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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09   

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https://dejure.org/2009,914
BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09 (https://dejure.org/2009,914)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2009 - LwZR 15/09 (https://dejure.org/2009,914)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2009 - LwZR 15/09 (https://dejure.org/2009,914)
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  • lexetius.com

    BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
    Identitätswahrende Umwandlung keine Überlassung der Pachtsache an Dritten i.S.v. § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite ; Überlassung einer Pachtsache an einen Dritten

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    BGB §§ 543, 550, 585 a, 589; UmwG §§ 190 ff.
    Fehlende Schriftform eines Landpachtvertrages; Gebrauchsüberlassung an Dritten; identitätswahrende Gesellschaftsumwandlung; GbR; oHG; Mietvertragsrubrum; formwechselnde Umwandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite; Überlassung einer Pachtsache an einen Dritten

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    Pachtrecht - Umwandlung des Pächters ist keine Überlassung an Dritte

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landpächter mit beschränkter Haftung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausscheiden, Formwechsel, Gesamtrechtsnachfolge, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kündigung, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berechtigte Änderung der Rechtsform des Pächters bzw. Mieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtspflegerforum.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrecht und Gesellschaftsrecht: Kein Pächterwechsel durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR in OHG und dann in GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Identitätswahrende Umwandlung ist keine Überlassung der Sache an einen Dritten! (IMR 2010, 1040)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 377
  • MDR 2010, 377
  • NZM 2010, 280
  • WM 2010, 819
  • WM 2010, 819),
  • DB 2010, 612
  • NZG 2010, 314
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder …

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 301, 308;… Urt. v. 19. September 2007, XII ZR 121/05, NJW 2007, 3346, 3347;… Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103;… Urt. v. 16. Juli 2003, XII ZR 65/02, NJW 2003, 3053, 3054 - jeweils zur Schriftform eines Mietvertrags) ist es für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Vertragsparteien die Vertragsurkunde unterzeichnen; unterschreibt für eine Vertragspartei ein Vertreter, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen; hat - wie hier - für eine GbR nur ein Gesellschafter ohne Beifügung eines die Vertretung des anderen Gesellschafters erläuternden Zusatzes unterschrieben, ist der Urkunde nicht zu entnehmen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält.

    Ist die Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende Person allerdings auf andere Weise hinreichend bestimmbar, ist ein Vertretungszusatz nicht erforderlich (BGHZ 176, 301, 308).

    Es liegt jedoch nahe, dass sich die Vertretung in diesen Fällen aus der Vertragsurkunde selbst ergeben muss (vgl. BGHZ 176, 301, 308 f.;… Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103).

    Es soll in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Verpächters in ein auf mehr als zwei Jahre abgeschlossenes Landpachtverhältnis eintritt (§ 593b BGB i. V. m. § 566 Abs. 1 BGB), dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann (BGHZ 176, 301, 304 m. w. N.).

    Da im Eingang des Vertrags "W. K. und Ehefrau G." als Verpächter aufgeführt sind, ist aus der Unterschrift nur eines von ihnen nicht ersichtlich und auch nicht hinreichend bestimmbar, ob der Vertrag zugleich in Vertretung des Ehegatten unterzeichnet wurde oder ob es noch dessen Unterschrift bedarf (vgl. Senat, BGHZ 125, 175, 179; BGHZ 176, 301, 308;… BGH, Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103).

  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

    Rechtsfolgen eines Pächterwechsels infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365).

    Bei dieser bleibt der Pächter weiterhin Vertragspartner des Verpächters (vgl. Senat BGHZ 150, 365, 368), während er in dem anderen Fall aus dem Pachtverhältnis ausscheidet und der Dritte eintritt.

    bb) Schließlich ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht ein Recht der Kläger zur außerordentlichen fristlosen Kündigung auch deshalb verneint hat, weil keine Anhaltspunkte für die begründete Besorgnis der Zahlungsunwilligkeit und -fähigkeit der Beklagten zu 4 bestehen, und weil die Kläger den - de facto - neuen Pächter als Folge der Zulässigkeit der Umwandlung akzeptieren müssen (vgl. Senat, BGHZ 150, 365, 369 ff.).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 150, 365, 367 f.), dass ein infolge der Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) herbeigeführter gesetzlicher Pächterwechsel keine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB erlaubt.

    Soll die Umwandlung ausgeschlossen und ein Verstoß dagegen mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Verpächters sanktioniert werden, müssen die Vertragsparteien dies vereinbaren (Senat, BGHZ 150, 365, 368).

