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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.06.2004 | BGH, 26.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2326
BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 486 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 486 Abs. 1; ; ZPO § 486 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhängigwerden des Rechtsstreites in der Hauptsache nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens; Übergang der Zuständigkeit für das Beweisverfahren and das Gericht der Hauptsache; Beiziehung der Akten des selbständigen Beweisverfahrens durch das Gericht der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 486 Abs. 1, 2 S. 1
    Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des Hauptsacheverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeitsübergang zu Gericht der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Wann ist das Gericht der Hauptsache zuständig?

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 45
  • NZBau 2004, 550
  • BauR 2004, 1656
  • ZfBR 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.10.1981 - 25 W 1958/81

    Gericht der Hauptsache; Hauptsacheprozeß; Einleitung des Hauptprozesses; …

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum ist umstritten, ob die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts bereits mit der Einreichung einer denselben Gegenstand betreffenden Klage, mit der Beiziehung der Akten durch das Prozeßgericht zu Beweiszwecken (…so Werner/Pastor, Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 73; Fischer MDR 2001, 608, 612; in gleicher Richtung OLG München, Beschluß vom 20. Oktober 1981 - 25 W 1958/81, OLGZ 1982, 200) oder erst mit Abschluß der Beweisaufnahme endet (…so Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 486, Rdn. 2, wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 486, Rdn. 5).
  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im …

    Rn. 14 Dementsprechend hat eine Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren mit dem - im Streitfall durch Abgabe der Akten erfolgten - Zuständigkeitsübergang an das Prozessgericht (dazu BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, WM 2011, 419 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, NZBau 2004, 550 unter [II] 2 d) einerseits zur Folge, dass ein neues Gutachten in einem sich anschließenden Rechtsstreit nur unter den engen Voraussetzungen des § 412 ZPO eingeholt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04, BGHZ 164, 94, 97 mwN).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig …

    Es hat in seine Erwägungen die Möglichkeit einzubeziehen, die Zuständigkeit für das Beweisverfahren auf sich überzuleiten, indem es die Akten des selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Beweiserhebung beizieht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = ZfBR 2005, 52 = NZBau 2004, 550).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen …

    Diesem Zweck entspricht es, das Verfahren möglichst bei dem zunächst angerufenen Gericht abzuschließen (BGH, Beschl. v. 22.7.2004 - VII ZB 3/03, NZBau 2004, 550; OLG Schleswig OLGR 2009, 828, 829).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    Das Vordergericht übersehe, dass das Verhältnis zwischen selbständigen Beweisverfahren und Klageverfahren durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2004 (Az. VII ZB 3/03) geklärt sei - es gebe hier keine Sperrwirkung (S. 4-6 der Berufungsbegründung, Bl. 87-89 d. A.).

    Rn. 39 So kann das Gericht des Streitverfahrens das selbständige Beweisverfahren an sich ziehen, kann aber auch eine parallele Beweiserhebung anordnen (BGH…, Beschluss vom 26.10.2006, VII ZB 39/06, juris, Rn. 9 - 11), zumal erst dann, wenn das Gericht der Hauptsache wegen der Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, die Zuständigkeit im Umfang der vom Gericht der Hauptsache für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme auf dieses übergeht (BGH, Beschluss vom 22.07.2004, VII ZB 3/03, juris, Rn. 9).

  • KG, 04.04.2014 - 21 U 18/13

    Architektenhaftung wegen Bauplanungsfehlern: Ermittlung des merkantilen …

    Diese hat zudem der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656, zitiert nach juris Rn. 8 und 9 anders als Herget dahin entschieden, dass das mit dem Beweisverfahren befasste Gericht auch nach Anhängigkeit der Hauptsache für dieses zuständig bleibt, während das Gericht der Hauptsache erst zuständig wird, wenn es seinerseits eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht.

    Dies folgt eindeutig aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs - VII ZB 3/03 -, in dem er die Frage der Zuständigkeit klärte und entschied, dass im konkreten Fall das Verfahren vor dem Landgericht fortzusetzen war (…juris Rn. 3).

    Der Beschluss zur Feststellung des Endes des Beweisverfahrens vom 29. August 2005 erfolgte offensichtlich in Verkennung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03 -, nämlich dass das (vorher noch nicht beendete) Beweisverfahren aufgrund der Beiziehung der Akten durch das damit zuständig gewordene Gericht der Hauptsache durch weitere Beweiserhebungen fortgesetzt wurde.

