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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,267
BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,267)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - I ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,267)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - I ZR 2/03 (https://dejure.org/2004,267)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 683; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 6

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Übernahme der Abmahnkosten bei eigenen wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen eines Rechtsanwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren bei einem sich selbst erteilten Mandat; Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche; Anwendung der Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag bei der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund Wettbewerbsverstoß; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Aufwendungsersatz des in eigener Sache wegen eines Wetbbewerbsverstoß abmahnenden Rechtsanwalt; §§ 683 BGB; 1, 3, 13 Abs. 6 UWG

  • rabüro.de

    Rechtsanwaltskosten bei Tätigkeit eines Rechtsanwalts in eigener Wettbewerbssache sind nicht erstattungsfähig

  • info-it-recht.de
  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Gebühren - Kosten eines Rechtsanwalts für eine Abmahnung in eigener Sache

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 683 BGB, § 1 UWG 2004, § 3 UWG 2004, § 13 UWG 2004

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 683 ; UWG § 1 § 3 § 13 Abs. 6
    "Selbstauftrag"; Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber dem sich selbst beauftragenden Rechtsanwalt in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnung eines Kollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Begrenzter Kostenersatz bei Eigenabmahnungen durch RAe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Begrenzter Kostenersatz bei Eigenabmahnungen durch Rechtsanwälte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung wegen Verstoßes gegen Berufsordnung: Kein Anspruch des selbst beauftragten Rechtsanwalts auf Erstattung der Abmahnkosten - Anwalt hat hinreichende eigene Sachkunde

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2448
  • MDR 2004, 1145 (Ls.)
  • GRUR 2004, 789
  • WM 2005, 94
  • BB 2004, 2211
  • AnwBl 2004, 595
  • afp 2004, 584
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Aber auch unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten ist danach zu fragen, ob die eingesetzte Maßnahme - hier die Selbstbeauftragung - aus der Sicht des Geschädigten zur Schadensbeseitigung erforderlich war (BGHZ 127, 348, 352).

    Allein die zeitliche Inanspruchnahme des Geschädigten durch die Schadensbearbeitung kann nicht ausreichen, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten aus der Beauftragung des Rechtsanwalts zu begründen (BGHZ 127, 348, 352).

    Es ist vielmehr jeweils zu prüfen, ob der Geschädigte im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten durfte, was in einfach gelagerten Fällen in der Regel zu verneinen sein wird (BGHZ 127, 348, 352).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Das gilt auch hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts (BGHZ 52, 393, 399 f. - Fotowettbewerb).

    Auszugehen ist dabei von dem mutmaßlichen Willen (§ 683 BGB) des Abgemahnten, die Aufwendungen für eine Abmahnung möglichst niedrig zu halten (BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb;… BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 = WRP 1984, 405 - Anwaltsabmahnung).

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Auszugehen ist dabei von dem mutmaßlichen Willen (§ 683 BGB) des Abgemahnten, die Aufwendungen für eine Abmahnung möglichst niedrig zu halten (BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb; BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 = WRP 1984, 405 - Anwaltsabmahnung).

    Die Erstattung der für eine Abmahnung gegebenenfalls aufgewendeten Anwaltsgebühren kann dann nicht verlangt werden (st. Rspr., BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung, m. Anm. Jacobs; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV, m.w.N.).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Die Erstattung der für eine Abmahnung gegebenenfalls aufgewendeten Anwaltsgebühren kann dann nicht verlangt werden (st. Rspr., BGH GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung, m. Anm. Jacobs; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV, m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00

    Kostenerstattung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wonach ein Rechtsanwalt, der sich selbst vor einem Prozeßgericht vertritt, einen Anspruch auf Kostenerstattung wie ein bevollmächtigter Rechtsanwalt hat, kann als Sonderregelung für das gerichtliche Verfahren auf die außergerichtliche Abmahnung keine Anwendung finden (BGH, Beschl. v. 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00, JurBüro 2003, 207 für den Fall der Selbstvertretung im berufsrechtlichen Verfahren; ebenso: BFHE 108, 574, 575 f. = NJW 1973, 1720 und BFHE 104, 306, 307 ff. für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren).
  • BFH, 29.03.1973 - IV B 89/70

