454 u. 1603; OLG Naumburg v. 17.4.2001, 12 U 236/00; OLG Jena v. 1.11.2001, 1 U 479/01; OLG München v. 12.3.2002, 28 U 4800/01;… LG Bonn, BauR 1997, S. 857;… LG Erfurt, BauR 1999, S. 771; LG Lüneburg v. 18.4.2001, 6 S 389/00;… LG Aachen, BauR 2002, S. 490; KG Berlin v. 20.2.2002, 26 U 71/01;… Thierau, NZBau 2000, S. 14;… Schulze-Hagen, BauR 1999, S. 210 ff.;… Palandt-Sprau, BGB, 61. Auflage, § 648a, Rn. 8).
Rn. 33 Eine schlichte Reduzierung des Leistungsverweigerungsrechtes aus § 320 Abs. 1 BGB dahingehend, dass für die Klägerin lediglich der Vergütungsanspruch abzüglich der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einredefrei wird, würde dagegen nicht zu einem dem Sinn und Zweck des § 648a BGB entsprechenden Ergebnis führen (…so aber vertreten von: OLG Dresden, BauR 1999, S. 1314 (1315 f.);… OLG Dresden, NZBau 2000, S. 26; OLG Stuttgart v. 30.10.2000, 6 U 130/99;… KG Berlin, BauR 2000, S. 738; KG Berlin v. 20.2.2002, 26 U 71/01;… N. Ullrich, MDR 1999, S. 1233 (1234 ff.)).
- KG, 18.11.2002 - 24 U 249/01
Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts
Falls der Besteller trotz Aufforderung des Unternehmers den Gewährleistungseinbehalt nicht auf ein gemeinsames Konto einzahlt, verliert er gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B nur sein Zurückbehaltungsrecht aus dem Sicherungseinbehalt, nicht aber sein Zurückbehaltungsrecht aus Gewährleistung für behauptete bereits erkannte Mängel (OLG Dresden BauR 2001, 1918, 1919; KG - 26 Zs. - BauR 2002, 1567, 1569).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4 (n.F.)
- rechtsportal.de
Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei Bauverträgen - Malerarbeiten
- ibr-online
Verfahrensrecht - Erfüllungsort bei Vertrag über Malerarbeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht des Rechtszugs
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit; Erfüllungsort; Malerarbeiten; Bauwerk; Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- AG Hof - 14 C 119/01
- AG Kempten - 2 C 1478/01
- BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002, 1Z AR 6/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 942
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
steht der Zulässigkeit des Bestimmungsverfahrens hier nicht entgegen, da es ohne weitere Ermittlungen aufgrund des hilfsweise gestellten Verweisungsantrags des Klägers bestimmt werden könnte, wenn es tatsächlich zuständig wäre (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1995, 534).Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
- BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85
Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988;… Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14). - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
- BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
steht der Zulässigkeit des Bestimmungsverfahrens hier nicht entgegen, da es ohne weitere Ermittlungen aufgrund des hilfsweise gestellten Verweisungsantrags des Klägers bestimmt werden könnte, wenn es tatsächlich zuständig wäre (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1995, 534). - BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Beschlüsse, durch die ein Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, sind aber ausnahmsweise dann nicht bindend, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes - hier des Wohnsitzes der Beklagten - zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat, wie hier (BAG NJW 1997, 1091/1092;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17). - BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß; einen solchen nimmt der Bundesgerichtshof bei einer Verweisung ohne entsprechenden Antrag des Klägers nicht an (BGH FamRZ 1984, 774; NJW 1979, 551; DtZ 1991, 439). - OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988;… Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14). - BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17). - BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 22/91
Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Die Bindungswirkung entfällt nicht bei jedem, sondern nur bei einem besonders schwerwiegenden Verfahrensverstoß; einen solchen nimmt der Bundesgerichtshof bei einer Verweisung ohne entsprechenden Antrag des Klägers nicht an (BGH FamRZ 1984, 774; NJW 1979, 551; DtZ 1991, 439). - OLG Saarbrücken, 02.10.1991 - 5 U 21/91
Gerichtsstandsvereinbarung nach dem EuGVÜ
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988;… Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
- OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des …
Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen. - OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher …
- OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und …
Darüber hinaus kann die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfallen, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 7.2.2002, 1Z AR 6/2002, juris Rn. 10). - OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11
Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei …
Zwar entfällt die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO nur ausnahmsweise, namentlich bei objektiver Willkür, die voraussetzt, dass die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (KGR Berlin 2000, 10; BayObLG MDR 2002, 942 ; BayObLG NJW 2003, 366 ; OLG Brandenburg NJW 2006, 3444 ;… Greger in Zöller, a.a.O., § 281 Rn. 17). - LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparatur einer Klimaanlage
Soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, entspricht es daher der Natur des Schuldverhältnisses, dass die Parteien den gesamten das Bauwerk betreffenden Rechtsbeziehungen an diesem Ort erledigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002 - BGH NJW 1986, 935).
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