  • BGH, 21.12.1966 - VIII ZR 195/64

    Auslegung der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Eine Neugründung einer offenen Handelsgesellschaft liegt nicht vor; das Vermögen der bisherigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist mit allen Rechten und Pflichten Vermögen der oHG geworden, ohne dass es einer Übertragung im Einzelnen bedurfte, mit der Folge, dass das Pachtverhältnis mit der Beklagten zu 1 ohne weiteres ein Pachtverhältnis mit der "M. oHG" geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1966, VIII ZR 195/64, NJW 1967, 821 - zum Übergang eines Mietvertrags).

    Das gilt erst recht, wenn - wie hier - kein Wechsel auf der Pächterseite stattgefunden hat, sondern die ursprüngliche Pächterin (Beklagte zu 1) trotz der Änderung ihres rechtlichen Charakters in eine oHG dieselbe geblieben ist (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1966, VIII ZR 195/64, NJW 1967, 821) und diese nach der Umwandlung in eine GmbH (Beklagte zu 4) gemäß § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG in der neuen Rechtsform bestehen blieb.

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die "M. oHG" auf diese übergegangen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1966, VIII ZR 195/64, NJW 1967, 821).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 301, 308;… Urt. v. 19. September 2007, XII ZR 121/05, NJW 2007, 3346, 3347; Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103;… Urt. v. 16. Juli 2003, XII ZR 65/02, NJW 2003, 3053, 3054 - jeweils zur Schriftform eines Mietvertrags) ist es für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Vertragsparteien die Vertragsurkunde unterzeichnen; unterschreibt für eine Vertragspartei ein Vertreter, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen; hat - wie hier - für eine GbR nur ein Gesellschafter ohne Beifügung eines die Vertretung des anderen Gesellschafters erläuternden Zusatzes unterschrieben, ist der Urkunde nicht zu entnehmen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält.

    Es liegt jedoch nahe, dass sich die Vertretung in diesen Fällen aus der Vertragsurkunde selbst ergeben muss (vgl. BGHZ 176, 301, 308 f.; Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103).

    Da im Eingang des Vertrags "W. K. und Ehefrau G." als Verpächter aufgeführt sind, ist aus der Unterschrift nur eines von ihnen nicht ersichtlich und auch nicht hinreichend bestimmbar, ob der Vertrag zugleich in Vertretung des Ehegatten unterzeichnet wurde oder ob es noch dessen Unterschrift bedarf (vgl. Senat, BGHZ 125, 175, 179; BGHZ 176, 301, 308; BGH, Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    aa) Zunächst beruhte ihre Haftung auf der entsprechenden Anwendung von § 128 Satz 1 HGB (vgl. BGHZ 146, 341, 358).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Zu den Gesellschaftsverbindlichkeiten im Sinne dieser Vorschrift gehörte die spätere Rückgabepflicht, weil deren Rechtsgrundlage bereits in dem Pachtvertrag angelegt war mit der Folge, dass diese Schuldverpflichtung mit dem Vertragsschluss als entstanden anzusehen ist, auch wenn sie erst später fällig wurde (vgl. BGHZ 142, 324, 329).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Somit fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen einer Analogie, nämlich der Vergleichbarkeit des zu beurteilenden Sachverhalts mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 102/06, NJW 2007, 3124, 3125).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 301, 308;… Urt. v. 19. September 2007, XII ZR 121/05, NJW 2007, 3346, 3347;… Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103; Urt. v. 16. Juli 2003, XII ZR 65/02, NJW 2003, 3053, 3054 - jeweils zur Schriftform eines Mietvertrags) ist es für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Vertragsparteien die Vertragsurkunde unterzeichnen; unterschreibt für eine Vertragspartei ein Vertreter, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen; hat - wie hier - für eine GbR nur ein Gesellschafter ohne Beifügung eines die Vertretung des anderen Gesellschafters erläuternden Zusatzes unterschrieben, ist der Urkunde nicht zu entnehmen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Die Würdigung der gesamten Umstände durch das Berufungsgericht ist nicht nur - was aus revisionsrechtlicher Sicht für die Fehlerfreiheit ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 14. Januar 1993, IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937) - möglich, sondern nahe liegend.
  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 121/05

    Unterzeichnung eines Mietvertrages durch den Vertreter einer GmbH

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 301, 308; Urt. v. 19. September 2007, XII ZR 121/05, NJW 2007, 3346, 3347;… Urt. v. 5. November 2003, XII ZR 134/02, NJW 2004, 1103;… Urt. v. 16. Juli 2003, XII ZR 65/02, NJW 2003, 3053, 3054 - jeweils zur Schriftform eines Mietvertrags) ist es für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Vertragsparteien die Vertragsurkunde unterzeichnen; unterschreibt für eine Vertragspartei ein Vertreter, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen; hat - wie hier - für eine GbR nur ein Gesellschafter ohne Beifügung eines die Vertretung des anderen Gesellschafters erläuternden Zusatzes unterschrieben, ist der Urkunde nicht zu entnehmen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält.
  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den …

