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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.11.2008 | BGH, 17.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,623
BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Whistling for a train

    UrhG § 97

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Whistling for a train" - Zur Berechnung und Festsetzung des Schadenersatzes gemäß § 97 UrhG nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (hier: unberechtigte Nutzung einer Tonaufnahme) und zur Ermittlung des objektiven Wertes der Benutzungsberechtigung.

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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrecht

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 97
    Whistling for a train

  • aufrecht.de

    Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei Verwertung eines Werkes über den Vertrag hinaus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstandenen Schadens; Möglichkeit des Rückgriffs auf eine zwischen zwei Parteien geschlossene Vereinbarung über die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Ermittlung einer ...

  • kanzlei.biz

    Whistling for a Train

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urheberrechtsverletzung - Lizenzgebühr als Schadensersatz

  • ra.de
  • captain-huk.de PDF

    Urheberrechtsverletzung - Berechnung des Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Berechnung eines aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstandenen Schadens; Möglichkeit des Rückgriffs auf eine zwischen zwei Parteien geschlossene Vereinbarung über die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Ermittlung einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Whistling for a train

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Berechnung des Schaden bei Verletzung des Urheberrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Whistling for a train

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des urheberrechtlichen Schadensersatzes

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Whistling for a train - Höhe des Lizenzschadens

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des urheberrechtlichen Schadensersatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 542
  • MDR 2009, 400
  • GRUR 2009, 407
  • MMR 2009, 215 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 066
  • K&R 2009, 108
  • ZUM 2009, 225
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Dabei ist unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos, m.w.N.).

    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik;… BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).

    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (BGH GRUR 2006, 136 Tz. 26 - Pressefotos).

    Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr liegt es nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Tz. 23 - Pressefotos).

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik;… BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Lassen sich keine üblichen Honorare ermitteln, ist die angemessene Lizenzgebühr gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände in freier Beweiswürdigung zu schätzen (BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten; …

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik;… BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die …

    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Rn. 25 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train;… BGH, ZUM 2013, 406 Rn. 30 - Einzelbild).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob der Tatrichter wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen hat und insbesondere schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt hat, die die Parteien vorgebracht haben oder sich aus der Natur der Sache ergeben (…vgl. BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 24 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train).

    Dabei sind der Umfang der Nutzung sowie der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechts zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 407, Tz. 23, 29 - Whistling for a train).

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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1831
BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02 (https://dejure.org/2008,1831)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - I ZR 94/02 (https://dejure.org/2008,1831)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - I ZR 94/02 (https://dejure.org/2008,1831)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Konsumentenbefragung II

    Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 90 lit. c und j; HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Konsumentenbefragung II

  • Judicialis

    Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 90 lit. c; ; Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzne... imittel Art. 90 lit. j; ; HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verbots von Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen; Vereinbarkeit des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) mit dem Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de

    "Konsumentenbefragung II"; Gemeinschaftsrechtskonforme Einschränkung des Verbots der Publikumswerbung für Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Konsumentenbefragung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Medikamente dürfen auch durch Konsumentenbefragungen beworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medikamenten-Werbung mit Konsumentenbefragung grundsätzlich erlaubt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arzneimittel mit Konsumentenbefragung ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medikamenten-Werbung mit Konsumentenbefragung grundsätzlich erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 473
  • MDR 2009, 400
  • GRUR 2009, 179
  • GRUR Int. 2009, 524
  • EuZW 2009, 306
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, …

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    a) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskonform dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann verboten ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wiederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimmten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zudem in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt (im Anschluss an EuGH Slg. 2007, I 9517 = GRUR 2008, 267 Tz. 43 und 46 Gintec).

    Sind die vorgestellten Fragen für die Richtlinie 92/28/EWG entsprechend zu beantworten? Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 8. November 2007 (C-374/05, Slg. 2007, I-9517 = GRUR 2008, 267 = WRP 2008, 205 - Gintec) wie folgt entschieden:.

    Ein Mitgliedstaat darf somit in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften kein uneingeschränktes und unbedingtes Verbot vorsehen, in der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel Äußerungen Dritter zu verwenden, wenn deren Verwendung nach den Richtlinien nur wegen ihres konkreten Inhalts oder der Eigenschaft ihres Urhebers eingeschränkt werden darf (EuGH GRUR 2008, 267 Tz. 39 und 62 - Gintec).