  • OLG Stuttgart, 04.05.2018 - 10 W 6/18

    Selbständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung nach Beiziehung der Akten …

    Es ist aber auch dann beendet, wenn die Zuständigkeit für die Beweiserhebung nach Einleitung eines Rechtsstreits in der Hauptsache zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens auf das Prozessgericht übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03).
  • BGH, 21.07.2005 - VII ZB 44/05

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme

    Von einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren im Sinne der dargestellten Kostenregelung kann aber nur dann gesprochen werden, wenn vor dessen Abschluß, spätestens zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung, die abgeschlossene Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens vorlag und hätte herangezogen werden können oder wenn die Zuständigkeit für das Beweisverfahren vor Abschluß der Beweiserhebung auf das Gericht der Hauptsache überging, weil dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hielt und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizog (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = NZBau 2004, 550 = ZfBR 2005, 52).

    Von einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren im Sinne der dargestellten Kostenregelung kann aber nur dann gesprochen werden, wenn vor dessen Abschluß, spätestens zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung, die abgeschlossene Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens vorlag und hätte herangezogen werden können oder wenn die Zuständigkeit für das Beweisverfahren vor Abschluß der Beweiserhebung auf das Gericht der Hauptsache überging, weil dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hielt und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizog (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = NZBau 2004, 550 = ZfBR 2005, 52).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 W 25/25

    Einholung einer Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren gegen einen …

    Zwar geht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung die Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung eines Streitverfahrens zwischen den Beteiligten auf das später angerufene Prozessgericht über, wenn dieses seinerseits eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, MDR 2005, 45; Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171, 1172).

    Dieser Zuständigkeitsübergang erfolgt jedenfalls im Umfang der vom Gericht der Hauptsache für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, MDR 2005, 45) und hat zur Folge, dass die unerledigt gebliebenen Beweisanträge unmittelbar im Verfahren vor dem Prozessgericht anfallen und von diesem zu erledigen sind (BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171, 1172).

  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09

    Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren

    Selbst wenn während eines laufenden selbständigen Beweisverfahrens Klage in der Hauptsache bei einem anderen Gericht erhoben wird, geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Zuständigkeit nur über, wenn und soweit das Gericht der Hauptsache eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht (BGH, MDR 2005, S. 45).
  • OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09

    Zulassung von Ergänzungsfragen

    Der Beschluss des Senats ist aber durch die zeitlich danach veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2004 (VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = MDR 2005, 45) überholt.
  • LG Berlin, 04.11.2013 - 37 OH 1/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt des Übergangs des Verfahrens auf das …

  • OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 5 W 5/25

    Beendigung selbstständiges Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen; …

  • OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Fortsetzung des selbständigen …

  • OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17

    Akten eines selbstständigen Beweisverfahrens beigezogen: Beschwerde unzulässig!

  • OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Köln, 22.12.2008 - 19 W 30/08

    Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens

  • LG Köln, 11.01.2013 - 17 O 206/09

    Verfahrensrecht - Beweisverfahren: Streitwertänderung im Hauptsacheverfahren?

  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 12 W 26/06

    Befangenheit: Vorliegen eines Grundes hinsichtlich eines Sachverständigen; …

  • LG Hamburg, 27.07.2011 - 333 T 43/11

    Ermittlung eines angemessenen Minderungsbetrages durch einen Sachverständigen ist …

  • OLG Köln, 18.03.2022 - 11 W 54/21

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf …

  • OLG Schleswig, 22.01.2010 - 16 W 6/10

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren zur Hauptsache: Rechtsmittel?

  • OLG München, 18.04.2016 - 13 W 288/16
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2004 - 8 W 45/04

    Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2205
BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03 (1) (https://dejure.org/2004,2205)
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BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03 (1) (https://dejure.org/2004,2205)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 110; ; ZPO § 282 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit der Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten zu den die Zulässigkeit einer Klage betreffenden verzichtbaren Rügen; Erfordernis der Erhebung vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge; Sitz als gewöhnlicher Aufenthalt ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit bei Klage einer auf der Karibikinsel Anguilla gegründeten Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    ZPO § 110 § 282 Abs. 3
    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die Prozesskosten; Pflicht eines Angehörigen des Staates Anguilla zur Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verpflichtung zur Sicherheitsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGV-Amsterdam Art. 299; EUGVVO 44/2001 Art. 68; EuGVÜ Art. 55; EuGVÜ Art. ... 56; RechtsverkAbk D-UK/Irl Art. 14; VollstrZustAbk D-UK/Irl Art. I; VollstrZustAbk D-UK/Irl Art. XII; ZPO § 17; ZPO § 28; ZPO § 110; ZPO §§ 110 ff.; ZPO § 112; ZPO § 532; ZPO § 565
    Verfahren --> Rechtsstellung von Ausländern vor deutschen Gerichten-->; Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 148
  • ZIP 2004, 2013 (Ls.)
  • MDR 2005, 45 (Ls.)
  • BB 2004, 862
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80

    Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
    Die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die gemäß § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muß (BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630 unter I 1; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373 unter 2; Senatsurteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646 unter III 1).

