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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17467
BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18 (https://dejure.org/2019,17467)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2019 - III ZR 93/18 (https://dejure.org/2019,17467)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18 (https://dejure.org/2019,17467)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

    Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen in Brandenburg bei Altfällen: Zeitpunkt für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und den Beginn der Frist für die Festsetzungverjährung; Heranziehung von Anliegern zur Leistung von Anschlussbeiträgen bei vor dem Jahr 2000 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen

    § 1 Abs 1 StHaftG BB, § 2 Abs 1 S 1 KAG BB, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB vom 27.06.1991, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB vom 31.03.2004, § 19 Abs 1 KAG BB
    Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen in Brandenburg bei Altfällen: Zeitpunkt für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und den Beginn der Frist für die Festsetzungverjährung; Heranziehung von Anliegern zur Leistung von Anschlussbeiträgen bei vor dem Jahr 2000 ...

  • IWW

    § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. ... 34 Satz 1 GG, § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, § 839 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Einigungsvertrags, § 47 AO, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO, § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg, § 12 Abs. 3a Satz 1 KAG Bbg in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg, § 121 VwGO, § 137 Abs. 1, § 173 Satz 1 VwGO, § 560 ZPO, Art. 95 Abs. 1, 3 GG, §§ 11 ff RsprEinhG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 137 Abs. 1 VwGO, §§ 11 RsprEinhG, § 31 Abs. 1 BVerfGG, § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, § 38 AO, § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW, § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW, § 93 Abs. 3 BVerfGG, § 19 KAG, dass der Eintritt der Vorteilslage frühestens mit dem Eintritt des Landes Brandenburg, § 53 Abs. 2 VwVfG, § 197 BGB, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO, § 254 BGB, § 839 Abs. 3 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und damit für den Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung; Anschluss eines Grundstücks eines Anliegers an das kommunale Trinkwassernetz eines ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen - Abstellen auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung für das Entstehen der Ansc...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    StHG Bbg § 1 Abs. 1; KAG Bbg § 8 Abs. 7 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 1
    Rückforderung von Trinkwasseranschlussbeiträgen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und damit für den Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung; Anschluss eines Grundstücks eines Anliegers an das kommunale Trinkwassernetz eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in Brandenburg nicht verjährt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen Altanschließer in Brandenburg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in Brandenburg ...

  • versr.de (Kurzinformation)

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in Brandenburg nicht verjährt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in Brandenburg nicht verjährt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Altanschließer in Brandenburg können Beiträge nicht zurückfordern

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Trinkwasserversorgungs-Anschlussbeiträge in Brandenburg

  • rbb24.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.05.2019)

    Streit über Rückerstattungen: BGH entscheidet über alte Kanalanschlüsse

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rückforderung von Wasseranschlussbeiträgen: Keine Rückzahlungen für "Altanschließer"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1183
  • NVwZ 2019, 1696
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18
    Würde man hingegen auf den Erlass der ersten Satzung mit formellem Geltungsanspruch abheben, hätte dies - ungeachtet des dahinterstehenden Gedankens der Rechtssicherheit für den mit der Beitragspflicht belasteten Bürger - gerade wegen der besonderen Fehleranfälligkeit kommunaler Beitragssatzungen (vgl. etwa BVerfGE 133, 143 Rn. 28) zulasten der Allgemeinheit gleichsam einen Sanktionscharakter für den Verwaltungsträger, dem es nicht sogleich oder wenigstens binnen einer ab dem ersten Satzungsversuch laufenden Frist gelingt, die komplexen Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Satzungsgeber zu erfüllen und eine wirksame Satzung zu erlassen.

    Dem Gebot der Rechtssicherheit wird vielmehr durch das in § 19 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg spezialgesetzlich ausgeprägte Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (vgl. dazu BVerfGE 133, 143 Rn. 41) Rechnung getragen.