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG ist daher im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskonform dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann unzulässig ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wiederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimmten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zudem in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt (EuGH GRUR 2008, 267 Tz. 43 und 46 - Gintec).

    Er hat jedoch drei Beispielsfälle genannt, in denen eine Genesungsbescheinigung in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt: (1) wenn die heilenden Wirkungen von Arzneimitteln übertrieben dargestellt werden, so dass zu ihrem Verbrauch angeregt wird; (2) wenn Angst vor den Folgen ihrer Nichtverwendung geweckt wird; oder (3) wenn der Verbraucher dadurch in Bezug auf die Wirkweise und die therapeutischen Wirkungen der Mittel in die Irre geführt wird, dass den Mitteln Merkmale zugesprochen würden, die diese nicht besitzen (EuGH GRUR 2008, 267 Tz. 47 - Gintec).

    Nach dieser Bestimmung der Richtlinie darf die Öffentlichkeitswerbung für ein Arzneimittel keine Elemente enthalten, die nahelegen, dass die normale gute Gesundheit des Patienten durch die Verwendung des Mittels verbessert werden könnte (EuGH GRUR 2008, 267 Tz. 48-50 - Gintec).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    Soweit nach dem Teilurteil des Senats vom 21. Juli 2005 (I ZR 94/02, WRP 2005, 1519 - Ginseng-Präparat) im Revisionsverfahren noch von Bedeutung, hat er vor dem Landgericht beantragt,.

    Mit Beschluss vom 21. Juli 2005 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen gestellt (GRUR 2005, 1067 = WRP 2005, 1515 - Konsumentenbefragung I):.

    2. Für den Fall, dass die Vorschriften der Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG, die die Bezugnahme auf Äußerungen fachunkundiger Dritter betreffen, nicht nur einen Mindeststandard setzen, hat der Senat im Vorlagebeschluss vom 21. Juli 2005 die Frage gestellt, ob eine i.S. des Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG, Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG missbräuchliche oder irreführende Bezugnahme auf eine Gesundheitsbescheinigung allein schon deswegen vorliegen kann, weil die positive Gesamtbeurteilung nicht den einzelnen zuvor in der Werbung dargestellten Anwendungsgebieten zuzuordnen ist (BGH GRUR 2005, 1067, 1070 - Konsumentenbefragung I).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    b) Die nicht umgesetzte Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) entfaltet nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch keine unmittelbare (horizontale) Wirkung zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits (…vgl. EuGH, Urt. v. 26.2.1986 - 152/84, Slg. 1986, 723 = NJW 1986, 2178 Tz. 48 - Marshall I; Urt. v. 14.7.1994 - C-91/92, Slg. 1994, I-3325 = GRUR Int. 1994, 954 Tz. 24 - Faccini Dori;… Urt. v. 10.3.2005 - C-235/03, Slg. 2005, I-1937 = EuZW 2005, 248 Tz. 16 - QDQ Media).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    b) Die nicht umgesetzte Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) entfaltet nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch keine unmittelbare (horizontale) Wirkung zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. EuGH, Urt. v. 26.2.1986 - 152/84, Slg. 1986, 723 = NJW 1986, 2178 Tz. 48 - Marshall I;… Urt. v. 14.7.1994 - C-91/92, Slg. 1994, I-3325 = GRUR Int. 1994, 954 Tz. 24 - Faccini Dori;… Urt. v. 10.3.2005 - C-235/03, Slg. 2005, I-1937 = EuZW 2005, 248 Tz. 16 - QDQ Media).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2002 - 6 U 43/01

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Vereinbarkeit nationaler Verbote der …

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    Das Berufungsgericht hat die Berufung insoweit zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR Int. 2002, 931 = WRP 2002, 730).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-235/03

    QDQ Media - Richtlinie 2000/35/EG - Begriff der Beitreibungskosten - Kosten eines …

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02
    b) Die nicht umgesetzte Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) entfaltet nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch keine unmittelbare (horizontale) Wirkung zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits (…vgl. EuGH, Urt. v. 26.2.1986 - 152/84, Slg. 1986, 723 = NJW 1986, 2178 Tz. 48 - Marshall I;… Urt. v. 14.7.1994 - C-91/92, Slg. 1994, I-3325 = GRUR Int. 1994, 954 Tz. 24 - Faccini Dori; Urt. v. 10.3.2005 - C-235/03, Slg. 2005, I-1937 = EuZW 2005, 248 Tz. 16 - QDQ Media).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit …

    Dementsprechend war schon § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG a. F. jedenfalls bei Arzneimitteln richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann unzulässig ist, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt (BGH, GRUR 2009, 179 Rn. 12 - Konsumentenbefragung II).
  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten; …

    Die vollständige Harmonisierung im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. BGH, GRUR 2009, 179 [Tz. 12] - Kundenbefragung II; 2009, 1082 [Tz. 23] - DeguSmiles & more; EuGH, GRUR 2008, 267, 269 [Tz. 39] - Gintec) steht diesem Verständnis nicht entgegen.
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen …

    In Bezug auf die Werbung von Arzneimittel bedeutet dies, dass wegen des sonst eintretenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht in der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel ÄußeSn Dritter nur dann verboten werden dürfen, wenn diese sich in willkürlicher, abstoßender oder irreführender Weise auf Genesungsbescheinigungen beziehen (EUGH, GRUR 2008, 267, dem folgend BGH, GRUR 2009, 179).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2015 - 6 U 66/13

    Zulässigkeit von Prominentenwerbung

    Die Auffassung der Beklagten, aus den Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 267 - Gintec sowie BGH GRUR 2009, 179 - Konsumentenbefragung Il ergebe sich, dass Äußerungen Dritter nur dann als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG a.F. gewertet werden könnten, wenn hierin eine in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise getätigte Genesungsbescheinigung gem. Art. 90 lit. j) der Richtlinie gesehen werden könne, hält der Senat für unzutreffend.
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der …

    Dies zeigt etwa die - bisher nicht in deutsches Recht umgesetzte - Vorschrift des Art. 90 lit. c) Gemeinschaftskodex, welche einen formal ausgestalteten abstrakten Gefährdungstatbestand enthält (vgl. BGH GRUR 2009, 179, 181).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit …

    Mit dem HansOLG Hamburg a.a.O [juris Tz. 83 bis 84] geht auch der Senat davon aus, dass die vollständige Harmonisierung im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. BGH GRUR 2009, 179 [Tz. 12] - Kundenbefragung II ; 2009, 1082 [Tz. 23] - DeguSmiles & more ; EuGH GRUR 2008, 267, 269 [Tz. 39] - Gintec ) dem vorliegenden Verständnis über die Anwendbarkeit der AMPreisV nicht entgegensteht (…ebenso OLG München a.a.O. [III. 2. a) cc) (2)]).
  • VG Köln, 05.02.2013 - 7 K 6575/10

    "akut"

    Rn. 59 OVG NRW, Beschluss vom 28.02.2008 - 13 A 3273/07 - A&R 2008, 142-143 ("sanft") unter Hinweis auf Doepner, HWG, 2. Auflage 2000, § 3 Rn. 25; BGH, Urteil vom 20.11.2008 und Teilurteil vom 21.07.2005 - I ZR 94/02 -, PharmR 2009, 184-186 bzw. LRE 52, 302-305 ("Ginseng"); OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2007 - 13 A 1178/05 -, PharmR 2008, 383-384 ("forte"); OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2006 - 5 B 12.05 -, PharmR 2007, 54-58 ("Ginseng/Rekonvaleszenz").
  • VGH Hessen, 20.12.2010 - 7 A 3287/09

    Bestellung eines Informationsbeauftragten

    Rn. 56 Mit seiner Auffassung setzt sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 08.11.2007 - C-374/05 - zitiert nach juris; nachfolgend: BGH, Urteil vom 20.11.2008, I ZR 94/02 "Konsumentenbefragung", NJW-RR 2009, 473).
  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2010 - 3 O 221/10

    Zur Werbung für einen Knoblauchtrunk und für medizinisch Kolloidales Silber mit …

    Bei dem Kläger handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 III Nr. 2 UWG, der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so für den Kläger u. a.: BGH, GRUR 2009, 179 - Konsumentenbefragung II; BGH, GRUR 2004, 793/794 - Sportlernahrung II).
  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung …

    Rn. 36 Im Übrigen hat der BGH in mehreren jüngeren Entscheidungen die Klagebefugnis des Klägers bejaht (BGH, WRP 2008, 1513, Tz. 1, 15 - MobilPlus-Kapseln; GRUR 2009, 75, Tz. 1, 11 - Priorin; GRUR 2009, 179, Tz. 2, 5, 11 - Konsumentenbefragung II; WRP 2009, 300, Tz. 2 - Erfokol-Kapseln).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2009 - 3 O 334/08

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung für eine kosmetische Behandlung: Werbung für …

  • LG Essen, 10.11.2011 - 43 O 82/11

    Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetz (HWG) bei einer bloßen Werbung für ein …

  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2010 - 3 O 48/10
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2274
BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08 (https://dejure.org/2008,2274)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 (https://dejure.org/2008,2274)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08 (https://dejure.org/2008,2274)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufung oder doch nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 433
  • MDR 2009, 400
  • NJ 2009, 247
  • FamRZ 2009, 494
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 ).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, vom 20. Juli 2005 - XII ZR 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554) .

    Soweit die Klägerin in dem Prozesskostenhilfeantrag weiter ausführt, dass sie nicht in der Lage sei, die Kosten des Berufungsverfahrens aus eigenen Mitteln zu bestreiten, folgt auch daraus nicht mit hinreichender Deutlichkeit, dass die beigefügte Berufung und Berufungsbegründung - mit den dadurch bedingten Unwägbarkeiten - zunächst nur bedingt eingelegt werden sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727 m.w.N.).

    Selbst wenn trotz des eindeutigen Inhalts des Berufungsschriftsatzes Zweifel verbleiben, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollte, ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wollte, als zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727 m.w.N.).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537 ).

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, vom 20. Juli 2005 - XII ZR 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554) .

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Denn sie hatte die Klage vor der Ehescheidung nach § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB in zulässiger Weise im eigenen Namen erhoben und diese gesetzliche Prozessstandschaft gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig über die Scheidung hinaus bis zum Abschluss des Unterhaltsprozesses fort (Senatsurteil 15. November 1989 - IVb ZR 3/89 - FamRZ 1990, 283, 284 ;… Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 10 Rdn. 135 d).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 = NJW 2002, 3029, 3031 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 971, 972 m.w.N.) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08
    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, vom 20. Juli 2005 - XII ZR 31/05 - FamRZ 2005, 1537 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554) .
  • OLG Frankfurt, 24.10.2018 - 4 UF 137/17

    Berechnung der Unterhaltspflicht des Vaters für minderjährige Kinder aus …

    Diese gesetzliche Verfahrensstandschaft wirkt über die Rechtskraft der Scheidung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Unterhaltsverfahrens fort (vgl. BGH FamRZ 2009, 494), so dass entgegen der Auffassung des Antragsgegners keine Aufnahme der Kinder im Rubrum erfolgen musste.
  • OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15

    Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Deutung, dass ein Schriftsatz, mit dem Prozesskostenhilfe begehrt wird und der die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt, nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.12.2010 (Az.: XII ZB 140/10), 17.12.2008 (Az.: XII ZB 185/08), 18.07.2007 (Az.: XII ZB 31/07), 07.11.2006 (VI ZB 70/05), 21.12.2005 (Az.: XII ZB 33/05), 22.01.2002 (Az.: VI ZB 51/01) und 19.11.1997 (Az.: XII ZB 157/97)).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht als unbedingtes Rechtsmittel bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (…BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05, aaO S. 321 f.;… vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895 Rn. 10; vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08, MDR 2009, 400;… vom 27. Mai 2009 - III ZB 30/09, aaO, …und vom 18. November 2009 - XII ZB 79/09, aaO; jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des …

    Soweit ein Schriftsatz die formellen gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingt erhobene Klage bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (std. Rspr. des BGH, vgl. statt aller BGH, 17 Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).

    erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingter Antrag bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1042; 15. September 1999, XII ZB 114/99, NJW-RR 2000, 879; 10. Juli 2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558; 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 115; 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565; 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).

    Vielmehr behalte sich der Berufungskläger für den Fall der Versagung der Prozesskostenhilfe die Rücknahme der Berufung vor (…BGH, 18. Juli 2007, a.a.O.; 17. Dezember 2008, a.a.O.).

    Selbst wenn trotz des eindeutigen Inhalts des Berufungsschriftsatzes Zweifel verblieben, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden solle, sei zu Gunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wolle, als zu riskieren, dass eine Berufung als unzulässig verworfen werde (BGH, 17. Dezember 2008, a.a.O.).