    Im Zusammenhang mit der auch im Berufungsrechtszug uneingeschränkt erhobenen Einrede der mangelnden Prozeßkostensicherheit und der gleichzeitigen Bezugnahme der Beklagten auf das Senatsurteil vom 1. April 1981 (aaO) war diese Anregung vielmehr als Hinweis auf das Mindestmaß an Sicherheit zu verstehen, welches die Beklagte im Hinblick darauf, daß sie Sicherheit auch für die Kosten der Revisionsinstanz beanspruchte, bei der Festsetzung der Höhe durch das Berufungsgericht für erforderlich hielt.

  • BGH, 23.11.1989 - IX ZR 23/89

    Zulassung der Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
    Die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die gemäß § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muß (BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630 unter I 1; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373 unter 2; Senatsurteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646 unter III 1).

    Die Beklagte war jedoch nicht gehalten, wegen der Kosten der Revisionsinstanz die Einrede der mangelnden Kostensicherheit auch über die Entscheidung des Landgerichts hinaus aufrecht zu erhalten, sondern durfte abwarten, bis die vom Landgericht angeordnete Sicherheit ihre Kosten nicht mehr deckte, und dann die Leistung einer weiteren Sicherheit verlangen (Urteil vom 23. November 1989, aaO).

  • BGH, 15.05.2001 - XI ZR 243/00

    Sicherheitsleistung eines im Ausland ansässigen Beklagten

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
    Die Rüge der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§§ 110 ff. ZPO) gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die gemäß § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muß (BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630 unter I 1; Urteil vom 23. November 1989 - IX ZR 23/89, WM 1990, 373 unter 2; Senatsurteil vom 1. April 1981 - VIII ZR 159/80, NJW 1981, 2646 unter III 1).
  • BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25
    Rn. 53 (1) Das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ) hat das Deutsch-Britische Abkommen für gerichtliche Entscheidungen, die im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche ergehen, nicht ersetzt (offengelassen von BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 23.08.2017 - IV ZR 93/17

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Gesellschaft mit …

    Dem steht entgegen der Auffassung der Beklagten keine Bindungswirkung des Zwischenurteils des Landgerichts entgegen, weil darin über eine Prozesskostensicherheit, die auch die dritte Instanz abdeckt, nicht entschieden worden ist (vgl. auch BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148, wo die Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 ZPO in einem gleichgelagerten Fall ebenfalls selbständig geprüft worden sind).

    Rn. 7 a) Als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 110 ZPO ist bei Kapitalgesellschaften deren Sitz anzusehen (BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148 unter 2a, juris Rn. 9).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zuletzt in zwei Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen (BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03 aaO;… Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/15 ZIP 2016, 1703 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 24.03.2016 - III ZR 140/15

    Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit; Erhebung der Einrede der …

    Die Beklagte hat die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten mit Schriftsatz vom 13. Februar 2012 vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache rechtzeitig und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148 mwN.).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1049
BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03 (https://dejure.org/2004,1049)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2004 - VIII ZR 273/03 (https://dejure.org/2004,1049)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 273/03 (https://dejure.org/2004,1049)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    EGBGB Art. 28 Abs. 2; ; EGBGB Art. 28 Abs. 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 28 Abs. 2, Abs. 5
    Anwendbares Recht bei Kauf einer hypothekarisch gesicherten Forderung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vertragsstatut nach Art. 28 EGBGB: Widerlegung der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB (Art. 28 Abs. 5 EGBGB); Abgrenzung von Zessionsstatut und Zessionsgrundstatut (Forderungskauf); Anforderungen an eine (konkludente) Rechtswahl

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Rechtswahl hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bezüglich eines unwirksamen Abschlusses eines Kaufvertrages über eine hypothekarisch gesicherte Forderung; Bestimmung der Voraussetzungen einer konkludente Rechtswahl; Vertretung durch ...