  • BGH, 02.07.2003 - XII ZR 34/02

    Wirksamkeit der Abtretung von Mietzinsansprüchen

  • BGH, 06.11.2020 - LwZR 5/19

    Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung eines für längere Zeit als zwei Jahre …

    Für die dem gleichen Zweck dienende Formvorschrift des § 585a BGB gilt nichts anderes; auch insoweit ist die Unterschrift beider Parteien erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 1994 - LwZR 4/93, BGHZ 125, 175, 177; Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 15/09, NZM 2010, 280 Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 3/08

    Landpachtvertrag: Herausgabeanspruch auf Grund außerordentlicher Kündigung wegen …

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 17/08

    Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 10/08

    Anspruch auf Herausgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 21/08

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Landpachtvertrages, Nichteinhaltung …

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 14/08

    Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2011 - 5 U (Lw) 8/08

    Landpachtvertrag: Unerlaubte Nutzungsüberlassung an Dritte bei …

    Ihre Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag sind bereits mit der Umwandlung in die OHG auf diese übergegangen (BGH ZIP 2010, 377).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Senates u. a. im Urteil vom 28. Mai 2009 (5 U (Lw) 6/09) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2009 (ZIP 2010, 377 ff.) Bezug genommen.

  • OLG Hamburg, 31.01.2024 - 4 U 69/23

    Kündigung des Mietvertrags über Kanzleiräume, Ausübung einer Verlängerungsoption

    Für seine Mithaftung hinsichtlich des Räumungsanspruchs reicht es aus, dass das Mietverhältnis vor oder während seiner Zugehörigkeit zur Beklagten zu 3) begründet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 15/09 - NZM 2010, 280; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - XII ZR 165/06 - NJW-RR 2009, 637, 639; BGH, Urteil vom 1. April 1987 - VIII ZR 15/86 - NJW 1987, 2367;… BeckOK MietR/Klotz-Hörlin, 34. Ed., BGB § 546 Rn. 15;… Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. Auflage, Teil 2. Kap. 18, Rn. 29).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 16/09

    Anspruch auf außerordentliche fristlose Kündigung eines Pachtverhältnisses bei …

    Zur Begründung verweist der Senat, um bloße Wiederholungen zu vermeiden, auf die unter II. 1 abgedruckten Entscheidungsgründe in dem heute verkündeten Urteil in der Sache LwZR 15/09 (Umdr. S. 5-10), in welchem es um dieselbe Problematik wie hier geht und in der die Beklagten dieselben sind wie hier.
  • OLG Naumburg, 12.11.2015 - 2 U 42/15

    Landpachtvertrag: Teilung des Pachtgrundstücks und Veräußerung an verschiedene …

    Rn. 44 bb) Dass in diesem Landpachtvertrag vom 12.02.1999 selbst die Pachtflächen nicht flurmäßig bezeichnet sind, sondern sich eine solche hinreichende Vereinzelung lediglich erst aus der Anlage zum Landpachtvertrag ergibt (Bl. 27), ist unschädlich, da aufgrund der in der Anlage angegebenen, von der Pächterin verwendeten internen Registriernummer - 437 - sich eine für einen potentiellen Erwerber, der in den Pachtvertrag gemäß § 593 b BGB i.V.m. § 566 Abs. 1 BGB eintreten soll, verlässliche Bezugnahme zum Pachtvertrag vom 12.02.1999 herstellen lässt (vgl. zu diesem Kriterium: BGH, Urteil vom 27.11.2009, LwZR 15/09, MDR 2010, 377) und eine dem Pachtvertrag beigefügte Auflistung der Flächen die Annahme der hinreichenden Bestimmtheit der pachtvertraglichen Vereinbarungen und mithin die Annahme der Schriftform rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2011, LwZR 7/10, GuT 2011, 86).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10

    Einhaltung der Schriftform bei Abschluss eines Landpachtvertrages für längere …

  • OLG Naumburg, 26.08.2010 - 2 U 14/10

    Pachtaufhebungsentschädigung bei Enteignung eines Pachtgrundstücks: Verlängerung …

  • OLG Brandenburg, 07.07.2011 - 5 U (Lw) 5/08

    Landpachtvertrag: Bestimmbarkeit der Vertragsparteien; Erforderlichkeit eines …

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 17/09

    Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der …

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 10 U 130/11

    Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB bei Verlängerung des Mietvertrages …

  • AG Berlin-Schöneberg, 13.02.2021 - 31 M 1767/20

    Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid: Prüfung einer Beischreibung …