  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 15/17

    Berufungsverfahren: Behandlung einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag …

    Erfüllt ein Schriftsatz, mit dem um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachgesucht wird, zugleich auch die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung, setzt die Annahme, er sei nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt, voraus, dass sich dies aus dem Schriftsatz beziehungsweise seinen Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433 Rn. 9;… vom 27. Mai 2009, III ZB 30/09, FamRZ 2009, 1408 Rn. 7;… vom 7. März 2012, XII ZB 421/11, NJW-RR 2012, 755 Rn. 11 …und vom 22. Juli 2015, XII ZB 131/15, FamRZ 2015, 1791 Rn. 18; jeweils mwN).

    Die Annahme, ein entsprechender Schriftsatz sei nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt, ist in solchen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder sonst aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (…BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, aaO unter I 2 b aa mwN;… vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, aaO;… vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05, aaO;… vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565 Rn. 10;… vom 25. September 2007 - XII ZB 6/07, aaO; vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08 - NJW-RR 2009, 433 Rn. 9;… vom 27. Mai 2009 - III ZB 30/09, aaO;… vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, aaO Rn. 11;… vom 22. Juli 2015 - XII ZB 131/15, aaO;… vom 16. Juni 2016 - IX ZB 22/15, juris Rn. 5).

  • OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung …

    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9;… vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13;… vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7;… vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Unter diesen Umständen ergibt sich auch aus dem Verweis des Klägers auf das "beabsichtigte Berufungsverfahren" eingangs der Begründung seines Prozesskostenhilfeantrags kein eindeutiger Hinweis darauf, dass noch keine (unbedingte) Berufung eingelegt werden solle (vgl. dazu auch BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 11, zitiert nach juris).

    Selbst wenn deshalb noch Zweifel verbleiben sollten, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollte, ist zu Gunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wollte, als zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.04.2019 - XII ZA 63/18

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren bzgl. der Verpflichtung …

    Danach bleibt die Antragstellerin in dem Verfahren auf Kindesunterhalt nach wie vor verfahrensführungsbefugt, wenn sie den Antrag vor der Ehescheidung nach § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB in zulässiger Weise im eigenen Namen erhoben hat, weil diese gesetzliche Verfahrensstandschaft nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig über die Scheidung hinaus bis zum Abschluss des Unterhaltsverfahrens fortgilt (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08 - FamRZ 2009, 494 Rn. 6 mwN).
  • LAG Hamm, 22.12.2015 - 14 Ta 468/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage wegen vorzeitiger …

    Rn. 18 (1) Soweit ein Schriftsatz die formellen gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllt kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingt erhobene Klage bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (std. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. statt aller BGH, 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).

    Nicht nur für die Berufung (vgl. BGH, 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433), sondern auch bei einer sonstigen Klage- bzw. Antragsschrift wird neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er den Antrag nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will, etwa in dem er dies im Text unmissverständlich kund tut und die Klage oder den Antrag nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1142, auf welche die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des BGH, 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, FamRZ 2005, 497 verweist).

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 79/09

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostehilfe als Einlegung der Berufung; Darlegung …

    Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 185/08 - FamRZ 2009, 494).
  • BFH, 22.11.2017 - V S 18/17

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte …

    Rn. 17 Erfüllt ein Schriftsatz --wie das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2015-- die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Klage bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Schwarz in HHSp, § 142 FGO Rz 131, unter Hinweis auf die Berufungsschriften betreffenden Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Dezember 2010 XII ZB 140/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2011, 492; vom 17. Dezember 2008 XII ZB 185/08, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2009, 400, sowie vom 18. Juli 2007 XII ZB 31/07, MDR 2007, 1387).
  • BGH, 27.05.2009 - III ZB 30/09

    Anforderungen an die Feststellung einer bedingten Berufungsbegründung

  • OVG Sachsen, 20.04.2017 - 3 A 809/16

    Isolierte Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung, Zurückverweisung

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 3 UF 196/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • LG Hagen, 15.08.2022 - 4 T 1/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 8 Ta 46/12

    Prozesskostenhilfe - Prüfung der Erfolgsaussicht - internationale Zuständigkeit

  • LAG Köln, 28.07.2023 - 9 TaBV 13/23
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