  • riw-online.de

    Kauf einer deutschem Recht unterliegenden Forderung, die durch eine an einem französischen Grundstück bestellte Hypothek gesichert ist - engere Verbindung i. S. des Art. 28 Abs. 5 EGBGB mit Frankreich

  • unalex.eu

    Art. 3, 4 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Rechtswahlbewusstsein - Auffangregelung

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 28 Abs. 2, 5
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kreditrecht- Anknüpfung nach Internationalem Privatrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGBGB Art. 28 Abs. 2, 5
    Zu den Anknüpfungen bei Fehlen einer von den Parteien getroffenen Rechtswahl für einen Forderungskauf

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 154; BGB § 1154; Cc (Frankr.) Art. 1690; EGBGB Art. 27; EGBGB Art. 27 ff.; EGBGB Art. 28; EGBGB Art. 31; EGBGB Art. 32; EGBGB Art. 33; EGBGB Art. 43
    Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht; Juristische Personen und Gesellschaften; Sachenrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3176
  • NJW 2005, 1041 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 206
  • ZIP 2004, 2007
  • MDR 2005, 45 (Ls.)
  • WM 2004, 2066
  • BB 2004, 857
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Die Beurteilung der Frage, ob die Parteien ihren Vertragsverhandlungen im Wege der Individualvereinbarung eine stillschweigende Rechtswahl - eine ausdrückliche Rechtswahlvereinbarung macht auch die Revision nicht geltend - zugrunde gelegt haben, ist Gegenstand tatrichterlicher Auslegung und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschluß vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002 unter II 2; BGH, Urteil vom 28. Januar 1997 - XI ZR 42/96, NJW-RR 1997, 686 unter II 1 a aa).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß der Vertrag zwischen den Parteien in französischer Sprache beurkundet werden sollte, der Kaufpreis in französischer Währung angegeben war und auf beiden Seiten französische Anwälte beteiligt waren (vgl. zum letzten Kriterium Senat, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, JZ 2000, 1115 unter I bis II 2 a dd).

  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 241/85

    Geltung deutschen Rechts aufgrund hypothetischen Parteiwillens

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Diese Vorschriften sind sowohl maßgebend für den von der Klägerin in erster Linie verlangten Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (Art. 32 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB) als auch für die hilfsweise geltend gemachte Haftung aus culpa in contrahendo (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - II ZR 241/85, NJW 1987, 1141; differenzierend Dörner, JR 1987, 201, 202).

    Denn auch dann unterliegt es revisionsrechtlicher Nachprüfung, ob das Gericht alle Umstände berücksichtigt hat, welche für die Bestimmung der engsten Verbindung von Bedeutung sein können (vgl. zu dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 (BGBl. I 1986, 1142) geltenden Recht BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - II ZR 241/85, NJW 1987, 1141 unter I; BGHZ 44, 183, 186).

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der …

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Die Beurteilung der Frage, ob die Parteien ihren Vertragsverhandlungen im Wege der Individualvereinbarung eine stillschweigende Rechtswahl - eine ausdrückliche Rechtswahlvereinbarung macht auch die Revision nicht geltend - zugrunde gelegt haben, ist Gegenstand tatrichterlicher Auslegung und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschluß vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002 unter II 2; BGH, Urteil vom 28. Januar 1997 - XI ZR 42/96, NJW-RR 1997, 686 unter II 1 a aa).
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Daß die Hypothek nach Art. 43 Abs. 1 EGBGB französischem Recht unterlag, § 1154 BGB also bei der Abtretung der Forderung keine Anwendung finden konnte (…MünchKommBGB/Kreuzer, BGB, 3. Aufl., nach Art. 38 EGBGB Anh. 1 Rdnr. 47;… Martiny in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 313;… Schäfer, Grenzüberschreitende Kreditsicherung an Grundstücken 1993, S. 116) und es deshalb für die wirksame Übertragung der Hypothek besonderer Kenntnisse des französischen Rechts bedurfte, die am ehesten bei einem französischen Notar und bei französischen Anwälten vorausgesetzt werden konnten, zwingt nicht zu der Annahme, daß die Parteien auch das Kausalgeschäft französischem Recht unterwerfen wollten, zumal Voraussetzungen und Wirkung der Abtretung der gesicherten Forderung gemäß Art. 33 Abs. 2 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen waren (BGH, Urteil vom 26. November 1990 - II ZR 92/90, NJW 1991, 1414 unter 1; Senatsurteil, BGHZ 111, 376, 379 f.).
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 92/90