    Einspruchsverfahren - Kosten eines Wirtschaftsprüfers - Kosten eines …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wonach ein Rechtsanwalt, der sich selbst vor einem Prozeßgericht vertritt, einen Anspruch auf Kostenerstattung wie ein bevollmächtigter Rechtsanwalt hat, kann als Sonderregelung für das gerichtliche Verfahren auf die außergerichtliche Abmahnung keine Anwendung finden (BGH, Beschl. v. 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00, JurBüro 2003, 207 für den Fall der Selbstvertretung im berufsrechtlichen Verfahren; ebenso: BFHE 108, 574, 575 f. = NJW 1973, 1720 und BFHE 104, 306, 307 ff. für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren).
  • BFH, 10.02.1972 - V B 33/71

    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Einspruchsverfahren - Kostenerstattung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wonach ein Rechtsanwalt, der sich selbst vor einem Prozeßgericht vertritt, einen Anspruch auf Kostenerstattung wie ein bevollmächtigter Rechtsanwalt hat, kann als Sonderregelung für das gerichtliche Verfahren auf die außergerichtliche Abmahnung keine Anwendung finden (BGH, Beschl. v. 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00, JurBüro 2003, 207 für den Fall der Selbstvertretung im berufsrechtlichen Verfahren; ebenso: BFHE 108, 574, 575 f. = NJW 1973, 1720 und BFHE 104, 306, 307 ff. für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.1995 - 6 U 57/95
    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
    Die Feststellung, daß die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung des Rechtsverstoßes nicht als notwendig anzusehen ist und deshalb auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn i.S. des § 683 BGB, hier des abgemahnten Verletzers, entspricht, steht zwar nicht von vornherein der Beurteilung entgegen, ob die entstandenen Kosten ein aus der Verletzungshandlung herrührender adäquater Schaden sind (OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 552;… a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 41 Rdn. 82 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Rn. 73 a) Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Aufwendungen für die Abmahnung ist unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB) ebenso wie als Schadensersatz nur begründet, soweit diese Kosten erforderlich waren (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 903 - Selbstauftrag;… Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 181/09, GRUR 2011, 754 Rn. 15 = WRP 2011, 1057 - Kosten des Patentanwalts II).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Rn. 29 b) Aufwendungen für eine Abmahnung sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von dem Verletzer aber nur dann zu ersetzen, wenn die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (…BGH, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20; vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 908 - Selbstbeauftragung, mwN).

    Rn. 30 Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen einen deliktsrechtlichen Tatbestand ist dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügt (vgl. BGH, GRUR 2004, 789, 790 - Selbstbeauftragung).

    Entsprechendes gilt für den Fall einer Selbstbeauftragung (vgl. BGH, GRUR 2004, 789, 790 - Selbstbeauftragung).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Rn. 63 a) Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Aufwendungen für die Abmahnung ist unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB) ebenso wie als Schadensersatz nur begründet, soweit diese Kosten erforderlich waren (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 903 - Selbstauftrag;… Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 181/09, GRUR 2011, 754 Rn. 15 = WRP 2011, 1057 - Kosten des Patentanwalts II).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,478
BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Gegenabmahnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3630 (Ls.)
  • MDR 2004, 1145 (Ls.)
  • GRUR 2004, 790
  • MMR 2004, 667
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des …

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Es reicht aus, wenn mit dem Kennzeichen im großen und ganzen diejenigen Werte übertragen werden, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Schluß rechtfertigen, daß der Erwerber die mit dem Kennzeichen verbundene Geschäftstradition fortsetzen wird (…BGH, Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 44/71, GRUR 1973, 363, 365 - Baader; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 14/89, GRUR 1991, 393, 394 = WRP 1991, 222 - Ott International; BGH GRUR 2002, 972, 975 - FROMMIA).

    Im Rahmen der dabei unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorzunehmenden Beurteilung sind im Interesse einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung insbesondere bei Unternehmen, die vor der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs stehen, keine zu strengen Anforderungen an das Vorliegen eines Übergangs des Geschäftsbetriebs zu stellen (vgl. BGH GRUR 1991, 393, 394 - Ott International).

    Allerdings muß gewährleistet sein, daß es nicht zu einer Aufspaltung oder Vervielfältigung der Geschäftsbezeichnung kommt, durch die die Gefahr von Irreführungen begründet wird, denen die Bindung des Kennzeichenrechts an das Unternehmen entgegenwirken soll (BGH GRUR 1991, 393, 394 - Ott International, m.w.N.).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Er besteht aber nicht schon deshalb, weil der Anmelder weiß, daß ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000, m.w.N.).

    Das wettbewerblich Verwerfliche kann auch darin zu erblicken sein, daß der Anmelder einer Marke die mit deren Eintragung entstehende, wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten; …

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Dementsprechend ist mangels Betriebsübergangs auch das Unternehmenskennzeichen "PC 69" nicht auf die Beklagte zu 1 übergegangen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.1.2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1165 = WRP 2001, 931 - buendgens; Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 975 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA).