  • AG Hamburg, 03.07.2019 - 29e M 192/19

    Zwangsvollstreckung: Nachweis der Personenidentität bei Rechtsformwechsel des …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2265
BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08 (https://dejure.org/2009,2265)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - VIII ZR 322/08 (https://dejure.org/2009,2265)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) beruhenden Teils der Kostenentscheidung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung über Betriebs-/Brennstoffkosten

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB §§ 259, 556, 560; ZPO § 91 a; BetrKV § 2
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Brennstoffkosten in Heizkostenabrechnung; Anfangsbestand; Endbestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) beruhenden Teils der Kostenentscheidung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung über Betriebs-/Brennstoffkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskostenabrechnung und die Heizungskosten

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der BGH setzt die Anforderungen an die Heizkostenabrechnung zugunsten der Vermieter herab

  • sokolowski.org (Leitsatz)

    Abrechnung der Brennstoffkosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Abrechnung der Brennstoffkosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erhöhung der Vorauszahlungen bei formell fehlerhafter Abrechnung! (IMR 2010, 130)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Formelle Anforderungen an Heizkostenabrechnung (IMR 2010, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2053
  • MDR 2010, 377
  • NZM 2010, 315
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Senatsrechtsprechung, z. B. Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42, Tz. 21 m. w. N.).

    Sind die abgerechneten Positionen jedoch in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (Senatsurteile vom 19. November 2008, aaO, Tz. 22; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 16).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411).

    Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499, unter II 1 a - Planfreigabesystem; vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, Tz. 24).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411).

    Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499, unter II 1 a - Planfreigabesystem; vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, Tz. 24).

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Etwaige inhaltliche Fehler der Abrechnung können dann auch noch nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB korrigiert werden (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, WuM 2005, 61, unter II 1 a m. w. N.).
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Sind die abgerechneten Positionen jedoch in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (…Senatsurteile vom 19. November 2008, aaO, Tz. 22; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 16).
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Ob die Werte zutreffend angesetzt sind, ist nicht eine Frage der formellen Ordnungsmäßigkeit, sondern der materiellen Richtigkeit der Abrechnung (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, WuM 2008, 407, Tz. 14 m. w. N.).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08

    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass er hierbei nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, WuM 2009, 669, Tz. 7; Milger, NJW 2009, 625, 627).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer …

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass er hierbei nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, WuM 2009, 669, Tz. 7; Milger, NJW 2009, 625, 627).
  • OLG Koblenz, 17.09.1985 - 3 U 1623/83

    Einkauf von Heizöl durch den Vermieter

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Die zusätzlichen Angaben zum Anfangs- und zum Restbestand sowie zum Heizölbezug am Ende der Abrechnungsperiode legen demgegenüber nicht zuletzt auch angesichts der gezogenen Zwischensumme und der Übereinstimmung der Werte von Bezugs- und Verbrauchsmenge das Verständnis nahe, dass der Bezug dem am Schluss der Abrechnungsperiode wieder aufgefüllten Verbrauch entspricht und die identischen Bestandsangaben zu Beginn und Ende nur den Sinn haben, den für die anschließende Abrechnungsperiode in Ansatz zu bringenden Bezugspreis je Liter auszuweisen (vgl. OLG Koblenz, WuM 1986, 282).
  • LG Berlin, 13.06.2008 - 63 S 309/07
    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
    Allerdings wird hinsichtlich eines Ausweises der Brennstoffkosten teilweise angenommen, dass deren wirksame Angabe zugleich eine Mitteilung des Anfangs- und des Endbestandes als Grundlage der vorgenommenen Verbrauchsschätzung erforderlich mache (LG Köln, WuM 1985, 303; LG Berlin, GE 2008, 995 f.; AG Wittlich, WuM 2002, 377;… Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 536; aA LG Hamburg, ZMR 1986, 15).
  • AG Wittlich, 02.01.2002 - 4 C 609/01

    Anspruch auf Rückzahlung eines Teils einer Mietsicherheit bei fehlerhafter …

  • LG Köln, 11.10.1984 - 6 S 134/84
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen …

    Insoweit hätte sie ohnehin nur darauf gestützt werden können, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Bestimmung verkannt habe (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 9;… Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591, Rn. 24).
  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Insoweit kann nur gerügt werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 91a ZPO selbst verkannt hat (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - IX ZR 306/00, NJW 2002, 1500 unter I;… vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 24;… vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 16; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 9;… vom 6. August 2013 - X ZR 81/12, juris Rn. 6;… Musielak/Ball, ZPO, 11. Aufl., § 542 Rn. 6;… MünchKommZPO/Krüger, 4. Aufl., § 542 Rn. 16;… BeckOK-ZPO/Kessal-Wulf, Stand: 15. September 2014, § 542 Rn. 2.1; jeweils mwN).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei …

    Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es danach nicht an (…Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 …sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26).
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