    Die Bestimmung der ab dem Eintritt der Vorteilslage zu bemessenden Ausschlussfrist muss nicht nur die Erwartung des Begünstigten auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung, sondern auch das öffentliche Interesse an einem finanziellen Beitrag für die Erlangung individueller Vorteile aus dem Anschluss der Anlage berücksichtigen (…BVerwG aaO Rn. 16; BVerfGE 133, 143 Rn. 43).

    Vielmehr waren § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg auch ohne eine gesetzlich ausdrücklich angeordnete zeitliche Obergrenze verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Beiträge nicht auf unbegrenzte Dauer geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerfGE 133, 143 Rn. 52).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18
    Nach Erlass einer anderen Betroffenen günstigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NVwZ 2016, 300) in einem vergleichbaren Fall beantragten die Kläger am 12. November 2015 erfolglos das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und die Rückzahlung des Betrages.

    Rn. 16 (b) Das Bundesverfassungsgericht hingegen hat mit Kammerbeschluss vom 12. November 2015 (NVwZ 2016, 300) die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg n.F. in Fällen, in denen Beiträge gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg nicht mehr hätten erhoben werden dürfen, wegen Verstoßes gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot als verfassungswidrig angesehen.

    Auch wenn dies - legt man die damalige Auslegung der Norm nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg zugrunde - eine konstitutive Gesetzesänderung dargestellt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 aaO Rn. 47 ff), lässt dies einen Rückschluss auf den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers schon bei Erlass der früheren Fassung der Vorschrift zu.

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18
    Gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg in der Fassung vom 27. Juni 1991 war für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und damit für den Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem erstmals eine wirksame Satzung in Kraft gesetzt wurde (Abgrenzung von OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000, - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132 ff).

    Nach der Auslegung jener Norm, die diese in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Brandenburg erfahren hatte, kam es insoweit nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des (ersten) Satzungserlasses an (etwa OVG Brandenburg, LKV 2001, 132, 134 f; BeckRS 2016, 40172 und LKV 2004, 555, 556).

    Da aber nur eine materiell wirksame Satzung Rechtsgrundlage für die Beitragspflicht sein kann, konnten Beiträge danach nur erhoben werden, wenn eine gültige Satzung auf den Tag des Inkrafttretens der ersten unwirksamen Satzung zurückwirkte (vgl. OVG Brandenburg, LKV 2001, 132, 133 f).

  • BGH, 15.04.2021 - III ZR 139/20

    Gründung einer GmbH: Vertragsschluss mit Vorgründungsgesellschaft; …

    Die Eingrenzung der Rechtsmittelzulassung kann sich bei - wie hier - uneingeschränkter Zulassung im Tenor auch aus den Gründen des Berufungsurteils ergeben (…s. zB Senat, Urteile vom 18. Oktober 2018 - III ZR 497/16, NJW 2019, 215 Rn. 11; vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, NVwZ 2019, 1696 Rn. 7 …und vom 13. August 2020 - III ZR 148/19, WM 2020, 1862 Rn. 13, jeweils mwN).

    Demgegenüber ist eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente nicht zulässig (…zB Senat, Urteile vom 18. Oktober 2018 aaO; vom 27. Juni 2019 aaO …und vom 13. August 2020 aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 27.07.2021 - II ZR 164/20

    BGB § 826 a) Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als …

    Demgegenüber ist eine Beschränkung der Zulassung auf Anspruchselemente oder einzelne von mehreren miteinander konkurrierenden Anspruchsgrundlagen nicht zulässig (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82, NJW 1984, 615, insoweit in BGHZ 88, 85 nicht abgedruckt; Urteil vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 115/92, NJW 1993, 655, 656;… Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 574/16, MDR 2018, 27 Rn. 11; Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, MDR 2019, 1183 Rn. 7;… Urteil vom 13. August 2020 - III ZR 148/19, WM 2020, 1862 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel; …

    Rn. 5 Die Revision ist, da sich die vom Berufungsgericht als klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage nicht auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands bezieht (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18, NVwZ 2019, 1696 Rn. 7), als unbeschränkt zugelassen anzusehen.
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