    Es reicht aus, wenn mit dem Kennzeichen im großen und ganzen diejenigen Werte übertragen werden, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Schluß rechtfertigen, daß der Erwerber die mit dem Kennzeichen verbundene Geschäftstradition fortsetzen wird (…BGH, Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 44/71, GRUR 1973, 363, 365 - Baader;… Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 14/89, GRUR 1991, 393, 394 = WRP 1991, 222 - Ott International; BGH GRUR 2002, 972, 975 - FROMMIA).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Soweit die Verwendung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgte, rechtfertigt er sich aus § 12 Satz 2 BGB wegen unbefugter Anmaßung des der Klägerin zustehenden Domain-Namens (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00, GRUR 2003, 897, 898 = WRP 2003, 1215 - maxem.de, zum Abdruck in BGHZ 155, 273 bestimmt) oder, falls es bei den beanstandeten Manipulationen an der Homepage der Klägerin nicht zu einem unbefugten Namensgebrauch gekommen sein sollte, aus dem Schutz, den der von der Klägerin eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S. des § 823 Abs. 1 BGB genießt (…vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Soweit die Verwendung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgte, rechtfertigt er sich aus § 12 Satz 2 BGB wegen unbefugter Anmaßung des der Klägerin zustehenden Domain-Namens (…vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00, GRUR 2003, 897, 898 = WRP 2003, 1215 - maxem.de, zum Abdruck in BGHZ 155, 273 bestimmt) oder, falls es bei den beanstandeten Manipulationen an der Homepage der Klägerin nicht zu einem unbefugten Namensgebrauch gekommen sein sollte, aus dem Schutz, den der von der Klägerin eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S. des § 823 Abs. 1 BGB genießt (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).
  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 175/98

    Buendgens; Schuldrechtliche Gestattung der Verwendung einer …

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Dementsprechend ist mangels Betriebsübergangs auch das Unternehmenskennzeichen "PC 69" nicht auf die Beklagte zu 1 übergegangen (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.2001 - I ZR 175/98, GRUR 2001, 1164, 1165 = WRP 2001, 931 - buendgens;… Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 975 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA).
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 17/88

    Benner; Veräußerung eines aus dem bürgerlichen Namen eines Gesellschafters …

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Entscheidend ist vielmehr, daß sich die von der Klägerin in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge, mit denen sie im Ergebnis den gesamten Geschäftsbetrieb der KG übernommen hat, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als ein zusammenhängender Vorgang darstellen (BGH, Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 17/88, GRUR 1990, 601, 603 = WRP 1990, 500 - Benner, m.w.N., insoweit in BGHZ 109, 364 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
    Es reicht aus, wenn mit dem Kennzeichen im großen und ganzen diejenigen Werte übertragen werden, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Schluß rechtfertigen, daß der Erwerber die mit dem Kennzeichen verbundene Geschäftstradition fortsetzen wird (BGH, Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 44/71, GRUR 1973, 363, 365 - Baader;… Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 14/89, GRUR 1991, 393, 394 = WRP 1991, 222 - Ott International; BGH GRUR 2002, 972, 975 - FROMMIA).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger …

    Die Löschung einer im gesamten Inland geschützten Marke wegen böswilliger Markenanmeldung kann daher nicht allein im Blick auf die Beeinträchtigung eines räumlich beschränkten Rechts verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - I ZR 233/01, GRUR 2004, 790, 792 f. = WRP 2004, 1032 - Gegenabmahnung;… Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rn. 699;… aA nunmehr Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 878).
  • OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18

    "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen: Berufung der Zentrale zur Bekämpfung …

    Der zu Unrecht Abgemahnte ist auch grundsätzlich nicht - etwa zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO - gehalten, vor der Erhebung einer negativen Feststellungsklage eine Gegenabmahnung auszusprechen (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).
  • BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs enthält § 23 HGB den Grundsatz, dass es nicht zu einer Vervielfältigung oder Aufspaltung von Geschäftsbezeichnungen kommen und der dingliche Bestand zweier gleicher Firmenbezeichnungen verhindert werden soll (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - I ZR 190/82, WM 1985, 1242, 1243 - Hydair; Urteil vom 29. April 2004 - I ZR 233/01, WRP 2004, 1032, 1035 - Gegenabmahnung; Urteil vom 22. November 1990 - I ZR 14/89, WM 1991, 364, 367 - Ott International).
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