    Wirksamkeit einer nach deutschem Recht zu beurteilenden Abtretung einer …

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Daß die Hypothek nach Art. 43 Abs. 1 EGBGB französischem Recht unterlag, § 1154 BGB also bei der Abtretung der Forderung keine Anwendung finden konnte (…MünchKommBGB/Kreuzer, BGB, 3. Aufl., nach Art. 38 EGBGB Anh. 1 Rdnr. 47;… Martiny in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 313;… Schäfer, Grenzüberschreitende Kreditsicherung an Grundstücken 1993, S. 116) und es deshalb für die wirksame Übertragung der Hypothek besonderer Kenntnisse des französischen Rechts bedurfte, die am ehesten bei einem französischen Notar und bei französischen Anwälten vorausgesetzt werden konnten, zwingt nicht zu der Annahme, daß die Parteien auch das Kausalgeschäft französischem Recht unterwerfen wollten, zumal Voraussetzungen und Wirkung der Abtretung der gesicherten Forderung gemäß Art. 33 Abs. 2 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen waren (BGH, Urteil vom 26. November 1990 - II ZR 92/90, NJW 1991, 1414 unter 1; Senatsurteil, BGHZ 111, 376, 379 f.).
  • BGH, 28.10.1965 - VII ZR 171/63

    Erfolgshonorar eines ausländischen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03
    Denn auch dann unterliegt es revisionsrechtlicher Nachprüfung, ob das Gericht alle Umstände berücksichtigt hat, welche für die Bestimmung der engsten Verbindung von Bedeutung sein können (vgl. zu dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 (BGBl. I 1986, 1142) geltenden Recht BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - II ZR 241/85, NJW 1987, 1141 unter I; BGHZ 44, 183, 186).
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15

    Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage …

    Denn eine Gerichtsstandsvereinbarung, wie sie in Art. 14 des Integrationsvertrages getroffen worden ist, beinhaltet bei Fehlen gegenläufiger Anhaltspunkte regelmäßig zugleich die konkludente Wahl des an diesem Gerichtsstand geltenden Rechts, da die Vertragsparteien im Allgemeinen davon ausgehen, dass das als zuständig vereinbarte Gericht sein eigenes Recht anwenden werde, und dies dementsprechend auch anwenden soll (BGH, Urteile vom 4. Februar 1991 - II ZR 52/90, NJW 1991, 1420 unter 2 a mwN; vom 13. Juni 1996 - IX ZR 172/95, WM 1996, 1467 unter II 1 b; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 273/03, WM 2004, 2066 unter II 2;… BeckOK-BGB/Spickhoff, Stand Februar 2013, Art. 3 VO (EG) 593/2008 Rn. 21;… MünchKommBGB/Martiny, aaO, Art. 3 Rom I-VO Rn. 48 mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …

    Dies ist dann angezeigt, wenn Anknüpfungsgesichtspunkte, die das von der Vermutung verwendete Anknüpfungsmoment an Gewicht deutlich übertreffen, zu einem anderen als dem vermuteten Recht führen und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln lässt (BGH, Urt. v. 26.7.2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 206, 209;… Kropholler, aaO, § 52 III 4).

    Denn es unterliegt jedenfalls revisionsrechtlicher Nachprüfung, ob das Gericht alle Umstände berücksichtigt hat, die für die Bestimmung der engsten Verbindung von Bedeutung sein können (BGH, NJW-RR 2005, 206, 210).

  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit …

    Der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt nur, ob das Berufungsgericht seiner Auslegung die zutreffenden rechtlichen Maßstäbe zugrunde gelegt hat, ob es den Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei gewürdigt und ob es die indizielle Bedeutung der in Betracht kommenden Anknüpfungspunkte erkannt hat (…BGH, Urt. v. 28.1.1997 - XI ZR 42/96, NJW-RR 1997, 686, 687;… Urt. v. 19.1.2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, 1003; Urt. v. 26.7.2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 206, 208).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 4 U 109/17

    Vorabentscheidungsersuchen des OLG Saarbrücken: Anwendbarkeit der Rom I-VO auf …

    Abs. 2 der Vorschrift, der Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO entsprach, erfasste nach dieser Auffassung nicht nur das Verhältnis zum Schuldner, sondern auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zession sonstigen Dritten, insbesondere Gläubigern des Zedenten oder dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Zedenten, entgegengehalten werden konnte (BGHZ 111, 376, 379 f.; BGH NJW-RR 2005, 206, 208; v. Hoffmann/Höpping IPRax 1993, 302, 303 f.; Basedow ZEuP 1997, 615, 623;… wohl auch MünchKomm-BGB/Martiny, 8. Aufl. Art. 14 Rom I-VO Rn. 38;… vgl. auch Spickhoff in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, aaO VO (EG) 593/2008 Art. 14 Rn. 11: zeitlich erstes Abtretungsstatut, hilfsweise Forderungsstatut).
  • BGH, 11.11.2010 - VII ZR 44/10

    Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines …

    Das Revisionsgericht kann nachprüfen, ob die von dem Berufungsgericht berücksichtigten Umstände überhaupt einen möglichen Anhaltspunkt dafür geben, zu welchem Recht das konkrete Vertragsverhältnis die engste Beziehung aufweist, und ob das Berufungsgericht alle Umstände berücksichtigt hat, welche in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 9. März 1977 - IV ZR 112/76, NJW 1977, 1586; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 206, 210; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 132/05, NJW-RR 2009, 173, 175).

    Rn. 22 Dabei muss der Senat nicht die umstrittene Frage entscheiden, in welchem Rangverhältnis die einzelnen Absätze des Art. 28 EGBGB stehen (vgl. zum Meinungsstand BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 206, 209;… MünchKommBGB/Martiny, 4. Aufl., Art. 28 EGBGB Rn. 110).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 109/17

    Drittwirkung abgetretener Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Pensionsansprüche …

    Abs. 2 der Vorschrift, der Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO entsprach, erfasste nach dieser Auffassung nicht nur das Verhältnis zum Schuldner, sondern auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zession sonstigen Dritten, insbesondere Gläubigern des Zedenten oder dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Zedenten, entgegengehalten werden konnte (BGHZ 111, 376, 379 f.; BGH NJW-RR 2005, 206, 208; v. Bar RabelsZ 53 (1989), 462, 467 f.; v. Hoffmann/Höpping IPRax 1993, 302, 303 f.; Basedow ZEuP 1997, 615, 623;… wohl auch MünchKomm-BGB/Martiny, 8. Aufl. Art. 14 Rom I-VO Rn. 38; a. A. Kieninger RabelsZ 62 (1998), 678, 702 f.: Niederlassung oder gewöhnlicher Aufenthalt des Zedenten im Zeitpunkt des Abschlusses der Verfügung).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

    Rn. 31 (b) Die Würdigung des Berufungsgerichts ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt (vgl. BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - 26. Juli 2004 - VIII ZR 273/03 - zu II 3 c bb (1) der Gründe).
  • OLG München, 18.07.2008 - 25 U 1797/08

    Auslegung eines Aktienoptionsplans für Arbeitnehmer

    Die Vermutung gilt nicht, wenn solche Anknüpfungspunkte vorliegen, die an Gewicht den von der Vermutung verwendeten Anknüpfungspunkt deutlich übertreffen, und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln lässt (BGH NJW-RR 2005, 206;… Staudinger/Magnus, 2002, Art. 28 EGBGB, Rn. 127).).

    Die Vermutungsregel des Art. 28 II EGBGB gilt nicht, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass die Verhandlungen zwischen den Parteien engere Verbindungen mit einem anderen Staat aufweisen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 206, 209).

  • OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14

    Immobiliendarlehen nach französischem Recht: Sofortige Fälligstellung im Falle …

    Eine konkludente bzw. stillschweigende Rechtswahl im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Rom I-VO erfordert ein Verhalten der Vertragsparteien, aus dem eindeutig auf die reale Vornahme einer Rechtswahl geschlossen werden kann (BGH NJW-RR 2000, 1002; 2005, 206, 208; NJW 2004, 3706, 3708).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer …

    Die ergänzende Vertragsauslegung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGH v. 02.07.2004 - V ZR 209/03 - NJW-RR 2005, 206).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für …

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09

    Internationaler Warenkaufvertrag: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 633/11

    Internationales Privatrecht - Kündigung "at will" - Anwendung US-amerikanischen …

  • OLG Hamburg, 25.01.2008 - 12 U 39/00

    Internationaler Warenkauf: Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtseinkommens bei Wahl …

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12

    Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung …

  • OLG Frankfurt, 08.11.2017 - 3 U 236/16

    Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Forderungskaufvertrages über eBay

  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 1 U 172/07

    Rechtswahl; Schuldanerkenntnis: Möglichkeit der freien Rechtswahl auch nach …

  • LG Hamburg, 10.12.2015 - 327 O 618/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung einer …

  • LG Hamburg, 21.05.2015 - 327 O 630/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinn im Zusammenhang mit einem geschlossenen …

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